Hallo Leute,
heute habe ich auch mal eine Frage und wäre froh wenn sich jemand mit der Besteuerung eines Firmenwagens auskennt. Würde sich sicherlich auch gut im FAQ machen
Einleitung:
Seit einiger Zeit habe ich einen neuen Job in einer Unternehmensberatung und bin daher beruflich in Deutschland unterwegs. Aufgrund der schlechten Bahn- und Flugverbindungen nutze ich daher meine alte Karre aus Studentenzeiten um zum Kunden zu fahren. So langsam kommt das Auto aber auch an seine Grenzen und beim Kunden möchte ich eigentlich auch nicht mit dem Auto gesehen werden. Vom Sicherheitsaspekt mal ganz zu schweigen..
Über eine Firmenwagenregelung kann ich mir ein Auto per Vollleasing anschaffen. Der Vertrag läuft dann über 3 Jahre. Leasingraten sind von mir zu tragen.
Die normale Besteuerung mittels 1% Regel verstehe ich.
Der Sonderfall bezieht sich auf den 0,03% Zusatz in dieser Berechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.
Frage:
Ist es möglich mich auf die "Home-Office Regelung" zu beziehen und lediglich die 1% als geldwerten Vorteil angerechnet zu bekommen?
Situation:
- Ich wohne ziemlich am Rande von Deutschland und fahre aktuell wöchentlich nach Frankfurt zum Kunden und bleibe von Montag bis Freitag vor Ort im Hotel. Der Einsatzort kann sich aber auch jederzeit ändern
- Im meinem Arbeitsvertrag bin ich einer Geschäftsstelle zugeordnet die ~150 km von meinem Wohnort entfernt ist
- Ich bin in der Regel NIE in dieser Geschäftsstelle und auch nur sehr selten in anderen Geschäftsstellen des Unternehmens. (Eigene Geschäftsstelle 0 Tage / in allen Geschäftsstellen deutlich weniger als 46 Tage)
- Zusatz: Es gibt z.B. auch eine Geschäftsstelle in Frankfurt, diese wird idR aber nicht angefahren
- In meiner Wohnung habe ich keinen Raum für ein abgetrenntes Arbeitszimmer sondern nur einen Schreibtisch im Wohnzimmer, da werde ich wohl auch kein Arbeitszimmer bei den Werbungskosten ansetzen können
=> Generell scheint es diese Regelung für Mitarbeiter im Außendienst zu geben, aber vorallem der letzte Punkt macht mir Angst da ich kein eigenes Arbeitszimmer vorweisen kann. Die Frage ist ob das für dieses Thema überhaupt eine Rolle spielt..
Viele Grüße!
Ardruin