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Bezahlung von Mitarbeitern

22 Beiträge
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BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Hallo Zusammen,

ich möchte zum 01.06. meinen ersten Mitarbeiter einstellen, bin mir dabei jedoch noch nicht so ganz über die Lohnmodalitäten im Bilde.

Er ist Student und soll als Aushilfskraft eingestellt werden und entsprechend 15Std./Woche arbeiten.
Auf einen genauen Stundenlohn haben wir uns noch nicht festgelegt, er soll jedoch im Monat 850,- EUR Brutto verdienen.

Die Rechnung 850 / 4 und dann durch 15 geteilt scheint mir dabei wenig sinnvoll.
Was, wenn der Monat, wie ja meistens, nicht genau 60 Stunden ergeben wird?

Zahlt man dann trotzdem 850,- EUR und geht davon aus, dass es sich auf Dauer ausgleicht, oder hält man dabei die Stunden genau fest und am Ende jeden Monats addiert man die Stunden und überweist dann eben diese Summe?

Dafür wiederum muss man dann jedoch vorher doch einen Stundenlohn festlegen, wodurch ich dann eben auch o. g. Rechnung anwenden kann?!?

Demnach: 850 / 4 / 12 = rund 14,- EUR.

Dadurch gibt es dann Monate in denen ich 60 x 14,- EUR zahle, 55 x 14, oder auch 65 x 14 zahle.
Bei Letzterem hätte ich dann jedoch das Problem, dass der Mitarbeiter außerhalb der Gleitzone rutscht und ich wieder andere Besteuerungen etc. hätte.

Fragen über Fragen :f_confused:

Eventuell ist ja jemand so nett und bringt etwas Licht ins Dunkle.


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Zitat
21 Antworten
wunderk1nd
Beigetreten: 15.02.2015
PokerStrategist

da er als aushilfskraft arbeitet bekommt er kein krankheitsgeld oder irg welche zuschläge...daher sollstest du einen stundenlohn mit ihm ausmachen und ihn nach stunden zahlen...btw welche ungelernte aushilfskraft verdient 14€? da kannst du billiger davon kommen.

eine günstigere alternative für beide wäre ihn als 450 euro jobber einzustellen und ihm den überschuss in bar auszahlen


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Zitat
WSpieler
Beigetreten: 09.01.2009
Oldschool Grinder

Original von wunderk1nd
eine günstigere alternative für beide wäre ihn als 450 euro jobber einzustellen und ihm den überschuss in bar auszahlen

Das könnte als Schwarzarbeit aufgefasst werden! Der sichere Weg ist es deinen Steuerberater zu kontaktieren und Dich dort beraten zu lassen. Ich denke Du wirst in diesem Forum keine juristisch/steuerlich sichere Auskunft erhalten.


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Zitat
BurneyGumble Themenstarter
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Ist nicht ungelernt. Passt genau zu meinem Profil.
Studium hängt er an die Ausbildung gerade dran.

Krankheitsgeld etc. bekommt er sehr wohl.
Da er bei mir ein Angestelltenverhältnis mit den 850,- EUR hätte.
Somit werde ich bei der GKV auch Beiträge inkl. U2? zahlen.

Das mit den 450,- scheint mir auch noch ne Überlegung Wert zu sein


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MeetBucks
Beigetreten: 05.09.2009
PokerStrategist

Was soll der denn für dich machen? Grinden? :profit:


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Zitat
Newcomer58
Beigetreten: 02.06.2010
PokerStrategist

Hast du grad öffentlich geschrieben dass du über Schwarzarbeit nachdenkst? Strafmaß zwischen 1.000 - 300.000€ + Nachzahlungen der Sozialabgaben / Steuer etc. + der arme Student ist auch dran. :f_drink: :f_drink: :f_drink:


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Zitat
Atzenmax
Beigetreten: 17.10.2007
Oldschool Grinder

Polizei wurde bereits informiert.

Gruß

Eike


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Zitat
xn321
Beigetreten: 13.01.2008
PokerStrategist

tru 10er


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Zitat
BurneyGumble Themenstarter
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Ja genau das hab ich obv geschrieben :facepalm:
Wäre nett, wenn das Thema ernst genommen wird

Spoiler

inb4: Ja dann geh halt zum Steuerberater und lass dich beraten, kkthxbye

Spoiler

Steuerberater ist aber im Urlaub und ich will es jetzt schon wissen :f_frown:
Bin halt leider ein :f_biggrin: in dem Thema


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Kannst du ihm nicht einfach Gleitzeit anbieten und sagen:

Normalerweise arbeitet man 220 Tage a 8 Stunden, bzw. hier dann 3 und im Jahr muss er eben auf 660 Stunden kommen?

Wäre jetzt mein Ansatz und mir fällt spontan auch nichts ein, was dagegen spricht.


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Zitat
trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

Original von BurneyGumble
...Er ist Student und soll als Aushilfskraft eingestellt werden und entsprechend 15Std./Woche arbeiten.
Auf einen genauen Stundenlohn haben wir uns noch nicht festgelegt, er soll jedoch im Monat 850,- EUR Brutto verdienen.
...Was, wenn der Monat, wie ja meistens, nicht genau 60 Stunden ergeben wird? ...

Wenn ihr keinen Stundenlohn, sondern eine Pauschale vereinbart habt, zahlst Du natürlich die Pauschale.
Wüsste auch nicht in welchem Monat es nicht möglich wäre 60h bei 15h/Woche zu arbeiten?


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Zitat
dingoberg
Beigetreten: 13.04.2011
PokerStrategist

Original von Newcomer58
Hast du grad öffentlich geschrieben dass du über Schwarzarbeit nachdenkst? Strafmaß zwischen 1.000 - 300.000€ + Nachzahlungen der Sozialabgaben / Steuer etc. + der arme Student ist auch dran. :f_drink: :f_drink: :f_drink:

Das ist aber normal, besonders bei Kleinbetrieben.


Antwort
Zitat
Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Es hat für dich als Arbeitgeber große Vorteile, wenn du einen Studenten als Werkstudenten beschäftigst.
Der Student darf hierbei während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Wochenstunden arbeiten, außerhalb der Vorlesungszeit darf er auch mehr arbeiten.
Würde dir empfehlen nicht in jedem Monat die gearbeiteten Stunden mit festem Stundenlohn auszuzahlen, weil du so wenig Flexibilität hast und schnell über Grenzen kommen kannst, wo sich für Arbbeitgeber und Arbeitnehmer höhere Beitragspflichten bei Sozialversicherung und Einkommenssteuer ergeben.
Du kannst im Arbeitsvertrag eine 6monatige oder jährliche Sollarbeitszeit festlegen, hierbei kann der Stundent z.B. in der VL-Zeit 15 Std die Woche arbeiten und außerhalb dann mehr, und trotzdem jeden Monat den gleichen Bertrag auszahlen. Du musst lediglich die geforderte Sollstundenzahl über die gesamte Zeit des Arbeitsvertrags festlegen. Dann kannst du einen Stundenlohn vereinbaren und rechnest:
Sollstundenzahl gesamter Arbeitsvertrag mal Stundenlohn geteilt durch Anzahl der Monate.
Du zahlst jeden Monat dann den gleichen festen Lohn aus und musst lediglich darauf achten, dass dieser den Steuerfreibetrag des Studenten nicht übersteigt, weil er sonst einkommenssteuerpflichtig wird.
Freibetrag 2016 sind 8652EUR, d.h. wenn du den Studenten ein ganzes Jahr anstellen willst, dann sollte der monatlich ausgezahlte Lohn nicht über 721EUR liegen, wenn der Job einkommenssteuerfrei bleiben soll.
Du zahlst als Arbeitgeber zusätzlich zum ausgezahlten Lohn an den Studenten 9,35% Rentenversicherung. Dem Arbeitnehmer werden ebenfalls 9,35% seines Lohns als RV-Anteil abgezogen.
In weiteren Zweigen der Sozialversicherungszweigen (KV, Pflege-, u. Arbeitslosenversicherung) besteht Versicherungs- und Beitragsfreiheit bei einer Anstellung als Werkstudent.
Wenn der Stundet ein Teilzeit- oder Promotionsstudium macht, dann ist eine Anstellung als Werkstudent nicht möglich.
Der Arbeitnehmer/Student hat darüber hinaus Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfalls während der Dauer seines Arbeitsvertrags.

Alle Angaben ohne Gewähr.


Antwort
Zitat
BurneyGumble Themenstarter
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Gleitzeit o. Ä. ist leider keine Option und die 15h/Woche sind komplett starr.
In Vereinbarung mit seiner Abwesenheit/Woche für das Studium geht es um exakt 15h Öffnungszeit.
Die Öffnungszeit ist definitv erstmal fix.

Deshalb funktioniert auch die Variante während der Vorlesungszeit weniger, als außerhalb dieser Zeit, nicht.

Nur darum geht es ja auch eigentlich nicht wirklich, da die Vereinbarung ja bereits steht, an Tag X und X jeweils X Stunden = 15h/Woche.


Antwort
Zitat
Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Ein Jahr hat 52 Kalenderwochen.
Wenn du den Student fest mit 15 Std pro Woche anstellen willst über ein ganzes Jahr und du keine KV, Arbeitslosenversicherung usw. zahlen willst und der Student keine Einkommenssteuer zahlen will, dann kannst du ihm bei 15 Wochenstunden über ein ganzes Jahr einen Stundenlohn von 11,09EUR auszahlen, ein höherer Lohn würde seinen Steuerfreibetrag überschreiten. Er käme dann auf einen Monatslohn von 720,85EUR.

Falls seine Arbeitskraft mehr als 11,09EUR/Std wert ist oder du ihm mehr zahlen willst, dann würde ich einfach empfehlen ihm zum Geburtstag was zu schenken (Cash).
Nicht ganz legal, aber wird auch niemals auffallen.
Jedenfalls hätten Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei diesen Variante nur RV-Beiträge zu zahlen und alles andere fällt weg.


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Zitat
BurneyGumble Themenstarter
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Wenn Du mir jetzt noch sagst, wie diese Variante dann heißt, bin ich Überglücklich :f_biggrin:
Habe mich bisher nur mit Minijob bis eben 450 und Gleitzone bis 850 und deren Besteuerung belesen.

D.h. demnach dann auch, wenn ich ihm mehr als die 11,09 zahle, stellt er sich bei (je nachdem wie viel mehr: 12, 13 sowas) sogar schlechter, als wenn wir einfach die 11 machen?!

Edit: Bisher hatte ich mich auf 850EUR + rund 350KV eingestellt.
Also insgesamte Kosten von 1200,-EUR/monatlich.

Scheint aber ja auch wesentlich effektiver zu gehen und das bei geringfügiger, bis je nachdem wie, gar keiner Grauzone.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Weshalb sollte der Steuerfreibetrag für den Studenten relevant sein?


Antwort
Zitat
Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Original von BurneyGumble
Wenn Du mir jetzt noch sagst, wie diese Variante dann heißt, bin ich Überglücklich :f_biggrin:
Habe mich bisher nur mit Minijob bis eben 450 und Gleitzone bis 850 und deren Besteuerung belesen.

D.h. demnach dann auch, wenn ich ihm mehr als die 11,09 zahle, stellt er sich bei (je nachdem wie viel mehr: 12, 13 sowas) sogar schlechter, als wenn wir einfach die 11 machen?!

Edit: Bisher hatte ich mich auf 850EUR + rund 350KV eingestellt.
Also insgesamte Kosten von 1200,-EUR/monatlich.

Scheint aber ja auch wesentlich effektiver zu gehen und das bei geringfügiger, bis je nachdem wie, gar keiner Grauzone.

Werkstudentenvertrag.

KV fällt dann weg für dich als Arbeitgeber.
11,09EUR/STD, 15 Std pro Woche, dann zahlst du 721EUR Lohn pro Monat aus und du führst zusätzlich 67,41EUR RV ab, das wars an Kosten für dich.
Student erhält 721EUR-67,41RV und zahlt KV selbst (ca. 80EUR pro Monat gesetzlich). Student hat dann nach KV+RV ca. 574€ netto, ist komplett versichert und bekommt von dir n fettes Geburtstagsgeschenk, weil du die KV-Beiträge sparst und KV für ihn als Student deutlich billiger ist, als wenn du als Arbeitgeber die KV zahlst.
Student zahlt in diesem Fall 0% Lohnsteue. Gilt natürlich nur, wenn er nur bei dir arbeitet und nicht zusätzlich noch wo anders.


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draghkar
Beigetreten: 16.08.2006
Oldschool Grinder

850€ als Werkstudent bei ner 15h-Woche? :f_eek:


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BurneyGumble Themenstarter
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Original von draghkar
850€ als Werkstudent bei ner 15h-Woche? :f_eek:

Interesse? :coolface:


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