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Verantwortung Fahrzeughalter

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Keduan
Beigetreten: 25.09.2007
Elite Grinder

Hi zusammen,

hab mal ne Frage bezüglich der Verantwortung des Fahrzeughalters. Google hat da bisher leider nichts stimmiges ausgespuckt, da wohl 2009 irgendwas geändert wurde und ich nicht weiss was grade wirklich aktuell ist.

Die Situation ist folgende. Habe im moment ein Auto das Versicherungstechnisch auf meinen Vater läuft. Will dieses Auto aber jetzt zu nem WG Auto machen, da ichs selbst nicht wirklich viel benötige und mir die kosten alleine zu hoch sind. Würden somit die kosten durch 4 teilen und jeder kann das Auto benutzen wann er will. Würde das Auto dann halt auf mich ummelden.

Jetzt bin ich mir aber unsicher inwiefern ich für Dinge hafte die mit dem Auto passieren selbst wenn ich nciht fahre. Klar ist das ich für TÜV sorgen muss, und die Steuern zu zahlen habe. Aber was ist zB mit "Fehlern" am Auto die zu nem möglichen Unfall führen. Mir fallen grad keine guten Beispiele ein, aber nehmen wir an ein Reifen platzt, oder nach nem Unfall wird festgestellt das die Bremsen nicht voll intakt waren oder das Auto verliert Öl wodurch ein andrer Unfall passiert oder oder oder. Hoffe ihr wisst was ich meine. Ist das von Fall zu Fall unterschiedlich ? Unterscheiden sich da die Versicherungen ? Ist immer der Halter verantwortlich ? Oder immer der Fahrer, da dieser ja selbst vor dem fahren, die Fahrtüchtigkeit des Autos überprüfen muss.

Danke schonmal für die Antworten. Mir reicht auch ein einfacher Link falls jemand sowas parat hat.


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2 Antworten

Da wäre ich sehr vorsichtig. Bei der Versicherung musst du angeben, wer alles mitm Auto unterwegs ist.

Ich bin Fahrzeughalter meines neuen A6, meine Freundin ist aber Versicherungsnehmerin (Beamtenstatus, etc). Zwar darf ich mitm Auto fahren aber EIGENTLICH muss der Versicherungsnehmer auch der VIELFAHRER sein. Sie fährt es garnicht.

Bei dir ist es ja noch krasser da ja faktisch 4-5 Leute damit unterwegs sind. In dem Fall wird sich die Versicherung auch denken, dass niemand so richtig sich drum kümmert wie er fährt und somit erhöhte Unfallgefahr besteht. Im Endeffekt vermietest du dein Fahrzeug.

Würde mich definitiv vorher informieren.


Antwort
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Hennes
Beigetreten: 06.03.2006
Oldschool Grinder

http://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeughalter

Hilft dir der Link schon weiter?

Was du auf jeden Fall machen solltest, ist eine schriftliche Vereinbarung mit den geplanten Mitnutzern. Musst halt vieles Bedenken, ein Beispiel wie es schlimmsten Falls ausgehen könnte:
Freundin fährt Schramme ins Auto


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