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alg1 und kaution+erstausstattung?????

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jenn1134
Beigetreten: 26.08.2010
Poker Player

Hallo

Habe ein kleines bzw. grosses problem.Habe mich von meiner freundin getrennt.Wohnung läuft auf ihren Namen hat sie aber schon gekündigt. Kann zwar noch solange dort bleiben bis sie was neues hat aber was danach? Bin leider arbeitslos geworden und bekomme nur 617 euro alg 1 und habe keine möbel nix, ist alles ihrs habe nicht mal geld für die kaution. Was kann ich da tun habe auch niemals vorher komplett alleine gewohnt war vorher bei meinen eltern von dort direkt bei meiner ex eingezogen. Ich mein ich kann mir nicht mal ebend 1k leihen das ist nicht drin für möbel und kaution gibt es da möglichkeiten? Wohne in NRW würde mich über antworten sehr freuen und bitte vernünftige antworten das passt mir alles auch nicht aber ich weiss nicht weiter.

Danke im vorraus


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6 Antworten
jenn1134 Themenstarter
jenn1134
Beigetreten: 26.08.2010
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habe schon ne wohnung kostet 350 warm ist privat kaution will er die hälfte sofort. ja an möbel kann ich irgendwie dran kommen das stimmt aber was ist mit waschmaschine etc. das habe ich nicht und die hälfte der kaution habe ich auch nicht die können mir ja schlecht sagen such dir was ohne kaution ich wohne auch nicht in einer grosstadt ich kenne hier nicht eine einzige wg.


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jenn1134 Themenstarter
jenn1134
Beigetreten: 26.08.2010
Poker Player

bzw bei meinen eltern habe ich garnix mehr müste mir alles trotzdem besorgen.


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Also die Mietkaution muss man nicht auf einmal zahlen.

§ 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.

Als ALGI Bezieher steht dir eigentlich keine Waschmaschine etc auf Staatskosten zu (zumindest meines Wissens nach). Als ALGII Bezieher bekommt man für solche Ausgaben in gerechtfertigten Fällen z. B. ein Darlehen der ARGE.
Für die nötige Grundausstattung (Bett, Tisch, Stuhl bla) sollte man auch als ALGI Bezieher in einem speziellen Kaufhaus für sehr wenig Geld bekommen. Da kannst du dich bei der ARGE deiner Stadt erkundigen, ob es ein solches Kaufhaus gibt.

Du kannst, sofern dein ALGI unter einem gewissen Satz liegt, noch Wohngeld zusätzlich beantragen (ist aber meist nicht allzu viel).

Bei den meisten Städten und Gemeinden kannst du dir die nötigen Unterlagen und Info´s auch auf deren Website runterladen.


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jenn1134 Themenstarter
jenn1134
Beigetreten: 26.08.2010
Poker Player

Moin

war heute morgen beim amt die haben mir empfohlem wohngeld zu beantragen das würde mir am meisten bringen haben sie gesagt ansonsten würde ich nur 70 euro noch dazu bekommen.


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Waschmaschine + Trockner sind eh unverschaemt teuer, ich wasche heute noch bei anderen Leuten, also damit wuerde ich mich gar nicht erst rumschlagen.


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soldat461
Beigetreten: 07.10.2007
PokerStrategist

Waschmaschine, Fernseher etc. können von der ARGE übernommen werden. Zum Beispiel als Einmalzahlung zur Erstausstattung der Wohnung (ist ja dann deine erste alleinige und hast diese Hilfe noch nicht in Anspruch genommen). Wenn die sich doch querstellen, sollte ein Darlehen kein Probleme darstellen, welches du dann in Raten monatlich zurück zahlen musst.


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