Ich möchte meine Zweitausbildung (Masterstudium) steuerlich geltend machen. Ich kann für die Studienjahre ja einen Verlustvortrag von Werbungskosten (absetzbare Werbungskosten-Einkommen in dem Jahr durch Hiwi, Kapital, etc.) feststellen lassen. Was genau alles abgesetzt werden kann, muss ich mir noch mal genau durchlesen. Nehmen wir also an, ich mache im einzigen Studienjahr x0 8000€ Verlust. In x1 nehme ich eine Beschäftigung mit 50.000€ Jahresgehalt (andere Einkünfte gibt es nicht) auf. Nun habe ich aber einen Verlustvortrag von 8000€, den ich in dieses Jahr transferieren kann. Nun stellt sich mir die Frage, wie dieser verrechnet wird, da der Steuersatz ja progressiv verläuft.
A: Zunächst wird der Grundfreibetrag zur Verrechnung herangezogen. Da dieser mit circa 8600€ größer als mein Verlust ist, habe ich überhaupt keinen Steuerspareffekt.
B: Meine Lohnsteuer wird anstatt auf Grundlage von 50.000€ mit 42.000€ berechnet. Ich spare also ungefähr nach einer Überschlagsrechnung 2300€ Lohnsteuer.
Vielleicht passt das Thema auch besser in den Ausbildungsbereich. Kann also auch gerne verschoben werden