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Das Steuerverfahren von Uli Hoeneß

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xcbrx
Beigetreten: 16.08.2008
Elite Grinder

JaySie94 ist nur ein wenig sauer, dass UH ihm das Geld nicht zum NL10k zocken zur Verfügung gestellt hat - obwohl dabei was Episches für die community rausgekommen wäre, seiner Meinung nach.

Den kann man nicht ernst nehmen.


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von Siedepunkt
@dilas: anscheinend warst du nie bei einem Aushandeln eines Deals dabei. Die Zustimmung der StA ist zwingende Voraussetzung.

Sicherlich hätte der Verteidiger Anträge stellen können; diese sind aber alle ohne rechtliches Belang wären sofort abgewiesen wurden. Der BGH hätte dies auch nicht als Rechtsfehler eingestuft.

Punkt 1.) Da irrst Du, aber das spielt hier keine Rolle...

Punkt 2.) Die Zustimmung der StA ist Voraussetzung für eine Verständigung iSd § 257 c StPO.

Solch ein deal gab es nicht. Das war klar, denn der hätte in öffentlicher Hauptverhandlung protokolliert werden müssen.

ABER: die meisten deals finden außerhalb der Regelung des § 257 c StPO und damit "illegal" statt. Das weißt Du, wenn Du tatsächlich praktische Erfahrungen im Strafrecht hast.

Dazu muss die StA nicht zustimmen.

Ein solcher "deal" läuft zwischen Verteidigung und Gericht wie folgt ab:
O Ton Gericht: Wir können uns eine Bewährungsstrafe vorstellen, wenn der Angeklagte vollständig gesteht und .... (ggfls. weitere Erwartungen, wie Wiedergutmachung, hohe Geldbuße etc.).
Die StA erwidert: "Da würden wir aber nicht mitmachen" und das Gericht entgegnet: "Sie wissen doch, dass wir Urteile revisionssicher schreiben können, aber versuchen Sie ihr Glück ruhig beim BGH" - Der Verteidiger nickt zufrieden.

Das ist die tägliche Praxis an deutschen Gericht. Glaub es oder nicht. Aber frage ruhig mal einen Strafverteidiger Deiner Wahl, der wird es Dir ganz sicher bestätigen.

Punkt 3.) Wie wäre es denn mal als aller Erstes mit dem Antrag, ein Sachverständigengutachten zur tatsächlichen Höhe der Steuerschuld einzuholen und diese nicht bloß abzunicken ? Ist der abwegig oder belanglos ? Wohl kaum.


Antwort
Zitat
skedar
Beigetreten: 16.07.2006
Elite Grinder

Original von JaySie94
Lustig wie Hoeneß halt wegen der Steuerhinterziehung immerzu als Verbrecher dargestellt wird, obwohl ganz im Gegenteil es eigentlich ein Verbrechen wäre eben diese zu zahlen! Denn wohin fließt das denn? Richtig, in die Schulden des Staates und unterstützen damit das verzinste Geldsystem der Umverteilaments, und verhindern einen Staatsbankrott der eintreten könnte, was eigentlich trotz negativem Begriff (Mimetik tut man das nennen tun) das beste ist was uns passieren könnte.

Und weil Hoeneß das System nicht unterstützt/sein Geld nicht in irgend nen unnützen Dünpfiff fließen lass will, und stattdessen Unmengen an Geld guten Zwecken zukommen lässt, wandert er jetzt in den Knast. Kontrollstaat!!

Er fühlt sich bestimmt ziemlich verarscht, dass obwohl er weiß dass er das Richtige tut, von der (Medien-manipulierten) Masse an Leuten die es nicht wissen nun als schlechten Menschen wegen der Steuerhinterziehung angesehen wird, obwohl er ein großartiger Mann ist.

Und äußern kann er sich damit auch nicht, weil er nicht ernst genommen werden würde, bzw. die Medien ihn herunterspielen würden und als radikal oder sonst was darstellen würden, und dies alle glauben würden. Armer Ulli, ganz allein mit seinem Wissen der Unschuldigkeit, wird er die Gefängnis-Zeit durchleben müssen. Eine Sauerei ist das!

Recht hast du! Helter Skelter!


Antwort
Zitat
Chewie
Beigetreten: 02.09.2007
PokerStrategist

Original von JaySie94
Lustig wie Hoeneß halt wegen der Steuerhinterziehung immerzu als Verbrecher dargestellt wird, obwohl ganz im Gegenteil es eigentlich ein Verbrechen wäre eben diese zu zahlen! Denn wohin fließt das denn? Richtig, in die Schulden des Staates und unterstützen damit das verzinste Geldsystem der Umverteilaments, und verhindern einen Staatsbankrott der eintreten könnte, was eigentlich trotz negativem Begriff (Mimetik tut man das nennen tun) das beste ist was uns passieren könnte.

Und weil Hoeneß das System nicht unterstützt/sein Geld nicht in irgend nen unnützen Dünpfiff fließen lass will, und stattdessen Unmengen an Geld guten Zwecken zukommen lässt, wandert er jetzt in den Knast. Kontrollstaat!!

Er fühlt sich bestimmt ziemlich verarscht, dass obwohl er weiß dass er das Richtige tut, von der (Medien-manipulierten) Masse an Leuten die es nicht wissen nun als schlechten Menschen wegen der Steuerhinterziehung angesehen wird, obwohl er ein großartiger Mann ist.

Und äußern kann er sich damit auch nicht, weil er nicht ernst genommen werden würde, bzw. die Medien ihn herunterspielen würden und als radikal oder sonst was darstellen würden, und dies alle glauben würden. Armer Ulli, ganz allein mit seinem Wissen der Unschuldigkeit, wird er die Gefängnis-Zeit durchleben müssen. Eine Sauerei ist das!

Du scheinst ein paar Dinge verstanden zu haben, unser globales Finanzsystem betrreffend. 90% der Leute haben keine Ahnung wie das System funktioniert und welche auswirkungen es auf sie hat, auf ihre Vorfahren hatte und auf ihre Nachfahren haben wird.

Allerdings verdrehst du vieles in einen Kontext, der es einem sehr einfach macht dich als verblendeten Verschwärungstheoretiker zu bezeichnen, was du vermtl auch bist.


Antwort
Zitat
WebInnoVision
Beigetreten: 09.08.2013
PokerStrategist

Original von Doink111
Und ja, hier ein Kommentar vom vorher hier genannten Pöbel ;-) :

Der geht sowieso nach Revision nicht in den Knast. Bis dahin ist nämlich noch mehr als genug Zeit, noch Connections spielen zu lassen und zuständige Personen zu schmieren.

Außerdem hat er - selbst wenn er einsitzen müsset - noch mehr als genug Kohle, um sich weiterhin ein schönes Restleben zu gönnen. Eigentlich müsste man ihn da packen, wo es richtig wehtut: bei der Kohle.

Leider gesetzlich nicht möglich, ich weiß. Die zu zahlende Strafe ist für ihn ja nur ein Fliegenschiss.

So ein Unsinn.
Der Mist mit seinen Beziehungen und Super-Horst, der ihn retten kommt, wurde schon vor dem Prozess verbreitet.
Dazu täte ihm, wenn er nicht ganz und gar enteignet werden würde, sicherlich ne Geldstrafe weniger weh als Haft.

Bei einer Revision wird übrigens nur auf Rechtsfehler geprüft. Nur jede 20te Revision wird nochmals verhandelt.


Antwort
Zitat
piaclaev
Beigetreten: 14.10.2008
Oldschool Grinder

Original von heltar

Dreieinhalb Jahre Haft klingen womöglich härter als das, was Uli Hoeneß nun im Fall einer endgültigen Verurteilung und des Antritts der Haft bevorstehen würde: Zum einen ist es möglich, dass die Strafe bereits nach der Hälfte der Zeit zur Bewährung ausgesetzt wird, etwa wenn sich Hoeneß im Gefängnis gut führt und die Rückfallgefahr als gering eingeschätzt wird. Auch ist es möglich, dass Hoeneß bereits nach wenigen Wochen das Gefängnis tagsüber wieder verlassen darf. Über den Freigang zur Arbeit in Freiheit entscheidet der Gefängnisleiter.

wat? Ist das fett markierte tatsächlich so?

Quelle: http://www.spiegel.de/wirtschaft/hoeness-prozess-wegen-steuerhinterziehung-vierter-tag-a-958314.html

so etwas wurde eben bei phoenix auch gesagt:

es ist möglich da,

- erste Straftat
- keine Gefahr von ihm ausgeht
- und keine hohe Warscheinlichkeit besteht, dass er die Straftat wieder begeht.


Antwort
Zitat
Doink111
Beigetreten: 13.05.2011
PokerStrategist

Original von WebInnoVision

Original von Doink111
Und ja, hier ein Kommentar vom vorher hier genannten Pöbel ;-) :

Der geht sowieso nach Revision nicht in den Knast. Bis dahin ist nämlich noch mehr als genug Zeit, noch Connections spielen zu lassen und zuständige Personen zu schmieren.

Außerdem hat er - selbst wenn er einsitzen müsset - noch mehr als genug Kohle, um sich weiterhin ein schönes Restleben zu gönnen. Eigentlich müsste man ihn da packen, wo es richtig wehtut: bei der Kohle.

Leider gesetzlich nicht möglich, ich weiß. Die zu zahlende Strafe ist für ihn ja nur ein Fliegenschiss.

So ein Unsinn.
Der Mist mit seinen Beziehungen und Super-Horst, der ihn retten kommt, wurde schon vor dem Prozess verbreitet.
Dazu täte ihm, wenn er nicht ganz und gar enteignet werden würde, sicherlich ne Geldstrafe weniger weh als Haft.

Bei einer Revision wird übrigens nur auf Rechtsfehler geprüft. Nur jede 20te Revision wird nochmals verhandelt.

Genau das meinte ich ja. Die Geldstrafe UND Knast tuen ihm nicht wirklich weh. Wenn's nach mir ginge (jaja ich weiß, zum Glück nicht ), müsste man das zehnfache der hinterzogenen Summe als Strafe zahlen. DAS wäre mal 'ne Abschreckung und ordentliche Strafe.


Antwort
Zitat
TBone98
Beigetreten: 25.07.2006
Oldschool Grinder

Original von Doink111

Original von WebInnoVision

Original von Doink111
Und ja, hier ein Kommentar vom vorher hier genannten Pöbel ;) :

Der geht sowieso nach Revision nicht in den Knast. Bis dahin ist nämlich noch mehr als genug Zeit, noch Connections spielen zu lassen und zuständige Personen zu schmieren.

Außerdem hat er - selbst wenn er einsitzen müsset - noch mehr als genug Kohle, um sich weiterhin ein schönes Restleben zu gönnen. Eigentlich müsste man ihn da packen, wo es richtig wehtut: bei der Kohle.

Leider gesetzlich nicht möglich, ich weiß. Die zu zahlende Strafe ist für ihn ja nur ein Fliegenschiss.

So ein Unsinn.
Der Mist mit seinen Beziehungen und Super-Horst, der ihn retten kommt, wurde schon vor dem Prozess verbreitet.
Dazu täte ihm, wenn er nicht ganz und gar enteignet werden würde, sicherlich ne Geldstrafe weniger weh als Haft.

Bei einer Revision wird übrigens nur auf Rechtsfehler geprüft. Nur jede 20te Revision wird nochmals verhandelt.

Genau das meinte ich ja. Die Geldstrafe UND Knast tuen ihm nicht wirklich weh. Wenn's nach mir ginge (jaja ich weiß, zum Glück nicht ), müsste man das zehnfache der hinterzogenen Summe als Strafe zahlen. DAS wäre mal 'ne Abschreckung und ordentliche Strafe.

Ja, es ist ja bekannt, dass hohe Strafen eine abschreckende Wirkung haben. Deswegen verhindert die Todesstrafe auch jede Menge Straftaten. :facepalm: :facepalm: :facepalm:


Antwort
Zitat
WebInnoVision
Beigetreten: 09.08.2013
PokerStrategist

Ich denke, dass die Haft, der Imageschaden und das getrübte Lebenswerk für ihn schon ne extreme, persönliche Katastrophe ist, die er bis ans Lebensende bereuen wird.


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Die Blöd bringt es auf den Punkt :

Der Runde muss ins Eckige


Antwort
Zitat
starclub87
Beigetreten: 26.06.2009
Poker Player

Wie sich Daum daheim vor Lachen ersma ne Line zieht gerade :heart:


Antwort
Zitat
sssssshhh
Beigetreten: 13.11.2010
Poker Player

+ Lemke


Antwort
Zitat
Kapusta
Beigetreten: 02.02.2006
Oldschool Grinder

Original von starclub87
Wie sich Daum daheim vor Lachen ersma ne Line zieht gerade :heart:

laut phönix wünscht er hoeneß "viel kraft"


Antwort
Zitat

@Chewie & Doink111: Fachismus? Logisch, heißt ja nichts anderes als das Dinge immer wieder kehren, wie es z.B. bei Kriegen und Krisen ist, denn die nächste wird garantiert kommen und eine kleine Gruppe (Banken) wird davon wieder profitieren.
verblendete Verschwörungstheorie? Das Volk ist verblendet, es gibt dazu seriöses und belegten Content (wie z.B. die Doku "Zeitgeist") und es gibt keinen Grund warum die Welt nicht so sein/agieren sollte.


Antwort
Zitat
Siedepunkt
Beigetreten: 08.10.2008
Oldschool Grinder

Original von Dilas

Original von Siedepunkt
@dilas: anscheinend warst du nie bei einem Aushandeln eines Deals dabei. Die Zustimmung der StA ist zwingende Voraussetzung.

Sicherlich hätte der Verteidiger Anträge stellen können; diese sind aber alle ohne rechtliches Belang wären sofort abgewiesen wurden. Der BGH hätte dies auch nicht als Rechtsfehler eingestuft.

Punkt 1.) Da irrst Du, aber das spielt hier keine Rolle...

Punkt 2.) Die Zustimmung der StA ist Voraussetzung für eine Verständigung iSd § 257 c StPO.

Solch ein deal gab es nicht. Das war klar, denn der hätte in öffentlicher Hauptverhandlung protokolliert werden müssen.

ABER: die meisten deals finden außerhalb der Regelung des § 257 c StPO und damit "illegal" statt. Das weißt Du, wenn Du tatsächlich praktische Erfahrungen im Strafrecht hast.

Dazu muss die StA nicht zustimmen.

Ein solcher "deal" läuft zwischen Verteidigung und Gericht wie folgt ab:
O Ton Gericht: Wir können uns eine Bewährungsstrafe vorstellen, wenn der Angeklagte vollständig gesteht und .... (ggfls. weitere Erwartungen, wie Wiedergutmachung, hohe Geldbuße etc.).
Die StA erwidert: "Da würden wir aber nicht mitmachen" und das Gericht entgegnet: "Sie wissen doch, dass wir Urteile revisionssicher schreiben können, aber versuchen Sie ihr Glück ruhig beim BGH" - Der Verteidiger nickt zufrieden.

Das ist die tägliche Praxis an deutschen Gericht. Glaub es oder nicht. Aber frage ruhig mal einen Strafverteidiger Deiner Wahl, der wird es Dir ganz sicher bestätigen.

Punkt 3.) Wie wäre es denn mal als aller Erstes mit dem Antrag, ein Sachverständigengutachten zur tatsächlichen Höhe der Steuerschuld einzuholen und diese nicht bloß abzunicken ? Ist der abwegig oder belanglos ? Wohl kaum.

Bei der Strafkammer läuft der Deal grds. zwischen der StA, dem Gericht und der Verteidigung im Richterzimmer ab. Wenn alle Beteiligten mit dem Ergenis zufrieden sind, wird dieses Ergebnis in öffentlicher Verhandlung mitgeteilt.
Ein Deal in der von dir beschriebenen Form gibt es bei Kammerentscheidungen nicht.


Antwort
Zitat
longdistancerunner
Beigetreten: 15.07.2006
Elite Grinder

Original von ssssshh
+ Lemke

Denk auch Willi freut sich nen Keks.

€: Schickt evtl. aus Mitleid nen Laster Heringe in den Knast.


Antwort
Zitat
Hiob07
Beigetreten: 06.02.2007
PokerStrategist

Ist das sicher mit den 3,5 J.? Nicht, dass es morgen 18,5 und übermorgen 27,2 sind.

Spaß beiseite. Ich habe mit meinem Hobby-Juristen-Tipp (3J 9M) ziemlich gut gelegen und dass es vor den BGH geht, war einfach sonnenklar.

Hoffentlich der Pöbel beruhigt sich jetzt etwas fürs Erste und der Rummel kühlt etwas ab.

Bin gespannt, wie sich das Ganze auf die Leistungen des FCB auswirkt.


Antwort
Zitat
kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember


Antwort
Zitat
Stoxx81
Beigetreten: 02.09.2006
PokerStrategist

Original von JaySie94
@Chewie & Doink111: Fachismus? Logisch, heißt ja nichts anderes als das Dinge immer wieder kehren, wie es z.B. bei Kriegen und Krisen ist, denn die nächste wird garantiert kommen und eine kleine Gruppe (Banken) wird davon wieder profitieren.
verblendete Verschwörungstheorie? Das Volk ist verblendet, es gibt dazu seriöses und belegten Content (wie z.B. die Doku "Zeitgeist") und es gibt keinen Grund warum die Welt nicht so sein/agieren sollte.

Mit 19/20 kann man gerne auf "Zeitgeist" verweisen, aber du musst trotzdem damit leben, dass sich hier nebenbei Leute unterhalten die ihrer Rebellenphase schon entwachsen sind...


Antwort
Zitat
Schnicker
Beigetreten: 03.03.2006
BlackMember

Original von Siedepunkt

Original von Dilas

Original von Siedepunkt
@dilas: anscheinend warst du nie bei einem Aushandeln eines Deals dabei. Die Zustimmung der StA ist zwingende Voraussetzung.

Sicherlich hätte der Verteidiger Anträge stellen können; diese sind aber alle ohne rechtliches Belang wären sofort abgewiesen wurden. Der BGH hätte dies auch nicht als Rechtsfehler eingestuft.

Punkt 1.) Da irrst Du, aber das spielt hier keine Rolle...

Punkt 2.) Die Zustimmung der StA ist Voraussetzung für eine Verständigung iSd § 257 c StPO.

Solch ein deal gab es nicht. Das war klar, denn der hätte in öffentlicher Hauptverhandlung protokolliert werden müssen.

ABER: die meisten deals finden außerhalb der Regelung des § 257 c StPO und damit "illegal" statt. Das weißt Du, wenn Du tatsächlich praktische Erfahrungen im Strafrecht hast.

Dazu muss die StA nicht zustimmen.

Ein solcher "deal" läuft zwischen Verteidigung und Gericht wie folgt ab:
O Ton Gericht: Wir können uns eine Bewährungsstrafe vorstellen, wenn der Angeklagte vollständig gesteht und .... (ggfls. weitere Erwartungen, wie Wiedergutmachung, hohe Geldbuße etc.).
Die StA erwidert: "Da würden wir aber nicht mitmachen" und das Gericht entgegnet: "Sie wissen doch, dass wir Urteile revisionssicher schreiben können, aber versuchen Sie ihr Glück ruhig beim BGH" - Der Verteidiger nickt zufrieden.

Das ist die tägliche Praxis an deutschen Gericht. Glaub es oder nicht. Aber frage ruhig mal einen Strafverteidiger Deiner Wahl, der wird es Dir ganz sicher bestätigen.

Punkt 3.) Wie wäre es denn mal als aller Erstes mit dem Antrag, ein Sachverständigengutachten zur tatsächlichen Höhe der Steuerschuld einzuholen und diese nicht bloß abzunicken ? Ist der abwegig oder belanglos ? Wohl kaum.

Bei der Strafkammer läuft der Deal grds. zwischen der StA, dem Gericht und der Verteidigung im Richterzimmer ab. Wenn alle Beteiligten mit dem Ergenis zufrieden sind, wird dieses Ergebnis in öffentlicher Verhandlung mitgeteilt.
Ein Deal in der von dir beschriebenen Form gibt es bei Kammerentscheidungen nicht.

Dilas

Aber war ja sowieso schon längst vor dem Urteilspruch heute ausgehandelt, dass es Bewährung geben wird... Oh wait...

Aber kein Wunder, wenn Feigen auch so ne schlechte Verteidungslinie auspackt, mit Dilas wäre das nicht passiert

Hotel? trivago
Rechtsfrage? ...

:coolface:


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