Original von Siedepunkt
Original von Dilas
Original von Siedepunkt
@dilas: anscheinend warst du nie bei einem Aushandeln eines Deals dabei. Die Zustimmung der StA ist zwingende Voraussetzung.
Sicherlich hätte der Verteidiger Anträge stellen können; diese sind aber alle ohne rechtliches Belang wären sofort abgewiesen wurden. Der BGH hätte dies auch nicht als Rechtsfehler eingestuft.
Punkt 1.) Da irrst Du, aber das spielt hier keine Rolle...
Punkt 2.) Die Zustimmung der StA ist Voraussetzung für eine Verständigung iSd § 257 c StPO.
Solch ein deal gab es nicht. Das war klar, denn der hätte in öffentlicher Hauptverhandlung protokolliert werden müssen.
ABER: die meisten deals finden außerhalb der Regelung des § 257 c StPO und damit "illegal" statt. Das weißt Du, wenn Du tatsächlich praktische Erfahrungen im Strafrecht hast.
Dazu muss die StA nicht zustimmen.
Ein solcher "deal" läuft zwischen Verteidigung und Gericht wie folgt ab:
O Ton Gericht: Wir können uns eine Bewährungsstrafe vorstellen, wenn der Angeklagte vollständig gesteht und .... (ggfls. weitere Erwartungen, wie Wiedergutmachung, hohe Geldbuße etc.).
Die StA erwidert: "Da würden wir aber nicht mitmachen" und das Gericht entgegnet: "Sie wissen doch, dass wir Urteile revisionssicher schreiben können, aber versuchen Sie ihr Glück ruhig beim BGH" - Der Verteidiger nickt zufrieden.
Das ist die tägliche Praxis an deutschen Gericht. Glaub es oder nicht. Aber frage ruhig mal einen Strafverteidiger Deiner Wahl, der wird es Dir ganz sicher bestätigen.
Punkt 3.) Wie wäre es denn mal als aller Erstes mit dem Antrag, ein Sachverständigengutachten zur tatsächlichen Höhe der Steuerschuld einzuholen und diese nicht bloß abzunicken ? Ist der abwegig oder belanglos ? Wohl kaum.
Bei der Strafkammer läuft der Deal grds. zwischen der StA, dem Gericht und der Verteidigung im Richterzimmer ab. Wenn alle Beteiligten mit dem Ergenis zufrieden sind, wird dieses Ergebnis in öffentlicher Verhandlung mitgeteilt.
Ein Deal in der von dir beschriebenen Form gibt es bei Kammerentscheidungen nicht.
Offenbar bist Du kein Praktiker -
Ich empfehle Dir den Besuch des Strafverteidigertages vom 21.03.-24.03.14 in Dresden. Da erfährst Du, wie das wahre Leben an deutschen Strafkammern aussieht.
Das was Du hier schilderst ist das Leitbild des Gestezgebers ... leider (und das meine ich im Ernst) läuft es in der Praxis ganz anders.
Falls Dich die Thematik wirklich interessiert und Du hier nicht nun rumtrollst, empfehle ich Dir den Aufsatz von Malik (Eröffnungrede zum Strafverteidigertag 2011) "Der Abschied von der Wahrheitssuche"
Findest Du HIER