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trader
Beigetreten: 04.10.2005

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18 Antworten
astonmartindb9
Beigetreten: 03.06.2008

Handelt es sich bei dem Auto evtl. um einen Werkswagen? Bei solchen ist gern mal viel nachlackiert und das Baujahr nicht unbedingt mit Erstzulassung gleich. Wenn du mir mal die FIN gibst kann ich nachschauen ob es sonst noch etwas zu beachten gibt und ob das Auto einen Schaden hatte.
Vielleicht sagste mir auch in welchem PZ du es gekauft hast, evtl. kenn ich da jemend (bin selbst Porsche Mitarbeiter). Klingt aber insgesamt sehr unseriös für ein PZ.


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trader Themenstarter
trader
Beigetreten: 04.10.2005

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astonmartindb9
Beigetreten: 03.06.2008

Im PZ Oldenburg kenn ich leider keinen. Ich frage bei uns mal nach was wir in einem solchen Fall machen würden.
Hast du evtl Email Verkehr bei dem darauf eingegangen wird dass das Auto ein Deutsches ist? Oder sonstiges was sich am Ende als nicht korrekt (Nachlackierungsfrei etc.) herausgestellt hat.

Ich glaube nicht dass das Auto wirklich in Dänemark war. Die Straffsteuer für einen Porsche ist bei dennen so hoch das die nur Autos Importieren und keine Exportieren (Verkaufe im Jahr bestimmt 10 Autos dahin, hab aber noch nie ein zurück bekommen, da die Fahrzeuge bei anmeldung durch diverse steuern maßiv teurer werden).

Edit: Hast du bei Übernahme ein GW-Zertifikat oder ähnlcihes vom TÜV bekommen?


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Regentropfen
Beigetreten: 07.02.2005

wenn das nachlackieren tatsächlich folge eines unfalls war ist das ein wesentlicher mangel, den der verkäufer auch nicht nachbessern und da der wagen gebraucht war idR uch nicht nachliefern kann

=> du kannst vom KV zurücktreten oder den Preis mindern


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trader Themenstarter
trader
Beigetreten: 04.10.2005

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Original von Regentropfen
wenn das nachlackieren tatsächlich folge eines unfalls war ist das ein wesentlicher mangel, den der verkäufer auch nicht nachbessern und da der wagen gebraucht war idR uch nicht nachliefern kann

=> du kannst vom KV zurücktreten oder den Preis mindern

mit solchen falschaussagen wäre ich erst mal vorsichtig!


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Regentropfen
Beigetreten: 07.02.2005

Original von SmartDevil

Original von Regentropfen
wenn das nachlackieren tatsächlich folge eines unfalls war ist das ein wesentlicher mangel, den der verkäufer auch nicht nachbessern und da der wagen gebraucht war idR uch nicht nachliefern kann

=> du kannst vom KV zurücktreten oder den Preis mindern

mit solchen falschaussagen wäre ich erst mal vorsichtig!

hm, warum falsch?


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trader Themenstarter
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Beigetreten: 04.10.2005

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trader Themenstarter
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Beigetreten: 04.10.2005

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ph1lzn
Beigetreten: 02.06.2010

also ich ahb jetzt ncih den ganzen thread geslesen aber sofern ein kaufvertrag über einen unfallfreien wagen geschlossen wurde müsste es es sich um einen sachmangel gemäß §434 bgb handeln wonach sich für dich rechte aus §437 ergeben.

greetz


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lolyourmama
Beigetreten: 11.07.2009

geh zum anwalt.not even close


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Original von lolyourmama
geh zum anwalt.not even close

zum anwalt gehen ist vorerst wohl völliger blödsinn, da es dafür nicht den ansatz von grund gibt.

oder wo soll der sein???


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Original von SmartDevil

Original von lolyourmama
geh zum anwalt.not even close

zum anwalt gehen ist vorerst wohl völliger blödsinn, da es dafür nicht den ansatz von grund gibt.

oder wo soll der sein???

#

Der Austausch von Teilen(Steuergerät, Zündkabel, etc.) ist nunmal kein "Mangel" am Auto an sich.

Genauso das Überlackieren - das muss nicht notwendigerweise auf einen Unfall zurückzuführen sein.

Auch, dass es sich um einen Reimport Baujahr 2008 handelt ist kein Grund, den Vertrag anzufechten - außer natürlich man hat dir vermittelt, dass es sich um einen Wagen Baujahr 2010 und aus Deutschland handelt, nur muss man das auch nachweisen können.

Ich möchte hier jetzt keien Rechtsberatung machen, aber ich halte es doch für sehr fragwürdig, dass du hier juristisch gegen das PZ vorgehen kannst...


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lolyourmama
Beigetreten: 11.07.2009

was hier als mangel anzusehen ist hängt in erster linie davon ab, was im kaufvertrag steht.

zwar hat OP einige stellen zitiert, aber man sollte den ganzen KV lesen/auslegen und nochmal die umstände der Telefonate durchgehen

ich würde, wenn ich die karre nichtmehr haben will wie OP definitiv zum anwalt gehen und das alles durchsprechen

kostet nicht viel und bringt gewissheit, anstatt sich auf das rechtsgefühl von den nicht-juristen hier zu verlassen


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trader Themenstarter
trader
Beigetreten: 04.10.2005

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Original von lolyourmama
was hier als mangel anzusehen ist hängt in erster linie davon ab, was im kaufvertrag steht.

zwar hat OP einige stellen zitiert, aber man sollte den ganzen KV lesen/auslegen und nochmal die umstände der Telefonate durchgehen

ich würde, wenn ich die karre nichtmehr haben will wie OP definitiv zum anwalt gehen und das alles durchsprechen

kostet nicht viel und bringt gewissheit, anstatt sich auf das rechtsgefühl von den nicht-juristen hier zu verlassen

stimmt, man sollte sich auf jeden fall auf einen kfz-sachverständigen namens anwalt verlassen. der anwalt sieht sicher gleich, warum der wagen neu lackiert wurde.

super idee - perfect line obv


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pg89
Beigetreten: 05.04.2008

Jeder vernünftige anwalt wird schon einen sachverständigen hinzuziehen.
Mal davon abgesehen: wir im forum wissen, ohne das auto gesehen zu haben, doch auch nicht mehr.

Aber man wird sich hier doch hier vorher mal rat holen dürfen, unter anderem dazu sind foren doch da und man kann die lage schonmal ganz anders einschätzen, wenn man ein paar neutrale meinungen hat.


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trader Themenstarter
trader
Beigetreten: 04.10.2005

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