1.Rechtsanwalt (Achtung,keinen beliebigen,nur mit Fachrichtung Verkehrsrecht)nehmen (muß die gegnerische Versicherung bezahlen bzw immer der Unfallverursacher).Keinen Schritt ohne RA,die tanzen dir nur auf der Nase rum.
2.Fallpauschale (glaub 40€ ) nicht vergessen ,die müssen sie auch zahlen,das wissen selbst viele Rechtsanwälte nicht.Weiß der Verkehrsanwalt das nicht oder er sagt es nicht,ist das ein Hinweis darauf ,dass er deine Interessen nicht optimal vertritt/vertreten kann.
Wenn die Gegner nicht wüßten, dass du das Auto bereits repariert hast,kannst du noch eine Woche Ausfall/Mietwagen abrechnen,evtl geht das mit dem Ausfall immer noch rückwirkend.Erwähne das auf jeden Fall beim Anwalt,auch das wird oft nicht von selber kommen.
3.Anhand des alten Gutachtens bzw deiner hoffentlich vom Schaden vorhandenen Fotos können sie dann ein eigenes Gutachten erstellen,es liegt
dann an deinem Anwalt ,dieses (vermutlich etwas niedrigere) zu akzeptieren oder zu klagen.
Diese Gutachten dürften nicht allzuweit auseinander liegen,da das meiste von einer Gutachtersoftware geschätzt wird,worauf der Gutachter selbst also keinen Einfluß hat,egal ob er unabhängig ist oder nicht.
4.Man kann durchaus selber (oder schwarz/ohne Rechnung) reparieren,das ist auch nicht unüblich,jedoch wird dann der vom
Gutachter erstellte Schadensbetrag um die Mehrwertsteuer gekürzt,dh in deinem Fall sollten also ca 2000€ plus sämtliche Kosten für Anwalt,Gutachten,Fallpauschale,Auslagen und Ausfall herauskommen.
Du mußt der Versicherung aber nachweisen, dass du tatsächlich selber repariert hast,das muß auch nicht fachmänisch aussehen,nur eben grob gerichtet,so dass das Fahrzeug verkehrssicher ist.
Dieser Nachweis besteht aus einem Foto der (reparierten/lackierten)Schadensstelle.Auf dem Foto muß unbedingt eine Tageszeitung mit dem aktuellen Datum sichtbar sein,so dass sie sicher sein können, dass es kein altes Foto ist.Anhand des Fotos mit der Zeitung werden sie auch merken, dass sie es nicht mit einem Änfänger zu tun haben den sie verarschen können.
Drohe ihnen auch erst gar nicht zum RA zu gehen,mach es einfach da sie eh zahlen müssen und es dein Recht ist.
Das sollte dir eigentlich dein Verkehrsanwalt auch so erklären,wenn er dies nicht tut ,such dir nen besseren.