Original von kronenbourg
Bin ich eigentlich der Einzige, der die Möglichkeit der Selbstanzeige im Zeitalter von "Steuer-CDs" komisch findet? Ich meine, mittlerweile muss doch jeder, der Kapitaleinkünfte in der Schweiz jahrelang nicht angegeben hat, damit rechnen, über kurz oder lang auf einer CD aufzutauchen. Damit sind doch eigentlich die Voraussetzungen (" zu erwartende Tatentdeckung" darf nicht gegeben sein) grundsätzlich nie erfüllt. Völlig unabhängig davon, ob die CD mit dem entsprechenden Namen schon im Besitz der Steuerfahndung ist. Bin obv ein juristischer Laie, widerspricht aber meinem Rechtsverständnis.
Es wird ja oft im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von "tätiger Reue" gesprochen, aber wer glaubt denn wirklich, dass sich jemand aus Reue selbst anzeigt?
Die abstrakte Möglichkeit, dass der Name auf einer CD auftaucht, reicht nicht aus, um die strafbefreiende Wirkung aus § 371 AO entfallen zu lassen. Der Täter muss "wissen", dass die Tat entdeckt wurde oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen.
Dem Täter, der "Tätige Reue" zeigt, Straffreiheit zukommen zu lassen, ist nicht der Grund, warum die Selbstanzeige in § 371 AO aufgenommen wurde, sondern der schlichte Wunsch der Staates, an die hinterzogenen Steuern zu kommen, d.h. Einnahmen zu generieren.
Diese Möglichkeit ist seit vielen Jahren höchst umstrirtten. Und ich gebe Dir recht: Sie ist rechtsstaatlich sehr bedenklich.
Warum den Steuersünder, der nachzahlt, davonkommen lassen und nicht den Bankräuber, der die Beute zurückgibt ?