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[Geschlossen] Abschreibungen auf techn. anlagen

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hi,

meine frage lautet:

was passiert wenn eine technische anlage, welche noch nicht abgeschrieben ist, vorzeitig abgebaut wird.
angenommen sie sollte nach alten planungen noch 10 jahre abgeschrieben werden, ich weis aber heute sie wird in 3 jahren abgebaut.

muss ich dann die abschreibung der 10 jahre auf die folgenden 3 jahre verteilen?


12 Antworten

weiterhin auf 10, denke ich. gehts da nicht um eine objektsübliche nutzungsdauer?


DrStrothmann
Beigetreten: 29.12.2007
Oldschool Grinder

Original von marcelgott
hi,

meine frage lautet:

was passiert wenn eine technische anlage, welche noch nicht abgeschrieben ist, vorzeitig abgebaut wird.
angenommen sie sollte nach alten planungen noch 10 jahre abgeschrieben werden, ich weis aber heute sie wird in 3 jahren abgebaut.

muss ich dann die abschreibung der 10 jahre auf die folgenden 3 jahre verteilen?

Steuer- oder Handelsbilanz?


_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

wenns da einen unterschied gibt, kannst du ja beides kurz erläutern. dank!


das lässt sich in Kürze nur schwer erklären. Die Handelsbilanz basiert auf dem Handelsrecht, die Steuerbilanz auf dem Steuerrecht (die aber auch wieder häufig aufs Handelsrecht verweist).
Maßgeblicher Unterschied ist wohl der Zweck der Normen. Die handelsrechtliche Bilanz will einen möglichst guten Gläubigerschutz gewährleisten und versucht deshalb, einen möglichst niedrigen Gewinn auszuweisen. Demgegenüber sollen bei der Steuerbilanz möglichst hohe Steuereinnahmen erzielt werden, weshalb der Gewinn möglichst hoch angesetzt wird.

Eine Erklärung im Detail fällt deshalb schwer, weil die Verbindungen zwischen Handelsrecht und Steuerrecht einerseits und die kleinen Unterschiede andererseits sehr vielfältig sind. Und das dann nochmal durchsetzt mit Ausnahmen.


DrStrothmann
Beigetreten: 29.12.2007
Oldschool Grinder

Original von marcelgott
wenns da einen unterschied gibt, kannst du ja beides kurz erläutern. dank!

Dank des BilMoG kannst du zwischen Abschreibungen in der Handelsbilanz und Steuerbilanz unterscheiden. Sprich die Handelsbilanz, die zum Beispiel an Banken geht, kann andere Abschreibungen enthalten als die Steuerbilanz. Mehr gerne Morgen, schon ein wenig zu spät - um die Zeit habe ich ehrlich keine Lust über Bilanzierung zu referieren :-)


Also grunsätzlich gilt das sog. Maßgeblichkeitsprinzip.

Das besagt, was für die Handelsbilanz gilt, gilt auch für die Steuerbilanz. Aber grundsätzlich bedeutet immer ... es igbt Ausnahmen ;-)

So als Beispiel auch bei der Abschreibung im Anlagevermögen.

Bei der Handelsbilanz KANN bei einer vorübergehenden Wertminderung außerplanmäßig abgeschrieben werden. Eine dauernde Wertminderung MUSS hier außerplanmäßig abgeschrieben werden.

In der Steuerbilanz darf KEINE AFA bei vorübergehenden Wertminderungen gebildet werden. Bei einer dauernden Wertminderung MUSS wieder abgeschrieben werden (hier gilt wieder das Maßgeblichkeitsprinzip)

Ziemlich kompliziert das Ganze.

Aus Unternehmersicht: Am besten nen hohen handelsrechtlichen Gewinn und einen niedrigen steuerrechtlichen Gewinn


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von marcelgott
hi,

meine frage lautet:

was passiert wenn eine technische anlage, welche noch nicht abgeschrieben ist, vorzeitig abgebaut wird.
angenommen sie sollte nach alten planungen noch 10 jahre abgeschrieben werden, ich weis aber heute sie wird in 3 jahren abgebaut.

muss ich dann die abschreibung der 10 jahre auf die folgenden 3 jahre verteilen?

Es kommt auch auf die Bedingungen in 3 Jahren an. Nur weil die Maschine abgebaut wird, muß diese noch nicht wertlos sein. Ein etwaiger Verkaufserlös ist "gegenzubuchen". Auch wenn das "nur" der Schrottwert ist, der eingenommen wird.


Mal nach HGB und unter der Annahme das das Dingen nach 3 Jahren wertlos ist. Wird dann sofort auf 3/10 abgeschribene und danach jährlich um 1/10 oder jährlich um 1/3?


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von FlocketHocket
Mal nach HGB und unter der Annahme das das Dingen nach 3 Jahren wertlos ist. Wird dann sofort auf 3/10 abgeschribene und danach jährlich um 1/10 oder jährlich um 1/3?

Du berücksichtigst irgendwie den zeitlichen Ablauf nicht.

Dezember 2007 Kauf einer Maschine, dann
Afa 10 % auf 90 % in Bilanz 2008
Afa 10 % auf 80 % in Bilanz 2009
Afa 10 % auf 70 % in Bilanz 2010
in 2011 vollständige Abschreibung von 70 % auf 0 (1 EUR Erinnerungswert?), wenn die Maschine wertlos ist.

Degressive Afa ist natürlich anders


Original von jotha

Original von FlocketHocket
Mal nach HGB und unter der Annahme das das Dingen nach 3 Jahren wertlos ist. Wird dann sofort auf 3/10 abgeschribene und danach jährlich um 1/10 oder jährlich um 1/3?

Du berücksichtigst irgendwie den zeitlichen Ablauf nicht.

Dezember 2007 Kauf einer Maschine, dann
Afa 10 % auf 90 % in Bilanz 2008
Afa 10 % auf 80 % in Bilanz 2009
Afa 10 % auf 70 % in Bilanz 2010
in 2011 vollständige Abschreibung von 70 % auf 0 (1 EUR Erinnerungswert?), wenn die Maschine wertlos ist.

Degressive Afa ist natürlich anders

Ich hatte ein anderes Szenario im Kopf.
Bei dir ist jawohl in 2011 erst bekannt, dass die Maschine plötzlich wertlos wird. Das ist dann auch von dir völlig korrekt dargestellt.

Aber was ist wenn du jetzt weißt, dass deine Maschine noch 3 anstatt 10 Jahre hält? Wie wird abgeschrieben?


nikorw
Beigetreten: 03.08.2006
Oldschool Grinder

Original von FlocketHocket

Original von jotha

Original von FlocketHocket
Mal nach HGB und unter der Annahme das das Dingen nach 3 Jahren wertlos ist. Wird dann sofort auf 3/10 abgeschribene und danach jährlich um 1/10 oder jährlich um 1/3?

Du berücksichtigst irgendwie den zeitlichen Ablauf nicht.

Dezember 2007 Kauf einer Maschine, dann
Afa 10 % auf 90 % in Bilanz 2008
Afa 10 % auf 80 % in Bilanz 2009
Afa 10 % auf 70 % in Bilanz 2010
in 2011 vollständige Abschreibung von 70 % auf 0 (1 EUR Erinnerungswert?), wenn die Maschine wertlos ist.

Degressive Afa ist natürlich anders

Ich hatte ein anderes Szenario im Kopf.
Bei dir ist jawohl in 2011 erst bekannt, dass die Maschine plötzlich wertlos wird. Das ist dann auch von dir völlig korrekt dargestellt.

Aber was ist wenn du jetzt weißt, dass deine Maschine noch 3 anstatt 10 Jahre hält? Wie wird abgeschrieben?

Normale Abschr. + außerplanmäßige Abschr. hätte ich jetzt gesagt.
Wenn hier der Unterschied HGB und Steuerbilanz diskutiert wird, darf man IFRS nicht vergessen :coolface:


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von FlocketHocket
Ich hatte ein anderes Szenario im Kopf.
Bei dir ist jawohl in 2011 erst bekannt, dass die Maschine plötzlich wertlos wird. Das ist dann auch von dir völlig korrekt dargestellt.

Aber was ist wenn du jetzt weißt, dass deine Maschine noch 3 anstatt 10 Jahre hält? Wie wird abgeschrieben?

Das ist doch sehr theoretisch hergeholt. Man weiß nie, wie lange eine Maschine "hält". Jedes abschreibungsfähige Inventar hat bestimmte Zeiträume für die Abschreibung, die vom Finanzamt anerkannt werden. Wenn dieser Zeitraum also 10 Jahre beträgt und Du schreibst mehr als 10 % ab, wird das Finanzamt das nicht akzeptieren. Der Hintergrund ist eben, daß die Firma damit ihren Gewinn reduziert und somit weniger Steuern zahlen müßte.


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