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Autounfall, Gegner-Versicherung macht Faxen

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RhoNin69
Beigetreten: 19.01.2007
Poker Player

moin,

mir ist im september letzten jahres ein verkackter smart-fahrer beim parken reingefahren (ja, really). hab den schaden damals von nem gutachter schätzen lassen und er hats dann der gegen-versicherung geschickt. diese pisser haben sich dann ewig nciht mehr gemeldet. ich hatte es währenddessen über zwei ecken schwarz machen lassen für 250€. musste poliert/lackiert werden hauptsächlich und ein teil von der hinteren stoßstange war halt nicht ganz fest verankert. kp wie ich das fachmännisch ausdrücken soll.

jedenfalls hab ich die versicherung vor kurzem wieder kontaktiert und als antwort bekommen, dass sie die vom gutachter geschätzte summe von 2.500€ als zu hoch ansehen und daher selber nen gutachter schicken wollen. falls ich es bereits repariert habe, soll ich doch bitte ne rechnung schicken.

whats my line? ich mein der schaden ist ja nicht mehr da, aber ne rechnung hab ich ja obv auch nicht.


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12 Antworten
peaceandloove
Beigetreten: 16.03.2014
Poker Player

obv nichts schwarz machen lassen


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DJ1966
Beigetreten: 22.12.2009
PokerStrategist

Moin,

Info an Versicherung geben, dass Du auf Grundlage des damaligen Gutachtens abrechnen möchtest. Ausführen, dass Du den Schaden in Eigenleistung bereits repariert hast. Gegenüber der Versicherung klar machen, dass zwischenzeitlich genug Zeit war ein Gegengutachten erstellen zu lassen und Du daher davon ausgegangen bist, dass das vorliegende Gutachten Anerkennung findet.

Du hast dann natürlich keinen Anspruch auf:
Mehrwertsteuer
Lackierkosten

Was für einen Gutachter gattest Du ? DEKRA oder so ?

Also so in der Art würde ich vorgehen, ohne Garantie auf Richtigkeit ;)


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durrian
Beigetreten: 07.03.2009
Oldschool Grinder

1.Rechtsanwalt (Achtung,keinen beliebigen,nur mit Fachrichtung Verkehrsrecht)nehmen (muß die gegnerische Versicherung bezahlen bzw immer der Unfallverursacher).Keinen Schritt ohne RA,die tanzen dir nur auf der Nase rum.
2.Fallpauschale (glaub 40€ ) nicht vergessen ,die müssen sie auch zahlen,das wissen selbst viele Rechtsanwälte nicht.Weiß der Verkehrsanwalt das nicht oder er sagt es nicht,ist das ein Hinweis darauf ,dass er deine Interessen nicht optimal vertritt/vertreten kann.
Wenn die Gegner nicht wüßten, dass du das Auto bereits repariert hast,kannst du noch eine Woche Ausfall/Mietwagen abrechnen,evtl geht das mit dem Ausfall immer noch rückwirkend.Erwähne das auf jeden Fall beim Anwalt,auch das wird oft nicht von selber kommen.
3.Anhand des alten Gutachtens bzw deiner hoffentlich vom Schaden vorhandenen Fotos können sie dann ein eigenes Gutachten erstellen,es liegt
dann an deinem Anwalt ,dieses (vermutlich etwas niedrigere) zu akzeptieren oder zu klagen.
Diese Gutachten dürften nicht allzuweit auseinander liegen,da das meiste von einer Gutachtersoftware geschätzt wird,worauf der Gutachter selbst also keinen Einfluß hat,egal ob er unabhängig ist oder nicht.
4.Man kann durchaus selber (oder schwarz/ohne Rechnung) reparieren,das ist auch nicht unüblich,jedoch wird dann der vom
Gutachter erstellte Schadensbetrag um die Mehrwertsteuer gekürzt,dh in deinem Fall sollten also ca 2000€ plus sämtliche Kosten für Anwalt,Gutachten,Fallpauschale,Auslagen und Ausfall herauskommen.
Du mußt der Versicherung aber nachweisen, dass du tatsächlich selber repariert hast,das muß auch nicht fachmänisch aussehen,nur eben grob gerichtet,so dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Dieser Nachweis besteht aus einem Foto der (reparierten/lackierten)Schadensstelle.Auf dem Foto muß unbedingt eine Tageszeitung mit dem aktuellen Datum sichtbar sein,so dass sie sicher sein können, dass es kein altes Foto ist.Anhand des Fotos mit der Zeitung werden sie auch merken, dass sie es nicht mit einem Änfänger zu tun haben den sie verarschen können.
Drohe ihnen auch erst gar nicht zum RA zu gehen,mach es einfach da sie eh zahlen müssen und es dein Recht ist.
Das sollte dir eigentlich dein Verkehrsanwalt auch so erklären,wenn er dies nicht tut ,such dir nen besseren.


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Zitat
RhoNin69 Themenstarter
RhoNin69
Beigetreten: 19.01.2007
Poker Player

Wollte hier mal ein Update geben, da ihr beiden euch die Mühe gemacht habt mir ausführlich zu antworten. Werde nächstes mal definitiv insta nen Anwalt einschalten und mich nicht mehr selber um so etwas kümmern.

Die Gegner-Versicherung hat auf ein Gegengutachten gepocht und hat es auch bekommen, weil es mir einfach zu sehr auf die Eier ging, zieht sich ja jetzt auch schon 17 Monate. Letzte Woche war dann auch einer da vom TÜV Rheinland. Freundlicher Mann, der mir erklärt hat, dass im ersten Gutachten Sachen eingetragen waren, für die man das halbe Auto auseinander bauen müsste, um sie auszutauschen. Er schickt jetzt das Gegengutachten an die Versicherung und ich sollte dann einen kleineren Payout bekommen, wie viel das ist, weiß ich noch nicht.

Er wird mir eine Kopie zuschicken. Alles ab 1000€ wäre schon mal in Ordnung für mich, da ich ja selbst nur ein Bruchteil davon bezahlt hatte.


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Nekim0r
Beigetreten: 24.09.2014
Poker Player

Hab ne Weile überlegt ob ich hier noch was schreiben soll...mir juckt es einfach zu stark in den fingern ^^

Mal ein paar Denkanstöße vllt..

Von Seiten der Versicherung kann ich hier als Fehlverhalten nur feststellen, dass Sie extrem lange gebraucht haben um den Fall zu bearbeiten.
Gibt's nix dran schön zu reden. - aber bevor es deswegen zu ernsthaften Problemen kommt muss schon viel blauäugigkeit dazu kommen.
Für einfache anrufe bzgl des Bearbeitungsstandes braucht man keinen Anwalt. Was darf man machen / reparieren? Womit soll man warten? Ganz simple Dinge bei der jeder Sachbearbeiter helfen kann sodass es später nicht zu Ärger kommt.

Auch eine Versicherung und speziell der Kunde hat ein Recht auf ne korrekte Feststellung des Schadens.
Hier wurde n Gutachten von über 2000€ eingereicht für nen schaden der mit 250€ behoben wurde. Nah, fällt was auf?
Das "faxen machen " der Versicherung ist hier mehr als gerechtfertigt und dient auch dem Schutz des Kunden bzw der versichertengemeinschaft...was meint ihr warum seit Jahren die Beiträge steigen? Wegen überhöhten Gutachten, total überzogenen Rechnungen der Werkstätten und weil jeder meint er müsste zum Anwalt rennen nur weil man es Ja eh bezahlt kriegt.
Sorry dafür fehlt mir jedes Verständnis, zumal Anwälte eh nichts beschleunigen. Ich persönlich rate zur Vertretung wenn man:
-sich nicht selbst ausreichend verständigen kann
- wenn es Streitigkeiten bzgl der schuldfrage gibt
- teilweise sinnvoll bei Streit über schadenHöhe

Versucht euch mal in die andere Person zu versetzen. Ihr verursacht nen kleinen schaden, fragt bei der Versicherung an was es kostet den schaden selbst zu übernehmen um euren schadenfreiheitsrabatt zu schützen - 2500€ !
Wtf?

Ich spreche regelmäßig mit allen Beteiligten und bitte einfach nur drum das ganze mit n bisschen mehr gesundem Menschenverstand anzugehen. (ganz wertfrei ! Soll wirklich hier keine Kritik an irgendwen sein)
Ich habe auch Verständnis für geschädigte die dadurch Stress haben, aber bitte bitte übertreibt es doch nicht. Tatsächlichen schaden bezahlen lassen, Nutzungsausfall, Auslagenpauschale alles gerechtfertigt aber irgendwann ist's dann auch gut gewesen.

LG


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RhoNin69 Themenstarter
RhoNin69
Beigetreten: 19.01.2007
Poker Player

dass es nur 250€ waren lag daran, dass die werkstatt nem freund gehört und es natürlich schwarz war. die tatsächliche summe wird deutlich drüber liegen und ich habe jetzt einen unfallwagen. wird ein spaß den wegen sowas unter wert verkaufen zu müssen. dass der kerl 2500€ zahlrn müsste, löst bei mir auch kein mitleid aus. schließlich ist der mongo rückwärts gefahren ohne nach hinten zu gucken, da hätte genau so ein kind stehen können. ich habe deswegen anderthalb jahre ärger und bin genervt und er soll mit 250€ davon kommen? das kann halt nicht dein ernst sein.


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Nekim0r
Beigetreten: 24.09.2014
Poker Player

Schon n interessantes Bild was man da bekommt ;-)
Die 1,5Jahre Ärger hast du zum Teil wohl auch selbst zu verantworten.. davon mal abgesehen geht's hier doch nicht darum jemanden mit etwas davon kommen zu lassen. Also mir zumindest nicht. Dir schon. Deswegen weiß ich nicht ob Argumente was bringen.. versuchen tue ich's aber.

Ich habe geschrieben "tatsächlichen schaden" - das war ungünstig ausgedrückt. Ich meinte damit Gutachten Nummer 2. Dir die kohle auszahlen lassen und es selbst machen ist absolut legitim. Wenn dabei paar taler über bleiben auch ok. Das erste Gutachten ist aber halt ungerechtfertigt anscheinend 100% zu hoch, das ist bisschen zu viel des guten. Auch wenn du das natürlich nicht zu verantworten hast, aber drauf zu bestehen ist halt auch recht sinnfrei.

Wenn dein Fahrzeug dadurch für den weiterverkauf im Wert gemindert ist hält ein Gutachter das auch fest und die Versicherung muss dir diese Summe erstatten.

Gruß


Antwort
Zitat
Binipoker
Beigetreten: 21.08.2007
PokerStrategist

..


Antwort
Zitat
RhoNin69 Themenstarter
RhoNin69
Beigetreten: 19.01.2007
Poker Player

Wenn das im Wert geminderte keine 2.5k ausmachen soll, weiß ich auch nicht. Würde für vergleichbare unfallfreie Autos ca. 17-18k€ bekommen wenn ich so bei mobile.de gucke. Als unfallwagen wohl deuuuutlich drunter.


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Zitat
RhoNin69 Themenstarter
RhoNin69
Beigetreten: 19.01.2007
Poker Player

Ja sie haben sich nie von sich aus gemeldet. Hab dann irgendwann nen Versicherungsmakler mit dem ich befreundet bin gebeten da Druck zu machen, weil auf meine anrufe hin nicht wirklich reagiert wurde. Dann wollten sie Lichtbilder vom reparierten Fahrzeug. Hab ich ihnen geschickt. Dann hat es wieder einige Zeit gedauert bis sie meinten sie wollen einen gegengutachter schicken.


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Zitat
BoneCS
Beigetreten: 14.10.2006
Elite Grinder

Original von Nekim0r
Schon n interessantes Bild was man da bekommt ;-)
Die 1,5Jahre Ärger hast du zum Teil wohl auch selbst zu verantworten.. davon mal abgesehen geht's hier doch nicht darum jemanden mit etwas davon kommen zu lassen. Also mir zumindest nicht. Dir schon. Deswegen weiß ich nicht ob Argumente was bringen.. versuchen tue ich's aber.

Ich habe geschrieben "tatsächlichen schaden" - das war ungünstig ausgedrückt. Ich meinte damit Gutachten Nummer 2. Dir die kohle auszahlen lassen und es selbst machen ist absolut legitim. Wenn dabei paar taler über bleiben auch ok. Das erste Gutachten ist aber halt ungerechtfertigt anscheinend 100% zu hoch, das ist bisschen zu viel des guten. Auch wenn du das natürlich nicht zu verantworten hast, aber drauf zu bestehen ist halt auch recht sinnfrei.

Wenn dein Fahrzeug dadurch für den weiterverkauf im Wert gemindert ist hält ein Gutachter das auch fest und die Versicherung muss dir diese Summe erstatten.

Gruß

afaik wird die wertminderung nicht vom gutachter festgestellt, sondern von den sachbearbeitern anhand der schwacke liste berechnet und die wertminderung fällt i.d.R. relativ gering aus.
Google sagt

Spoiler

Die Berechnungsmethode von “Ruhkopf und Sahm”, die eigentlich überholt ist, aber von den Gerichten immer noch gerne angewandt wird, berechnet den Betrag des Minderwertes (M) aus den Beträgen für Reparaturkosten (R) und Wiederbeschaffungswert (W) sowie aus dem Alter des Fahrzeugsin Jahren (A). Die Formel lautet – hier sehr vereinfacht – wie folgt:
M = {[(2xR)/(55xW)] + [29/550] - [A/100]} x {R+W}


Antwort
Zitat
Binipoker
Beigetreten: 21.08.2007
PokerStrategist

..


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