moin, ich wurde zu einer erkennungsdienstlichen behandlung "eingeladen" und wollte mal nachfragen ob es etwas bringt, dagegen widerspruch einzulegen?
in dem schreiben steht unter begründung:
"Die Anordnung der Erkennungsdienstliche Behandlung erfolgt auf Grundlage von § 81 b 2. Alternative Strafprozessordnung /StPO)."
auf der nächsten seite steht dann:
"Im Ermittlungsverfahren Az. ... wird Ihnen vorgeworfen, dass Sie am ... in ... eine Straftat gem. § ... begangen haben."
kurze beschreibung der straftat...
"Die Art der Straftaten und deren Begehungsweise rechtfertigen die Besorgnis, dass Sie auch in Zukunft derartige Straftaten begehen werden."
"In der Vergangenheit sind Sie bereits wegen eines ähnlichen Deliktes in Erscheinung getreten." => Verfahren wurde eingestellt...
kurze beschreibung eines alten vorfalls...
"Gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 2 Gesetz über die öffentliche Sicherheit u. Ordnung in M-V kann eine Person zur erkennungsdienstlichen Maßnahme vorgeladen werden. ..."
kurz gesagt...
ein laufendes ermittlungsverfahren und ein eingestelltes sollen die erkennungsdienstlichen maßnahmen rechfertigen... ich habe zwar nicht vor in nächster zeit straftaten zu begehen:rolleyes:, aber auf die maßnahmen habe ich irgendwie auch gar keine lust... meint ihr ich habe chancen mit einem widerspruch???
und wie sollte der widerspruch aussehen? mit begründung?