Hi zusammen,
hab mal ne Frage bezüglich der Verantwortung des Fahrzeughalters. Google hat da bisher leider nichts stimmiges ausgespuckt, da wohl 2009 irgendwas geändert wurde und ich nicht weiss was grade wirklich aktuell ist.
Die Situation ist folgende. Habe im moment ein Auto das Versicherungstechnisch auf meinen Vater läuft. Will dieses Auto aber jetzt zu nem WG Auto machen, da ichs selbst nicht wirklich viel benötige und mir die kosten alleine zu hoch sind. Würden somit die kosten durch 4 teilen und jeder kann das Auto benutzen wann er will. Würde das Auto dann halt auf mich ummelden.
Jetzt bin ich mir aber unsicher inwiefern ich für Dinge hafte die mit dem Auto passieren selbst wenn ich nciht fahre. Klar ist das ich für TÜV sorgen muss, und die Steuern zu zahlen habe. Aber was ist zB mit "Fehlern" am Auto die zu nem möglichen Unfall führen. Mir fallen grad keine guten Beispiele ein, aber nehmen wir an ein Reifen platzt, oder nach nem Unfall wird festgestellt das die Bremsen nicht voll intakt waren oder das Auto verliert Öl wodurch ein andrer Unfall passiert oder oder oder. Hoffe ihr wisst was ich meine. Ist das von Fall zu Fall unterschiedlich ? Unterscheiden sich da die Versicherungen ? Ist immer der Halter verantwortlich ? Oder immer der Fahrer, da dieser ja selbst vor dem fahren, die Fahrtüchtigkeit des Autos überprüfen muss.
Danke schonmal für die Antworten. Mir reicht auch ein einfacher Link falls jemand sowas parat hat.