Vermutlich arbeiten um diese 10k zu verdienen und nicht hvdr.
Also ich habe einige Leute im Verwandten- und Bekanntenkreis, die höhere 5 Stellige und vielleicht auch geringe 6 stellige Beträge geschenkt oder vererbt bekommen haben. Die haben imo nie eine Meldung ans Finanzamt gemacht und da hat auch nie jemand danach gefragt.
Ich glaube, dass die allermeisten so eine Meldung aus Unwissenheit/Faulheit nicht machen.
Solange man die Freigrenzen nicht überschreitet handelt es sich ja auch nicht um Steuerhinterziehung. Was könnte also passieren? Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man keine Meldung macht oder was hat man denn konkret zu befürchten?
Da passiert gar nichts, es ist auch keine Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand nachfragt, ehrlich antworten und dann sollte sich das, solange es tatsächlich alles unter den Freibeträgen liegt und legal erwirtschaftet wurde, erledigt haben.
Original von derVuk
Also ich habe einige Leute im Verwandten- und Bekanntenkreis, die höhere 5 Stellige und vielleicht auch geringe 6 stellige Beträge geschenkt oder vererbt bekommen haben. Die haben imo nie eine Meldung ans Finanzamt gemacht und da hat auch nie jemand danach gefragt.Ich glaube, dass die allermeisten so eine Meldung aus Unwissenheit/Faulheit nicht machen.
Solange man die Freigrenzen nicht überschreitet handelt es sich ja auch nicht um Steuerhinterziehung. Was könnte also passieren? Ist es eine Ordnungswidrigkeit, wenn man keine Meldung macht oder was hat man denn konkret zu befürchten?
Wenn man ohnehin unter den Freibeträgen liegt, ist das obv. nichts, wo man tatsächlich nennenswerte Konsequenzen zu erwarten hätte. Hier wurde aber explizit nach einer Schenkung zur Reduzierung der Erbschaftssteuer gefragt und da kann eben schon was kommen.
Freibeträge bei Enkeln/Neffen/Nichten sind btw auch gar nicht Mal so hoch, da könnte durchaus Mal etwas schiefgehen.
Normalfall ist, dass bei höheren Beträgen die Bank nachfragt. Aber dann je nach Betrag auch mit einer einfachen Erklärung zufrieden ist.
10k Geschenk von Eltern ist ja bspw sehr weit unter den Freibeträgen.
Original von derVuk
Also ich habe einige Leute im Verwandten- und Bekanntenkreis, die höhere 5 Stellige und vielleicht auch geringe 6 stellige Beträge geschenkt oder vererbt bekommen haben. Die haben imo nie eine Meldung ans Finanzamt gemacht und da hat auch nie jemand danach gefragt.
Das Problem ist das eine Schenkung sich ja auf die Freibeträge der Erbschaftssteuer auswirkt, wenn also 2020, 200k Geschenkt bekommst und 2024 was Erbst ist dein Freibetrag nur noch 200k. (Wenn von Eltern)
Denke wenn man das nicht meldet isses wurscht aber man muss dann in der Erbschaftssteuererklärung nur alles raussuchen wenn man das vorher schon meldet haben die die info ja schon or ?
Also vermutlich sagen sich die meisten ja wayne finanzamt wo kein kläger da kein beklagter, aber bei meinem Luck bin ich dann der der für den zufälligen prüffall rausgegriffen wird
Naja, frag dich doch Mal, welcher Fall eher geprüft wird:
Der, der sagt "achja, da ist noch eine 5 Jahre alte Schenkung, hab ich damals vergessem" oder der, der sagt "Hier, habe gerade 300k geerbt mit der vor 5 Jahren gemeldeten Schenkung bin ich aber weiterhin unter dem Freibetrag".
Kurz der Pflicht zur Meldung nachkommen ist hier doch ziemlich eindeutig der einfachste Weg.
btw:
Der Freibetrag gilt für jeden Elternteil, also insgesamt können deine Eltern dir 800k steuerfrei vererben.
Original von FiftyBlume
Naja, frag dich doch Mal, welcher Fall eher geprüft wird:
Der, der sagt "achja, da ist noch eine 5 Jahre alte Schenkung, hab ich damals vergessem" oder der, der sagt "Hier, habe gerade 300k geerbt mit der vor 5 Jahren gemeldeten Schenkung bin ich aber weiterhin unter dem Freibetrag".
Der meinung bin ich ja auch
vorallem such dann mal die unterlagen von vor 5 Jahren ♦
@Fantomas741: In deinem Fall kann so eine Meldung auch wirklich Sinn machen, wenn man Gefahr läuft insgesamt über den Freibetrag zu kommen, oder zumindest nahe dran ist.
Der Freibetrag gilt übrigends alle 10 Jahre aufs neue. Auch daher kann es schon Sinn machen mit der Meldung, dann hat man es von vornherein ganz klar zeitlich abgegrenzt und wenn deine Eltern noch länger als 10 Jahre leben können sie dir wieder den vollen Freibetrag schenken/vererben.
Bei meinen Beispielen war es immer der Fall, dass es weit unter den Freibeträgen war und auch insgesamt gar nicht so viel Vermögen da war, dass man Gefahr laufen würde den Freibetrag zu überschreiten. Da war dann halt die Überlegung ob man sich den Aufwand nicht einfach sparen kann.