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Frage zu innergemeinschaftlichem Handel

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Chef0815
Beigetreten: 18.03.2007
Oldschool Grinder

Hi zusammen,

Ich hab ein Problem in der Buchhaltung bzgl. Innergemeinschaftlichem handel, Dreiecksgeschäften sowie ausfuhrliefrungen innerhalb der EU...

Bsp: Wenn ein österreichisches unternehmen bei mir in Deutschland bestellt und sich die ware nach Österreich liefern lässt, dann benötige ich für ust-befreite Leistungen dessen UID-Nummer.

Was passiert jedoch, wenn das österreichische unternehmen sich die Bestellung

1) An eine privatperson nach Belgien schicken lässt?
2) An ein anderes unternehmen nach Belgien schicken lässt?
3) an eine schweizerische Adresse schicken lässt? (ausfuhrlieferung)

Meiner Ansicht nach benötige ich bei
1) nur die österreichische Unternehmens-UID
2) 2 UIDs: die österreichische und die belgische
3) KEINE UID.

Habe ich irgendwo einen Fehler?
Danke schonmal...


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1 Antwort

bin zwar kein experte auf dem gebiet, aber durch meine arbeit als softwareentwickler (Rechnungserstellung programmiert)
weis ich das du in dem Fall wirklich nur die österreichische ID brauchst, da auch die Lieferung ins ausland geht.

Wenn das österreichische Unternehmen nach deutschland schicken läßt muss er trotzdem die Mehrwertsteur bezahlen.


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