Urteilsbegründung gegen Eddy Scharf liegt vor
Warum Eddy Scharf Einkommenssteuer auf seine Pokergewinne zahlen muss und warum die Revision abgewiesen wurde, begründete jetzt der Bundesfinanzhof.

Mitte September erging das Urteil des Bundesfinanzhof im Steuerstreitfall um Eddy Scharf. Nach der mündlichen Verhandlung in München wies das Gericht die Revision ab und stellte fest, dass "Gewinne aus der Teilnahme an Pokerturnieren der Einkommensteuer unterliegen können."
Nun wurde die ausführliche Urteilsbegründung veröffentlicht. Nach steuerrechtlichen Maßstäben ist Turnierpoker demnach eine Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel. Wann Spieler Einkommenssteuer zahlen müssen, ist jeweils am konkreten Einzelfall zu klären.
Sobald Poker den Bereich der privaten Vermögensverwaltung übersteigt, muss jeweils geklärt werden ob es sich um eine nachhaltige Tätigkeit handelt und ob sie mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. In Eddys Fall stehe das außer Frage.
Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr
Ausführlich begründete das Gericht, warum Eddy seiner Ansicht nach am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teilnahm. Demnach bot er den Turnierveranstaltern "die öffentliche Darbietung seiner spielerischen Fähigkeiten an". Dafür spreche auch seine Tätigkeit als Fernsehkommentator, Autor eines Pokerblogs, Hauptdarsteller einer Pokerschulungs-DVD, usw.
Die Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr scheidet auch nicht deshalb aus, weil Turnierpoker ein Glücksspiel wäre. Dabei beruft sich der Bundesfinanzhof auf die Feststellung des Finanzgericht Köln, dass Turnierpoker "nicht als reines Glücksspiel anzusehen" sei. An diese Tatsachenwürdigung sei der Bundesfinanzhof gebunden.
Revisionsvorwürfe unbegründet
Die Anwälte warfen der Vorinstanz zwar vor, sie habe die Rechtsprechung und Literatur zu dieser Frage (Glücks- oder Geschicklichkeitsspiel) nicht gründlich genug ausgewertet. Diese Einwände wies das Gericht jedoch ab. Sie gingen fehl, seien nicht nachvollziehbar oder rechtlich ohne Bedeutung.
Auch der Versuch von Eddys Anwälten, das Urteil des Finanzgericht Köln als lückenhaft und widersprüchlich darzustellen, wies der Bundesfinanzhof ab. Es bestätigte zum Beispiel, dass die "Hendon Mob Poker Database" als "verwertbarer Anhaltspunkt" herangezogen werden darf.
Das Finanzgericht durfte auch Rückschlüsse von Eddys Beruf als Pilot auf seine Fähigkeiten beim Pokern ziehen. Die gesetzlichen Ausbildungsinhalten schließen die Durchführung von Berechnungen ein, sowie psychologische Kenntnisse und die Fähigkeit, "binnen Sekundenbruchteilen Entscheidungen zu treffen, die über das Leben vieler Menschen entscheiden."
Einheitlichkeit der Rechtsordnung
Schließlich ist der Bundesfinanzhof der Ansicht, dass der Grundsatz der Einheit der Rechtsordnung nicht tangiert wird. Das Glücksspielrecht soll "spezifischen Sucht-, Betrugs-, Manipulations- und Kriminalitätsgefährdungspotentialen entgegenwirken", das Einkommensteuerrecht "das am Markt erwirtschaftete Einkommen erfassen."
Deshalb sei es folgerichtig, dass das Glücksspielrecht auch für Mischspiele wie Poker gelte und das Steuerrecht auf diese Gewinne zugreife.
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