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Erkennungsdienstliche Behandlung

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WhiteDevil
Beigetreten: 03.02.2006
PokerStrategist

moin, ich wurde zu einer erkennungsdienstlichen behandlung "eingeladen" und wollte mal nachfragen ob es etwas bringt, dagegen widerspruch einzulegen?

in dem schreiben steht unter begründung:
"Die Anordnung der Erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt auf Grundlage von § 81 b 2. Alternative Strafprozessordnung /StPO)."

auf der nächsten seite steht dann:
"Im Ermittlungsverfahren Az. ... wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie am ... in ... eine Straftat gem. § ... begangen haben."

kurze beschreibung der straftat...

"Die Art der Straftaten und deren Begehungsweise rechtfertigen die Besorgnis, dass Sie auch in Zukunft derartige Straftaten begehen werden."

"In der Vergangenheit sind Sie bereits wegen eines ähnlichen Deliktes in Erscheinung getreten." => Verfahren wurde eingestellt...

kurze beschreibung eines alten vorfalls...

"Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über die öffentliche Sicherheit u. Ordnung in M-V kann eine Person zur erkennungsdienstlichen Maßnahme vorgeladen werden. ..."

kurz gesagt...
ein laufendes ermittlungsverfahren und ein eingestelltes sollen die erkennungsdienstlichen maßnahmen rechfertigen... ich habe zwar nicht vor in nächster zeit straftaten zu begehen:rolleyes:, aber auf die maßnahmen habe ich irgendwie auch gar keine lust... meint ihr ich habe chancen mit einem widerspruch??? ?(
und wie sollte der widerspruch aussehen? mit begründung?


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8 Antworten
wusah
Beigetreten: 06.02.2006
Elite Grinder

kommt drauf an.

Rein aus interesse. Um was handelt es sich denn so ungefähr?


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Zitat
FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Du kannst Widerspruch einlegen, ich würds dir aber nicht empfehlen.

Maximal schiebst du die Behandlung auf, die Chancen, dass sie nicht durchgeführt wird sind sehr gering.

Falls du nicht gerade eine Diät machst und gerne das geringere Gewicht aufgenommen haben möchtest, dann geh einfach hin.

Dir steht immer frei, Widerspruch einzulegen - einfach rndm Google-Vorlage nehmen, Frist steht i.d.R. auf dem Schreiben(ansonsten ein Jahr).


Antwort
Zitat
WhiteDevil Themenstarter
WhiteDevil
Beigetreten: 03.02.2006
PokerStrategist

Original von FiftyBlume
Du kannst Widerspruch einlegen, ich würds dir aber nicht empfehlen.

warum würdest du es nicht empfehlen? nachteile sollten daraus ja nicht entstehen...
ich denke ich werde auf jeden fall widerspruch eingelgen, die frage ist nur wie die chancen stehen, dass es was bringt...

ich glaube schon das es negative auswirkungen haben wird, wenn man erstmal in dieser "verbrecherkartei" ist... z.b. bei verkehrskontrollen oder so... oder man wird erstmal überwacht...
deswegen möchte ich das eigentlich nicht und werde es versuchen mit einem widerspruch zu verhindern...


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Zitat
ZackiX
Beigetreten: 27.11.2007
Oldschool Grinder

Wie immer wenn es um Rechtsfragen geht GEH ZUM ANWALT!

OT: Du solltest Dich gegen die Erkennungsdienstliche Behandlung mit Händen und Füßen wehren, es entstehen Dir nur Nachteile, die Chance ist auch relativ gut dass Du sie nicht machen mußt, mit einem Anwalt ist die Chance noch einmal um ein ganzes Stück besser!

Gruß

ZackiX


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Zitat
WhiteDevil Themenstarter
WhiteDevil
Beigetreten: 03.02.2006
PokerStrategist

dann werd ich mal widerspruch einlegen, mal sehen was bei rauskommt...


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Zitat
lolyourmama
Beigetreten: 11.07.2009
PokerStrategist

Original von ZackiX
Wie immer wenn es um Rechtsfragen geht GEH ZUM ANWALT!

OT: Du solltest Dich gegen die Erkennungsdienstliche Behandlung mit Händen und Füßen wehren, es entstehen Dir nur Nachteile, die Chance ist auch relativ gut dass Du sie nicht machen mußt, mit einem Anwalt ist die Chance noch einmal um ein ganzes Stück besser!

Gruß

ZackiX

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Zitat
FidiFlush
Beigetreten: 14.04.2009
PokerStrategist

Das war sicherlich kein Kavaliersdelikt, erzähl doch mal etwas aus dem Nähkästchen :coolface:


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Zitat
obice
Beigetreten: 29.11.2006
PokerStrategist

ja, sag mal an was du gemacht hast.
so knapp nach halloween... hast bestimmt mit einem deiner streiche übertrieben nachdem du keine süßigkeiten bekommen hast.


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