Zum Forum springen
Rechtslage Neuwagen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

[Geschlossen] Rechtslage Neuwagenkauf

17 Beiträge
11 Benutzer
0 Reactions
1,079 Ansichten
Spockomatic
Beigetreten: 23.07.2006
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

habe bei einem Mazda Händler mir den MX5 Kaminari bestellt. Der Händler hat mich jetzt nach der Ankunft des Autos darum gebeten, ihm den Wagen für eine Ausstellung zu lassen bzw gebeten hat er mich nicht, sondern gesagt: " ich brauch den Wagen für eine Ausstellung nächstes Wochenende,danach bekommst du ihn" An sich habe ich eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihm und wegen Neuwagengarantie und den ganzen Rummel würde ich mich auch ungern mit ihm anlegen, aber hat er das Recht dazu?
Mfg spockomatic


16 Antworten
Miczor
Beigetreten: 25.11.2010
Poker Player

Tageszulassung und der wagen verliert an wert, aber du bezahlst den vollen :heart:


vierii
Beigetreten: 22.09.2009
Legacy Member

Da du noch nicht Eigentümer bist (erst nach Übergabe) kann er das theoretisch machen. Was steht denn im Kaufvertrag drin, weil er schuldet dir ja einen Neuwagen?


Original von vierii
Da du noch nicht Eigentümer bist (erst nach Übergabe) kann er das theoretisch machen. Was steht denn im Kaufvertrag drin, weil er schuldet dir ja einen Neuwagen?

Und ist nen Auto das nen Wochenende im Schaufenster stand kein Neuwagen mehr ?(

Solange das Auto nicht zugelassen wird, und du keine verbindliche Zusage zu einem Lieferdatum hast kann er das machen.

Eigenartig finde ich es das dein Händler dir das so ehrlich sagt. Die meisten Händler würden es wohl einfach machen und dich dann erst danach informieren das dein Auto da ist.


Spockomatic Themenstarter
Spockomatic
Beigetreten: 23.07.2006
Oldschool Grinder

Ja, habe ich mir auch gedacht, er sagte mir aber bei Bestellung des Autos, das es Anfang des Monats da ist, da habe ich heute mal nachgehakt und er meinte dann ,er ist da und das er den eben noch braucht.

edit: Er meinte auch, das die den da mit LKW hintransportieren, im KAufvertrag steht Neuwagen.


Sollte doch kein Problem darstellen, solange du der Halter bei der Erstzulassung bist.


Ich find's eine Frechheit! Das Auto wurde individuell nach deinen Bedürfnissen zusammengestellt und gebaut. Und das deinetwegen. Also hast du ein Recht darauf das Auto bei Fertigstellung in Besitz zu nehmen und nicht paar Tage länger zu warten weil er dein (!!!) Auto ins "Schaufenster" stellen will.
Ohne dich gäbe es das Auto doch gar nicht und somit kein "Austellungsstück".
Würde ich so nicht tolerieren...


FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Original von Spockomatic
Hallo zusammen,

habe bei einem Mazda Händler mir den MX5 Kaminari bestellt. Der Händler hat mich jetzt nach der Ankunft des Autos darum gebeten, ihm den Wagen für eine Ausstellung zu lassen bzw gebeten hat er mich nicht, sondern gesagt: " ich brauch den Wagen für eine Ausstellung nächstes Wochenende,danach bekommst du ihn" An sich habe ich eigentlich ein gutes Verhältnis zu ihm und wegen Neuwagengarantie und den ganzen Rummel würde ich mich auch ungern mit ihm anlegen, aber hat er das Recht dazu?
Mfg spockomatic

Ausstellungsstücke sind keine Neuware.

Der Händler ist ein Dienstleister und die Leistung "Neuwagen" - kein Ausstellungsstück(deswegen sind ja Autos die beim Händler rumstehen, immer billiger).


dontplotzthehotz
Beigetreten: 25.02.2011
PokerStrategist

Hab früher (Schulzeit) jeden Sonntag in einem Autohaus gejobbt und halt einfach 8h Aufsicht gemacht - hvr. ;)
Auch wenn der Wagen "nur" Ausstellungsstück ist und du der Besitzer bei Erstzulassung bist, ist's trotzdem kein normaler Neuwagen mehr. Ausstellungsstück ist Ausstellungsstück und Neuwagen ist halt Neuwagen.

Würde versuchen was am Preis zu machen oder, wenn dir die Vorstellung von Jugendlichen mit dreckigen Schuhen, Eis und Softdrinks in deinem Auto nicht gefällt, dem Händler mitteilen das du damit nicht einverstanden bist.

Natürlich werden etwaige Kratzer bzw. Flecken entfernt und du bekommst dein Auto (vermutlich) im "Neuwagen"-Zustand... ist aber imo was anderes als ihn komplett ohne Kratzer und Flecken zu bekommen. X(

PS: Trotzdem - Glückwunsch zum Auto. ;)


extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

Rechtlich ist und bleibt es ein Neuwagen - moralisch ist er natürlich "benutzt", aber dagegen kannst du kaum vorgehen, außer dich mit dem Händler einigen, vielleicht erste Durchsicht dafür umsonst etc.


dontplotzthehotz
Beigetreten: 25.02.2011
PokerStrategist

Original von extrapartner
Rechtlich ist und bleibt es ein Neuwagen - moralisch ist er natürlich "benutzt", aber dagegen kannst du kaum vorgehen, außer dich mit dem Händler einigen, vielleicht erste Durchsicht dafür umsonst etc.

Aber nur wenn du (der Käufer) von der Ausstellung nichts weißt...
Jeder Interessent müsste auf einer Ausstellung bzw. Messe nicht den Neuwagenkaufpreis für dieses Modell bezahlen.

Der Verkäufer macht sich doch imo außerdem zu Nutze das er einen solchen Wagen (durch dich) gerade da hat und profitiert deshalb auch davon...


extrapartner
Beigetreten: 26.09.2007
Oldschool Grinder

Naja, wenn der Wagen nicht nur zur Ausstellung sondern zur Vorführung genutzt werden soll, würde ich auch auf die Barrikaden gehen. Ansonsten passiert ja nix mit dem Auto, was den Wert mindern würde.


Spockomatic Themenstarter
Spockomatic
Beigetreten: 23.07.2006
Oldschool Grinder

Also Probefahrten oder sonstiges wird nicht gemacht - der Wagen steht jetzt allerdings insgesamt 2 Wochen bis zu dieser Ausstellung im Autohaus rum - er baut mir auch noch eine Einstiegs- und Pedalbeleuchtung ein für lau.


Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus, aber ich würde platzen vor Wut. Natürlich sind die Motive des Händler nachvollziehbar, aber du kannst ihn ja mal fragen, ob er wirklich denkt, dass du den nächsten nach der Show wieder bei ihm kaufst. Oder lass dich bei der Verbraucherzentrale oder beim ADAC mal beraten. Als ADAC-Mitglied hast du sogar die Möglichkeit, dir beim Anwalt eine kostenlose Erstberatung zu holen. Ob du dieses Fass aber wirklich aufmachen willst, musst du selbst wissen, gerade wenn ihr euch kennt.


sonicbird
Beigetreten: 06.03.2010
Poker Player

Original von Hobbes35i
Mit der Rechtslage kenne ich mich nicht aus, aber ich würde platzen vor Wut.

dieses. du hast einen neuwagen bestellt und dafür bezahlt. du hast dafür bezahlt, dass er neu ist und da kein anderer mensch seine dreckigen schuhe und fuchteln drin hatte.

wtf ne pedalbeleuchtung. dafür dass zig leute dir den sitz vollfurzen?

er profitiert doch einzig von dem deal, handel da mehr raus und dann sollts gut sein. dass er dir den karren hinterher dennoch ohne jeden staubkruemel uebergibt, sollte selbstverständlich sein.

das was er da macht is doch einfach "ich leih mir mal aus" ohne zu fragen.

anders siehts vielleicht aus, wenn du sehr sehr eng mit ihm befreundet bist und schon nen guten (!) freundschaftspreis bekommen hast und keinen "freundschaftspreis".


Spockomatic Themenstarter
Spockomatic
Beigetreten: 23.07.2006
Oldschool Grinder

Freundschaft ist übertrieben - aber er gibt mir mehr für meinen Golf III (Baujahr 97), als ich vor 6 Jahren für ihn bezahlt habe... mit 70K Kilometern mehr...
Ich habe mir das alles mal zu Gemüte geführt, im ersten Moment war ich auch sehr wütend, letzten Endes ist das Angebot aber auch sehr gut gewesen, deshalb habe ich zugegriffen...

Meine Bankroll habe ich zwar dafür geopfert , aber als kleine Motivationshilfe für alle Pokerstrategen:

Klick

Einfach nettes Teil und macht Spass!

Danke euch für eure zahlreichen Antworten und dann kann hier ruhig geschlossen werden.


Okay, ich mache hier wunschgemäß zu. Viel Glück mit dem Baby! :)


Teilen: