Hallo zusammen,
ich habe ein etwas kniffliges Steuerproblem und hoffe, dass hier jemand ne Idee hat, wie man das am besten löst.
Im Jahr 2012 habe ich von meinem Arbeitgeber 50% der erwarteten Kosten für eine geplante Weiterbildung vorab ausgezahlt bekommen. Auf drängen eines Arbeitskollegen, wurde uns der Betrag netto ausgezahlt, also ohne Abzug von Steuern etc. Aufgrund der Nettoauszahlung habe ich in den folgenden Jahren die Rechnungen für die Weiterbildung nicht in der Steuererklärung angegeben. Anfang des Jahres wurde der erste der betroffenen Kollegen mit der Weiterbildung fertig und bei ihm weigert der Arbeitgeber sich jetzt, die Restzahlung wieder netto vorzunehmen, er musste also auf die Restzahlung jetzt Steuern etc. zahlen. Dieses Szenario droht mir im kommenden Jahr auch.
Wie komme ich aus der Sache jetzt mit dem geringsten Verlust raus? Für die Jahre 2015 und 2016 kann ich die Kosten noch in der Steuererklärung angeben, der Betrag ist aber kleiner, als der Teil, der 2017 noch ausgezahlt wird.