Soweit ich weiß hast du nur den Pasuchbetrag von 801 Euro (bzw.1602 wenn du verheiratet bist, dann aber natürlich für beide zusammen). Alles was darüber hinausgeht unterliegt der Abgeltungssteuer. Es gibt aber glaub ich noch Ausnahmen wenn du die Aktien schon gekauft hast bevor die Abgeltungssteuer eingeführt worde ist. Aber das ist nur mein marginales Wissen was ich noch aus Vorlesungen bahalten hab. Das Problem ist dass sich da regelmäßig soviel ändert dass du besser einen Steurberater fragst wenn dein Portfolio größer ist. Wenn du allerdings pro Jahr mit 801 Euro Gewinn klarkommst, dann nutze den Freibetrag.
Es gibt dann auch noch diesen 10d Paragraphen im EStG der die Verlusverrechnugn regelt, aber irgendwie hab ich im Kopf dass Aktienverluste nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Das is ziemlich bekloppt weil du auch Verluste aus Aktien nicht nutzen kannst um damit Gewinne aus Zertifikaten o.ä. auszugleichen.
Hab grad mal geschaut:
EStG § 20 (6) Satz5:
Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß.
Das ist halt megabeschissen, vielleicht gibt es mittlerweile auch Urteile dazu, aber dazu würde ich an deiner Stelle einen StB befragen, denn die Regelung ist halt total bekloppt, und das war damals auch die Meinung von dem WP der die Vorlesung gehalten hat.
EDIT: lol solange wie ich zum tippen brauche. aber jetzt hast du die infos zum freibetrag halt zig mal. Zum Vorposter: du warst die negative Bilanz nach EStG §10d nur dann übertragen wenn du Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnetst. Schwachsinniger Verlusteinschluss aber was will man machen.