Zum Forum springen
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unternehmensanleihe: Worst case (Solarworld)

12 Beiträge
8 Benutzer
0 Reactions
1,479 Ansichten
Remoh
Beigetreten: 11.03.2006
Oldschool Grinder

Ich hab mal eine Frage bezüglich Unternehmensanleihen bezüglich des worst case. Als aktuelles Beispiel kann man wohl sehr gut die Solarworld AG nehmen, welche zwei Anleihen am laufen hat:
http://www.finanzen.net/anleihen/A1H3W6-SolarWorld-Anleihe
http://www.finanzen.net/anleihen/A1CR73-SolarWorld-Anleihe

Die Kurse dieser beiden Anleihen sind voll in den Keller geschossen, da nun ein Schuldenschnitt im Raum steht.

Wie funktioniert so etwas genau?
Bei Staatsanleihen steht ja immer die Möglichkeit ein Gesetz zu erlassen, das den Inhaber einer Anleihe zum Schuldenschnitt "zwingt".

Wie ist das bei einem Unternehmen?
Wird der Anleiheninhaber angesprochen und ihm wird ein Deal angeboten, welcher er annehmen wie auch ablehnen kann?
Oder kann Solarworld einfach pauschal sagen, die Anleihe wird nun ausgesetzt bzw. jeder Inhaber bekommt x% des Wertes?


Antwort
Zitat
11 Antworten
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Der Anleiheninhaber kann nicht ablehnen.

Zunächst muss das Unternehmen Insolvenz anmelden. Dann bekommen der Reihe nach Gläubiger ihre Schulden zurück. Wobei Anleiheninhaber immer als letzte drankommen. Zwischen Anleihen gibt es noch Unterschiede zB kommen Senior Notes früher dran als Subordinates. Im Allgemeinen bleiben so ca. 30% vom ursprünglichen Wert.


Antwort
Zitat
firefly91
Beigetreten: 05.07.2010
Legacy Member

30 prozent ist way to high ;) realistisch sind wohl allerhöchstens 10%, wenn Glück dabei ist. Erklär mir bitte, wie du auf den Wert kommst!

greetz fire


Antwort
Zitat

"dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der Gesellschaft, insbesondere den ausgegebenen Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045) und Schuldscheindarlehen notwendig sind."

ist ja auch ´ne nette Meldung auf der Hauptseite

Warum sollten Anleiheninhaber nicht ablehnen können ? Und so ein Schuldenerlass kommt auch nicht zwangsweise vor der Insolvenz.

Nur aufgrund einer hinterlegten Collective Action Clause und einer Mehrheit der Gläubiger können Anleiheninhaber einen Schuldenschnitt nicht ablehnen.

Und 30% des Wertes werden never über bleiben. Tippe auch eher auf 7-10%.

Wenn man sich überlegt, was passiert wäre, wenn sie Opel Deutschland vor 4 Jahren übernommen hätten - ob das Angebot jetzt ernst gemeint war oder nicht sei dahin gestellt - wären sie noch schneller draufgegangen.


Antwort
Zitat
DrStrothmann
Beigetreten: 29.12.2007
Oldschool Grinder

Du kannst den Schnitt ablehnen, nur macht das keinen Sinn. Wenn es soweit ist, ist die Insolvenz da. Sollte keine Nachfolgegesellschaft die alten Schulden übernehmen, verfällt bei Nichtannahme deine Anleihe irgendwann und du hast nichts. Selbst Klagen bringt in dem Fall nichts, da die Insolvenz nach Abschluß maßgeblich ist.
Ein Schuldenschnitt kann aber auch bedeuten: Anleihen werden neu ausgehandelt, um so ein Überleben der Firma möglich zu machen. Das heist weniger Zinsen, längere Laufzeit. Immerhin.

Bei Anleihen ist es genauso wichtig wie bei anderen Assets, dass man streut und diverse Risikoklassen verbindet. Ich habe zum Beispiel nicht nur junk bonds sondern auch diverse langweilige 2-4%ter im Depot.


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Original von firefly91
30 prozent ist way to high ;) realistisch sind wohl allerhöchstens 10%, wenn Glück dabei ist. Erklär mir bitte, wie du auf den Wert kommst!

greetz fire

Reiner Erfahrungswert.


Antwort
Zitat

Hauptsache der Clown hat sich noch schnell das Schloss vom Gottschalk gekauft.

http://wirtschaft.t-online.de/solarworld-chef-kauft-gottschalks-schloss/id_61862652/index


Antwort
Zitat

Ich weiß nicht inwieweit sich das Unternehmens- vom Staatsrechtlichen unterscheidet, aber ist es nicht so, dass Argentinien beispielsweise auch einen Schuldenschnitt gemacht hat, der aber nicht von allen akzeptiert wurde, und das Ende vom Lied war, dass die Anleihen neu verhandelt wurden und die, die abgelehnt hatten nicht mehr von Argentinien ausbezahlt wurden und die daraufhin geklagt haben ?

Ich weiß, dass es u.A auch vor ´nem NewYorker Gericht gelandet ist, bin mir aber nicht mehr sicher, was dabei rausgekommen ist.


Antwort
Zitat
Remoh Themenstarter
Remoh
Beigetreten: 11.03.2006
Oldschool Grinder

Ich hatte das im Fall von Solarworld so verstanden, dass so ein Schuldenschnitt vor der eigentlich Insolvenz gemacht wird um zu versuchen das Unternehmen zu retten.

Und wenn nun Anleiheninhaber solch einen Schuldenschnitt ablehnen, würde es bedeuten, dass sie im Falle einer Insolvenz garnichts bekommen. Wird das Unternehmen aber irgendwie solange über Wasser gehalten wie die Anleihe läuft, das Unternehmen auch verpflichtet ist, diese Anleihe nach den Konditionen bei der Emission auszuzahlen.

Irgendwie sieht das dann so ein bischen nach einem Trittbrettfahrerproblem für mich aus. In dem Sinne, dass ich als Anleiheninhaber den Schuldenschnitt ablehne (mit dem Risiko garnichts zu bekommen im Falle einer Insolvenz) und darauf vertraue, dass genug andere Gläubiger (Anleiheninhaber) dem Schuldenschnitt zustimmen und das Unternehmen solange weiterbesteht bis zumindest meine Anleihe ausläuft. Sobald meine Anleihe voll ausgezahlt wurde, ist mir im Prinzip ja egal was danach mit dem Unternehmen passiert. Ich habe danach ja nichts mehr mit dem Unternehmen zu tun.
Moralisch ist solch ein Verhalten sicher anders zu beurteilen, aber das ist steht ja nicht wirklich zur Debatte.

Ich meine, solange das Unternehmen, de facto besteht, und keine Insolvenz angemeldet hat, jedoch verweigert meine Anleihe auszuzahlen, sollte ich ja die Möglichkeit einer Klage haben.

oder sehe ich da irgendetwas komplett falsch?


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Original von Remoh
Ich hatte das im Fall von Solarworld so verstanden, dass so ein Schuldenschnitt vor der eigentlich Insolvenz gemacht wird um zu versuchen das Unternehmen zu retten.

Und wenn nun Anleiheninhaber solch einen Schuldenschnitt ablehnen, würde es bedeuten, dass sie im Falle einer Insolvenz garnichts bekommen. Wird das Unternehmen aber irgendwie solange über Wasser gehalten wie die Anleihe läuft, das Unternehmen auch verpflichtet ist, diese Anleihe nach den Konditionen bei der Emission auszuzahlen.

Irgendwie sieht das dann so ein bischen nach einem Trittbrettfahrerproblem für mich aus. In dem Sinne, dass ich als Anleiheninhaber den Schuldenschnitt ablehne (mit dem Risiko garnichts zu bekommen im Falle einer Insolvenz) und darauf vertraue, dass genug andere Gläubiger (Anleiheninhaber) dem Schuldenschnitt zustimmen und das Unternehmen solange weiterbesteht bis zumindest meine Anleihe ausläuft. Sobald meine Anleihe voll ausgezahlt wurde, ist mir im Prinzip ja egal was danach mit dem Unternehmen passiert. Ich habe danach ja nichts mehr mit dem Unternehmen zu tun.
Moralisch ist solch ein Verhalten sicher anders zu beurteilen, aber das ist steht ja nicht wirklich zur Debatte.

Ich meine, solange das Unternehmen, de facto besteht, und keine Insolvenz angemeldet hat, jedoch verweigert meine Anleihe auszuzahlen, sollte ich ja die Möglichkeit einer Klage haben.

oder sehe ich da irgendetwas komplett falsch?

Das kann sich - vereinfacht ausgedrückt - so entwickeln:
Das Unternehmen wird gespalten und der überlebensfähige Teil agiert weiter.
Deine Anleihe ist natürlich im wertlosen Bereich.
Bei Fälligkeit erhält man keine Zahlung.
Man hat Ansprüche an eine mittellose Firma.
Nur der "Mantel" ist noch ein Bruchteil wert.


Antwort
Zitat
minez12
Beigetreten: 05.01.2007
Elite Grinder

Original von DerDon749
Ich weiß nicht inwieweit sich das Unternehmens- vom Staatsrechtlichen unterscheidet, aber ist es nicht so, dass Argentinien beispielsweise auch einen Schuldenschnitt gemacht hat, der aber nicht von allen akzeptiert wurde, und das Ende vom Lied war, dass die Anleihen neu verhandelt wurden und die, die abgelehnt hatten nicht mehr von Argentinien ausbezahlt wurden und die daraufhin geklagt haben ?

Ich weiß, dass es u.A auch vor ´nem NewYorker Gericht gelandet ist, bin mir aber nicht mehr sicher, was dabei rausgekommen ist.

Ist nicht miteinander zu vergleichen, da ein insolventes Unternehmen sich auflöst und liquidiert wird. Ein Staat hat diese Möglichkeit nicht.

Darauf hat auch damals ein Hedge-Fond (glaube war Singer) spekuliert und billige Schulden von Argentinien aufgekauft und dem Schnitt nicht zugestimmt.
Die Gruppe hat vor einem New Yorker Gericht Recht zugesprochen bekommen.

Gerade gegoogelt: http://www.ftd.de/finanzen/maerkte/anleihen-devisen/:drohender-finanz-gau-argentinien-bekommt-gnadenfrist/70123159.html


Antwort
Zitat
Remoh Themenstarter
Remoh
Beigetreten: 11.03.2006
Oldschool Grinder

Original von jotha

Das kann sich - vereinfacht ausgedrückt - so entwickeln:
Das Unternehmen wird gespalten und der überlebensfähige Teil agiert weiter.
Deine Anleihe ist natürlich im wertlosen Bereich.
Bei Fälligkeit erhält man keine Zahlung.
Man hat Ansprüche an eine mittellose Firma.
Nur der "Mantel" ist noch ein Bruchteil wert.

Ist so ein handeln des Unternehmens beim Anleihenerwerb irgendwie auszuschließen oder ist das ein Risikofaktor mit dem man einfach rechnen muss?

Ich dachte (bzw. hatte die Hoffnung), dass bei einer Anleihe das Unternehmen total Bankrott gehen muss um meine Rechte als Gläubiger zu verlieren.


Antwort
Zitat
Teilen: