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Deutscher Online Black Jack Spieler verurteilt und Gewinne eingezogen

113 Beiträge
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Poker5521
Joined: 19.07.2012

Jetzt also doch, man kann wegen spielen im Online Casino verurteilt werden und die Gewinne wandern in die Taschen unseres lieben Staates: https://forums.pokerstrategy.com/de/forum/thread.php?postid=14971601#post14971601

Was denkt ihr darüber?

Edit: Habe extra einen neuen Thread aufgemacht um den Regulierungsthread nicht mit einer Diskussion zu füllen, ich hoffe das ist ok.


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112 replies
Starfighter99
Joined: 04.04.2011

Übel, wird wohl in die nächste Instanz gehen. Hoffentlich wirds dort nicht bestätigt.


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Dogdo
Joined: 19.06.2008

Wenn der Idiot über das Firmenkonto dort ein und auscasht geschiehts ihm nicht anderst :facepalm::yaoming:


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Poker5521
Joined: 19.07.2012

Original von Dogdo
Wenn der Idiot über das Firmenkonto dort ein und auscasht geschiehts ihm nicht anderst :facepalm::yaoming:

Aber naja, stelle dir mal vor du hast einen größeren Cash. Es bekommt eventuell der falsche mit, plötzlich klingelt es an der Tür...

Dann soll es ja Spieler geben die sogar Steuern ans Finanzamt zahlen, wie gehts jetzt mit denen weiter? Könnte ja sein das demnächst so einige angeklagt werden.


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Siedepunkt
Joined: 08.10.2008

Übles Urteil für jeden Pokerspieler in D.


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Poker5521
Joined: 19.07.2012

Ok, das mit dem klingeln an der Tür war jetzt etwas übertrieben. Ich finde aber auch das es ein schlimmes Urteil für uns alle ist!


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poste es dann hier auch nochmal:

Original von FoLdTh3NuZz
Davon mal abgesehen hängt mir immer noch dieses im Ohr:

"Die EU-Rechtsprechung macht klar: Eine Lizenz in einem EU-Land ist auch in anderen EU Staaten gültig – nicht nur bei Online Casino Angeboten, sondern ausnahmslos bei allen Wirtschaftszweigen. Damit, so das geltenden EU-Recht, dürfen sie auch in Deutschland ihre Seiten legal anbieten.
Hält man sich an deutsches Recht, ist das Spiel auf den Glücksspiel Seiten illegal – verfolgt wird dieser Umstand von den Gerichten aber nicht, denn laut EU-Recht ist das Spiel auf (in Europa lizenzierten Seiten) vollkommen legal. Eine Klage, die mit geltendem EU-Recht bricht, hat keine Chance auf Erfolg."

Wüsste jetzt keinen der onlinpokerspieler der wegen steuern und illegalem glücksspiel angeklagt wurde.


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Poker5521
Joined: 19.07.2012

Original von FoLdTh3NuZz

Wüsste jetzt keinen der onlinpokerspieler der wegen steuern und illegalem glücksspiel angeklagt wurde.

Ich auch nicht. Seit dem Urteil aber, scheint es so zu sein, das wir uns strafbar machen wenn wir im Internet pokern.


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Original von Poker5521

Original von FoLdTh3NuZz

Wüsste jetzt keinen der onlinpokerspieler der wegen steuern und illegalem glücksspiel angeklagt wurde.

Ich auch nicht. Seit dem Urteil aber, scheint es so zu sein, das wir uns strafbar machen wenn wir im Internet pokern.

Um zu wissen ob dies so ist müsste erstmal klar sein ob der im Artikel erwähnte Anbieter, der seinen sitzt auf Gibraltar hat, über eine EU-Lizenz verfügt oder nicht.
Ohne diese Info würd ich da keine Schlüsse ziehen, weil sie meine Beitrag weiter oben.


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nbchiller
Joined: 05.03.2010

Ihr solltet mal die Urteilsbegründung lesen. Das Gericht hat die EU-Richtlinien berücksichtigt die zum Zeitpunkt den Vergehens galten und das deutsche Recht als maßgeblich und richtig in diesem Fall bewertet.


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Das bringt ihnen doch auch nichts wenn die höhere Instanz das nicht anerkennt?!

und lol @schnick schnack lesen, lieber spekulieren.


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LordFist
Joined: 28.06.2007

Schon ein Fuchs der Typ...noch bescheuerter konnte man sich auch nicht verhalten.


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Siedepunkt
Joined: 08.10.2008

Original von FoLdTh3NuZz
Das bringt ihnen doch auch nichts wenn die höhere Instanz das nicht anerkennt?!

und lol @schnick schnack lesen, lieber spekulieren.

Welche höhere Instanz?


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Wahrscheinlich Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ...:facepalm:
Online Glücksspiel ohne Lizenz ist in Deutschland strafbar, ganz einfach. Da die Verjährung ein paar Jahre dauert kann es hier auf manche noch einiges zukommen.


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Original von Siedepunkt

Original von FoLdTh3NuZz
Das bringt ihnen doch auch nichts wenn die höhere Instanz das nicht anerkennt?!

und lol @schnick schnack lesen, lieber spekulieren.

Welche höhere Instanz?

Gibt keine höhere Instanz als Amtsgericht? :thinking:

Davon mal abgesehen dachte ich EU-recht > nationales Recht?

Klär mich auf, du bist doch der Rechtsexperte von uns beiden, ich bin wie gesagt nur zum spekulieren hier.

Original von mariana200
Online Glücksspiel ohne Lizenz ist in Deutschland strafbar, ganz einfach.

Eben nicht.
Du (oder jeder der möchte) kann mir das folgende auch gern mit einer quelle widerlegen.

"Die EU-Rechtsprechung macht klar: Eine Lizenz in einem EU-Land ist auch in anderen EU Staaten gültig – nicht nur bei Online Casino Angeboten, sondern ausnahmslos bei allen Wirtschaftszweigen. Damit, so das geltenden EU-Recht, dürfen sie auch in Deutschland ihre Seiten legal anbieten."


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Original von Furo
Ja, aber wer weiß in welchem Indianercasino der gezockt hat

Darauf will ich ja hinaus.Solange man das nicht weiß, bin ich der Meinung kann man doch auch nicht pauschal sagen das es jetzt anklagen hagelt.


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"Die EU-Rechtsprechung macht klar: Eine Lizenz in einem EU-Land ist auch in anderen EU Staaten gültig – nicht nur bei Online Casino Angeboten, sondern ausnahmslos bei allen Wirtschaftszweigen. Damit, so das geltenden EU-Recht, dürfen sie auch in Deutschland ihre Seiten legal anbieten."

So pauschal kann man das ja nicht verwenden ,es gibt viele Sachen die in einem EU Land legal sind und in anderen nicht z.B bringt mir eine deutsche Puff Lizenz in Schweden gar nicht - ich mache mich sogar dort strafbar. Deine Quelle ist nicht , um es vorichtig auszudrücken , besonders umfassend.

Deutsche Rechtsprechung ist hier ganz klar = Glücksspiel ohne eine deutsche Lizenz ist verboten.
Irgendwelche Bedenken seitens EU , die übrigens nicht mal das Verbot an sich betreffen sondern nur die Suchtpreväntion, bringen vor einem Deutschen Gericht nicht grad viel.

Das eine gibraltarische Lizenz jetzt viel sicherer ist, als eine aus einem kanadischen Indianer Reservat, ist auch sehr zweifelhaft


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Original von mariana200

So pauschal kann man das ja nicht verwenden ,es gibt viele Sachen die in einem EU Land legal sind und in anderen nicht z.B bringt mir eine deutsche Puff Lizenz in Schweden gar nicht - ich mache mich sogar dort strafbar.

Dein Vergleich ist halt schon schlecht gewählt. Internetanbieter ohne lokalen Sitz im jeweiligen Land, in dem es verboten ist, können nach meiner Interpretation auch nicht so leicht verboten werden.Ist ja auch schön, dass das deutsche recht ganz klar ist, die intervention des eu-gerichts betraf aber nicht die suchtpreväntion, sondern die wirtschaftliche gleichberechtigung zwischen deutschen anbietern und solchen die ihren sitz in einem eu-land haben.

"Im Rahmen der EU besteht über die Wirkung der EU-Niederlassungsfreiheit und der Rechtsprechung des EuGHs die Möglichkeit, eine Lizenz in einem EU Staat zu erwirken , die von den anderen EU -Staaten,unter bestimmten Voraussetzungen, entsprechend anerkannt werden muss. Wird eine Lizenz in einem EU-Staat realisiert , so ist darauf zu achten, das einzig anwendbares Recht das Recht des Sitzstaates ist und in anderen Ländern keine Betriebsstätte im Sinne ausgelöst wird. Dieses könnte dazu führen, dass innerstaatliches Recht Anwendung findet, was i.d.R. ja vermieden werden soll."


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Zitat
Siedepunkt
Joined: 08.10.2008

Bitte mit Angabe des AZ der Entscheidung zitieren. Danke.


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Poker5521
Joined: 19.07.2012

Zitat:

Der zuständige Richter führt in seinem Urteil aus, dass es sich bei Black Jack um ein Glückspiel handelt, für das der Veranstalter eine behördliche Erlaubnis benötigt. Das Glückspiel im Internet wird einem unbegrenzten Personenkreis zugänglich gemacht und ist damit öffentlich. Der Anbieter besaß nicht die erforderliche behördliche deutsche Genehmigung....

Das Gericht stellt fest, dass das Internet-Glückspiel-Verbot in Deutschland nicht gegen europäisches Recht verstößt. Der Europäische Gerichtshof habe entschieden, dass die staatlichen Stellen in dem besonderen Bereich von Glückspielen über ein ausreichendes Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen verfügen, die sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben und dass es Sache eines jeden Mitgliedsstaates ist, zu beurteilen, ob es erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu kontrollieren. Der Europäische Gerichtshof hat auch entschieden, dass Beschränkungen aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Das Amtsgericht München stellt fest, dass das Glückspiel im Internet eine erhebliche Gefahr für den einzelnen Spieler darstellt. Die Landesgesetzgeber haben in § 4 des Glückspielländerstaatsvertrages ihr Ermessen ausgeübt und eine Beschränkung der Wetttätigkeit bei Glückspielen begründet.

Urteil des Amtsgerichts München vom 26.9.14, 1115 Cs 254 Js 176411/13
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Quelle: http://www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m/presse/archiv/2015/04629/


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