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GKV vs PKV

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Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Original von cheetah83

Original von Bierb4ron
...

Tarifwechsel werden also nicht nur von Gesunden durchgeführt. Der Gesundheits-Mix der Abgänge dürfte dem des Versichertenkollektivs entsprechen. Das Problem besteht dann, wenn überhaupt, eher in den neueren Tarifen.

...

Das ist bei uns im Unternehmen definitiv nicht so. Insbesondere im Zuge der Unisexumstellung wurde das ausgewertet, da dort mit starkem Wechselzugang in den neuen Unisextarifen gerechnet wurde, und es hat sich eben gezeigt, dass die Wechsler ein besseres Risiko darstellen, als die Nichtwechsler.

Das finde ich interessant ... für mich erstmal kontraintuitiv. Falls du mehr zu den Hintergründen offenlegen könntest, wäre das ganz cool. gibt die Auswertung eine Auskunft darüber, ob allgemein eher gesunde Versicherte Tarife wechseln oder ob es vorrangig die unisex Tarife sind, die von gesunden Versicherten gezielt gewählt werden?

Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest in eurem Unternehmen die unisex Tarife mit Mehrleistungen locken, die in der bisex Tarifwelt nicht zu finden sind. Wer eh keine Chance auf die Mehrleistungen hat, wird bei einem Wechsel logischerweise mehr auf mögliche Beitragsvorteile achten.

Um welches Unternehmen es sich handelt, kannst du im privaten Austausch evtl. mitteilen?

Original von cheetah83
Gleichzeitig belasten die stattfindenden Wechsel die neueren Kollektive (Will-Rogers-Phänomen), da die Wechsler trotzdem noch einen schlechteren Gesundheitszustand als das Neugeschäft haben.

Darauf bezog ich mich mit meiner Vermutung, dass, wenn überhaupt, eher die neuen Tarife belastet würden als die verlassenen Tarife.

*Edit* Aber auch hier dürfte es doch wieder nur die jeweiligen Alterskohorten der Tarifwechseler betreffen, oder nicht? Da der Tarifwechsler im Falle von Vorerkrankungen keine Mehrleistungen (ohne Zuschlag) bekommt und zudem seine Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitbringt, müsste es aus Sicht des Versicherers dann nicht doch egal sein, ob die Kosten des Versicherten im alten oder im neuen Tarif erstattet werden? *Edit Ende*

Jedenfalls kann ich mir weiterhin nicht vorstellen, dass der Neuzugang junger Versicherter einen direkten Einfluss auf die Beiträge älterer Bestandskunden hat, was nach meinem Verständnis die Behauptung war, auf welche ich eben entgegnete, dass das zumindest nicht so sein sollte, eben weil die Kalkulation in Alterskohorten stattfinden sollte.

Laut Auskunft des PKV Dachverbandes gilt:

"Dieser Vergleich erfolgt nicht für den Tarif insgesamt, sondern für die sogenannten Beobachtungseinheiten. Als solche gelten Frauen, Männer, Kinder sowie weibliche und männliche Jugendliche. In den Unisex-Tarifen gibt es nur noch die drei Beobachtungseinheiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene."

Gehe ich zu Unrecht davon aus, dass diese Beobachtungseinheiten pro Alterskohorte gebildet werden und nicht altersübergreifend?


Antwort
Zitat
cheetah83
Joined: 27.02.2007

Original von Bierb4ron

Original von cheetah83

Original von Bierb4ron
...

Tarifwechsel werden also nicht nur von Gesunden durchgeführt. Der Gesundheits-Mix der Abgänge dürfte dem des Versichertenkollektivs entsprechen. Das Problem besteht dann, wenn überhaupt, eher in den neueren Tarifen.

...

Das ist bei uns im Unternehmen definitiv nicht so. Insbesondere im Zuge der Unisexumstellung wurde das ausgewertet, da dort mit starkem Wechselzugang in den neuen Unisextarifen gerechnet wurde, und es hat sich eben gezeigt, dass die Wechsler ein besseres Risiko darstellen, als die Nichtwechsler.

Das finde ich interessant ... für mich erstmal kontraintuitiv. Falls du mehr zu den Hintergründen offenlegen könntest, wäre das ganz cool. gibt die Auswertung eine Auskunft darüber, ob allgemein eher gesunde Versicherte Tarife wechseln oder ob es vorrangig die unisex Tarife sind, die von gesunden Versicherten gezielt gewählt werden?

Ich könnte mir vorstellen, dass zumindest in eurem Unternehmen die unisex Tarife mit Mehrleistungen locken, die in der bisex Tarifwelt nicht zu finden sind. Wer eh keine Chance auf die Mehrleistungen hat, wird bei einem Wechsel logischerweise mehr auf mögliche Beitragsvorteile achten.

Um welches Unternehmen es sich handelt, kannst du im privaten Austausch evtl. mitteilen?

Damals vor Unisex konnte man ja nur die vergangenen Wechsel auswerten, daher war das auch innerhalb der Bisextarife zu beobachten.
Für mich ist das aber eigentlich auch logisch: Das Wort Risikoprüfung alleine schreckt schon ab, wenn ich weiß, dass ich in den vergangen Jahren einige Arztbesuche hatte. Ein RZ macht den Preisvorteil kaputt und einen Leistungsausschluss will ich als kranker also leistungsaffiner Kunde wahrscheinlich auch nicht hinnehmen.

Original von cheetah83
Gleichzeitig belasten die stattfindenden Wechsel die neueren Kollektive (Will-Rogers-Phänomen), da die Wechsler trotzdem noch einen schlechteren Gesundheitszustand als das Neugeschäft haben.

Darauf bezog ich mich mit meiner Vermutung, dass, wenn überhaupt, eher die neuen Tarife belastet würden als die verlassenen Tarife.

*Edit* Aber auch hier dürfte es doch wieder nur die jeweiligen Alterskohorten der Tarifwechseler betreffen, oder nicht? Da der Tarifwechsler im Falle von Vorerkrankungen keine Mehrleistungen (ohne Zuschlag) bekommt und zudem seine Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitbringt, müsste es aus Sicht des Versicherers dann nicht doch egal sein, ob die Kosten des Versicherten im alten oder im neuen Tarif erstattet werden? *Edit Ende*

Jedenfalls kann ich mir weiterhin nicht vorstellen, dass der Neuzugang junger Versicherter einen direkten Einfluss auf die Beiträge älterer Bestandskunden hat, was nach meinem Verständnis die Behauptung war, auf welche ich eben entgegnete, dass das zumindest nicht so sein sollte, eben weil die Kalkulation in Alterskohorten stattfinden sollte.

Laut Auskunft des PKV Dachverbandes gilt:

"Dieser Vergleich erfolgt nicht für den Tarif insgesamt, sondern für die sogenannten Beobachtungseinheiten. Als solche gelten Frauen, Männer, Kinder sowie weibliche und männliche Jugendliche. In den Unisex-Tarifen gibt es nur noch die drei Beobachtungseinheiten Kinder, Jugendliche und Erwachsene."

Gehe ich zu Unrecht davon aus, dass diese Beobachtungseinheiten pro Alterskohorte gebildet werden und nicht altersübergreifend?

Hier geht es jetzt ein bisschen in die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis:
In einer perfekten Welt hätte man genug Daten um die Altersabhängigkeit und Höhe der Schäden genau zu bestimmen und diese würden sich über die Zeit mit einem bekannten Trend entwickeln. In diesem Fall wäre jede Alterskohorte in sich geschlossen berechenbar.
In der Praxis sind die Daten nie perfekt und schwanken über die Zeit auch stark. Daher kommen diverse Ausgleichsverfahren zur Anwendung. Teilweise wird auch auf andere Daten größerer Kollektive zurückgegriffen. Dabei kommt es dann auch zu Verschiebungen der Schäden zwischen den Altern.
Der Effekt ist aber tatsächlich wohl eher gering.

zum edit: Die Frage ist ja einfach, wie ist die Bilanz des Versicherten. Ändert sich die Differenz zwischen Beitragszahlungen und erhaltenen Leistungen zugunsten des Versicherten muss das jemand bezahlen. Vereinfacht gesagt gilt für eine Versicherung Summe aller Beiträge = Summe aller Leistungen / Anzahl an Versicherten. Wenn du eine Variable änderst, wird der Rest über die Zeit angepasst. (PKV ist noch etwas komplizierter, aber am Ende lässt es sich darauf runterbrechen)


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Ich danke dir erneut für deine Ausführungen.

Original von cheetah83
Das Wort Risikoprüfung alleine schreckt schon ab, wenn ich weiß, dass ich in den vergangen Jahren einige Arztbesuche hatte. Ein RZ macht den Preisvorteil kaputt und einen Leistungsausschluss will ich als kranker also leistungsaffiner Kunde wahrscheinlich auch nicht hinnehmen.

Mhh okay ... klingt plausibel. Zwar bezieht sich der Ausschluss immer nur auf Mehrleistungen (die man vorher auch nicht hatte) zzgl. so oder so hinzunehmender Nachteile des neuen Tarifs, aber wer es nicht weiß, wird tendenziell zurückschrecken.

Original von cheetah83
Vereinfacht gesagt gilt für eine Versicherung Summe aller Beiträge = Summe aller Leistungen / Anzahl an Versicherten. Wenn du eine Variable änderst, wird der Rest über die Zeit angepasst.

Klar ... wenn jemand mit unverändertem Gesundheitszustand auf einmal weniger Beitrag zahlt, muss das von anderen Versicherten getragen werden. Das dürfte dem Einzelnen, der zunächst erst einmal weniger bezahlt, vermutlich eher egal sein.

Ursprünglich ging es ja um die Frage, ob Neugeschäft entlastend für alle Versicherten in einem Tarif (jung und alt) wirkt. Damit dies der Fall sein kann, müssten verschiedene Alterskohorten in einer Mischkalkulation betrachtet werden können.

Original von cheetah83
Hier geht es jetzt ein bisschen in die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis:
In einer perfekten Welt hätte man genug Daten um die Altersabhängigkeit und Höhe der Schäden genau zu bestimmen und diese würden sich über die Zeit mit einem bekannten Trend entwickeln. In diesem Fall wäre jede Alterskohorte in sich geschlossen berechenbar.
In der Praxis sind die Daten nie perfekt und schwanken über die Zeit auch stark. Daher kommen diverse Ausgleichsverfahren zur Anwendung. Teilweise wird auch auf andere Daten größerer Kollektive zurückgegriffen. Dabei kommt es dann auch zu Verschiebungen der Schäden zwischen den Altern.
Der Effekt ist aber tatsächlich wohl eher gering.

Laut § 11 der Kalkulationsverordnung gilt:
" Die Berechnung der Prämien bei Prämienanpassungen hat nach den für die Prämienberechnung geltenden Grundsätzen zu erfolgen.".

Sofern, wie auch u.a. vom PKV Dachverband so beschrieben und von mir in einem vorherigen Post zitiert, die Beiträge im Neugeschäft pro Alterskohorte kalkuliert werden, müsste das die KalV auch die entsprechende Rechtsgrundlage für selbiges Vorgehen bei Beitragserhöhungen sein.

Wenn du als Insider mir hier Tipps geben kannst, welche Rechtsgrundlagen die Versicherer bei der Kalkulation von Beitragserhöhungen zur Anwendung bringen, wäre das ziemlich nice (insbesondere zu der Frage, wie die Kollektive bei der Kostenbewertung gebildet werden).


Antwort
Zitat
cheetah83
Joined: 27.02.2007

Ich würde für zunächst einmal auf KVAV 6(3) verweisen, hier ist erkennbar, dass in der Kalkulation gewisse Freiheiten gegeben sind.

Anschließend müssen wir ein bisschen in das Standard Formelwerk der Krankenversicherungsmathematik einsteigen, siehe auch hierzu den Anhang 2A.
In der Kalkulation wird in der Regel zunächst ein sogenanntes Profil hergeleitet, dass die Altersabhängigkeit der Kopfschäden wiedergeben soll. Dann wird über die im im Anhang 2 unter A angegebene Formel ein Grundkopfschaden berechnet. Der Kopfschaden ist dann das Produkt aus Profil und Grundkopfschaden.

Das Problem in der Realität ist jetzt, dass kaum ein Unternehmen genug Bestand hat, um für jeden Tarif ein passendes Profil herzuleiten, stattdessen wird hier auf Verbandswerte zurückgegriffen. Das bedeutet, dass der Zugang von gesundem Neugeschäft keinen Einfluss auf das Profil hat, da das wie gesagt von extern kommt. Die Schaden- und Bestandssummen werden dann aber vom Tarif genommen. Damit drückt ein gesunder junger Neuzugang also den Grundkopfschaden und damit indirekt auch den Kopfschaden und den Beitrag der älteren.

Ich hoffe das war einigermaßen verständlich zusammengefasst


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Sehr gut. Ich liebe Details :f_drink:


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

In § 6 KVAV heißt es u.a.:

"Kopfschäden sind die im Beobachtungszeitraum auf einen Versicherten entfallenden durchschnittlichen Versicherungsleistungen; sie sind für jeden Tarif in Abhängigkeit vom Alter des Versicherten zu ermitteln ... er ist für jeden Tarif gesondert festzulegen"

Verstehe ich das richtig, dass die zur Ermittlung der Kopfpauschalen gebildeten (teils fiktiven) Kollektive nicht dem tatsächlichen Tarifbestand entsprechen und daher abschließend die so ermittelten allgemeinen Werte pro Altersgruppe auf die tatsächliche Alterszusammensetzung des jeweiligen Tarifs umgerechnet wird?

Und wie von dir bereits ausformuliert (zumindest so von mir verstanden), werden die Neukunden im Tarif nicht bei der Ermittlung der Kopfpauschale berücksichtigt, kriegen aber Ihren Anteil zugerechnet, wenn die Kopfpauschalen pro Altersgruppe mit den aus welchen Quellen auch immer stammenden Kollektivdaten ermittelt wurden?

In der Addition aller altersspezifischen Kopfpauschalen ergibt sich dann eine geringere Summe, je mehr Versicherte mit geringen Kopfpauschalen im Gesamttarif vertreten sind?

Wenn die Antwort auf die Fragen ''Ja'' oder ''nur knapp daneben'' lautet, dann funktioniert die Beitragsermittlung doch etwas anders als von mir angenommen.

Für mich ergeben sich daraus noch weitere Fragen

Ergeben sich keine Probleme bei der Ermittlung der tatsächlich zu erwartetenden Kosten, wenn es in einem kleinen Kollektiv eine tatsächliche Kostenhäufung gibt, man aber mit einem Wert kalkuliert, der sich aus einem großen Kollektiv ergeben würde? Ein paar Posts zuvor meintest du auch, dass durch Tarifwechsel die Kollektive der verlassenen Tarife immer ungesünder werden und somit teurer werden. Oder wird dann mit einer größeren potenziellen Abweichung vom Erwartungswert gerechnet, je kleiner ein Kollektiv wird?

Was ich über viele Jahre bereits mehrfach gesehen habe, sind deutlich unterschiedliche prozentuale Beitragserhöhungen in verschiedenen Altersgruppen (gleiche Geschlechtsgruppe). Wie wird festgelegt, für welche Personengruppen es Beitragserhöhungen gibt? Als einfachste Lösung könnte man eine gleichmäßige prozentuale Erhöhung für alle Tarifmitglieder annehmen. Doch das würde sich nicht mit meinen Beobachtungen decken. Gibt es hinsichtlich unverhältnismäßiger (also prozentual unterschiedlicher) Beitragserhöhungen mehr Ermessensspielraum für die Versicherer als von mir angenommen?

Zudem ist auch auffällig, dass in den deutlich überwiegenden Fällen für ältere bisex Versicherte die günstigsten Alternativen ebenfalls in der bisex Welt zu finden sind und nicht in den noch verkaufsoffenen unisex Tarifen. Widerspricht das nicht dem oben beschriebenen Kalkulationsprinzip, wonach sich gesunde Neukunden zumindest in geringem Maße positiv auf die Beiträge auswirken sollten?


Antwort
Zitat
cheetah83
Joined: 27.02.2007

Schwierig hier darauf verständlich zu antworten, da ich das Gefühl habe, dass wir unterschiedliche Sichtweisen und Vokabeln haben. Ich versuche es trotzdem mal.

Die Kalkulation der Kopfschäden lässt sich auf zwei Fragen reduzieren. Woher bekomme ich die Altersabhängigkeit (Profil) und woher das Schadenniveau (Grundkopfschaden). Abhängig von der Tarifart und Bestandsgröße gibt es dann viele verschiedene Möglichkeiten.

Ein Tarif kann komplett auf andere Daten gestützt sein. Das passiert vor allem bei sehr kleinen Beständen, also z.B. bei neuen oder sehr alten Tarifen. In diesem Fall kann das tatsächliche Schadenverhalten im Taif sich stark vom kalkulierten abweichen.

Im anderen extrem hat der Tarif einen sehr großen Bestand und ich kann sowohl Profil als auch Grundkopfschaden aus den eigenen Daten herleiten. In dem Fall passt das tatsächliche Schadenverhalten in der Regel sehr gut zum kalkulierten.

Und dann gibt es alles mögliche dazwischen, wo das eigene Schadenverhalten auf verschiedenste Arten in die Kalkulation eingehen kann.

Abhängig von der Art der Kalkulation variiert dann auch der Einfluss des Wechselzugangs auf die anderen Alter.

Original von Bierb4ron
Für mich ergeben sich daraus noch weitere Fragen

Ergeben sich keine Probleme bei der Ermittlung der tatsächlich zu erwartetenden Kosten, wenn es in einem kleinen Kollektiv eine tatsächliche Kostenhäufung gibt, man aber mit einem Wert kalkuliert, der sich aus einem großen Kollektiv ergeben würde? Ein paar Posts zuvor meintest du auch, dass durch Tarifwechsel die Kollektive der verlassenen Tarife immer ungesünder werden und somit teurer werden. Oder wird dann mit einer größeren potenziellen Abweichung vom Erwartungswert gerechnet, je kleiner ein Kollektiv wird?

In gewisser Weise ja. Man geht hier in der Regel von einem Ausgleich über die Zeit aus. Ein Tarif soll theoretisch für einen langfristig zu erwartenden Bestand kalkuliert sein. Das heißt neue Tarife sind eigentlich etwas zu teuer für den anfänglichen Bestand und die alten dann irgendwann zu günstig. Der Effekt des kränker werdens lässt sich trotzdem nicht vollständig eliminieren, da in der Praxis unmöglich zu bestimmen ist, was ein langfristig zu erwartender Bestand ist.

Was ich über viele Jahre bereits mehrfach gesehen habe, sind deutlich unterschiedliche prozentuale Beitragserhöhungen in verschiedenen Altersgruppen (gleiche Geschlechtsgruppe). Wie wird festgelegt, für welche Personengruppen es Beitragserhöhungen gibt? Als einfachste Lösung könnte man eine gleichmäßige prozentuale Erhöhung für alle Tarifmitglieder annehmen. Doch das würde sich nicht mit meinen Beobachtungen decken. Gibt es hinsichtlich unverhältnismäßiger (also prozentual unterschiedlicher) Beitragserhöhungen mehr Ermessensspielraum für die Versicherer als von mir angenommen?

Hier ist die Frage, ob du über Neugeschäfts- oder Bestandsbeiträge redest.

Für Neugeschäftsbeiträge gilt zunächst:
Behälst du das Profil bei, erhöhen sich alle Kopfschäden prozentual gleich. Bei den Beiträgen kommt es durch Einrechnung des Ansparprozesses zu leichten Verschiebungen, aber die prozentuale Erhöhung ist in allen Altern recht ähnlich. Änderst du das Profil, fallen auch die prozentualen Änderungen unterschiedlich aus.

Interessanter ist allerdings der Bestandseffekt:
Gehen wir von folgendem Beispiel aus:
Ein 20-jähriger Kunde schließt einen Tarif für 100 € ab. Der Beitrag des 40-jährigen beträgt zu dem Zeitpunkt 300 €.
20 Jahre später kommt die erste Anpassung (sehr realistisch ;) ).
Der Kunde hat zu dem Zeitpunkt einen Anrechnungsbetrag von 200 € aus der Alterungsrückstellung und zahlt also vor der Anpassung immernoch die 100 €.
In der Anpassung werden alle Neugeschäftsbeiträge um 10 % erhöht. Der Kunde ist 40 Jahre alt und bekommt daher die absolute Erhöhung des 40 jährigen also +30€. Sein Zahlbeitrag geht also von 100 € auf 130 € (+30%)

Zudem ist auch auffällig, dass in den deutlich überwiegenden Fällen für ältere bisex Versicherte die günstigsten Alternativen ebenfalls in der bisex Welt zu finden sind und nicht in den noch verkaufsoffenen unisex Tarifen. Widerspricht das nicht dem oben beschriebenen Kalkulationsprinzip, wonach sich gesunde Neukunden zumindest in geringem Maße positiv auf die Beiträge auswirken sollten?

Hier gibt es verschiedene mögliche Gründe.
Zunächst mal hat sich gezeigt, dass sogenannte Einsteigertarife mit sehr geringen Leistungen, dauerhaft nicht sinnvoll sind. Ich bin nicht sicher, ob es Unternehmen gibt, die die in Unisex überhaupt noch anbieten. Damit fallen die sehr günstigen Alternativen in der Unisexwelt weg.

Als zweiter Punkt kommt der Rechnungszins hinzu. Zum Zeitpunkt der Unisexumstellung hatten die meisten Bisextarife noch einen Rechnungszins von 3,5% einkalkuliert. Da sich das schwierige Zinsumfeld schon abzeichnete, wurden die Unisextarife bereits mit einem niedrigeren Rechnungszins kalkuliert. Dieser Effekt sollte sich über die Zeit angleichen.

Zuletzt kann man noch den angenommenen Geschlechtermix als Begründung heranziehen. Hätte man bei der Umstellung einen leistungsgleichen Tarif mit dem Geschlechtermix der Bisexwelt kalkuliert, hätte es große Beitragsvorteile für junge Frauen und alte Männer gegeben und man ist damals davon ausgegangen, dass die Kunden extrem preissensitiv sind und dann in großer Zahl wechseln. (bspw. ist man davon ausgegangen, dass bei einem 5% Preisvorteil 10% des Bestandes wechseln - siehe DAV Hinweispapier zur Unisexkalkulation Blatt 29). Daher musste man die Beiträge jeweils am teureren Geschlecht orientieren.


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Original von mihau
Der Gedanke war, wie kann ich optimal 1k pro Monat optimal abschließen umgut abgesichert zu sein. Der Gedanke 1k einfach zu sparen die nächsten Jahre monatlich wird halt evtl. Kosten im Alter für iwelche Topbehandlungen auch nicht abdecken können.

Falls es für dich noch interessant ist (hatte ich neulich nicht aufm Schirm) ...

Die Continentale und die Barmenia bieten sogenannte Budget-Tarife. Damit kann bis zu einem vereinbarten Vertrag frei für alle versicherten Behandlungen verfügt werden. Die medizinische Notwenigkeit der Behandlung gilt natürlich trotzdem.

Bei der Continentale können wahlweise bis zu 600 oder 1.200 EUR pro Jahr, bei der Barmenia von 500, über 1.000 bis zu 2.000 EUR pro Jahr vereinbart werden.

Für einzelne Bereiche gibt es noch Sublimits. Bei der Continentale gibts z.B. max. 300€ alle 2 Jahre für Sehhilfen, bei der Barmenia gar nichts.

Die Beiträge für eine Person Mitte 30 liegen für die 1k Varianten bei rund 20€.

Das dürfte dem von dir geäußerten Vorstellungen entsprechen.

Gesundheitsfragen müssen im Antrag trotzdem beantwortet werden, aber nicht viele.

*edit* zu bedenken ist, dass nach meinem Verständnis keine inflationausgleichende Anpassung des Budgets vorgesehen ist. Als Plan für die Zukunft also nur bedingt hilfreich ...


Antwort
Zitat
mihau
Joined: 21.08.2005

also ich will 1k in die Versicherung buttern zusätzlich, nicht mit 20€ auf 1k€ value besparen.


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Okay ... und wenn du 300 € monatlich zusätzlich zur GKV für ne umfängliche GKV-Restkostenversicherung zahlst, damit wie PKV versichert bist und die restlichen 700 € langfristig anlegst? Von dem Gesparten sollte der Beitrag der Zusatzversicherung im Alter locker und lange bezahlt werden können. Der Anteil der GKV reduziert sich ja von alleine, wenn das Einkommen sinkt.

Wenn du das mit den 700 € Sparen pro Monat 10 oder 15 Jahre lang durchziehen kannst, kannst du anschließend locker für 25 - 30 Jahre den Zusatzbeitrag damit finanzieren.

Notfalls kann der Zusatzbaustein dann immer noch gekündigt werden, wenn das mit dem zusätzlichen Ansparen nicht klappt wie geplant (wäre aber dann schade, eben weil ja gerade im Alter die Krankheiten kommen).

Oder war der GKV Beitrag schon mit eingerechnet in die 1k? Dann kannst du die soeben formulierte Überlegung ignorieren.

Ansonsten bliebe die Risikoprüfung die Hürde. Aber wenn da ''nur'' die Schultergeschichte ist, sollte das mit nem Risikozuschlag machbar sein.


Antwort
Zitat
Spielstephan
Joined: 02.02.2008

Ein Freund plant von der PKV zur GKV zu wechseln. Hat aber eine eher ungewöhnliche Erwerbsbiographie und kann verschiedene Sachen in der Zukunft noch steuern, ob z.B. später Angestellter oder Miteigentümer oder Mieteinnahmen als Rentner. Gibt es dazu eine Anlaufstelle, die objektiv berät?


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Kommt drauf an :D

Beratungsstellen gibt es ganz viele und alle bezeichnen sich selbst als seriös und objektiv.

Für die Entscheidung, OB man zurückwechselt, sind viele Parameter bereits rechtlich fixiert und obliegen nicht der freien Entscheidung des Versicherten.

Angestellte
- Einkommen sinkt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Versicherter hat das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet

Selbständige und Freiberufler
- Wechsel in versicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis
- Einkommen sinkt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)
- Versicherter hat das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet

Die Höhe des Einkommens kann man natürlich steuern, wenn man einen verständnisvollen und kooperativen Arbeitgeber hat oder findet.

Die steuerbare Variable beim OB ist die Frage des WARUM. Selbst wenn die Umstände es hergeben, sollte man sich sicher sein, dass man mit der Entscheidung die Ziele erreicht, die man erreichen möchte. Hast du denn Kenntnis darüber, WARUM dieser Freund zurück in die GKV wechseln möchte?

Ein mögliches Motiv wäre eine Reduzierung der Beitragsbelastung im Rentenalter. Aber wie schon auf den vorherigen Seiten verweise ich erneut auf die Unsichtheit bezüglich dem zukünftigen Leistungsumfang der GKV. Wenn für alle möglichen Behandlungen hohe Eigenanteile zu leisten sind, nützt der niedrigere Beitrag in der Gesamtrechnung auch nicht viel.

Wer aus der PKV in die GKV wechselt, kann seine Voll KV ohne erneute Gesundheitsprüfung in eine Zusatzversicherung wandeln. Altersrückstellungen werden u.U. berücksichtigt/übertragen. Allerdings können insbesondere ambulante Leistungen in den allermeisten Fällen nicht mit einem sinnvollen Preis/Leistungsverhältnis versichert werden. Nur in Ausnahmefällen kann eine Zusatzversicherung das Leistungsniveau einer PKV abdecken.

Versicherungspflichtige Einkommen im Rentenalter spielen im Vergleich auch eine Rolle. Hierfür ist sogar von Bedeutung, ob und wie lange man zuvor gesetzlich rentenversichert war. Wer die zeitlichen Voraussetzungen erfüllt, erhält von der Rentenversicherung einen Zuschuss zur KV (GKV wie PKV). Das nennt sich dann KVdR (Krankenversicherung der Rentner), ist aber, wie gesagt, eigentlich eine Leistung der Rententräger. Die KV bleibt dabei die gleiche. Im Spoiler befindet sich eine Tabelle, welche angibt, unter welchen Voraussetzungen für welche Einkommensarten GKV Beiträge gezahlt werden müssen. Die Werte gelten für das Jahr 2020. Der allgemeine Beitragssatz ist im Jahr 2025 noch der gleiche. Die Zusatzbeiträge der jeweiligen GKV-Gesellschaft kommen noch hinzu.

Spoiler

Als zuschussfähig im Rahmen der KVdR gilt, wer seit der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bis zur Rentenantragstellung mindestens neun Zehntel der zweiten Hälfte dieses Zeitraumes freiwillig oder verpflichtend in der GKV versichert war (inkl. Familienversicherung).

Auch für Basisrenten (Rürup) und vergleichbare Versorgungsbezüge (z.B. bAV) müssen GKV Beiträge gezahlt werden. Der Freibetrag liegt bei knapp 190€ pro Monat, also nicht besonders hoch.

Wenn dein Kumpel also als Selbständiger in die GKV wechselt, sind so gut wie alle Einkommensarten auch im Rentenalter versicherungspflichtig. Wird er rentenversicherungspflichtiger Angestellter, muss die verbleibende Zeit bis Rentenbeginn noch 45% des gesamten Erwerbslebens ausmachen, um KVdR berechtigt zu sein und somit auf einige Einkunftsarten keinen GKV Beitrag zahlen zu müssen.

Wechsel in die GKV ab Alter 55

Spoiler

Unter normalen Umständen ist nahezu ausgeschlossen, zurück in die GKV wechseln zu können, wenn man das 55. Lebensjahr vollendet hat, selbst als Angestellter mit Einkommen unterhalb der JAEG.

Eine Ausnahme ist die Familienversicherung, wenn jemand selbst nicht mehr als rund 500€ monatliches Einkommen und einen gesetzlich versicherten Ehepartner hat.

Es gibt seit einigen Jahren ein Geschäftsmodell, bei dem über eine gesetzliche Versicherung im Ausland eine spätere Rückkehr in die deutsche GKV ermöglicht wird. Hierzu wird von den Dienstleistern eine formale Anstellung bei einer Firma im EU Ausland .. naja ... ''hergestellt''. In der Regel arbeiten die betreffenden Personen dort aber keinen einzigen Tag. Nach einem Jahr kann man dann die Anstellung beenden und sich in einer deutschen GKV versichern. Das größte finanzielle Risiko während dieses Jahres besteht in der fehlenden gesetzlichen Pflegeversicherung, was allerdings aufgrund der begrenzen Leistungen zumindest kalkulierbar ist.

Allerdings sind sich aus rechtlicher Sicht (soweit mir bekannt) alle relevanten Stellen einig, mit Ausnahme der Dienstleister selbst, dass es sich hierbei um Sozialbetrug handelt. Der Ablauf wird im ersten Schritt ziemlich sicher funktionieren. Wenn aber in den Folgejahren der Betrug durch Sozialversicherungsträger oder Finanzbehörden in einem Rechtsstreit belegt wird, kann das letztlich ein Boomerang werden, der mehrfach größer zurückkommt, als man ihn geworfen hat. Insbesondere, wenn jemand schon das für Deutschland übliche Rentenalter überschritten hat und keinerlei Arbeitsnachweis oder Lebensnachweis für den angeblichen Arbeitsstandort nachweisen kann, hat man dann als Beschuldigter auch keine guten Argumente. Was man aber hat, ist ein starkes Motiv.

Die Honorare für diese Dienstkleistung sind auch nicht gerade gering. können gerne mal 5-stellig sein. Rein wirtschaftlich könnte sich das langfristig durchaus amortisieren. Aber der drohende Vorwurf des Sozialbetruges bleibt. Geld zurück gibt es im Falle einer Verurteilung mit Sicherheit nicht. Wer es trotzdem machen möchte, wird mit Google leicht fündig.


Antwort
Zitat
Spielstephan
Joined: 02.02.2008

Du scheinst dich auszukennen. Wie nennen sich solche" Berater"?

Alter ist 53 Jahre. Das Einkommen sinkt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze.
Die Motivation ist möglichst geringe Fixkosten im Alter zu haben.
Privilegierter Zugang zum Gesundheitssystem bleibt durch persönliche Beziehungen und die Möglichkeit zur Privatliquidation bestehen.
Glaube seit 25 Jahren PKV und selbständig tätig
KVdR hört sich spannend an, bei 4 Kindern.
lg


Antwort
Zitat
Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Original von Spielstephan
Wie nennen sich solche" Berater"?

Die Frage führt zu einem komplexen Themengebiet und lässt sich nicht mit einem Wort beantworten.

Möglicherweise fragst du dich zu Beginn meiner Ausführung noch, warum ich den Kram überhaupt erwähne, aber zum Ende wird es hoffentlich ersichtlich.

Bei der Fragestellung (GKV zu PKV) werden verschiedene Themenbereiche berührt. Als Ansprechpartner kommen Fachleute für Sozialversicherungen oder Fachleute für private Versicherungen in Frage. Selbst Anwälte und Steuerberater können, zumindest in Teilen der komplexen Fragestellung, geeignete Ansprechpartner sein.

Fachleute für private Versicherungen

Spoiler

Für Fachleute für private Versicherungen gibt es verschiedene berufsrechtliche Einordnungen. Die Gewerbeordnung unterscheidet zwischen Vermittlern und Beratern.

Berater, wie der Name schon sagt, lassen sich nur die Beratung vergüten, vermitteln aber nicht.

Vermittler müssen zwangsläufig auch beraten, können aber für gewöhnlich die reine Beratung nicht in Rechnung stellen. Unter den Vermittlern wird zwischen Maklern und Vertretern unterschieden. Makler sind (üblicherweise) von einzelnen Produktanbietern unabhängig, während Vertreter im Namen einzelner oder mehrerer Gesellschaften vermitteln. Es gibt auch Konstellationen, bei denen Versicherer über Beteiligungsgesellschaften Gesellschafter von Versicherungsmaklern werden, wodurch die Unabhängigkeit des betreffenden Maklers zumindest in Zweifel gezogen wird.

Potenziele Ansprechpartner können sich also Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder Versicherungsberater nennen. Über die tatsächliche Eignung sagt das allein aber noch nicht viel aus. Selbst Google kann sich als besserer Ansprechpartner entpuppen.

Fachleute für Sozialversicherungen

Spoiler

Wenn du dich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung deiner Wahl meldest und um Auskünfte bittest, wirst du diese vermutlich auch erhalten. Wenn jemand mit annähernd Höchstbeitrag als Kunde geworben werden kann, werden die das sogar gern machen.

Es gibt auch Rentenberater, die zumindest die Auswirkung der jeweiligen Krankenversicherungsart auf die Alterseinklünfte beurteilen können.

Anwälte und Steuerberater

Spoiler

Vertreter dieser beiden Berufsgruppen können und wissen erfahrungsgemäß alles und geben daher auch Ratschläge und Meinungen zu allem (ja Sarkasmus). Jedenfalls sollte ein Steuerberater bewerten können, wie sich PKV oder GKV hinsichtlich Steuern und Sozialabgaben während und nach dem Berufsleben auswirken.

Ich halte grundsätzlich Vertreter aller genannten Berufsgruppen für potenziell geeignet. Ebenso kann man sich bei jedem davon auch einen schlechten Rat abholen. Und das ist die Stelle, an der eine klare und eindeutige Antwort scheitert.

Spoiler

Ich weiß nicht, wie das bei Rechtsberatern geregelt ist. Für Versicherungsvermittler gibt es eine gesetzliche ''Weiterbildungspflicht''. In Anführungszeichen setze ich das deshalb, weil die geforderten Weiterbeildungszeiten für Onlineseminare vergeben werden, bei denen Produktanbieter (Versicherer) 1,5 Stunden lang über bestimmte Produkte, die Verkaufsargumente und Verdienstpotenziale referieren. Wie so oft, hat der Gesetzgeber hier nur erreicht, dass Anbieter von Produkten und Dienstleistungen ihr Produkte und Dienstleistungen dahingehend maximieren, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind und zugleich der wirtschaftliche Nutzen für die Anbieter optimiert wird.

Du kannst also nach sonstwie regulierten und zertifizierten Experten suchen und trotzdem an einen Ahnungslosen oder einen Abzocker geraten. Man kann als Verbraucher nach der Anzahl und der Qualität negativer Berichte online suchen. Nicht jede schlechte Bewertung ist auch gerechtfertigt. Aber eine Vielzahl schlechter Bewertungen ist zumindest mal beachtenswert. Du kannst sämtliche öffentlichen Angaben, Äußerungen und Beiträge des jeweiligen Dienstleisters auf Plausibilität und mit Google in einzelnen Punkten auch auf Korrektheit prüfen.

Es bleibt aber dabei, dass Namen und Titel nicht direkt mit der Beratungsqualität korrlieren. So viel zu der Frage ''Wie nennt sich ein geeigneter Ansprechpartner"

Da, wie in meinem vorherigen Beitrag erwähnt, zum einen Leistungsunterschiede zwischen PKV und GKV erklärungsbedürftig sind, zudem noch die Möglichkeit der Beitragsreduzierung ohne Wechsel in die GKV möglich sind und außerdem noch Folgeversicherungen (z.B. KV-Zusatzversicherungen bei Wechsel in die GKV) relevante Themen sind, halte ich einen Versicherungsmakler für eine gute Anlaufstelle. Diesbezüglich bin ich aber auch biased ... aus Gründen.

Original von Spielstephan
Alter ist 53 Jahre. Das Einkommen sinkt dauerhaft unter die Jahresarbeitsentgeltgrenze.

Die JAEG ist nur relevant, falls dein Kumpel in ein Angestelltenverhältnis geht. Hier ist entscheidend, ob das Einkommen selbst sinkt oder ob das Einkommen von der JAEG überholt wird. Laut § 8 SGB V gilt, dass die Versicherungspflicht entfällt, wenn die JAEG wegen Erhöhung der JAEG unterschritten wird. Auch Kurzarbeit führt nicht direkt zu einer Versicherungspflicht. Falls die JAEG wegen Erhöhung dieser unterschritten wird, kann die Befreiung von der Versicherungspflicht innerhalb von 3 Monaten nach Eintritt der Versicherungspflicht beantragt werden.

Ansonsten ist die Frage, ob ein Wechsel in die GKV stattfindet, ohnehin geklärt.

Wenn in die GKV gewechselt wird, müssen die Kinder nicht zwingend auch per Familienversicherung in die GKV. Aus Kostengründen wird es aber in aller Regel so gemacht. Ob und in welchem Rahmen eine Umwandlung in Zusatzversicherungen sttfinden soll, lässt sich jetzt nicht pauschal Beantworten. Das hängt davon ab, um welche Gesellschaft und welche Tarifgeneration es sich handelt, bzw. ob möglicherweise bei anderern Versicherern bessere Alternativen gefunden werden können.

Falls der Kumpel selbständig bleibt, empfehle ich dringend die Prüfung eines Tarifwechsels beim bestehenden Versicherer. Insbesondere, wenn er sowieso bereit ist, sich mit den Leistungen der GKV antzufreunden, dürfte es auch bei seinem Versicherer einigen Spielraum für Beitragsreduzierung geben. Wenn ich diesbezüglich für mich Werbung machen dürfte, würde ich es tun, darf ich aber vermutlich nicht. Selbst die Mülltarife haben für gewöhnlich noch mehr zu bieten als die GKV (mindestens Zahnersatz).

Original von Spielstephan
Die Motivation ist möglichst geringe Fixkosten im Alter zu haben. lg

Das müsste man sich halt in Relation zum Leistungsumfang durchrechnen, falls ein Verbleib in der PKV überhaupt noch möglich ist. Dazu ist dann auch eine Ausweitung auf das Thema Altersvorsorge sinnvoll.

Original von Spielstephan
KVdR hört sich spannend an, bei 4 Kindern.

Die Kinder sind vermutlich nicht mehr bei ihm versichert, wenn er im Rentenalter ist. Sobald die Kinder eigene Einkommen erzielen, müssen sie sich selbst versichern.


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Spielstephan
Joined: 02.02.2008

Mit der Anrechnung der 4 Kinder hört es sich an, als ob er ohne Probleme die Vorteile der KVdR später nutzen kann meinte ich. Vielen Dank für den guten Überblick. lg


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Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Beim erneuten Lesen bin ich nicht mehr glücklich mit meinen vorherigen Formulierungen. Ehrlich gesagt wäre es mir jetzt sogar lieber, ich hätte das Fass gar nicht erst aufgemacht.

Ich werde heute Abend nochmal neu ansetzen ...


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Bierb4ron
Joined: 05.04.2009

Mkay .... wie angekündigt nochmal ... :rolleyes:

Also, ich will es nochmal etwas präziser mit der Beschreibung versuchen und abschließend etwas deutlicher herausstellen, warum das Thema KVdR zwar etwas komplex und erklärungsbedürftig ist, meiner bescheidenen Meinung nach aber auch auch nicht kriegsentscheidend wichtig ist.

KVdR im Überblick

Spoiler

Die KVdR ist keine eigenständige oder sonstig anders geregelte KV, sondern letztlich nur eine Zustandsbeschreibung der GKV im Rentenalter. Die wichtigste Besonderheit der KVdR liegt in der Beteiligung der gesetzlichen Rentenversicherung am Beitrag.

Privat Versicherte können somit (Ausnahmen für späte Wechsel zurück in die GKV mal außen vor) nicht Mitglied der KVdR werden, erhalten aber auf Antrag trotzdem einen Beitragszuschuss von der gesetzlichen Rentenversicherung in Abhängigkeit von der Höhe der gesetzlichen Rente.

Die Mitgliedschaft in der KVdR ist als Pflichtmitglied oder als freiwilliges Mitglied möglich. Als pflichtversichert gilt, wer 9/10 der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens GKV-versichert war. Pro Kind werden zusätzlich 3 Jahre angerechnet.

Der zuvor erwähnte Kumpel hat mit Alter 53 voraussichtlich noch max. 14 Jahre Erwerbstätigkeit vor sich. Mit den 12 zusätzlichen Anrechnungsjahren durch die Kinder sind das dann 26 Jahre, die angerechnet werden können. Damit sollte die Voraussetzung für die KVdR erfüllt sein.

Wer die Voraussetzung nicht erfüllt, gilt als freiwilliges Mitglied.

Der Unterschied zwischen Pflicht- und freiwilliger Mitgliedschaft liegt in der Menge der für den GKV-Beitrag berücksichtigten Einkunftsarten (siehe Tabelle in meinem vorletzten Post (Spoiler).

Für die sog. freiwillig Versicherten ist für sämtliche Einkommen, abgesehen von der gesetzlichen Altersrente, der volle Beitragssatz zu zahlen (aktuell 14,6% + Zusatzbeitrag). Für den Einkommensanteil der gesetzlichen Altersrente gilt nur der halbe Beitragssatz, bzw. die gesetzliche Rentenversicherung übernimmt 50% des Beitrages, der auf die gesetzliche Rente entfällt.

Wenn also jemand 1.000€ Altersrente bekommt und 500€ sonstige Einkommen hat (z.B. Kapitalerträge oder Mieteinnahmen), dann gelten für die 1.000€ Altersrente 7,3% und für die restlichen 500€ der volle Beitragssatz.

Für Pflichtversicherte werden neben der Altersrente (und ggf. Erwerbseinkommen) nur noch Versorgungsbezüge (z.B. ''Basisrenten'' oder bAV-Renten) für die Ermittlung des KV-Beitrages herangezogen.

Der Beitragsanteil, der auf die gesetzliche Rente entfällt, wird vom Träger der gesetzlichen Rentenversicherung direkt bei der Auszahlung der Rente einbehalten.

Auch am Zusatzbeitrag beteiligte sich die Rentenversicherung.

Privat Krankenversicherte müssen logischerweise keinen Beitrag zur GKV zahlen. Auf Antrag zahlt die gesetzliche Rentenversicherung einen Zuschuss zum PKV-Beitrag, der in seiner Höhe der gleichen Logik wie bei GKV-Versicherten folgt. Es wird die Hälfte des aktuellen Beitragssatzes (also 7,3% aktuell) mit der gesetzlichen Rente als Bezugsgröße gezahlt. Wer also als Privat Krankenversicherter eine Altersrente in Höhe von 1.000€ erhält, bekommt 73€ Zuschuss. Je höher die Altersrente, umso höher auch der Zuschuss zur PKV. Allerdings wird auch hier maximal 50% des PKV Beitrages bezuschusst.

Freibeträge habe ich der Einfacheit wegen unberücksichtigt gelassen. Beispielsweise gibt es bei Basisrenten, wie schon in einem vorherigen Post erwähnt, rund 180 € Freibetrag, bis zu dem kein GKV Beitrag erhoben wird. Ich möchte jetzt allerdings nicht zu weit in Deteils abgleiten.

Wer das komplett gelesen hat, ist jetzt vermutlich ganz aufgeregt und voller Adrenalin (lel).

Noch spannender sollte für Kumpel X aber die Betrachtung seiner allgemeinen Lebensplanung sein. Ich sehe zumindest Potenzial für schlechte Entscheidungen, die nach der Erkenntnis möglicherweise nicht mehr revidiert werden können, falls Kumpel X seine Lebensumstände zugunsten einer bestimmten Konstellation bei der Krankenversicherung anpasst.

Mögliche beachtenswerte Umstände und Szenarien

Spoiler

Beim direkten Vergleich zukünftiger Beiträge sollte berücksichtigt werden, wie sich die Alterseinkünfte zusammensetzen werden und in wie fern diese Zusammensetzung durch die gegenwärtige Entscheidung in der KV-Frage beeinflusst wird.

Aktuell, so die Auskunft, ist Kumpel X noch selbständig. Für mich stellt sich die Frage, ob die Beibehaltung der Selbständigkeit auch mit einem höheren Einkommen verbunden wäre. Wegen der KV in 20 Jahren auf das höhere Einkommen in der Gegenwart zu verzichten, könnte sich als Fehler herausstellen.

Sollte der Plan darin bestehen, die Selbständigkeit vorübergehend ruhen zu lassen, um über ein Angestelltenverhältnis in die GKV zu kommen, anschließend wieder der Selbständigkeit nachzugehen, sollte bedacht werden, dass dann auch fortlaufend der Höchstbeitrag zu GKV zu zahlen wäre, in 2025 bereits über 1.000€ monatlich.

Relevant wäre auch, wie alt die Kinder sind und wie lange diese ggf. beitragsfrei in einer GKV mitversichert wären. Falls die Kinder jeweils kurz davor stehen, selbst versicherungspflichtig zu werden, würden deren Beiträge in der PKV wegfallen, während der Beitrag in der GKV weiterhin der Höchstbeitrag wäre.

Falls Kumpel X nur noch für kurze Dauer die PKV Beiträge für seine Kinder zu zahlen haben sollte, könnte er die freiwerdende Liquidität nutzen, um parallel Vermögen aufzubauen. Damit wäre ein Teil der potenziellen Mehrkosten für die PKV im Rentenalter bereits abgedeckt.

Auch nicht ganz unwichtig: Wenn jemand beispielsweise 600 € für seine PKV zahlt und 500€ in einen Sparplan zahlt, damit in Summe den gleichen Beitragsaufwand hätte wie ein GKV Versicherter mit Höchstbeitrag, würde der PKV-Versicherte mit zusätzlichem Sparplan im Falle eines frühen Todes noch etwas von dem eingesetzten Geld vererben können. Der GKV Versicherte hätte hingegen ''nur'' für die Versichertengemeinschaft gezahlt.

Um den Inhalt des ersten Spoilers nochmal aufzugreifen ... Kumpel X sollte auch berücksichtigen, welcher Art seine bisherigen Sparbemühen sind. Falls er als Selbständiger seit 2005 immer den maximal förderfähigen Beitrag in eine Basisrente gezahlt hat (hoffentlich nicht), wäre auch das für die Zukunftsbetrachtung relevant, weil für diese Versorgungsbezüge der Volle GKV Beitragssatz zu zahlen wäre. Wenn allein durch diesen Teil der Alterseinkünfte schon mehrere hundert Euro GKV-Beitrag zustandekommen, wäre vom erhofften Vorteil gegenüber der PKV auch nicht mehr viel übrig.

Zu guter Letzt weise ich noch einmal darauf hin, dass die Beitragssituation relativ ist. Mir erschien es bislang immer sinnvoll, das gewünschte Niveau der Absicherung von Krankheitskosten zu definieren und die Erfordernisse zur Erreichung dieses Ziels zu ermitteln.

Da das weiter vorn im Thread schon Thema war, werde ich das an dieser Stelle nicht noch einmal im Detail aufgreifen. Nur in kurz: nicht versichert zu sein, ist ein Risiko ... umso mehr, je geringer Einkommen und Vermögen sind, wobei der Worst Case die möglichen zukünftigen Krankheitskosten betreffend kaum beziffert werden kann. Man macht sich als sorgenfreier Durchschnittsmensch gar keine Vorstellung davon, wie hart es einen treffen kann.

Meine pauschale Empfehlung (wobei diese sich bei Kenntnis weiterer Informationen auch noch ändern kann) lautet, so lange wie möglich an der PKV festzuhalten, so wenig vom bestehenden Versicherungsumfang aufzugeben und stattdessen frühzeitig die Finanzierung der PKV im Alter zu planen, was zwangsläufig aber auch Konsumverzicht in der Gegenart bedeutet. Im ersten Schritt würde ich an Stelle von Kumpel X schauen, was das Tarifwerk des aktuellen Versicherers an Alternativen zu bieten hat. Womöglich bringt das schon etwas Entlastung bzw. Spielraum für zusätzliches Sparen.


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Mofatoy
Joined: 15.12.2023

Du bist einfach ein Gewinn :f_love:


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rYseandthrYve
Joined: 21.05.2024

Hatte heute ein "Erstgespräch" mit einem Allianz Vertreter.
Bin jetzt total unsicher geworden. Ich will nicht in die PKV wechseln um zu sparen sondern eine sehr gute Versorgung. Aber das volle Paket zu 1100€ & ca. Jährliche Steigerung der Beiträge um ca. 2.7% + 200-240€ je möglichem Kind haben mich erstmal demotiviert.

Bin Mitte 30 und BMI 33.


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Mofatoy
Joined: 15.12.2023

Wenns Vorerkrankungen bzw. Einige Arztkonsultationen gibt nicht gerade die besten Voraussetzungen.

Kann dir für ein erstes Gefühl auch mal check24 empfehlen.
Ist gar nicht so schlecht aufbereitet bzw. Die tarife ganz gut vergleichbar.
Hat mir jedenfalls geholfen.


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