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Das Steuerverfahren...
 
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Das Steuerverfahren von Uli Hoeneß

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heltar
Beigetreten: 02.06.2006
PokerStrategist

Original von Outbreaker5832

Original von heltar
in b4 3 Jahre 6 Monate Haft um das Volk zu besänftigen. In der Revision wirds dann auf 2 Jahre Bewährung gedrückt auf Druck von Horst und Co. :f_cool:

haha

Habs ja gesagt :f_cool:

Spoiler

Gruß, Rupert Heindl


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Original von Outbreaker5832

Original von BudSpencer8

Original von happyhumping

Original von BudSpencer8

Original von dak113
Also nochmal, welchen Sinn hat denn da eine Selbstanzeige?
So wie ich das aus google erfahren hab, sind Steuerschulden nach 5 Jahren verjährt, solang keine Selbstanzeige vorliegt, mit aber erst nach 10 Jahren. Also zeig ich mich an, bezahl für 10 Jahre und wander noch in Bau ?(

Der Punkt ist doch das eben KEINE Selbstanzeige vorlag.

Hoeness hat von Fahndern und Reportern Wind bekommen welche seinen Konten auf die Spur gekommen waren und hat dann vollkommen überhastet eine Selbstanzeige rausgehauen, welche eben a.) zu spät kam und b.) formale Fehler enthielt.

Somit gibts nix rumzuweinen, sondern zu aktzeptieren das die Gesetze so sind und nunmal für alle gleichermassen gelten.
Sollte man der Meinung sein dass das Urteil viel zu hart ist so finde man eine Partei welche die Strafe für Steuersünder senken möchte und wähle diese. Und fertig.

Die Staatsanwaltschaft hat doch zugegeben, dass es ohne die Selbstanzeige wohl kaum zu einem Verfahren gekommen wäre. Vor dem Hintergrund finde ich die 3.5 Jahre zu viel, WEIL unserer Recht diese eben zulässt. Das hat dann auch nichts mit der Summe zu tun. Gesetzesänderung muss her, dass man sich nicht mehr rauskaufen kann. Dazu waren 70mio von seinem Gewinn steuerfrei ... lol ?
Und wenn wir schon dabei sind, dann muss die grob fahrlässige Verschwendung von Steuergeld auch strafbar sein (siehe Großprojekte...).

Hat er das?

Jap.

Der entscheidende Punkt ist wohl das die Selbstanzeige nicht zu spät kam, sondern vor allem unvollständig war und somit nicht anerkannt werden kann vor Gericht.


Antwort
Zitat
Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007
Elite Grinder

der sta wird denke ich erstmal in revision gehen. sehr mildes urteil!


Antwort
Zitat
Outbreaker5832
Beigetreten: 03.10.2008
Oldschool Grinder

Original von BudSpencer8

Original von Outbreaker5832

Original von BudSpencer8

Original von happyhumping

Original von BudSpencer8

Original von dak113
Also nochmal, welchen Sinn hat denn da eine Selbstanzeige?
So wie ich das aus google erfahren hab, sind Steuerschulden nach 5 Jahren verjährt, solang keine Selbstanzeige vorliegt, mit aber erst nach 10 Jahren. Also zeig ich mich an, bezahl für 10 Jahre und wander noch in Bau ?(

Der Punkt ist doch das eben KEINE Selbstanzeige vorlag.

Hoeness hat von Fahndern und Reportern Wind bekommen welche seinen Konten auf die Spur gekommen waren und hat dann vollkommen überhastet eine Selbstanzeige rausgehauen, welche eben a.) zu spät kam und b.) formale Fehler enthielt.

Somit gibts nix rumzuweinen, sondern zu aktzeptieren das die Gesetze so sind und nunmal für alle gleichermassen gelten.
Sollte man der Meinung sein dass das Urteil viel zu hart ist so finde man eine Partei welche die Strafe für Steuersünder senken möchte und wähle diese. Und fertig.

Die Staatsanwaltschaft hat doch zugegeben, dass es ohne die Selbstanzeige wohl kaum zu einem Verfahren gekommen wäre. Vor dem Hintergrund finde ich die 3.5 Jahre zu viel, WEIL unserer Recht diese eben zulässt. Das hat dann auch nichts mit der Summe zu tun. Gesetzesänderung muss her, dass man sich nicht mehr rauskaufen kann. Dazu waren 70mio von seinem Gewinn steuerfrei ... lol ?
Und wenn wir schon dabei sind, dann muss die grob fahrlässige Verschwendung von Steuergeld auch strafbar sein (siehe Großprojekte...).

Hat er das?

Jap.

Der entscheidende Punkt ist wohl das die Selbstanzeige nicht zu spät kam, sondern vor allem unvollständig war und somit nicht anerkannt werden kann vor Gericht.

ja und das ist seit paar Monaten schon der Kern der Diskkussion ^^


Antwort
Zitat
toad1
Beigetreten: 30.07.2010
Poker Player
dak113
Beigetreten: 25.04.2009
PokerStrategist

Also besser gar keine als eine unvollständige Selbstanzeige, gute Signalwirkung


Antwort
Zitat
RaiserBlade
Beigetreten: 17.10.2007
Oldschool Grinder

Mein Tipp:

Der Richter wollte seinen "guten Ruf" als "harter Hund" wahren und zudem das Signal "auch-ein-Hoeneß-muss-in-den-Knast" senden. Damit sind erstmal alle, außer den Bayernfans, zufrieden und jeder denkt "hach, das hätt ich ja nicht gedacht, dass der in Knast muss".
Jetzt kommt die Revision und ein anderer Richter, der die Selbstanzeige anerkennt.


Antwort
Zitat
AbbAUbaR
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Zieht sich halt jetzt noch drölf Monate hin.


Antwort
Zitat
AbbAUbaR
Beigetreten: 26.02.2007
Oldschool Grinder

Original von RaiserBlade
Mein Tipp:

Der Richter wollte seinen "guten Ruf" als "harter Hund" wahren und zudem das Signal "auch-ein-Hoeneß-muss-in-den-Knast" senden. Damit sind erstmal alle, außer den Bayernfans, zufrieden und jeder denkt "hach, das hätt ich ja nicht gedacht, dass der in Knast muss".
Jetzt kommt die Revision und ein anderer Richter, der die Selbstanzeige anerkennt.

Weiß nicht, warum das hier so pauschalisiert wird, nur weil N24 immer die gleichen drei Iditoten auf der Straße nach ihren 10 Jahren Lebenserfahrung fragt.

Ich und wohl auch ein paar andere Bayernfans können sehr wohl begreifen, dass Stereuhinterzieher verurteilt werden.


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Original von dak113
Also besser gar keine als eine unvollständige Selbstanzeige, gute Signalwirkung

Besser eine freiwillige und sorgfältig ausgearbeitete Selbstanzeige als eine hastig verfasste als Reaktion auf Presseberichte.


Antwort
Zitat
Fireandice23
Beigetreten: 30.05.2007
Elite Grinder

meint ihr uli bekommt im knast einen promibonus und kann sky abonnieren?


Antwort
Zitat
meppe
Beigetreten: 13.01.2009
Oldschool Grinder

Original von dak113
Also besser gar keine als eine unvollständige Selbstanzeige, gute Signalwirkung

besser seine steuern zahlen oder eine komplette selbstanzeige vorlegen...


Antwort
Zitat
BudSpencer8
Beigetreten: 16.06.2008
Oldschool Grinder

Die Gerichtssprecherin ist schon so ne Type...


Antwort
Zitat
toad1
Beigetreten: 30.07.2010
Poker Player

Original von Fireandice23
meint ihr uli bekommt im knast einen promibonus und kann sky abonnieren?

Dachte grad das gleiche. Sky go sollte drinne sein :f_cool: :f_biggrin:


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Hört doch mal auf über die Selbstanzeige zu spekulieren ...

Sie hatte keine strafbefreiende Wirkung (sonst Freispruch), was auch die Verteidigung in ihrem Plädoyer nicht behauptet hat.

Es geht nur noch um Strafzumessungsaspekte und damit um die Frage, ob Uli durch seine Selbstanzeige "versucht hat" sich steuerehrlich zu gerieren. Das ist ihm nicht gelungen und die Taktik der Verteidigung somit auch nicht aufgegangen.

Rechtsanwalt Feigen ist ein erfahrener Strafverteidiger, dem ich nicht zugetraut hätte, dass er so wenig unternimmt, um in der Beweisaufnahme die Höhe der Steuerschuld in Frage zu stellen und die Wirksamkeit der Selbstanzeige zu untermauern. Er hat - eigentlich - nichts getan.

Deshalb wird sich auch in der Revision nichts tun, da der BGH sich bei seiner Prüfung auf Rechtsfehler beschränken muss und gerade Strafzumessungserwägungen dem Tatrichter weitgehend vorbehalten bleiben, d.h. nur zur Aufhebung des Urteils führen, wenn der Tatrichter gewichtige Punkte übersehen oder falsch gewürdigt hat. Das wäre z.B. dann der Fall, wenn das Gericht Beweisanträge der Verteidigung (oder StA) zu unrecht abgewiesen hätte. Nur das gab es nicht, weil gar keine gestellt wurden... :rolleyes:

Die Revision ist (anders als hier einige offenbar meinen) keine zweite Tatsacheinstanz (wie die Berufung) !


Antwort
Zitat
AvantiC
Beigetreten: 07.04.2007
Poker Player
g0rd0nBleu
Beigetreten: 08.10.2010
PokerStrategist

revision der verteidigung


Antwort
Zitat
heltar
Beigetreten: 02.06.2006
PokerStrategist

Original von Dilas
Deshalb wird sich auch in der Revision nichts tun, da der BGH sich bei seiner Prüfung auf Rechtsfehler beschränken muss und gerade Strafzumessungserwägungen dem Tatrichter weitgehend vorbehalten bleiben, d.h. nur zur Aufhebung des Urteils führen, wenn der Tatrichter gewichtige Punkte übersehen oder falsch gewürdigt hat.

Die Revision ist (anders als hier einige offenbar meinen) keine zweite Tatsacheinstanz (wie die Berufung) !

Hier bei uns in Bayern ist alles möglich :f_cool:


Antwort
Zitat
ansHans
Beigetreten: 10.09.2006
Elite Grinder

Original von BudSpencer8
Die Gerichtssprecherin ist schon so ne Type...

Was macht die denn beim reden immer so die Augen zu?! Total creepy :f_eek:


Antwort
Zitat
Dilas
Beigetreten: 20.04.2008
Elite Grinder

Original von heltar

Original von Dilas
Deshalb wird sich auch in der Revision nichts tun, da der BGH sich bei seiner Prüfung auf Rechtsfehler beschränken muss und gerade Strafzumessungserwägungen dem Tatrichter weitgehend vorbehalten bleiben, d.h. nur zur Aufhebung des Urteils führen, wenn der Tatrichter gewichtige Punkte übersehen oder falsch gewürdigt hat.

Die Revision ist (anders als hier einige offenbar meinen) keine zweite Tatsacheinstanz (wie die Berufung) !

Hier bei uns in Bayern ist alles möglich :f_cool:

Der BGH sitzt aber (zum Glück) nicht in Bayern ;)


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Zitat
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