hallo constentus,
das strafmass ist zwar durch den bussgeld katalog sozusagen festgelegt, jedoch handelt es sich letztenendes quasi um richtwerte die vor gericht dann doch verhandelbar sind.
ich hatte im vergangenen jahr ein deutlich schweres vergehen begangen.
fast 2 promille blutalkoholwert, unfall, unerlaubtes entfernen vom unfallort...
hab mir den besten anwalt in sachen verkehrsrecht meiner region genommen.
teuer, lohnt sich aber imo.
auf empfehlung des anwalts habe ich mich an die IVT-Hö gewendet und telefonisch einen termin fuer ein erstes beratungsgespraech ausgemacht.
habe alle mir dort empfohlenen massnahmen intensiv durchgezogen.
die da waeren:
individualpsychologische verkehrstherapie,
abstinenz in sachen alkohol
(drogen und andere substanzen sowieso, versteht sich imo von selbst),
beim tuev nen 6 monatigen vertag fuer ein etg-screening unterschrieben.
(viermaliges abpissen in netter gesellschaft ;-) )
parallel dazu alle drei monate ne haaranlyse zum beweis machen lassen.
montag war dann die hauptverhandlung.
die vorsitzende richterin und auch die staatsanwaeltin waren von meinem intensiven engagement dermassen beeindruckt, dass ich meinen fuererschein nach verkuendung des urteils zurueckbekommen habe.