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Masterstudium Vorlustvortrag Werbungskosten

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Smiley1
Beigetreten: 14.01.2009
Poker Player

Ich möchte meine Zweitausbildung (Masterstudium) steuerlich geltend machen. Ich kann für die Studienjahre ja einen Verlustvortrag von Werbungskosten (absetzbare Werbungskosten-Einkommen in dem Jahr durch Hiwi, Kapital, etc.) feststellen lassen. Was genau alles abgesetzt werden kann, muss ich mir noch mal genau durchlesen. Nehmen wir also an, ich mache im einzigen Studienjahr x0 8000€ Verlust. In x1 nehme ich eine Beschäftigung mit 50.000€ Jahresgehalt (andere Einkünfte gibt es nicht) auf. Nun habe ich aber einen Verlustvortrag von 8000€, den ich in dieses Jahr transferieren kann. Nun stellt sich mir die Frage, wie dieser verrechnet wird, da der Steuersatz ja progressiv verläuft.

A: Zunächst wird der Grundfreibetrag zur Verrechnung herangezogen. Da dieser mit circa 8600€ größer als mein Verlust ist, habe ich überhaupt keinen Steuerspareffekt.

B: Meine Lohnsteuer wird anstatt auf Grundlage von 50.000€ mit 42.000€ berechnet. Ich spare also ungefähr nach einer Überschlagsrechnung 2300€ Lohnsteuer.

Vielleicht passt das Thema auch besser in den Ausbildungsbereich. Kann also auch gerne verschoben werden =)


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7 Antworten
guhruuu
Beigetreten: 17.02.2008
Oldschool Grinder

b ist richtig.

der grundfreibetrag ist einfach der betrag des zu versteuernden einkommens unter dem keine einkommensteuer anfällt - verrechnet wird da nix.


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Smiley1 Themenstarter
Smiley1
Beigetreten: 14.01.2009
Poker Player

Danke :f_thumbsup: Was der Grundfreibetrag ist, war mir generell natürlich klar.

Ich habe irgendwo (ohne Erklärung) gelesen, dass es nur Sinn macht jährliche Verluste festzustellen, wenn diese über dem Grundfreibetrag liegen. Diese Aussage ist also definitiv falsch? Diese (falsche) Aussage konnte ich mir nur durch eine Verechnung der Verluste mit dem Grundfreibetrag erklären.


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Zitat
domano
Beigetreten: 04.08.2006
Oldschool Grinder

hattest du einkommen während du den verlustvortrag aufgebaut hast? Falls ja wird es erstmal dagegen verrechnet. War bei mir der Fall obwohl es nur poplige praktikanten gehälter waren. Beispiel:

2013:
Verlustvortrag vor allem durch Auslandssemester: 5000 Euro
2014:
Einkünfte durch Praktikum: 8000
2015:
Festanstellung nach Studium: xxxxx €
Steuererklärung 2015:
Verlustvortrag aus 2013 wird anerkannt: -5000€
2014 Einkünfte minus Verlustvortrag:
8000-5000= 3000 -> 3000 Euro müssen versteuert werden und Verlustvortrag ist weg. Auf die 8k hätte man aber auch keine Lohnsteuer gezahlt -> Verlustvortrag war fürn Arsch, da auch komplett gegen Gehälter aufgerechnet wird für die man keine Lohnsteuer zahlen würde und keine Gutschrift auf Lohnsteuer die man irgendwann mal zahlt darstellt.

Hoffe das war halbwegs verständlich ;)


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meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Du kannst auch versuchen die Kosten für das Bachelorstudium geltend zu machen. Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten ist noch nicht abschließend geklärt, bzw. Nichtanwendungserlass der Finanzverwaltung.


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sarc
Beigetreten: 06.06.2008
PokerStrategist

Was meistermieses sagt. Erst mal alles reinschreiben, wird abgelehnt, dann widersprechen und mit Hinblick auf das laufende Verfahren beantragen, das erst mal Ruhen zu lassen. Wenn dus für den Master eh zusammenträgst ist der Bachelor auch nicht mehr so viel Arbeit. Verlustvortrag geht bis 7 Jahre rückwirkend.

Allerdings musst gucken, wenn du als Hiwi verdient hast ist es relativ schwer, auch nur das wieder einzuholen. Außer natürlich, du kriegst deine Miete und die Heimfahrten mit abgesetzt.


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Zitat
Schorscheee
Beigetreten: 09.06.2007
Elite Grinder

Hallo zusammen,

leider ist das Thema für mich absolut nicht verständlich und ich muss auch nochmal mit einem Beispielfall daherkommen:

Verdienst 2017: 8.000€ (Steuerfrei, da Prakikanten- bzw. Werkstudentengehalt)
Werbungskosten 2017: 2.200€

Ich darf ja lediglich die Werbungskosten in einem Verlustvortrag aufführen, richtig? Lohnt sich das in dem Fall oder muss es tatsächlich so sein, dass Werbungskosten > Verdienst liegen? Das wäre ja nahezu unmöglich zu realisieren...


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Zitat
cardfighter09
Beigetreten: 13.02.2008
Oldschool Grinder

Jo,

Werbungskosten > Einkünfte muss gelten. Ansonsten hast du ja gar nicht erst einen Verlust gemacht.
Die Regelung ist halt für die Studis wichtig, die nie nen Praktikum machen oder beispielsweise nen teuren Master finanzieren.


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