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Das Steuerverfahren von Uli Hoeneß

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selbstanzeige wirkt sich doch nur mildernd aus, wenn er von ermittlungen nichts wusste, das muss sicher auch noch festgestellt werden.

dass es vergessen wurde, steuern zu zahlen, glaube ich nicht. warum so viele "reiche" geld in der schweiz anlegen und dann auf ihre kapitalerträge keine steuern zahlen, weiß ich nicht (vllt übertrieben gier, gesellschaftlicher zwang, wenn man reich ist, dummheit, keine ahnung), aber vergesslichkeit gehört wohl in den allerseltensten fällen dazu ;)


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Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von DigitalRaid

Original von Dilas
Die Selbstanzeige wirkt sich nur auf den Steuerhinterziehungsvorwurf strafbefreiend aus.

Seit wann das denn? Strafmildernd ja, strafbefreiend wär mir neu.

Dann hast Du heute etwas hinzugelernt !

Guckst Du hier:

§ 371 AO

(1) Wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ergänzt oder die unterlassenen Angaben nachholt, wird wegen dieser Steuerstraftaten nicht nach § 370 bestraft.


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Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von Dilas
Wenn es - wie viele vermuten - "nur" um nicht versteuerte Zinserträge ginge, würde die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, denn dann hätte die Selbstanzeige vollständig strafbefreiende Wirkung entfaltet.

Daraus ergibt sich, dass UH in der Selbstanzeige entweder nicht alles offenbart hat oder der Verdacht besteht, dass das Geld, welches er in der Schweiz angelegt hat, auf strafrechtlich relevante Weise erlangt wurde.

Die Selbstanzeige wirkt sich nur auf den Steuerhinterziehungsvorwurf strafbefreiend aus. Nicht auf andere Vorwürfe, wie z.B. Untreue oder Aktienhandel mit Insiderwissen, etc.

Bei uns in der Tageszeitung stand heute, dass Steuerfahnder das Haus durchsucht haben und nicht die Staatsanwaltschaft.


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Zitat
draghkar
Beigetreten: 16.08.2006
Oldschool Grinder

Original von AyCaramba44

Original von Rautzebautze
Normale Kassierer oder Angestellte werden schon entlassen wenn sie ein Brötchen beim Bäcker oder andere Pfennigartikel klauen. Uli hinterzieht mehrere Millionen Euro an Steuern, begeht ein ziemlich deftige Straftat und is weiter Präseident bei Bayern und im Aufsichtsrat als wäre nichts geschehen :f_eek: Man darf also gespannt sein wie das Strafmass ausfallen wird, mal sehen ob vor Gericht wirklich alle Menschen gleich sind.

Person A beklaut den Arbeitgeber -> wird entlassen (Vertrauensbasis zerstört)
Person B beklaut den Arbeitgeber nicht -> wird nicht entlassen (Vertrauensbasis intakt)

dazu wurde gestern ein schöner satz gesagt bei günther jauch.
es fehlt einfach das unrechtsbwusstsein, dass es sich auch bei person B um diebstahl handelt. nicht einem expliziten arbeitgeber gegenüber, sondern der allgemeinheit.


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Zitat
DigitalRaid
Beigetreten: 21.11.2006
Elite Grinder

Original von draghkar

Original von AyCaramba44

Original von Rautzebautze
Normale Kassierer oder Angestellte werden schon entlassen wenn sie ein Brötchen beim Bäcker oder andere Pfennigartikel klauen. Uli hinterzieht mehrere Millionen Euro an Steuern, begeht ein ziemlich deftige Straftat und is weiter Präseident bei Bayern und im Aufsichtsrat als wäre nichts geschehen :f_eek: Man darf also gespannt sein wie das Strafmass ausfallen wird, mal sehen ob vor Gericht wirklich alle Menschen gleich sind.

Person A beklaut den Arbeitgeber -> wird entlassen (Vertrauensbasis zerstört)
Person B beklaut den Arbeitgeber nicht -> wird nicht entlassen (Vertrauensbasis intakt)

dazu wurde gestern ein schöner satz gesagt bei günther jauch.
es fehlt einfach das unrechtsbwusstsein, dass es sich auch bei person B um diebstahl handelt. nicht einem expliziten arbeitgeber gegenüber, sondern der allgemeinheit.

Darum wird UH ja auch vom Staat sanktioniert werden und nicht von seinem Arbeitgeber. AyCaramba hat lediglich klargestellt, dass der Quervergleich im Ausgangspost Unsinn ist.


Antwort
Zitat
ScaAra
Beigetreten: 19.02.2009
PokerStrategist

Original von DigitalRaid

Original von draghkar

Original von AyCaramba44

Original von Rautzebautze
Normale Kassierer oder Angestellte werden schon entlassen wenn sie ein Brötchen beim Bäcker oder andere Pfennigartikel klauen. Uli hinterzieht mehrere Millionen Euro an Steuern, begeht ein ziemlich deftige Straftat und is weiter Präseident bei Bayern und im Aufsichtsrat als wäre nichts geschehen :f_eek: Man darf also gespannt sein wie das Strafmass ausfallen wird, mal sehen ob vor Gericht wirklich alle Menschen gleich sind.

Person A beklaut den Arbeitgeber -> wird entlassen (Vertrauensbasis zerstört)
Person B beklaut den Arbeitgeber nicht -> wird nicht entlassen (Vertrauensbasis intakt)

dazu wurde gestern ein schöner satz gesagt bei günther jauch.
es fehlt einfach das unrechtsbwusstsein, dass es sich auch bei person B um diebstahl handelt. nicht einem expliziten arbeitgeber gegenüber, sondern der allgemeinheit.

Darum wird UH ja auch vom Staat sanktioniert werden und nicht von seinem Arbeitgeber. AyCaramba hat lediglich klargestellt, dass der Quervergleich im Ausgangspost Unsinn ist.

Der Quervergleich hinkt zwar wirklich etwas, allerdings ist ein Steuerhinterzieher in einem Aufsichtsrat irgendwie auch etwas daneben. Warscheinlich wollte er das damit zum Ausdruck bringen.


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Zitat
sprengo
Beigetreten: 11.09.2006
PokerStrategist

Die große Frage wird wohl sein, ob die Selbstanzeige des Ulrich H. früh genug eingegangen ist. Ist an diesem Gerücht von der Razzia in der Hoeneß-Villa im März was dran?


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Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von josch2001

Original von Dilas
Wenn es - wie viele vermuten - "nur" um nicht versteuerte Zinserträge ginge, würde die Staatsanwaltschaft nicht ermitteln, denn dann hätte die Selbstanzeige vollständig strafbefreiende Wirkung entfaltet.

Daraus ergibt sich, dass UH in der Selbstanzeige entweder nicht alles offenbart hat oder der Verdacht besteht, dass das Geld, welches er in der Schweiz angelegt hat, auf strafrechtlich relevante Weise erlangt wurde.

Die Selbstanzeige wirkt sich nur auf den Steuerhinterziehungsvorwurf strafbefreiend aus. Nicht auf andere Vorwürfe, wie z.B. Untreue oder Aktienhandel mit Insiderwissen, etc.

Bei uns in der Tageszeitung stand heute, dass Steuerfahnder das Haus durchsucht haben und nicht die Staatsanwaltschaft.

Da niemand offiziell weiß, ob durchsucht wurde, kann auch niemand wissen, wer durchsucht hat.

Aber feststeht: Es gibt ein Ermittlungsverfahren gegen UH - deshalb meine Interpretation s.o.


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Zitat
Rautzebautze
Beigetreten: 12.09.2006
PokerStrategist

Original von AyCaramba44

Original von Rautzebautze
Normale Kassierer oder Angestellte werden schon entlassen wenn sie ein Brötchen beim Bäcker oder andere Pfennigartikel klauen. Uli hinterzieht mehrere Millionen Euro an Steuern, begeht ein ziemlich deftige Straftat und is weiter Präseident bei Bayern und im Aufsichtsrat als wäre nichts geschehen :f_eek: Man darf also gespannt sein wie das Strafmass ausfallen wird, mal sehen ob vor Gericht wirklich alle Menschen gleich sind.

Person A beklaut den Arbeitgeber -> wird entlassen (Vertrauensbasis zerstört)
Person B beklaut den Arbeitgeber nicht -> wird nicht entlassen (Vertrauensbasis intakt)

Ich verstehe ja das der Uli bei Bayernfans sehr beliebt ist weil er viel für den Verein getan hat aber wie versucht wird diese Straftat zu verharmlosen ist schon ernüchternd. Da wird einfach mal gesagt es gänge ja "nur" im Steuerhinterziehung. Das das eine Straftat ist für die man bis zu 10 Jahre Haft bekommen kann wird da einfach mal ausgeblendet. Vielleicht hat Uli nicht seinen Arbeitgeber direkt beklaut, aber er hat den Deutschen Staat als ganzes beklaut! Geld das für Schulen, Bildung, Infrastruktur, Sozialsysteme usw. verwendet wird wurde einfach gestohlen. Das solch eine Person dann in einem Aufsichtsrat sitzen darf als wäre nichts geschehen sagt dann schon viel über Bayern München aus.


Antwort
Zitat
Scheubi
Beigetreten: 14.01.2008
PokerStrategist

Original von Dilas

Dann hast Du heute etwas hinzugelernt !

Guckst Du hier:

§ 371 AO

§ 371 AO wird hier wegen nicht greifen, weil die Summen-Höchstgrenze nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO überschritten ist. Entscheidend ist deshalb § 398a AO. (Die sonstigen Anforderungen richten sich nach § 371 AO; es wird aber etwas teurer)


Antwort
Zitat
josch2001
Beigetreten: 25.03.2006
BlackMember

Original von Rautzebautze

Original von AyCaramba44

Original von Rautzebautze
Normale Kassierer oder Angestellte werden schon entlassen wenn sie ein Brötchen beim Bäcker oder andere Pfennigartikel klauen. Uli hinterzieht mehrere Millionen Euro an Steuern, begeht ein ziemlich deftige Straftat und is weiter Präseident bei Bayern und im Aufsichtsrat als wäre nichts geschehen :f_eek: Man darf also gespannt sein wie das Strafmass ausfallen wird, mal sehen ob vor Gericht wirklich alle Menschen gleich sind.

Person A beklaut den Arbeitgeber -> wird entlassen (Vertrauensbasis zerstört)
Person B beklaut den Arbeitgeber nicht -> wird nicht entlassen (Vertrauensbasis intakt)

Ich verstehe ja das der Uli bei Bayernfans sehr beliebt ist weil er viel für den Verein getan hat aber wie versucht wird diese Straftat zu verharmlosen ist schon ernüchternd. Da wird einfach mal gesagt es gänge ja "nur" im Steuerhinterziehung. Das das eine Straftat ist für die man bis zu 10 Jahre Haft bekommen kann wird da einfach mal ausgeblendet. Vielleicht hat Uli nicht seinen Arbeitgeber direkt beklaut, aber er hat den Deutschen Staat als ganzes beklaut! Geld das für Schulen, Bildung, Infrastruktur, Sozialsysteme usw. verwendet wird wurde einfach gestohlen. Das solch eine Person dann in einem Aufsichtsrat sitzen darf als wäre nichts geschehen sagt dann schon viel über Bayern München aus.

Das "nur" kommt halt daher, dass zunächst noch schlimmeres befürchtet wurde.


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von Scheubi

§ 371 AO wird hier wegen nicht greifen, weil die Summen-Höchstgrenze nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO überschritten ist. Entscheidend ist deshalb § 398a AO. (Die sonstigen Anforderungen richten sich nach § 371 AO; es wird aber etwas teurer)

Völlig richtig, ich wollte es nicht weiter verkomplizieren.

Im Ergebnis blebt es bei Straffreiheit wg. Steuerhinterziehung, aber nicht wg. anderer Delikte.

Sollte also UH - was ich nicht weiß und auch nicht behaupte - das Kapital in der Schweiz unredlich erworben haben, hilft die Selbstanzeige insoweit nicht.


Antwort
Zitat
TBone98
Beigetreten: 25.07.2006
Oldschool Grinder

Original von Dilas

Original von Scheubi

§ 371 AO wird hier wegen nicht greifen, weil die Summen-Höchstgrenze nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO überschritten ist. Entscheidend ist deshalb § 398a AO. (Die sonstigen Anforderungen richten sich nach § 371 AO; es wird aber etwas teurer)

Völlig richtig, ich wollte es nicht weiter verkomplizieren.

Im Ergebnis blebt es bei Straffreiheit wg. Steuerhinterziehung, aber nicht wg. anderer Delikte.

Sollte also UH - was ich nicht weiß und auch nicht behaupte - das Kapital in der Schweiz unredlich erworben haben, hilft die Selbstanzeige insoweit nicht.

Sollte er das Geld in der Schweiz durch nen Banküberfall erworben haben, würde aber nicht die deutsche Staatsanwaltschaft ermitteln.


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von TBone98

Original von Dilas

Original von Scheubi

§ 371 AO wird hier wegen nicht greifen, weil die Summen-Höchstgrenze nach § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO überschritten ist. Entscheidend ist deshalb § 398a AO. (Die sonstigen Anforderungen richten sich nach § 371 AO; es wird aber etwas teurer)

Völlig richtig, ich wollte es nicht weiter verkomplizieren.

Im Ergebnis blebt es bei Straffreiheit wg. Steuerhinterziehung, aber nicht wg. anderer Delikte.

Sollte also UH - was ich nicht weiß und auch nicht behaupte - das Kapital in der Schweiz unredlich erworben haben, hilft die Selbstanzeige insoweit nicht.

Sollte er das Geld in der Schweiz durch nen Banküberfall erworben haben, würde aber nicht die deutsche Staatsanwaltschaft ermitteln.

Doch !

Denkst Du wirklich, Du kannst im Ausland eine Bank überfallen und die deutsche StA ermittelt nicht ? Das wäre schön (für Bankräuber).
Nein, das Gegenteil ist der Fall. Ist eine im Ausland begangene Straftat auch in Deutschland mit Strafe bedroht, wird hier ermittelt.

Guckst Du §§ 5 bis 7 StGB

Außerdem: Vielleicht hat er ja die Bank in Deutschland überfallen....oder das Geld hier veruntreut....oder...oder
Jedenfalls beteht gegen ihn ein Anfangsverdacht hinsichtlich anderer Straftaten - sonst kein Ermitlungsverfahren.


Antwort
Zitat
kronenbourg
Beigetreten: 30.01.2006
BlackMember

Bin ich eigentlich der Einzige, der die Möglichkeit der Selbstanzeige im Zeitalter von "Steuer-CDs" komisch findet? Ich meine, mittlerweile muss doch jeder, der Kapitaleinkünfte in der Schweiz jahrelang nicht angegeben hat, damit rechnen, über kurz oder lang auf einer CD aufzutauchen. Damit sind doch eigentlich die Voraussetzungen (" zu erwartende Tatentdeckung" darf nicht gegeben sein) grundsätzlich nie erfüllt. Völlig unabhängig davon, ob die CD mit dem entsprechenden Namen schon im Besitz der Steuerfahndung ist. Bin obv ein juristischer Laie, widerspricht aber meinem Rechtsverständnis.

Es wird ja oft im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von "tätiger Reue" gesprochen, aber wer glaubt denn wirklich, dass sich jemand aus Reue selbst anzeigt?


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Zitat
petersoul
Beigetreten: 25.09.2009
Oldschool Grinder

Original von kronenbourg
Bin ich eigentlich der Einzige, der die Möglichkeit der Selbstanzeige im Zeitalter von "Steuer-CDs" komisch findet? Ich meine, mittlerweile muss doch jeder, der Kapitaleinkünfte in der Schweiz jahrelang nicht angegeben hat, damit rechnen, über kurz oder lang auf einer CD aufzutauchen. Damit sind doch eigentlich die Voraussetzungen (" zu erwartende Tatentdeckung" darf nicht gegeben sein) grundsätzlich nie erfüllt. Völlig unabhängig davon, ob die CD mit dem entsprechenden Namen schon im Besitz der Steuerfahndung ist. Bin obv ein juristischer Laie, widerspricht aber meinem Rechtsverständnis.

Es wird ja oft im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von "tätiger Reue" gesprochen, aber wer glaubt denn wirklich, dass sich jemand aus Reue selbst anzeigt?

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ich würde sagen Schiss


Antwort
Zitat
sprengo
Beigetreten: 11.09.2006
PokerStrategist

Laut KSTA:

Die bloße Auflistung eines unversteuerten Kontos auf einer vom Staat angekauften CD mit Konten-Daten wird aber oft noch nicht als Entdeckung der Steuerhinterziehung gewertet.

http://www.ksta.de/wirtschaft/uli-hoeness-wie-funktioniert-eine-selbstanzeige-,15187248,22551114.html


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von kronenbourg
Bin ich eigentlich der Einzige, der die Möglichkeit der Selbstanzeige im Zeitalter von "Steuer-CDs" komisch findet? Ich meine, mittlerweile muss doch jeder, der Kapitaleinkünfte in der Schweiz jahrelang nicht angegeben hat, damit rechnen, über kurz oder lang auf einer CD aufzutauchen. Damit sind doch eigentlich die Voraussetzungen (" zu erwartende Tatentdeckung" darf nicht gegeben sein) grundsätzlich nie erfüllt. Völlig unabhängig davon, ob die CD mit dem entsprechenden Namen schon im Besitz der Steuerfahndung ist. Bin obv ein juristischer Laie, widerspricht aber meinem Rechtsverständnis.

Es wird ja oft im Zusammenhang mit der Selbstanzeige von "tätiger Reue" gesprochen, aber wer glaubt denn wirklich, dass sich jemand aus Reue selbst anzeigt?

Die abstrakte Möglichkeit, dass der Name auf einer CD auftaucht, reicht nicht aus, um die strafbefreiende Wirkung aus § 371 AO entfallen zu lassen. Der Täter muss "wissen", dass die Tat entdeckt wurde oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen.

Dem Täter, der "Tätige Reue" zeigt, Straffreiheit zukommen zu lassen, ist nicht der Grund, warum die Selbstanzeige in § 371 AO aufgenommen wurde, sondern der schlichte Wunsch der Staates, an die hinterzogenen Steuern zu kommen, d.h. Einnahmen zu generieren.

Diese Möglichkeit ist seit vielen Jahren höchst umstrirtten. Und ich gebe Dir recht: Sie ist rechtsstaatlich sehr bedenklich.

Warum den Steuersünder, der nachzahlt, davonkommen lassen und nicht den Bankräuber, der die Beute zurückgibt ?


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Zitat
grind
Beigetreten: 31.07.2006
PokerStrategist

Original von Dilas

Warum den Steuersünder, der nachzahlt, davonkommen lassen und nicht den Bankräuber, der die Beute zurückgibt ?

vllt weil der steuersünder in der regel niemandem ne waffe an den kopf hält, hingegen der bankräuber schon eher?


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von grind

Original von Dilas

Warum den Steuersünder, der nachzahlt, davonkommen lassen und nicht den Bankräuber, der die Beute zurückgibt ?

vllt weil der steuersünder in der regel niemandem ne waffe an den kopf hält, hingegen der bankräuber schon eher?

und der Dieb oder der Betrüger ? Wie wäre es dort ?


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Zitat
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