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GmbH Gründung und Auflösung

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Sleyde
Beigetreten: 15.01.2005
BlackMember

Angenommen man gründet eine GmbH, die Gesellschafter zahlen 12,500€ Stammeinlage ein. Dann läuft es nicht und die Gesellschaft will sich wieder liquidieren, sagen wir 10k€ sind noch da.

Unterliegen die 10k€ dann irgendeiner Form von Kapitalertragssteuer? D.h. kommen nur 7,5k€ bei den Gesellschaftern an oder wirklich die vollen 10k (abzüglich Notarkosten etc)


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3 Antworten

Die vollen 10k EUR gehen zurueck, da die Einlage ja zuvor schon versteuert wurde und es kein Gewinn der GmbH ist.


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Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von RoflKartoffel123
Die vollen 10k EUR gehen zurueck, da die Einlage ja zuvor schon versteuert wurde und es kein Gewinn der GmbH ist.

im Prinzip richtig (sogar wenn die Einlage aus nicht versteuerten Glücksspielgewinnen stammt).

außerdem können die Gesellschafter in der Regel das verlorene Geld als Verlust nach § 17 EStG geltend machen.


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Wenn du jetzt eine GmbH gründest, dann unterliegen nichtmal Gewinnauschüttungen der Kapitalertragssteuer =)


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