Aktualisiert am 25 Feb. 26 von

Das Steuerurteil gegen Eddy Scharf aus Sicht seines Anwalts Dr. Kazemi

Eddy Scharf und sein Anwalt Dr. Robert Kazemi haben Revision gegen das Urteil des Finanzgericht Köln vom 31. Oktober 2012 eingelegt. Sowohl der Tatbestand als auch die Urteilsbegründung seien fehlerhaft. Außerdem gäbe es verfassungsrechtliche Bedenken.

Nachdem bereits das Finanzgericht Köln eine ausführliche Urteilsbegründung veröffentlicht hat - PokerStrategy.com berichtete - hat nun auch Dr. Robert Kazemi, der Anwalt von Eddy eddyscharf Scharf, auf seiner Homepage eine ausführliche Bewertung vorgenommen.

Das Urteil sei mit "gravierenden Rechtsmängeln behaftet", das Gericht verfüge "offensichtlich nicht über eigene Sachkenntnis in Bezug auf das Pokerspiel".

Hendon Mob Poker Database als Beweisgrundlage

Dr. Kazemi
Dr. Robert Kazemi

Das Finanzgericht Köln urteilte, dass die "Hendon Mob Poker Database" verwertbare Anhaltspunkte "für die Erfolge von Eddy Scharf, die gespielten Turniere, seine erhaltenen Preisgelder und die gespielten Pokervarianten" gäbe.

Eddy Scharf habe zwar die Liste angezweifelt und auf ihre Manipulierbarkeit hingewiesen, jedoch "nie substantiiert bestritten, an den dort gelisteten Turnieren teilgenommen zu haben." Dass Ergebnisse aus nicht gelisteten Turnieren insgesamt negativ seien, "hat der Kläger nicht nachvollziehbar dargelegt".

Nach Dr. Kazemi sei es allerdings die Pflicht des Gerichts, "den entscheidungserheblichen Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen". Das Gericht müsse grundsätzlich allen Zweifeln nachgehen, die Beweislast liege deshalb nicht aufseiten des Klägers.

Anderenfalls hätte es den Kläger vor der Urteilsfindung darauf hinweisen müssen, dass seine Angaben nicht ausreichend substantiiert sind und dazu auffordern müssen, "Beweismittel zu benennen und zu Tatsachen oder Beweismitteln Stellung zu nehmen."

So habe das Gericht seine Sachaufklärungspflicht verletzt. Die Hendon Mob Database sei lediglich eine "Gewinnliste", eine Ermittlung der Verluste über den gesamten Zeitraum hinweg habe nicht stattgefunden.

Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

Nach Ansicht des Finanzgerichts beteiligte sich Eddy Scharf am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, indem er "seine spielerischen Fähigkeiten als Dienstleistung gegenüber dem Veranstalter bei Pokerturnieren öffentlich darbot."

Dr. Kazemi ist dagegen der Ansicht, dass der Spieler nicht als "Leistender, sondern als bloßer Konsument des Spielangebotes" auftritt. Er nimmt deshalb nicht am Wirtschaftsleben teil, sondern "kauft mit seinem Einsatz lediglich eine Gewinnchance."

Ist Poker ein Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel?

Finanzgericht Köln
Finanzgericht Köln

Das Finanzgericht Köln stellte fest, dass die Pokergewinne von Eddy Scharf "wesentlich und überwiegend" von seinen Fähigkeiten abhingen. Für die Frage der Besteuerung müsse man von den Fähigkeiten eines durchschnittlichen Spielers abrücken und "aufgrund der individuellen Gegebenheiten des Einzelfalles" entscheiden.

Dem widerspricht Dr. Kazemi. Maßstab für den Einzelnen könne nie der Ausnahmefall sein. Eine Norm müsse "so bestimmt und klar sein, dass der Betroffene die Rechtslage erkennen und sein Verhalten danach ausrichten kann. Speziell im Bereich des Steuerrechts müsse der Steuerpflichtige daher in der Lage sein, die auf ihn entfallende Steuerlast vorauszuberechnen."

Wenn aber die Pokertätigkeit in der ordentlichen, verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Rechtsprechung als Glücksspiel einzuordnen sei, dann könne man ein gewerbliches Unternehmen beim Poker generell ausschließen.

Er zitiert außerdem mehrere wissenschaftliche Studien, die Turnierpoker als Glücksspiel beschreiben. Aufgrund der "dem Gericht offensichtlich fehlenden eigenen Sachkunde" hätte die Frage, ob man beim Poker nachhaltig Gewinne erwirtschaften kann, über ein Sachverständigengutachten geklärt werden müssen.

Verfassungsrechtliche Bedenken

Mit dem Hinweis auf das Rückwirkungsverbot und die Einheitlichkeit der Rechtsordnung äußert Dr. Kazemi außerdem verfassungsrechtliche Bedenken.

Bis Ende 2008 sei es "bundeseinheitliche Verwaltungspraxis sämtlicher deutscher Finanzämter" gewesen, Pokergewinne als Glücksspielgewinne zu betrachten und nicht zu versteuern. Dass Eddy Scharf nun rückwirkend auch auf Gewinne vor 2009 Steuern zahlen müsse, sei unvertretbar.

Außerdem widerspreche es dem Gebot der Konsistenz und Kohärenz, wenn man einerseits unter steuerlicher Betrachtung das Pokerspiel als Geschicklichkeitsspiel betrachtet und andererseits unter straf- und ordnungsrechtlicher Betrachtung als Glücksspiel.

Eddy Scharf hat bereits im Jahr 2012 Revision gegen das Urteil eingereicht, die "demnächst begründet" wird. Der Fall wird also weiter vor dem Bundesfinanzhof in München verhandelt.

PokerStrategy.com-Forum: Eddy Scharf - Strategen im Strampelanzug

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von Volker Rueß