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MwSt. Berechnung??

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wonm123
Beigetreten: 12.07.2005

Hallo,

eine Frage.

Bei 10.000 Euro Umsatz, der nicht der MwSt. unterliegt muss A Partei B eine Rechnung inkl. MwSt. stellen. Beide Parteien, B, der nicht der MwSt. unterliegt und A, der MwSt. pflichtig ist, sollen am Ende den gleichen Gewinn haben.
Die 10.000 durch zwei zu teilen geht ja nicht, da Partei A noch die MwSt. abführen muss.

Wie muss ich das rechnen?


Antwort
Zitat
17 Antworten
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006

raff ich nicht was hat das mit dem gewinn zu tun? a stellt die mwst aus an b und a zahlt sie wenn er das geld von b bekommen hat. wenn b es weiter verkauft zahlt genau das gleiche verstehe die frage glaub ich nicht richtig.


Antwort
Zitat
Khrano
Beigetreten: 20.06.2009

Ich denke mal, dass es im Forum für Wirtschaft und Finanzen besser aufgehoben ist. Allerdings könnte es auch fast ins Hilfe bei Aufgaben-Forum passen. Habe es jedenfalls mal verschoben.


Antwort
Zitat
Plastichamer
Beigetreten: 04.11.2009

Ich versteh die Aufgabe glaube nicht.

x*1.19+x=10000

x=4566,21 Gewinn jeder partei

und die Mehrwertsteuer wäre

10000-2x= 868 ?(

aber kp du hast es total wirr formuliert.


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006

Original von Plastichamer
Ich versteh die Aufgabe glaube nicht.

x*1.19+x=10000

x=4566,21 Gewinn jeder partei

und die Mehrwertsteuer wäre

10000-2x= 868 ?(

aber kp du hast es total wirr formuliert.

Die mwst wird doch drauf gerechnet nicht abgezogen sie wird nur weitergegeben. heist wenn a es an b verkauft bezahlt die mwst von b. wenn b es weiter verkauft zahlt b sie von c. dazu kann ein betrieb die mwst absetzen deswegen ist da mit gewinn ausrechnen so einfach nix.


Antwort
Zitat
Burnie211
Beigetreten: 15.04.2008

Original von wonm123
Hallo,

eine Frage.

Bei 10.000 Euro Umsatz, der nicht der MwSt. unterliegt muss A Partei B eine Rechnung inkl. MwSt. stellen. Beide Parteien, B, der nicht der MwSt. unterliegt und A, der MwSt. pflichtig ist, sollen am Ende den gleichen Gewinn haben.
Die 10.000 durch zwei zu teilen geht ja nicht, da Partei A noch die MwSt. abführen muss.

Wie muss ich das rechnen?

Wenn du Umsatz hast der NICHT der Mehrwertsteuer unterliegt dann gibt es auch keine Mehrwertsteuer!
Eine ganz andere Frage ist die ob man Mehrwertsteuerpflichtig ist!
Gehen wir also davon aus der umsatz ist mehrwertsteuerpflichtig und einer der Parteien ist Mehrwertsteuerbefreit.
A stellt jetzt WIE IMMER eine Rechnung aus auf der Netto, Brutto & Mwst angegeben sind, A brauch das überhaupt nicht interessieren, da er wenn er etwas verkauft und das Produkt umsatzsteuerpflichtig ist IMMER die umsatzsteuer abführen muss!
B kauft das produkt zu dem von A angesetzten BRUTTO! Preis nicht NETTO das ist der entshceidende Punkt wenn das Produkt also netto 10k kostet muss B dafür 11900 Euro zahlen.

Das ganze hat mit Gewinn garnichts zu tun.


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006

Original von Burnie211

Original von wonm123
Hallo,

eine Frage.

Bei 10.000 Euro Umsatz, der nicht der MwSt. unterliegt muss A Partei B eine Rechnung inkl. MwSt. stellen. Beide Parteien, B, der nicht der MwSt. unterliegt und A, der MwSt. pflichtig ist, sollen am Ende den gleichen Gewinn haben.
Die 10.000 durch zwei zu teilen geht ja nicht, da Partei A noch die MwSt. abführen muss.

Wie muss ich das rechnen?

Wenn du Umsatz hast der NICHT der Mehrwertsteuer unterliegt dann gibt es auch keine Mehrwertsteuer!
Eine ganz andere Frage ist die ob man Mehrwertsteuerpflichtig ist!
Gehen wir also davon aus der umsatz ist mehrwertsteuerpflichtig und einer der Parteien ist Mehrwertsteuerbefreit.
A stellt jetzt WIE IMMER eine Rechnung aus auf der Netto, Brutto & Mwst angegeben sind, A brauch das überhaupt nicht interessieren, da er wenn er etwas verkauft und das Produkt umsatzsteuerpflichtig ist IMMER die umsatzsteuer abführen muss!
B kauft das produkt zu dem von A angesetzten BRUTTO! Preis nicht NETTO das ist der entshceidende Punkt wenn das Produkt also netto 10k kostet muss B dafür 11900 Euro zahlen.

Das ganze hat mit Gewinn garnichts zu tun.

Sehe ich genauso wenn b jetzt den gleichen gewinn machen will muss er den preis so hochsetzen das er plus die 19% die an mwst drauf kommen auf genau 10k euros kommt oder sehe ich das falscvh?


Antwort
Zitat
Fantomas741
Beigetreten: 13.08.2006

Original von elnapo

Original von Burnie211

Original von wonm123
Hallo,

eine Frage.

Bei 10.000 Euro Umsatz, der nicht der MwSt. unterliegt muss A Partei B eine Rechnung inkl. MwSt. stellen. Beide Parteien, B, der nicht der MwSt. unterliegt und A, der MwSt. pflichtig ist, sollen am Ende den gleichen Gewinn haben.
Die 10.000 durch zwei zu teilen geht ja nicht, da Partei A noch die MwSt. abführen muss.

Wie muss ich das rechnen?

Wenn du Umsatz hast der NICHT der Mehrwertsteuer unterliegt dann gibt es auch keine Mehrwertsteuer!
Eine ganz andere Frage ist die ob man Mehrwertsteuerpflichtig ist!
Gehen wir also davon aus der umsatz ist mehrwertsteuerpflichtig und einer der Parteien ist Mehrwertsteuerbefreit.
A stellt jetzt WIE IMMER eine Rechnung aus auf der Netto, Brutto & Mwst angegeben sind, A brauch das überhaupt nicht interessieren, da er wenn er etwas verkauft und das Produkt umsatzsteuerpflichtig ist IMMER die umsatzsteuer abführen muss!
B kauft das produkt zu dem von A angesetzten BRUTTO! Preis nicht NETTO das ist der entshceidende Punkt wenn das Produkt also netto 10k kostet muss B dafür 11900 Euro zahlen.

Das ganze hat mit Gewinn garnichts zu tun.

Sehe ich genauso wenn b jetzt den gleichen gewinn machen will muss er den preis so hochsetzen das er plus die 19% die an mwst drauf kommen auf genau 10k euros kommt oder sehe ich das falscvh?

So ist es :)


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006

Original von Fantomas741

Original von elnapo

Original von Burnie211

Original von wonm123
Hallo,

eine Frage.

Bei 10.000 Euro Umsatz, der nicht der MwSt. unterliegt muss A Partei B eine Rechnung inkl. MwSt. stellen. Beide Parteien, B, der nicht der MwSt. unterliegt und A, der MwSt. pflichtig ist, sollen am Ende den gleichen Gewinn haben.
Die 10.000 durch zwei zu teilen geht ja nicht, da Partei A noch die MwSt. abführen muss.

Wie muss ich das rechnen?

Wenn du Umsatz hast der NICHT der Mehrwertsteuer unterliegt dann gibt es auch keine Mehrwertsteuer!
Eine ganz andere Frage ist die ob man Mehrwertsteuerpflichtig ist!
Gehen wir also davon aus der umsatz ist mehrwertsteuerpflichtig und einer der Parteien ist Mehrwertsteuerbefreit.
A stellt jetzt WIE IMMER eine Rechnung aus auf der Netto, Brutto & Mwst angegeben sind, A brauch das überhaupt nicht interessieren, da er wenn er etwas verkauft und das Produkt umsatzsteuerpflichtig ist IMMER die umsatzsteuer abführen muss!
B kauft das produkt zu dem von A angesetzten BRUTTO! Preis nicht NETTO das ist der entshceidende Punkt wenn das Produkt also netto 10k kostet muss B dafür 11900 Euro zahlen.

Das ganze hat mit Gewinn garnichts zu tun.

Sehe ich genauso wenn b jetzt den gleichen gewinn machen will muss er den preis so hochsetzen das er plus die 19% die an mwst drauf kommen auf genau 10k euros kommt oder sehe ich das falscvh?

So ist es :)

Dann ist die Frage die keiner verstanden hat ja gelöst =)


Antwort
Zitat
Burnie211
Beigetreten: 15.04.2008

Bin mir gerade nicht sicher ob Op nicht etwas ganz anderes fragen wollte.
Wie z.b.
A und B verkaufen gemeinsam ein Produkt einer ohne Mwst und einer mit und am ende sollen beide den gleichen Netto betrag erhalten?

Würde aber eigetnlich kein sinn machen weil dann nämlich A und B als gemeinsamer Geschäftspartner bspw. GbR oder sonst was auftreten alternativ würde einfach A eine Rechnung an B schreiben und B verkauft das rpdoukt dann an C.

Naja wie auch immer ohne eine präzisierung von OP ist das alles nur "raten".


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006

Original von Burnie211
Bin mir gerade nicht sicher ob Op nicht etwas ganz anderes fragen wollte.
Wie z.b.
A und B verkaufen gemeinsam ein Produkt einer ohne Mwst und einer mit und am ende sollen beide den gleichen Netto betrag erhalten?

Würde aber eigetnlich kein sinn machen weil dann nämlich A und B als gemeinsamer Geschäftspartner bspw. GbR oder sonst was auftreten alternativ würde einfach A eine Rechnung an B schreiben und B verkauft das rpdoukt dann an C.

Naja wie auch immer ohne eine präzisierung von OP ist das alles nur "raten".

Wenns so wäre ist es doch blödsinn dann bleibt der preis doch 10k.


Antwort
Zitat
Burnie211
Beigetreten: 15.04.2008

Ja wäre blödsinn ich spekuliere einfach darüber was für OP "sinn" gemacht haben könnte und wie er hier den Gewinn mit reinbringen möchte/könnte.


Antwort
Zitat
elnapo
Beigetreten: 05.07.2006

Darüber spekulieren alle hier aber er sacht auch nix und lässt uns im dunkeln stehen. ;(


Antwort
Zitat
wonm123 Themenstarter
wonm123
Beigetreten: 12.07.2005

Ups =)

Ja, habe ich wohl missverständlich gestellt.

Ein Arzt, der nicht der MwSt. unterliegt gibt ein Seminar (oder was auch immer) Er bekommt von den Teilnehmern 10.000,-€ Brutto wie Netto, da keine MwSt.

Er hat einen Helfer, der ist selbständig und unterliegt der MwSt. Beide haben ausgemacht, dass sie jeweils die Hälfte von dem bekommen, was tatsächlich unterm Strich übrig bleibt.

Jetzt muss der Helfer dem Arzt eine Rechnung zuzüglich MwSt. stellen.
Jetzt die Frage, wie viel bekommen beide, wenn beide das gleiche haben wollen? Oder anders ausgedrückt: wie hoch ist der Rechnungsbetrag, den der Helfer dem Arzt gibt?

Hoffe, dass ist jetzt verständlicher.

Edit: Schreibt der Helfer eine Rechnung von 5.000 plus MwSt. = 5.950 würde der Arzt, der die MwSt. nicht als durchlaufenden Posten hat, ja benachteiligt werden.

bei einem Rechnungsbetrag von 4000 plus MwSt. = 4.760 verbliebe beim Doc ein "Gewinn" von 5.240,-€

Das Ganze könnte man jetzt solange ausprobieren, bis der richtige Betrag für beide rauskomt, aber ich denke, da wird es irgendeine X Formel geben.


Antwort
Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010

Ist doch gar nicht so schwer:

G(B) = (10.000 - G(A))*1/1,19

1,19 G(B) = 10.000 - G(A)

wenn G(B) = G(A)

2,19 G(B) = 10.000
G(B)=10.000/2,19 ~ 4.566,21...

Rechnungsbetrag 5.433,79....


Antwort
Zitat
Burnie211
Beigetreten: 15.04.2008

Ich würde ja einfach mal sagen der arzt bezahlt die rechnung inkl. Umsatzsteuer und bekommt am ende des jahres/monats die umsatzsteuer wieder zurück.

Arzt und Umsatzsteuererklärung? Immer wieder wird uns von Ärzten die Frage gestellt, warum wir für sie eine Umsatzsteuerjahreserklärung erstellen. Die Antwort ergibt sich schon aus dem Wortlaut des Umsatzsteuergesetzes, wo festgelegt ist: Der Unternehmer (Arzt) hat gemäß § 18 Abs. 3 UStG für das Kalenderjahr oder für den kürzeren Besteuerungszeitraum eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die zu entrichtende Steuer oder den Überschuss, der sich zu seinen Gunsten ergibt, selbst zu berechnen hat. Wenn andere Einkunftsarten hinzukommen (siehe oben) kann es sogar sein, dass monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen erstellt werden müssen. Beträgt die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 6.136 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum.


Antwort
Zitat
wonm123 Themenstarter
wonm123
Beigetreten: 12.07.2005

Danke an alle und an FiftyBlume. Das ist die Berechnung, die ich gesucht habe.


Antwort
Zitat
sarc
Beigetreten: 06.06.2008

Die gleiche Antwort gabs auch schon in der dritten Antwort... ;)


Antwort
Zitat
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