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[Geschlossen] Passwörter von Freundin verwenden ? erlaubt ?

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ivanchecker
Beigetreten: 26.04.2011
PokerStrategist

Hallo liebe Pokerstrategen,

Meine Freundin hat nach einem schlimmen Streit mit ihrer Besten Freundin den Kontakt abgebrochen und weil sie kein Internet hat ... hat sie mir das Passwort von ihrer besten freundin gegeben ( facebook).

Ich sollte einigen Typen Angebote für Sex schicken .. so auf die Art " wollt ihr nich mal treffen und dann xxx und xxx " ..

Nun ging diese ehemalige beste Freundin zur POlizei und hat Anzeige erstattet...

Meine Frage deshalb .. hab ich was zu befürchten ?
Können die mir was ?
Obv nicht .. weil sie ja schuld is wem sie ihr Pw gibt .. ausserdem war die Freundin so drauf .. das man es durchaus glauben könnte es is von ihr

Bin für jeden post dankbar,

greetz :heart:


41 Antworten
Jaymalic
Beigetreten: 30.07.2006
Oldschool Grinder

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Du hast das nicht allen ernstes gemacht oder?


xaxabang
Beigetreten: 02.02.2007
Oldschool Grinder

Original von Jaymalic
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ohooooooooooooooooh....


lemslin
Beigetreten: 21.09.2009
Oldschool Grinder

cool =)

Hast du dich in ihren Account von deinem Internetanschluss eingeloggt? Hast Du ein VPN o.ä. benutzt?


JahZiak
Beigetreten: 19.05.2006
PokerStrategist

lol

depp


ivanchecker Themenstarter
ivanchecker
Beigetreten: 26.04.2011
PokerStrategist

Original von lemslin
cool =)

Hast du dich in ihren Account von deinem Internetanschluss eingeloggt? Hast Du ein VPN o.ä. benutzt?

jop von meinem mobile stick ..

Hab zwar nich wirklich oder so .. aber würd trotzdem gern wissen ob ich was befürchten muss

edit: ne leider kein vpn ..


Pyrololos
Beigetreten: 02.05.2008
PokerStrategist

Original von xaxabang

Original von Jaymalic
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ohooooooooooooooooh....

in


§ 187
Verleumdung.

Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


Wegen dem Sex-Zeug womöglich Verleumdung:
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wegen dem unerlaubten Benutzen ihres Accounts gibts sicher auch irgendwelche spezialgesetzlichen Regelungen.

Zivilrechtlich dann natürlich Schadensersatz wegen Rufschädigung mittels Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Denke aber aufgrund deiner geistlichen Reife wirds eh auf Jugendstrafrecht hinauslaufen.


ivanchecker Themenstarter
ivanchecker
Beigetreten: 26.04.2011
PokerStrategist

bitte ab jetzt nur ernstgemeinte beiträge die zum thema passen ... ;)

@belladonna ... rly ? ooh .. dann wären aber viele schon angezeigt worden .. thx für deine antwort ... jetzt krieg ich schon bissl muffelsausen


Kann sie beweisen, dass du/ihr es gewesen seid? Zeugen?
Gegen wen genau hat sie Anzeige erstattet?
Gibt Facebook bei sowas überhaupt IP Adressen raus?

Nicht dass ich dir weiterhelfen könnte, aber es würde mich mal interessieren :)


auf Antrag der Staatsanwaltschaft müssen die die IP rausgeben. Was viel interessanter ist ist aber eigentlich das dein Provider deine IP nicht speichern darf.. da du aber leider wahrscheinlich nur ne 1-5GB Flat hast dürfen die doch wieder speichern weil es für Abrechnungszwecke benötigt wird ^^


trekula
Beigetreten: 10.08.2007
PokerStrategist

und es hat noch keiner persocheck geschrien... :f_confused:


ivanchecker Themenstarter
ivanchecker
Beigetreten: 26.04.2011
PokerStrategist

whats my line now ? ^^ ...

das ganze auf meine 17 j freundin schieben ? ( no lvl )
kommt die besser davon ?

immerhin hatten wir ja nix gehackt oder so .. lediglich das pw verwendet das sie ihr gegeben hat ..

und diese sex sachen .. die schreibt sie mit jedem typen ..wir haben lediglich alles ihrem freund geschrieben .. nd 1-2 lines einigen ex freundn

thx weiterhin für eure hilfe ..


Pyrololos
Beigetreten: 02.05.2008
PokerStrategist

Genau sowas haben wir auch mit ICQ Accounts früher gemacht. War lustig zu sehen, wie der Typ nächsten Tag zum "Hack Opfer" ging und dachte es ginge mehr zwischen den beiden und sie wusste von nichts.

Wir waren 14, echt schöne Zeit gewesen.


Da ich solche Sachen selbst sehr Assi finde... manch junges Mädchen bringt sich wegen so nem scheiss Mobing um solltest du meiner Meinung nach zu Ihr hinfahren ihr erklären das du das warst... das die Sache dumm von dir war und ihr erklären das du in deinem Namen die Leute anschreibst und die Sache klarstellst.
Desweiteren solltest du Sie nett fragen ob sie die Anzeige zurück nimmt und eventuell solltest du ein kleines Präsent mitbringen.. nein kein benutztes Kondom oder ähnliches.


Original von Pyrololos

Original von xaxabang

Original von Jaymalic
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ohooooooooooooooooh....

in

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das könnte epic werden


Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

Original von ivanchecker
whats my line now ? ^^ ...

das ganze auf meine 17 j freundin schieben ? ( no lvl ) kommt die besser davon ?

Wie schon gesagt wurde, deine vermutete geistige Reife (bzw. das fehlen derselben) wird dazu führen, dass auch Du nach Jugendstrafrecht verurteilt werde würdest.
Sollte also keinen Unterschied machen.

PS: hoffentlich erwischen sie dich.....


Original von ivanchecker

das ganze auf meine 17 j freundin schieben ? ( no lvl )
kommt die besser davon ?

Denke das schenkt sich nichts, da bei dir wohl kaum Erwachsenenstrafrecht Anwendung finden wird.
Ob das jetzt für dich spricht, kannst du dir ja selbst denken :)
Alles immer gemäß dem Fall ein Staatsanwalt fängt überhaupt erst an zu ermitteln -> kann aber gut sein, da Cyber-Mobbing ja durchaus durch die Medien gegangen ist.

Zivilrechtlich kann sie halt Schadensersatz verlangen. Wenn sie nen guten Anwalt hat, kann der da gut was rausholen.


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