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Steuererklärung - Kosten Erstwohnsitz

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testgfd
Beigetreten: 23.06.2008
Oldschool Grinder

Hallo,

ich plane demnächst in eine Wohnung in der Nähe meiner Arbeit umzuziehen und diese als Zweitwohnsitz zu nutzen.
Um diesen steuerlich abzusetzen gibt es natürlich gewisse Voraussetzungen
Es müssen 10 % der monatlich Anfallenden Kosten getragen werden:

Spoiler

Seit 2014 ist für einen eigenen Hausstand eine finanzielle Beteiligung an den laufenden Kosten der Haushaltsführung vorgeschrieben. Diese muss nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums (BMF) die Bagatellgrenze von 10 Prozent der monatlich anfallenden Kosten überschreiten. Hierzu zählen: Miete, Mietnebenkosten, Aufwendungen für Lebensmittel und andere Dinge des täglichen Bedarfs

Nun meine Frage, wie ich diese Kosten genau berechnen kann, um auf der sicheren Seite zu sein.
Aktuell bewohne ich eine Etage im Haus meiner Eltern und versorge mich auch selbst.
Muss ich nun die Miete und NK für diesen Bereich abschätzen und davon 10 % nehmen? Oder geht es um das ganze Haus + NK?

Vielen Dank schonmal


Antwort
Zitat
3 Antworten
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Wenn ich annehme, dass du keinen eigene Wohnung hast (Mietvertrag):

Maßgeblich sind alle (!) Lebenshaltungskosten, zu denen 10% beigetragen werden müssen. Bester Weg ist hierfür eine Angabe des eigenen Beitrags sowie eine Angabe der lfd. Kosten im Haushalt.


Antwort
Zitat
testgfd Themenstarter
testgfd
Beigetreten: 23.06.2008
Oldschool Grinder

Danke schonmal

Den Betrag könnte ich doch nur bei einer Prüfung angeben, oder wie meinst du das?

Lässt sich das ganze mit einem Mietvertrag vereinfachen oder gar günstiger gestalten?

Sollte ich ggf. nen Steuerberater fragen?


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Im letzten Jahr habe ich das einfach auf einem Beiblatt angegeben.

Das ist auch meistens ausreichend, für deinen konkreten Fall könnte aber ein Gang zum Steuerberater hilfreich sein, denn bei ledigen ohne Kinder wird der Zweitwohnsitz zumeist nicht anerkannt.


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Zitat
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