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wuerstchenwilli
Beigetreten: 07.04.2008
BlackMember

Wenn man eine Sache im Netz bestellt, hat man ja 14 tägiges Rückgaberecht.

Wie sieht das aus, wenn ich ein Ferienhaus buche?

Vielen Dank!


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12 Antworten
mju12
Beigetreten: 18.04.2006
Elite Grinder

Was steht denn in den AGBs ?


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Zitat
HoRRoR
Beigetreten: 11.02.2005
BlackMember

booking.com hat je nach angebot mit ruecktrittsrecht und ohne, ist jeweils am angebot/den agb gebunden

sinn des inet rechts ist ja, dass man die ware wie im laden begutachten kann, das ist bei ferienhaus ja so oder so nicht gegeben, also keine grundvoraussetzung


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Zitat
wuerstchenwilli Themenstarter
wuerstchenwilli
Beigetreten: 07.04.2008
BlackMember

Mit der Gruppenanmeldung auf dem dafür vorgesehenen Formular bietet der Anmelder den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an und bezieht sich dabei auf die in unserem Angebot gemachten Angaben. Ist der Anmelder zum Zeitpunkt der Anmeldung minderjährig, müssen die gesetzlichen Erziehungs-/Sorgeberechtigten die Anmeldung zusätzlich unterzeichnen. Der Vertrag wird erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung wirksam. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt in dieser Reisebestätigung ein Vertragsangebot, an das die Thomas Grether-Reisen GmbH 10 Tage gebunden ist


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fuzz1983
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Das hat doch jetzt aber nichts mit dem Rücktritt vom Vertrag zu tun :f_eek:

I.d.R. ist eine kostenfreie Stornierung bis x Tage vorher möglich, andernfalls fällt y% vom Mietpreis an. (auch 100% möglich, der Ferienhausvermieter hat ja dadurch einen Totalausfall)


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Zitat
wuerstchenwilli Themenstarter
wuerstchenwilli
Beigetreten: 07.04.2008
BlackMember

Wenn ich wüsste wo es steht, bräuchte ich ja nicht nachfragen. Das ist das was ich den AGBs gefunden habe.

Vermutlich ist es einfach so wie Horror geschrieben hat


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Zitat
fuzz1983
Beigetreten: 29.06.2007
Oldschool Grinder

Du "kaufst" ja keine Ware.

Die AGB von Grether-Reisen handeln den Rücktritt doch ab:

Rücktritt, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Die Gruppe kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Schriftform wird dringend empfohlen. Tritt eine Gruppe ganz oder teilweise, aus Gründen, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, von der Buchung zurück, werden folgende Rücktrittsgebühren in Rechnung gestellt.

Ab Bestätigungsdatum bis 30 Wochen vor Reisebeginn:
10 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person
29-24 Wochen vor Reisebeginn:
30 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person
23-16 Wochen vor Reisebeginn:
50 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person
15-08 Wochen vor Reisebeginn:
70 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person
07-05 Wochen vor Reisebeginn:
80 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person
04-00 Wochen vor Reisebeginn:
95 % des Gesamtpreises der Gruppe bzw. pro gebuchter Person

Berechnungsgrundlage ist der in der Reisebestätigung angegebene Mindestpreis pro Gruppe. Der Nachweis eines niedrigeren oder nicht eingetretenen Schadens bleibt der Gruppe unbenommen. Wird von der zurückgetretenen Gruppe eine Ersatzgruppe zu den gleichen Bedingungen gestellt oder wir können das Objekt anderweitig wieder vermieten, ergibt sich lediglich eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 10% des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 50.--. Bei einer damit verbundenen Änderung der Personenzahl oder der Altersstruktur erfolgt eine Leistungsnachberechnung. Bei verkürzter Aufenthaltsdauer werden für ausgefallene Aufenthaltstage Rücktrittsgebühren vom Erstanmelder erhoben. Der Veranstalter kann dem Wechsel in der Person des Reisenden oder der neuen Gruppe insgesamt widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise nicht genügt oder gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. Durch die Teilnahme des Dritten entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, gegen Nachweis einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden zu berechnen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Informationen dazu finden Sie unter  https://www.grether-reisen.de/reiseversicherung/. 

Also mehr oder weniger ähnlich wie bei jeder Reise bei jedem anderen Buchungsportal auch :f_drink:

Oder meinst Du ein Rücktritt weil Dir das Ferienhaus nicht gefällt bzw. die Reise vom dem abweicht was Du gebucht hast? (Während Du die Reise schon angetreten hast)


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Zitat
wuerstchenwilli Themenstarter
wuerstchenwilli
Beigetreten: 07.04.2008
BlackMember

Danke.

Nein, ich wollte die B-Lösung feshalten und noch 14 Tage auf die A-Lösung warten. da ich aber nicht glaube, dass sie kommt, hätte ich dann wenigsten Plan B fix. So warte ich jetzt und wenn sich rausstellt, dass A nicht zu haben ist, ist B vermutlich auch schon weg :f_frown:

Naja, wird sich schon was finden. 300 Euro ist es mir es nicht wert das abzusichern.


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Mach doch die Anmeldung mit Änderungen, die der Veranstalter nicht bestätigen wird. Dann kommt bestimmt eine abweichende Reisebestätigung, an die sich der Veranstalter 10 Tage lang hält. Diese Zeit hast du dann.


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wuerstchenwilli Themenstarter
wuerstchenwilli
Beigetreten: 07.04.2008
BlackMember

An was denkst du da? Bei Bemerkungen rienschreiben "nur wenn die Endreinigung inklusive ist" oder so?


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jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Das ist nur eine Idee. Ob und wie du das machst, überlasse ich dir.


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Coach
mnl1337
Beigetreten: 14.01.2008
Elite Grinder

"nur wenn die Endreinigung durch Frau Merkel persönlich inklusive ist"
Wäre saver!


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wuerstchenwilli Themenstarter
wuerstchenwilli
Beigetreten: 07.04.2008
BlackMember

Wäre zu lustig, wenn die Standard Putzfrau Merkel heißen würde und mir hämisch ins Gesicht grinsen würde.


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