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Autounfall ohne Schuld: wie +EV aus der Sache (Versicherung etc)

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Heinz021
Beigetreten: 27.09.2007
BlackMember

hallo,

im verlgeich mit anderen threads passe ich zwar nicht in den kummerkasten, allerdings ist dieser ein bisschen anonymer, daher hier.

leider hat es mich erwischt, überholende gegenseite ("geisterfahrer" für mich) ist mir auf meiner spur ins auto gefahren. weder habe ich etwas zum unfall beigetragen, noch hätte ich diesen verhindern können.
mir ist kaum was passiert, gegenseite hat was abbekommen (hubschrauber gekommen), aber auch nicht gelähmt oder so. beide fahrzeuge totalschaden.

natürlich hat man jede menge ärger, zeitverlust, finanzielle schäden; möchte daher anhand von erfahrungen gerne wissen wie man da am besten rauskommt. will niemanden bescheissen, aber halt das maximum was mir zusteht.

mein unfallwagen steht noch beim abschlepper, der für jeden tag standgebühr verlangt. soll nun vom sachverständigen besichtigt werden, nachher soll das auto in eine restwertebörse für wracks kommen.
ich bekomme dann die kohle für das wrack und der rest vom zeitwert.

ärgerlich ist, dass das auto schon 12 Jahre alt ist mit vielen km, aber in einem super zustand (vertreterauto).
man weiß ja, dass man nur annähernd das von der versicherung bekommt, was so ein auto tatsächlich wert ist, wird ja nur auf BJ und km geschaut.

versicherung meinte ich soll auflisten welche kosten ich hatte, mir fällt ein:
-rechnung vom abschlepper, noch nicht bekommen, kommt der zu mir (hat beide wracks mitgenommen)?
-zulassungsgebühr meines neuen autos
-maut-jahrekarte
-kumpel hat mich bei der polizei abgeholt (200km hin und zurück): kann ich sowas geltend machen?

fällt euch noch was ein?

bitte um rat, wie ich mich verhalten soll=)


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Zitat
19 Antworten
BadBeatPeat
Beigetreten: 17.08.2009
PokerStrategist

Ich hoffe du warst beim Arzt!

Hier findest du eig. alles : http://www.123recht.net/Ansprueche-an-die-gegnerische-Versicherung-__a319__p6.html


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feinheit
Beigetreten: 07.04.2008
PokerStrategist

evtl arztkosten und wegzeiten, die dir dadurch entstanden sind.


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Zitat
Heinz021 Themenstarter
Heinz021
Beigetreten: 27.09.2007
BlackMember

ja, ich war wegen meinem schleudertrauma 48h nach dem unfall beim hausarzt und dann noch mal 7 tage später dort.
dann wurde es soweit besser dass ich nicht mehr hin bin.
ich werde jetzt das attest anfordern.

ich sollte noch unbedingt erwähnen, dass ich ÖSTERREICHER bin.


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Zitat
dan1802
Beigetreten: 16.06.2012
PokerStrategist

nimm dir nen anwalt, den zahlt die gegnerversicherung und er setzt sich für deine interessen ein. der schickt dich zu einem gutachter und klagt dann direkt dein geld inkl. allem was dir zusteht ein.


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Zitat
aschi2k7
Beigetreten: 30.04.2007
PokerStrategist

Du warst auf dem Weg zu einem Kunden der dir 100k provision beschert hätte. Aufgrund deines Nichterscheinens hat er aber seinen Vertrag woanders unterschrieben.

Nachweisen, dass er wirklich den Vertrag bei dir abgeschlossen hätte.

Vermögensschaden :milord:


Antwort
Zitat
Heinz021 Themenstarter
Heinz021
Beigetreten: 27.09.2007
BlackMember

mag sein dass anwalt maxEV ist, aber ich möchte aus prinzip nicht dass bei der geschichte anwälte unnötig geld verdienen


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Zitat
Justchris1980
Beigetreten: 20.02.2008
PokerStrategist

Nimm einen Anwalt! Alles andere macht keinen Sinn und die Kosten des Anwalts muss die gegnerische Versicherung immer übernehmen.

Wenn Deine Karre nen Totalschaden hat kriegst Du nur den Zeitwert abzüglich des Restwertes. Kannst gegebenenfalls ein eigenes Gutachten einholen, wenn Dir das Gutachten der Versicherung nicht passt. Ob Dein Gutachter zu einem anderen Ergebnis kommt, ist im Zweifel offen. Wenn die Versicherung Dein Gutachten nicht akzeptiert, wirst Du für die Differenz vor Gericht ziehen müssen. Wenn Du dann unterliegst, zahlst Du die Anwalts- und Gerichtskosten selbst. Schleudertraume gibt übrigens beim AG Gelsenkirchen Buer 50,- € Schmerzensgeld (als besonderes Negativbeispiel). Mit mehr als 250 Euro solltest Du keinesfalls rechnen. Ansonsten gilt, dass Dir alle finanziellen Schäden ersetzt werden müssen die Dir entstanden sind und alle Ausgaben die ein vernünftig denkender Mensch tätigen müsste um die Folgen des Unfalles zu kompensieren.

Geld für die Jahresmautkarte wirds wohl eher nicht geben, weil das ja sog. Sowiesokosten sind.

Geld für den "Taxidienst" des Kumpels? Are u serious? Oder hat Dein Kumpel von Dir Spritgeld verlangt.

P.S. Alle Angaben beziehen sich auf das deutsche Recht und sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

P.P.S. Die Rechnung vom Abschlepper geht in der Regel auch direkt an die Versicherung.


Antwort
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Heinz021 Themenstarter
Heinz021
Beigetreten: 27.09.2007
BlackMember

danke für deine meinung chris, weiß ja dass du anwalt bist.

prinzipiell möchte ich es aber vermeiden vor gericht zu ziehen (zeit und aufwand in relation zum "gewinn"), würde das nur in erwägung ziehen, wenn ich das gefühl habe, dass mich die gegnerische versicherung arg verarschen will.
dauert ja jetzt noch bis ich mal zahlen zu sehen bekomme.


Antwort
Zitat
feinheit
Beigetreten: 07.04.2008
PokerStrategist

warum fällt die jahresmautkarte unter sowiesokosten? wenn er den Unfall nicht gehabt hätte, müsste er sich auch keine neue vignette besorgen.

sollte sich btw der mautaufkleber nicht komplett in alle einzelteile zerlegt haben, kannst du über den ÖAMTC eine ersatzplakette anfordern. kostet dann nur ca. 10€, bzw. für Mitglieder ists gratis.


Antwort
Zitat
Heinz021 Themenstarter
Heinz021
Beigetreten: 27.09.2007
BlackMember

danke für den tip, aber allein schon zum wrack hinfahren kostet fast gleich viel wie wenn ich mir ne karte für das restliche jahr kaufe.


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Zitat
DerBobs
Beigetreten: 01.08.2006
Oldschool Grinder

Original von Justchris1980
Geld für den "Taxidienst" des Kumpels? Are u serious? Oder hat Dein Kumpel von Dir Spritgeld verlangt.

naja er hätte im zweifel ja einfach ein taxi nehmen können.
Mietfahrzeug für die Dauer des Ausfalls kannst du i.d.R. auch geltend machen.


Antwort
Zitat
powl2007
Beigetreten: 28.07.2008
PokerStrategist

Mietfahrzeug maximal 14 Tage, da dies in der Regel ausreicht für Reparatur oder Neubeschaffung eines Fahrzeuges.


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DerBobs
Beigetreten: 01.08.2006
Oldschool Grinder

ist das so? wenn du dir nen neuwagen bestellst wartest du z. T. deutlich länger als 2 wochen. dann noch zulassung etc. ...


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Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Nimm dir einen Anwalt.
Selbst mit Anwalt hast du noch genug Stress und Ärger. Der holt dir aber wenigstens den max EV.

Habs selber durch und kann dir nur den Tipp geben.

Und noch einen: Versuch dich nicht zu viel zu ärgern, bringt sowieso nichts. Ein klassischer deal with it Fall. Dir ist nichts passiert, das zählt.


Antwort
Zitat
Spatorion
Beigetreten: 20.03.2010
PokerStrategist

Ich würde in diesem Fall auch absolut zu einem Anwalt raten. Das ist bei einem solchen Fall der einzig richtige Weg. (Wäre es jetzt irgendein winz Unfall mit kleinem Blechschaden ginge es auch ohne aber hier war ja mehr los)

Versicherungen versuchen für gewöhnlich alles um die Kosten klein zu halten und da wirst du nur verlieren, weil die eben Anwälte einsetzen.

Die Kosten für die ganze Sache sollten eigentlich von der Versicherung des Unfallgegners getragen werden, da er ja eindeutig den Unfall verursacht hat.

Neben dem Schmerzensgeld (was bei Schleudertrauma selten viel ist) wäre eventuell noch Verdienstausfall drin, je nachdem ob du krank geschrieben warst etc.


Antwort
Zitat
Heinz021 Themenstarter
Heinz021
Beigetreten: 27.09.2007
BlackMember

versicherung hat sich gemeldet was die gegenseite vor hat für mein auto zu bezahlen.

natürlich lächerlich wenig; dabei lässt mich weniger der betrag ragen sondern eher dass die die summe als "wiederbeschaffungswert" betiteln. sobald man mich für dumm verkaufen will geht beimir die hutschnur auf.

mautkarte sowie taxidienst habe ich entschädigung beantragt, man bat um genaue infos sowie rechnungen, als "unsinn" wie weiter oben beschrieben wurde das vorerst schon mal nicht abgetan.
mal schauen was dabei rum kommt.

das was ein anwalt imo realistisch noch rausholen kann, ist mir imo der aufwand und weiteren ärger nicht wert.

und da für mich vorerst dieses hier:

Versuch dich nicht zu viel zu ärgern, bringt sowieso nichts. Ein klassischer deal with it Fall. Dir ist nichts passiert, das zählt.

>all gilt, werde ich wohl klein bei geben...

ich mein, der gesamt-EV sinkt dabei halt rapide sobald ich meinen happiness-EV mitrechne.

noch was witziges:
ein junger türke hat mir sogar die, nach dem unfall mitgenommene, hutablage für 25€ abgekauft. er meinte er könne sie einem kumpel für 40€ weiterverkaufen.
ich habe mich sehr über die paar kröten gefreut, ich mein, wer hat das glück sowas an den mann zu bringen:D


Antwort
Zitat
RiotAZ
Beigetreten: 26.09.2006
Poker Player

Was haste denn bei einem Anwalt für Mehraufwand?
Hatte auch mal einen Auffahr Unfall,
Anwalt hat das aufgenommen und alles weitere erledigt.

Ich war nur beim Arzt und hab mir einen Gutachter gesucht, thats it.
Am Ende mehr Geld gemacht als wenn ich die KArre damals einfach so verkauft hätte.


Antwort
Zitat
Hennes
Beigetreten: 06.03.2006
Oldschool Grinder

Original von Heinz021
das was ein anwalt imo realistisch noch rausholen kann, ist mir imo der aufwand und weiteren ärger nicht wert.

und da für mich vorerst dieses hier:

Versuch dich nicht zu viel zu ärgern, bringt sowieso nichts. Ein klassischer deal with it Fall. Dir ist nichts passiert, das zählt.

>all gilt, werde ich wohl klein bei geben...

ich mein, der gesamt-EV sinkt dabei halt rapide sobald ich meinen happiness-EV mitrechne.

Und mit genau so was rechnen die Versicherungen.
Mich würde so ein Angebot wahrscheinlich nur anspornen und rein aus Prinzip alles dran setzen dass ich das Maximale raushole.

Los, trete denen mal richtig in die Eier ;)


Antwort
Zitat
DerExec
Beigetreten: 06.10.2007
PokerStrategist

Kurioserweise ist mir auch mal wieder einer reingefahren. Fast Totalschaden :f_ugly:

Diesmal war ich tiefenentspannt (habe mir mein eigenes Zitat von oben geistig vorgeholt). Läuft in etwa so ab:
- Aussteigen
- Freundlich Unfallgegner begrüßen (das ent-raged ungemein)
- Polizei rufen (immer, vor allem wenn man sich in der Unschuld sieht)
- Versicherungsdaten austauschen
- Unfallskizze anfertigen
- Auto ins Autohaus bringen (abschleppen oder selber fahren)
- Autohaus holt Gutachter, dem sie zusammenarbeiten
- der GA empfiehlt gleich einen Anwalt, mit dem Autohaus und GA zusammenarbeiten
- Vollmachten erteilen
- abwarten was der Anwalt macht
- reparieren lassen / abstoßen / whatever

Kosten für Mietwagen werden im übrigen nicht von der Versicherung bezahlt, wenn eine Teilschuld besteht. Auch nicht anteilig!
Wenn die Sache also nicht ganz eindeutig ist, lieber die Ausfallentschädigung nehmen, wenn kein Fahrzeug benötigt wird. Die bekommt man auch anteilig bezahlt.
(So wurde es mir diesmal vom Gutachter erklärt, kann also auch anders sein.)


Antwort
Zitat
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