Original von Spielstephan
Wie nennen sich solche" Berater"?
Die Frage führt zu einem komplexen Themengebiet und lässt sich nicht mit einem Wort beantworten.
Möglicherweise fragst du dich zu Beginn meiner Ausführung noch, warum ich den Kram überhaupt erwähne, aber zum Ende wird es hoffentlich ersichtlich.
Bei der Fragestellung (GKV zu PKV) werden verschiedene Themenbereiche berührt. Als Ansprechpartner kommen Fachleute für Sozialversicherungen oder Fachleute für private Versicherungen in Frage. Selbst Anwälte und Steuerberater können, zumindest in Teilen der komplexen Fragestellung, geeignete Ansprechpartner sein.
Fachleute für private Versicherungen
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Für Fachleute für private Versicherungen gibt es verschiedene berufsrechtliche Einordnungen. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Vermittlern und Beratern.
Berater, wie der Name schon sagt, lassen sich nur die Beratung vergüten, vermitteln aber nicht.
Vermittler müssen zwangsläufig auch beraten, können aber für gewöhnlich die reine Beratung nicht in Rechnung stellen. Unter den Vermittlern wird zwischen Maklern und Vertretern unterschieden. Makler sind (üblicherweise) von einzelnen Produktanbietern unabhängig, während Vertreter im Namen einzelner oder mehrerer Gesellschaften vermitteln. Es gibt auch Konstellationen, bei denen Versicherer über Beteiligungsgesellschaften Gesellschafter von Versicherungsmaklern werden, wodurch die Unabhängigkeit des betreffenden Maklers zumindest in Zweifel gezogen wird.
Potenziele Ansprechpartner können sich also Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater nennen. Über die tatsächliche Eignung sagt das allein aber noch nicht viel aus. Selbst Google kann sich als besserer Ansprechpartner entpuppen.
Fachleute für Sozialversicherungen
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Wenn du dich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung deiner Wahl meldest und um Auskünfte bittest, wirst du diese vermutlich auch erhalten. Wenn jemand mit annähernd Höchstbeitrag als Kunde geworben werden kann, werden die das sogar gern machen.
Es gibt auch Rentenberater, die zumindest die Auswirkung der jeweiligen Krankenversicherungsart auf die Alterseinklünfte beurteilen können.
Anwälte und Steuerberater
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Vertreter dieser beiden Berufsgruppen können und wissen erfahrungsgemäß alles und geben daher auch Ratschläge und Meinungen zu allem (ja Sarkasmus). Jedenfalls sollte ein Steuerberater bewerten können, wie sich PKV oder GKV hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben während und nach dem Berufsleben auswirken.
Ich halte grundsätzlich Vertreter aller genannten Berufsgruppen für potenziell geeignet. Ebenso kann man sich bei jedem davon auch einen schlechten Rat abholen. Und das ist die Stelle, an der eine klare und eindeutige Antwort scheitert.
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Ich weiß nicht, wie das bei Rechtsberatern geregelt ist. Für Versicherungsvermittler gibt es eine gesetzliche ''Weiterbildungspflicht''. In Anführungszeichen setze ich das deshalb, weil die geforderten Weiterbeildungszeiten für Onlineseminare vergeben werden, bei denen Produktanbieter (Versicherer) 1,5 Stunden lang über bestimmte Produkte, die Verkaufsargumente und Verdienstpotenziale referieren. Wie so oft, hat der Gesetzgeber hier nur erreicht, dass Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ihr Produkte und Dienstleistungen dahingehend maximieren, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind und zugleich der wirtschaftliche Nutzen für die Anbieter optimiert wird.
Du kannst also nach sonstwie regulierten und zertifizierten Experten suchen und trotzdem an einen Ahnungslosen oder einen Abzocker geraten. Man kann als Verbraucher nach der Anzahl und der Qualität negativer Berichte online suchen. Nicht jede schlechte Bewertung ist auch gerechtfertigt. Aber eine Vielzahl schlechter Bewertungen ist zumindest mal beachtenswert. Du kannst sämtliche öffentlichen Angaben, Äußerungen und Beiträge des jeweiligen Dienstleisters auf Plausibilität und mit Google in einzelnen Punkten auch auf Korrektheit prüfen.
Es bleibt aber dabei, dass Namen und Titel nicht direkt mit der Beratungsqualität korrlieren. So viel zu der Frage ''Wie nennt sich ein geeigneter Ansprechpartner"
Da, wie in meinem vorherigen Beitrag erwähnt, zum einen Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV erklärungsbedürftig sind, zudem noch die Möglichkeit der Beitragsreduzierung ohne Wechsel in die GKV möglich sind und außerdem noch Folgeversicherungen (z.B. KV-Zusatzversicherungen bei Wechsel in die GKV) relevante Themen sind, halte ich einen Versicherungsmakler für eine gute Anlaufstelle. Diesbezüglich bin ich aber auch biased ... aus Gründen.
Original von Spielstephan
Alter ist 53 Jahre. Das Einkommen sinkt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die JAEG ist nur relevant, falls dein Kumpel in ein Angestelltenverhältnis geht. Hier ist entscheidend, ob das Einkommen selbst sinkt oder ob das Einkommen von der JAEG überholt wird. Laut § 8 SGB V gilt, dass die Versicherungspflicht entfällt, wenn die JAEG wegen Erhöhung der JAEG unterschritten wird. Auch Kurzarbeit führt nicht direkt zu einer Versicherungspflicht. Falls die JAEG wegen Erhöhung dieser unterschritten wird, kann die Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragt werden.
Ansonsten ist die Frage, ob ein Wechsel in die GKV stattfindet, ohnehin geklärt.
Wenn in die GKV gewechselt wird, müssen die Kinder nicht zwingend auch per Familienversicherung in die GKV. Aus Kostengründen wird es aber in aller Regel so gemacht. Ob und in welchem Rahmen eine Umwandlung in Zusatzversicherungen sttfinden soll, lässt sich jetzt nicht pauschal Beantworten. Das hängt davon ab, um welche Gesellschaft und welche Tarifgeneration es sich handelt, bzw. ob möglicherweise bei anderern Versicherern bessere Alternativen gefunden werden können.
Falls der Kumpel selbständig bleibt, empfehle ich dringend die Prüfung eines Tarifwechsels beim bestehenden Versicherer. Insbesondere, wenn er sowieso bereit ist, sich mit den Leistungen der GKV antzufreunden, dürfte es auch bei seinem Versicherer einigen Spielraum für Beitragsreduzierung geben. Wenn ich diesbezüglich für mich Werbung machen dürfte, würde ich es tun, darf ich aber vermutlich nicht. Selbst die Mülltarife haben für gewöhnlich noch mehr zu bieten als die GKV (mindestens Zahnersatz).
Original von Spielstephan
Die Motivation ist möglichst geringe Fixkosten im Alter zu haben. lg
Das müsste man sich halt in Relation zum Leistungsumfang durchrechnen, falls ein Verbleib in der PKV überhaupt noch möglich ist. Dazu ist dann auch eine Ausweitung auf das Thema Altersvorsorge sinnvoll.
Original von Spielstephan
KVdR hört sich spannend an, bei 4 Kindern.
Die Kinder sind vermutlich nicht mehr bei ihm versichert, wenn er im Rentenalter ist. Sobald die Kinder eigene Einkommen erzielen, müssen sie sich selbst versichern.