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Dringende Frage zu Unterhaltsrecht

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mrkamorka
Beigetreten: 29.01.2010
PokerStrategist

Hallo,

ich bitte aus aktuellem Anlass um Auskunft zu einer Rechtsfrage bezüglich der Unterhaltspflicht meines Vaters. Wäre wirklich nett, wenn mir jm weiterhelfen könnte!!

Nur kurz vorweg, weil ich in anderen Foren schon viel quatsch dazu gelesen habe. Es geht mir NICHT um eine Beurteilung der Situation bzw. um persönlciche Meinungen, sondern lediglich um eine juristische Auskunft.

Mein Vater zahlte mir bislang den Unterhalt für mein Studium. Ich kenne ihn nicht, Kontakt nur über seinen Anwalt. Er hat nun bereits für Februar die Zahlung eingestellt, der Brief dazu vom Anwalt kam heute, er zahle ab sofort nicht mehr, da er nicht mehr dazu verpflichtet sei.

Bereits vor ca. 8 Monaten hatte er bereits weitreichende Informationen gefordert, vorraussichtliche Studiendauer, Zeugnisse, Scheine, ich habe alles geschickt, mit vorrausslichtlichem Studienende im ersten Halbjahr 2013. Daraufhin zahlte er weiter, bis heute kam auch nichts, ich dachte die Situation wäre geklärt.

Zu mir: Ich bin bereits 28, es handelt sich um mein Erststudium (Zivildienst, ein Jahr in Australien, in der Zeit zahlte mein Vater jeweils natürlich nicht). Ich bin im 13. Fachsemester, Regelstudienzeit sind 9 Semester, allerdings kann ich das Auslandssemester drauf rechnen, bin also im 12. "zählenden" Semester (so weit ich weiß).

Ich schreibe als letzte Handlung meines Studiums gerade meine Diplomarbeit, Abgabetermin ist der 28.03.2013. Zumindest nach Erhalt des Ergebnisses bin ich fertig mit dem Studium.

Kann mir jm. Auskunft darüber geben, ob dies alles rechtens von Seiten meines Vaters ist? Es sind zwar nur noch 2-4 Monate, aber ich hatte fest mit der Zahlung gerechnet.
Falls dies relevant ist möchte ich noch erwähnen, dass er finanziell mehr als gut gestellt ist, hält eine Privatklinik mit >20K Monatsgehalt, er zahlte 500 Euro im Monat, meine Mutter als Krankenschwester A.D. musste nichts zahlen.

Für jegliche Auskunft wäre ich dankbar!

Viele Grüße aus Gießen


Antwort
Zitat
6 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

hmm, wieso sagt direkt einer der ersten googletreffer, dass 1/3 länger brauchen hinnehmbar ist und du findest den nicht?

Weshalb sollte ein Auslandssemester nicht zählen bzw hast du in dem Zeitraum Unterhalt bezogen?

Die Frage ist hier vermutlich wie du das Semester realisiert hast, als richtiges Auslandssemester zählt das wohl komplett und damit hat dein Vater wohl schon mehr gezahlt als er muss^^

Ansonsten:

Entweder gibt es bindende Gesetze oder solche mit Ermessensspielraum - erstere kannst du auch selbst suchen und letztere sind gerichtlich zu entscheiden...


Antwort
Zitat
mrkamorka Themenstarter
mrkamorka
Beigetreten: 29.01.2010
PokerStrategist

Original von FiftyBlume
hmm, wieso sagt direkt einer der ersten googletreffer, dass 1/3 länger brauchen hinnehmbar ist und du findest den nicht?

Weshalb sollte ein Auslandssemester nicht zählen bzw hast du in dem Zeitraum Unterhalt bezogen?

Die Frage ist hier vermutlich wie du das Semester realisiert hast, als richtiges Auslandssemester zählt das wohl komplett und damit hat dein Vater wohl schon mehr gezahlt als er muss^^

Ansonsten:

Entweder gibt es bindende Gesetze oder solche mit Ermessensspielraum - erstere kannst du auch selbst suchen und letztere sind gerichtlich zu entscheiden...

hi!
Er hat während des Auslandssemester bezahlt, ich hatte nur in einem der Foren gelesen, dass man die Auslandsstudiumzeit wohl auf die Regelstudienzeit raufrechnen kann. Und wieder woanders habe ich gelesen, dass Unterhaltspflicht (glaubte der Schreibende, wusste es nicht sicher) während der Regelstudienzeit + 50% besteht, insofern wäre dies auch irrelevant, weil ich mich in dieser Zeit noch befinde, so oder so.

Und zu den Googletreffern. Dazu gibt es tausende, aber die Widersprechen sich halt. Daher geht meine Frage hier an jm., der sich konkret mit dem Recht dazu auskennt. Natürlich gehe ich auch noch zur Rechtsberatung des Asta, aber ich dachte, vlt könnte mir hier jm (z.B. ein Anwalt oder werdender Anwalt) halt schon mal weiterhelfen, es wir mit Sicherheit verbindliche Gesetze dazu geben. Falls es so jm hier gibt, wäre ich über eine Antwort weiterhin dankbar, ansonsten bitte lassen ;)

Den ersten Beitrag hier möchte ich gar nicht kommentieren.

Edit: erster Kommentar wurde wohl schon gelöscht, genau diese Beiträge verspammen leider auch die anderen Foren und helfen leider nicht weiter.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

http://www.rechtsanwalt.com/urteil-11472-unterhaltsanspruch-nur-waehrend-regelstudienzeit/

http://www.frag-einen-anwalt.de/Regelstudienzeit-ueberzogen-wie-lange-noch-Unterhalt-__f145205.html

http://mainz-kwasniok.de/kindesunterhalt/vollj%C3%A4hrige-kinder/

Da hättest du einmal einen Anhaltswert von einem Anwalt und einmal ein konkretes Urteil.

Ich bin zwar kein Anwalt und auch kein werdender, aber hab berufsmäßig auch mit Gesetzen zu tun(Verwaltungsrecht).

Meine Vermutung(!):

Vor Gericht würde entschieden werden, in wie weit ein Unterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe(übrigens müsste dir laut Düsseldorfer Tabelle viel mehr zustehen...). Natürlich kann ich nicht sagen, wie der Richter entscheidet, dafür hast du auch noch nicht genug Infos gegeben.

Hast du ein Jahr wiederholt, eine Ausbildung gemacht, dann das Abitur nachgeholt und dann angefangen zu studieren, dann hat man wohl gute Aussichten. Hat man umgekehrt mit 19 Jahren den Zivildienst beendet und ist seit dem auf einem "Selbstfindungstrip/Studium", dann hat man denke ich geringe Chancen.

Was den Zeitraum betrifft - m.E. reden wir hier vermutlich über 2 Monate, da du theoretisch am 1.4. einen Job anfangen könntest und quasi selber Schuld bist, wenn das nicht so ist.

Mein persönlicher Tipp:
Wende dich an einen Anwalt für Unterhaltsrecht, der wird dir sagen, wie das zuständige Gericht vermutlich entscheidet.


Antwort
Zitat
krush22
Beigetreten: 19.12.2008
Oldschool Grinder

Ich würde behaupten das dein Vater nur bis zum 25/26 Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet ist.
Jedenfalls hab ich das immer so gedacht....

Erzählen mir jedenfalls ständig meine Eltern so als Drohung, das ich mich beeilen soll


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von krush22
Ich würde behaupten das dein Vater nur bis zum 25/26 Lebensjahr zu Unterhalt verpflichtet ist.
Jedenfalls hab ich das immer so gedacht....

Erzählen mir jedenfalls ständig meine Eltern so als Drohung, das ich mich beeilen soll

Das Alter spielt erstmal keine Rolle, Unterhaltspflicht besteht prinzipiell bis zum Ende der Ausbildung. Allerdings muss man natürlich i-wann nachweisen, wieso man das noch nicht geschafft hat, also 20 Jahre studieren ist nicht^^


Antwort
Zitat
yogiii
Beigetreten: 01.09.2006
Elite Grinder

Original von FiftyBlume
...
Meine Vermutung(!):

Vor Gericht würde entschieden werden, in wie weit ein Unterhaltsanspruch besteht und in welcher Höhe(übrigens müsste dir laut Düsseldorfer Tabelle viel mehr zustehen...). Natürlich kann ich nicht sagen, wie der Richter entscheidet, dafür hast du auch noch nicht genug Infos gegeben.
...
Wende dich an einen Anwalt für Unterhaltsrecht, der wird dir sagen, wie das zuständige Gericht vermutlich entscheidet.

Ich würde auch zuerst zur Rechtsberatung des AStA gehen. Die sollte für dich ja kostenlos sein.
Evtl. besteht ja auch noch rückwirkend Anspruch auf Unterhalt, weil er dir monatlich viel zu wenig gezahlt hat. Mit dem Geld hättest du dann wohl bedeutend mehr als die 2-3 Monate *500€ die er jetzt verweigert.


Antwort
Zitat
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