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[Geschlossen] Besteueerung Aktiengewinne

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Troppo
Beigetreten: 25.09.2008
Elite Grinder

Hi Community,

Gibt es jährliche Freibeträge für Aktiengewinne? Beispielsweise eine Regelung, dass Aktiengewinne innerhalb eines Jahres von bis zu einem Betrag von x € nicht versteuert werden müssen?
Wenn ja kann man diese Freibeträge über die Jahre aufsummieren?
Ansonsten würde es Sinn machen jedes Jahr einen kleinen Teil seines Aktiendepots zu verkaufen um den Freibetrag optimal auszunutzen.

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen! =)

LG Troppo


13 Antworten
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Es gilt afaik der Sparerpauschbetrag von 801€. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Sparer-Pauschbetrag

Darüberhinaus die Abgeltungssteuer von 25%. Die Differenz Deines tatsächlichen Steuersatzes zur Abgeltungssteuer kannst Du dir allerdings über die Steuererklärung wieder zurückholen.

Nur mal grob. Hab auch nur Halbwissen. Aber mich wird hier bestimmt einer korrigieren.

Achja, Veranlagungszeitram ist immer Januar bis Dezember, nix mit aufsummieren.


limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Das mit dem Auflösen von Teilen des Depots macht nie Sinn. Die Steuerersparnis macht nie die Gebühren wett, die Du dabei zahlst.


du hast imo die ganz normalen 801 € (single) / 1602 € (verh.) freibeträge die für alle erträge (dividende,zinsen,kupon etc.) aus kapitalanlagen gelten.

früher! waren alle erträge wenn du länger als 1 jahr gehalten hast steuerfrei.

interessant für dich ist das realisierte kursverluste unbegrenzt mit kursgewinnen verrechnet werden dürfen du darfst die negative bilanz (sollte es eine geben) auch ins neue jahr übernehmen und darüber hinaus.

meinst du mit aktiengewinnen dividenden und/oder kursgewinne?


limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Original von opidlx
...du darfst die negative bilanz (sollte es eine geben) auch ins neue jahr übernehmen und darüber hinaus.

...

Das wusste ich gar nicht, danke.


Soweit ich weiß hast du nur den Pasuchbetrag von 801 Euro (bzw.1602 wenn du verheiratet bist, dann aber natürlich für beide zusammen). Alles was darüber hinausgeht unterliegt der Abgeltungssteuer. Es gibt aber glaub ich noch Ausnahmen wenn du die Aktien schon gekauft hast bevor die Abgeltungssteuer eingeführt worde ist. Aber das ist nur mein marginales Wissen was ich noch aus Vorlesungen bahalten hab. Das Problem ist dass sich da regelmäßig soviel ändert dass du besser einen Steurberater fragst wenn dein Portfolio größer ist. Wenn du allerdings pro Jahr mit 801 Euro Gewinn klarkommst, dann nutze den Freibetrag.

Es gibt dann auch noch diesen 10d Paragraphen im EStG der die Verlusverrechnugn regelt, aber irgendwie hab ich im Kopf dass Aktienverluste nur mit Aktienverlusten verrechnet werden können. Das is ziemlich bekloppt weil du auch Verluste aus Aktien nicht nutzen kannst um damit Gewinne aus Zertifikaten o.ä. auszugleichen.

Hab grad mal geschaut:
EStG § 20 (6) Satz5:
Verluste aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, dürfen nur mit Gewinnen aus Kapitalvermögen im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 Nummer 1 Satz 1, die aus der Veräußerung von Aktien entstehen, ausgeglichen werden; die Sätze 3 und 4 gelten sinngemäß.

Das ist halt megabeschissen, vielleicht gibt es mittlerweile auch Urteile dazu, aber dazu würde ich an deiner Stelle einen StB befragen, denn die Regelung ist halt total bekloppt, und das war damals auch die Meinung von dem WP der die Vorlesung gehalten hat.

EDIT: lol solange wie ich zum tippen brauche. aber jetzt hast du die infos zum freibetrag halt zig mal. Zum Vorposter: du warst die negative Bilanz nach EStG §10d nur dann übertragen wenn du Aktienverluste mit Aktiengewinnen verrechnetst. Schwachsinniger Verlusteinschluss aber was will man machen.


limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Hat jemand ne Ahnung wie das läuft, wenn das Geld im Ausland (EU) liegt? Da gibts ne Quellensteuer und irgendwie Abzugs- und Meldeverfahren.

Da war früher zumindest der Vorteil, daß man die Abgeltungssteuer erst nachschüssig bezahlen musste.


wenn du sonst keine einkünfte hast (z.B Student)
kannste auch 801 € + 8004 € steuerfrei einfahren.

Musst nur einen Antrag nach glaube §32d EstG ($ ohne Gewähr) stellen.

Pokerwinnings nicht vergessen anzugeben :coolface:


Wenn du deine Kohle im Ausland hast würd ich mir wirklich mal nen guten StB besorgen der Plan davon hat. Dadurch werden die Ausnahmen ja nicht weniger die du beachten musst.

GL


Troppo Themenstarter
Troppo
Beigetreten: 25.09.2008
Elite Grinder

Schon einmal danke für die zahlreichen Antworten.

Zu dem Sparerpauschbetrag von 801€. Bezieht den meine Bank automatisch ein, wenn ich Kursgewinne realisiere? Oder muss ich jedes Jahr einen Antrag (Freistellungsauftrag über 801€?) stellen?

LG


limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Ne, einmal. Freistellungsaufträge bestehen, solange Du die widerufst.


meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Ich war mir eigentlich sehr sicher, daß Freistellungsaufträge fortbestehen. Oder kann es sein, daß Aufträge vor einem bestimmten Datum von dieser Regelung ausgenommen sind?
Glaube da hat sich was geändert, seitdem es diese Lebenslangsteuernummer gibt.

Ich habe auf jeden Fall noch eingetragene Freistellungsaufträge. Die hab ich anno 200x schon eingerichtet.


jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von meistermieses
Musst jedes Jahr einen Antrag stellen. Die Bank weiß ja nicht, ob du bei anderen Banken noch nen Freistellungsauftrag hast, so dass er dann geringer wäre.
Wenn deine Kohle im Ausland liegt, dann wird ausländische Steuer darauf fällig, die du dann bei deiner Steuererklärung anrechnen kannst, so dass du nicht mehr als 25% Steuer zahlen must.

Diesen Post bitte in den Mülleimer!!!

Ein Freistellungsauftrag läuft bis auf weiteres / Widerruf, außer man begrenzt den Termin selbst.

Wenn ein Deutscher bei einem ausländischen Broker ein Konto hat, wird keine deutsche 25 % Abgeltungssteuer einbehalten. Der Kunde muß das dann selbst in seiner Steuererklärung angeben.

Die ausländische Quellensteuer wird einbehalten, wenn ausländische Beteiligungswerte gehalten werden. Da zieht also Spanien bei Telefonica oder Frankreich bei France Telekom oder Italien bei Telekom Italia direkt an der Quelle die Steuer ab. Dann kommen Doppelbesteuerungsabkommen und Anrechnung der Steuer in verschiedenen Höhen. In einem anderen Thread habe ich da mal einen informativen Link gepostet.

Das wurde alles schon ausführlich erläutert, wenn man nur (ein bischen) sucht.


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