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Worauf achten bei Unterschrift Mietvertrag?

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1,106 Ansichten
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Habe nachher meine erste Besichtigung für eine Mietwohnung und bin bereits guter Dinge, das diese es werden kann.

Da ich bisher nur im Elternhaus und danach mit meiner Freundinn zusammen in einer Wohnung Ihrer Eltern gelebt habe und es dort keinen Mietvertrag gibt/gab (die uns sowieso nichts böses wollen...) kam diese Thematik bisher nicht auf.

Jetzt hab ich mich gefragt, ob es trotz Verbraucherschutz etc. pp. Dinge gibt auf die ich in einem Mietvertrag besonders achten soll.

Kann er "versteckte", für mich nachteilige Formulierungen enthalten?

Vielen Dank

Burney

Edit: Hat jemand Erfahrung mit Moneyfix - Mietkaution?
Ist das eine sinnvolle Sache, oder sollte man lieber, sofern vorhanden, sein eigenes Kapital hinterlegen?


Antwort
Zitat
11 Antworten
babykay25
Beigetreten: 11.03.2010
PokerStrategist

Kommt drauf an


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Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

MoneyFix ist doch nichts anderes als n Kredit oder? Die übernehmen für dich die Bürgschaft, dafür darfst du monatlich an die zahlen. Mal kurz auf der Seite geguckt, du zahlst gut 6% pro Jahr plus ne Abschlussgebühr von ca. 4%.
Halte ich persönlich nichts von, vorallem wenn du das nötige kapital zur Verfügung hast.


Antwort
Zitat
Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007
PokerStrategist

MoneyFix bzw. Kautionsversicherungen sind keine Kredite sondern wie gesagt Versicherungsbeiträge. Der Vermieter kann sich im Schadensfall unkompliziert mit der Kautionsversicherung arrangieren. Diese wird dann ihre Forderung mit dem Mieter abwickeln. Auch wenn dieser schon längst ausgezogen ist. Somit hat der Vermieter kaum Ärger bei irgendwelchen schäden. Auf der anderen Seite hast du später auch kein Ärger wenns um die Auszahlung der Kaution geht wie bei tmy im Kummerkasten:

Vermieter = [insert random flame here] [Its on baby]

Mietkaution ist ok wenn die Beiträge für dich akzeptabel sind. Musst selber wissen ob es mehr Sinn macht 3 Monatsmieten Kaution mit 1 % anzulegen oder Jährlich etwa 60 - 80 € für die Kautionsvers. hinzulegen.

Wichtig im Mietvertrag ist, dass sämtliche schäden und Makel genau erfasst sind, bzw im Übernahmeprotokoll, sonst kann das später auf euere Kappe gehn.

Der Mietvertrag sollte kein Standartdruck aus nem Schreibwahrenladen sein, sondern eine Vorlage nach dem neuesten Stand vom Mieter- / Vermieterbund oder Anwalt, kosten etwa 3 bis 5 €.


Antwort
Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

Den Ärger hast du doch trotzdem, bloss das noch ne dritte partei zwischengeschaltet ist.
Also ich halte es für blödsinn, insbesondere wenn man vor hat die wohnung länger zu behalten und man das kapital zur verfügung hat.


Antwort
Zitat
BurneyGumble Themenstarter
BurneyGumble
Beigetreten: 09.07.2009
PokerStrategist

Vielen Dank soweit schonmal für eure Antworten.

Habe mich da auch mal kurz in die Kautionskassen eingelesen und denke, dass wird keine passendes Konzept für mich sein.

In erster Linie ging es mir allerdings um den Mietvertrag...
War eben vor Ort und soll der Maklerin jetzt mal eine Selbstauskunft, in Form eines Vordruckes des Maklers, PersoKopie und einen Gehaltsnachweis schicken.

Wenn dann der Vertrag kommt, gründlich durchlesen, bereits vorhandene Mängel festhalten und schauen das es ein Dokument mit aktuellem Stand ist?

Sonst noch Hinweise?


Antwort
Zitat
Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007
PokerStrategist

Original von cheetah83
Den Ärger hast du doch trotzdem, bloss das noch ne dritte partei zwischengeschaltet ist.

In wie weit hat man Ärger bei der Auszahlung der Kaution, wenn man keine bezahlt hat???

Mag sein dass der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen möchte, aber das haben Anwälte und Richter zu klären. Was er da nicht machen kann ist die Kaution unrechtmäßig einzubehalten oder lange aufzuschieben, weil auf die Nebenkostenabrechnung gewartet wird oder wie in tmys Fall komplett zu unterschlagen.


Antwort
Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

Original von Paxmain

Original von cheetah83
Den Ärger hast du doch trotzdem, bloss das noch ne dritte partei zwischengeschaltet ist.

In wie weit hat man Ärger bei der Auszahlung der Kaution, wenn man keine bezahlt hat???

Mag sein dass der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen möchte, aber das haben Anwälte und Richter zu klären. Was er da nicht machen kann ist die Kaution unrechtmäßig einzubehalten oder lange aufzuschieben, weil auf die Nebenkostenabrechnung gewartet wird oder wie in tmys Fall komplett zu unterschlagen.

na an wen wird sich die kautionskasse wohl wenden, wenn der vermieter nicht zahlen will? du hast dadurch vielleicht nen schutz vor abstrusen forderungen irgendwelcher vermieter.
wenn das zurückhalten der kaution aber nur ein bischen begründet ist, darfst du dich dann mit ner professionellen rechtsabteilung streiten, statt das mit dem vermieter persönlich lösen zu können.


Antwort
Zitat
Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007
PokerStrategist

Original von cheetah83

Original von Paxmain

Original von cheetah83
Den Ärger hast du doch trotzdem, bloss das noch ne dritte partei zwischengeschaltet ist.

In wie weit hat man Ärger bei der Auszahlung der Kaution, wenn man keine bezahlt hat???

Mag sein dass der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen möchte, aber das haben Anwälte und Richter zu klären. Was er da nicht machen kann ist die Kaution unrechtmäßig einzubehalten oder lange aufzuschieben, weil auf die Nebenkostenabrechnung gewartet wird oder wie in tmys Fall komplett zu unterschlagen.

na an wen wird sich die kautionskasse wohl wenden, wenn der vermieter nicht zahlen will? du hast dadurch vielleicht nen schutz vor abstrusen forderungen irgendwelcher vermieter.
wenn das zurückhalten der kaution aber nur ein bischen begründet ist, darfst du dich dann mit ner professionellen rechtsabteilung streiten, statt das mit dem vermieter persönlich lösen zu können.

Du solltest dir erstmal das Prinzip einer Kautionsversicherung verinnerlichen. Der Vermieter bekommt kein Geld von der Versicherung als Kaution ausbezahlt, sondern nur eine Zusicherung dass begründete Forderungen beglichen werden, etwa so wie eine Bürgschaft. Für diese Zusicherung zahlt der Mieter die entsprechenden Gebühren. Die Versicherung stellt demnach dem Mieter erst eine Forderung wenn sie Ihrerseits eine legitime Forderung an den Vermieter ausbezahlt hat.

Nach einem Auszug kann es zu finanziellen Ansprüchen durch den Vermieter kommen, diese zahlt dann die Kautionskasse aus sofern diese legitim sind. Danach stellt die Kautionskasse wiederum Ihre Forderung an den Mieter. Wenn die Ansprüche aus der Luft gegriffen sind weil nicht im Übergabeprotokoll oder nicht vom Mieter verursacht, dann zahlt die Versicherung auch nichts aus.

Da es oft zu unrechtmäßigem Einbehalt oder in falscher Höhe der Kaution durch den Vermieter kommt ist man mit einer solchen Verischerung auf der sicheren Seite, da der Vermieter seine Forderungen gründlich untermauern muss, ansonsten bekommt er kein Geld ausbezahlt.

Auch kann der Vermieter höhere Forderungen ausbezahlt bekommen, sofern legitim. Bei der hinterlegung einer Mietkaution ist diese max. bei 3 Kaltmieten begrenzt.


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Zitat
Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007
PokerStrategist

zu OP

da du ja über einen Makler mieten möchtest ist davon auszugehn dass er einen Mietvertrag in der aktuellen Version zur Verfügung stellt und er diesen im Idealfall auch selbst ausfüllt ohne eine Partei absichtlich zu benachteiligen.

Was du tun könntest ist zu prüfen ob eine Provisionsforderung des Maklers legitim ist. Hätte selbst diesen Monat einen Gerichtstermin gehabt weil ein Makler seine Provision einklagen wollte für eine Vermittlung vor einem Jahr. Allerdings kam vor einer Woche vorher ein Schreiben vom Gericht dass er seine Klage zurückzieht. Er hat hoch gepokert in der Hoffnung dass ich nachgebe. Allerdings ist er zugleich Hausmeister und daher nicht Provisionsberechtigt, deswegen kam Rechnung über seinen Bruder mit anderer Firma. Allerdings stand ich mit diesem nicht in Kontakt und daher kam auch kein Vertrag zu stande und andererseits sind diese beiden wirtschaftlich zu stark miteinander verflochten um einen Anspruch geltend machen zu können.

Nun bekommt dieser von mir eine Rechnung über meine Anwaltskosten und Auslagen.


Antwort
Zitat
cheetah83
Beigetreten: 27.02.2007
PokerStrategist

Original von Paxmain

Original von cheetah83

Original von Paxmain

Original von cheetah83
Den Ärger hast du doch trotzdem, bloss das noch ne dritte partei zwischengeschaltet ist.

In wie weit hat man Ärger bei der Auszahlung der Kaution, wenn man keine bezahlt hat???

Mag sein dass der Vermieter irgendwelche Ansprüche geltend machen möchte, aber das haben Anwälte und Richter zu klären. Was er da nicht machen kann ist die Kaution unrechtmäßig einzubehalten oder lange aufzuschieben, weil auf die Nebenkostenabrechnung gewartet wird oder wie in tmys Fall komplett zu unterschlagen.

na an wen wird sich die kautionskasse wohl wenden, wenn der vermieter nicht zahlen will? du hast dadurch vielleicht nen schutz vor abstrusen forderungen irgendwelcher vermieter.
wenn das zurückhalten der kaution aber nur ein bischen begründet ist, darfst du dich dann mit ner professionellen rechtsabteilung streiten, statt das mit dem vermieter persönlich lösen zu können.

Du solltest dir erstmal das Prinzip einer Kautionsversicherung verinnerlichen. Der Vermieter bekommt kein Geld von der Versicherung als Kaution ausbezahlt, sondern nur eine Zusicherung dass begründete Forderungen beglichen werden, etwa so wie eine Bürgschaft. Für diese Zusicherung zahlt der Mieter die entsprechenden Gebühren. Die Versicherung stellt demnach dem Mieter erst eine Forderung wenn sie Ihrerseits eine legitime Forderung an den Vermieter ausbezahlt hat.

Nach einem Auszug kann es zu finanziellen Ansprüchen durch den Vermieter kommen, diese zahlt dann die Kautionskasse aus sofern diese legitim sind. Danach stellt die Kautionskasse wiederum Ihre Forderung an den Mieter. Wenn die Ansprüche aus der Luft gegriffen sind weil nicht im Übergabeprotokoll oder nicht vom Mieter verursacht, dann zahlt die Versicherung auch nichts aus.

Da es oft zu unrechtmäßigem Einbehalt oder in falscher Höhe der Kaution durch den Vermieter kommt ist man mit einer solchen Verischerung auf der sicheren Seite, da der Vermieter seine Forderungen gründlich untermauern muss, ansonsten bekommt er kein Geld ausbezahlt.

Auch kann der Vermieter höhere Forderungen ausbezahlt bekommen, sofern legitim. Bei der hinterlegung einer Mietkaution ist diese max. bei 3 Kaltmieten begrenzt.

ändert an meiner aussage oben nicht viel.
verursache ich schäden, muss ich die zahlen, verursache ich keine schäden, spare ich mir evtl. ärger mit dem vermieter. in beiden fällen sind aber die beiträge für die versicherung weg.
geht für mich in richtung handy- oder reiserücktrittsversicherung. Versicherungen auf Beträge, die bei nichtmal einen spürbaren wohlstandsverlust bedeuten würden, sind so derbe -EV, dass man hier nichtmal mit irgendwelchen nutzenfunktionen argumentieren kann.


Antwort
Zitat
Paxmain
Beigetreten: 19.10.2007
PokerStrategist

Original von cheetah83

ändert an meiner aussage oben nicht viel.
verursache ich schäden, muss ich die zahlen, verursache ich keine schäden, spare ich mir evtl. ärger mit dem vermieter. in beiden fällen sind aber die beiträge für die versicherung weg.
geht für mich in richtung handy- oder reiserücktrittsversicherung. Versicherungen auf Beträge, die bei nichtmal einen spürbaren wohlstandsverlust bedeuten würden, sind so derbe -EV, dass man hier nichtmal mit irgendwelchen nutzenfunktionen argumentieren kann.

Bei der Versicherung sind im Jahr etwa 70 € weg, ist kein besonders hoher Betrag. In tmys Fall sind über 2000 € weg weil von der Vermieterin veruntreut, entspricht etwa 30 Jahre Kautionsversicherung, richtig sick der Fall. Diese hat auf jeden Fall ihre Daseinsberechtigung, sonst würde es kaum angeboten und genutzt werden.

Ehrlich gesagt würde ich persönlich nur bei einer kurzen Mietdauer 1 bis 2 Jahre solch eine Versicherung abschließen, bei 3 Jahren und mehr lieber die Kaution selbst zahlen und darauf acht geben dass der Vermieter die Kaution ordnungsgemäß anlegt ohne die Möglichkeit zur Veruntreuung.


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