Original von Tytem
ich wäre hier vorsichtig.Es ist ein Unterschied ob du es von einem Händler kaufst oder privat.Da Popsil wohl nicht als gewerblicher Händler aufgetreten ist, hat er auch keine gewährleistung zu bieten.
Er hat den Kaufvertrag doch eingehalten.
Du hast auf eine Lizens geboten.Die hast du auch bekommen,oder nicht?
Zum Zeitpunkt des Kaufes war sie doch auch gültig?
Das heist er brauch auch keine gewährleistung bieten.Wenn du direkt nach Kauf nichts bekommen hättest,dann kanst du ihn anzeigen wegen Betrug.
Er hat dir eine Lizens gegeben die gültig war zum kaufzeitpunkt.Wenn dann nach einiger Zeit die abgelaufen ist,dann ist das nicht mehr sein Problem.
Da kannst du ruhig klagen,da wirst du nichts bekommen.Holdem Manager lief als du es gekaufst hast.Also ist er seiner Verpflichtung nachgekommen.
Wenn du bei Ebay ein Spiel kaufst mit serial Nr. und die wird nach einiger Zeit gesperrt kannst du auch nicht den Kauf rückgängig machen,wenn es ein Privatkauf war.
Du irrst in mehreren Punkten. Der Einfachheit halber habe ich diese in deinem Post markiert.
1. Wer ein Produkt mehrfach ankauft, um es mit Gewinnabsicht weiter zu veräußern handelt nicht als Privatmann, sondern als Kaufmann (Händler). Ob pospisil dies beabsichtigt hat spielt hierbei keine Rolle.
Hieraus leitet sich auch die Gewährleistung ab.
2. Der Kaufvertrag wurde daher zwar zeitweise erfüllt, aber die angebotene Software wurde als Vollversion gekauft und erhebliche Merkmale (die Möglichkeit der langfristigen Nutzung) einer Vollversion sind nicht vorhanden.
3. Tatsächlich ist es genau nur das: Sein Problem.
Deiner eigenen Argumentation zufolge könnte man eine Demoversion als Vollversion verkaufen und dafür nicht belangt werden, da die Software bei Übergabe ja funktioniert hat.
Leider habe ich pospisil aus Mitgefühl und in festem Glauben, dass er an der Lösung des Problems arbeitet, den Rücken gestärkt. Das scheint ein Fehler gewesen zu sein.
Daher fordere ich hiermit pospisil ein letztes Mal auf, den Geschädigten einen Vorschlag zur Güte zu machen oder uns voll zu entschädigen.