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Den Wegfall der Übertragungsrechte für die Premier League haben wir selbstverständlich bei unserer Kostenkalkulation berücksichtigt. Die Kostensteigerungen beispielsweise für die Übertragungsrechte der UEFA Champions League und UEFA Europa League liegen jedoch deutlich über der Ersparnis aus dem Wegfall der Premier League. Eine Preisanpassung konnte daher nicht vermieden werden.
Einmal im Kalenderjahr können wir die Preise anpassen, wenn wir Kostensteigerungen abdecken müssen. Dies ist in unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (Punkt 4) vermerkt.
Sie können sicher sein, dass wir eine Preisanpassung nur vornehmen, wenn es absolut notwendig ist. Dies kann bei unvermeidbaren Kostensteigerungen (zum Beispiel für Programmlizenzen, Kosten für technische Infrastruktur) erforderlich werden. Tritt dieser Fall ein, gestalten wir die Anpassungen für Sie so fair wie möglich. So gewähren wir Ihnen bei einer Erhöhung von über fünf Prozent stets ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht. Ferner bemühen wir uns, aktuelle Preise bis zum Ende Ihrer vereinbarten Vertragslaufzeit nicht zu ändern.
Als kleine Entschädigung für Ihre Unannehmlichkeiten schreiben wir Ihnen für Ihre Smartcard mit der Nummer 0010169316 einen Freifilm aus dem Sky Select Angebot gut. Sie haben damit die Möglichkeit, innerhalb der nächsten 30 Tage aus dem Angebot von Sky Select einen Film Ihrer Wahl zu genießen - und das völlig kostenlos.