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[Geschlossen] selbst vor gericht verteidigen sinnvoll?

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bensen3k
Beigetreten: 02.09.2009
PokerStrategist

hey strategen,

ich wurde zu unrecht wegen eines diebstahls eines fahrrad zu einer geldstrafe von knapp 2300€ verurteilt. jetzt muss ich innerhalb von 14 tagen einspruch einlegen. der anwalt bei dem ich war, wollte einen vorschuss von 200€, z.z hab ich einen engpass mit geld weswegen ich mir einen anwalt nicht unbedingt leisten kann.

jetzt meinte der vater eines kumpels zu mir ich solle mich selbst verteidigen, da ich ja nichts verbrochen habe. ich hab das schloss vom fahrrad mit einer zange durchgeknipst, weil wir den schlüssel verloren haben, das bike gehörte einem kumpel,daraufhin kam die poliezi, hielt mich an, hat das bike beschlagnahmt weil es nicht mir gehört, der kumpel meinte dann das bike wäre geripped, woraufhin ich ihn erstmal geschützt habe, weil wir uns was überlegen wollten. jetzt kam aber schon der strafbehfel. und wenn ich mich nun dagegen nicht wehre, bin ich vorbestraft.

wäre es sinnvoll sich selbst zu verteidigen in so einem Fall, oder doch besser 200 locken irgendwie zusammen kratzen und ab zum anwalt?


56 Antworten
Faustfan
Beigetreten: 19.04.2005
Oldschool Grinder

du hast bis zu diesem punkt schon sehr viel falsch gemacht. würde dir auf jeden fall den anwalt empfehlen, bevor du dich noch tiefer in die scheiße reitest.


pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Ich checks nicht...du hast praktisch für einen kumpel das fahrrad geholt (und dabei das schloss kaputt gemacht). Dann wurdest du angehalten. Dein kumpel meinte jetzt das fahrrad ist geklaut und du schützt ihn? Wovor überhaupt?
Wieso habt ihr nicht beide von anfang an gesagt wie es aussieht, wenn dann niemand das fahrrad vermisst dürfte es gegessen sein. Wieso war dein kumpel überhaupt nicht dabei?

Anwalt ist obv...


lizard219
Beigetreten: 13.04.2007
Elite Grinder

Original von bensen3k
...der kumpel meinte dann das bike wäre geripped, woraufhin ich ihn erstmal geschützt habe...

auf deutsch heißt das, dass dein Kumpel das Fahrrad vorher geklaut hat, oder wie?

dann bleiben doch wohl nur 2 Optionen: dein Kumpel gibts zu oder nicht, weiß auch nicht was da nen Anwalt groß dran ändern soll, Zeugen gibts ja scheinbar.


pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Irgendwie gehörte es ja doch seinem kumpel...ich verstehe es wie gesagt auch nicht.
Wenn es vorher geklaut war, ist die verurteilung ja gerechtfertigt.


Schnarchsack
Beigetreten: 15.09.2005
PokerStrategist

Moin,

also erstmal was zu den Gebühren: 200,- € sind nur der Vorschuss. Bei Einspruch gegen einen Strafbefehl kommt es zu einer Hauptverhandlung. Die gesetzlichen Mittelgebühren, die der Anwalt nehmen muss, betragen ca. 500 € zzgl MwSt. Du solltest das abklären, bevor Du den Auftrag erteilst.

Andererseits kennt sich der Anwalt natürlich mit den ganzen Verfahrensvorschriften aus, das Geld wäre also sicherlich gut investiert.

Zur Sache selber ist es halt so, dass Du Dich nicht strafbar gemacht hast, weil Du keinen Vorsatz hattest. Du wustest nicht, dass das Rad nicht Deinem Kumpel gehört hat und wolltest Dir deshalb keine fremde Sache aneignen. Die Frage ist dann nur, ob und wie Du das beweisen kannst. Zur Not muss Dein Kumpel da aufklären und als Zeuge aussagen.

Viel glück!


Aber sowas von Anwalt... Geld ist nicht *so* wichtig, wenn's um 'ne Verurteilung geht...
Außerdem: Solange du unter 90 Tagessätzen liegst, bist du nicht "vorbestraft", es steht also nix im Führungszeugnis. Dann würd' ja jeder, der besoffen mal 'n Fahrrad klaut gleich keine Arbeit mehr kriegen...


Jadino
Beigetreten: 10.02.2009
PokerStrategist

Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen oder auch unmittelbar eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Bitte um Beratungshilfe aufsuchen. Über den Schein rechnet der Anwalt bzw. die Anwältin die Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Dabei ist eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die der Anwalt/die Anwältin allerdings auch erlassen kann.


Schnarchsack
Beigetreten: 15.09.2005
PokerStrategist

ja, Beratungshilfe gibts aber nur für Beratung und er braucht ja eine Verteidigung im Starfverfahren. Dafür gibt es keine Hilfe, ist wohl eher kein Fall der notwendigen Verteidigung ;-)


opabumbi
Beigetreten: 07.01.2007
BlackMember

Original von Schnarchsack
ja, Beratungshilfe gibts aber nur für Beratung und er braucht ja eine Verteidigung im Starfverfahren. Dafür gibt es keine Hilfe, ist wohl eher kein Fall der notwendigen Verteidigung ;-)

Aus reiner Neugierde:

a) gibt es in DE nur einen amtlichen Verteidiger, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt? Einen "Armenanwalt", dass grundsätzlich jeder (wenn kein Bagatellfall vorliegt) der sich keinen Anwalt leisten kann einen staatlich bezahlten VT bekommt kennt ihr nicht?

b) wann liegt in DE eine notwentige VT vor?

thx


Jadino
Beigetreten: 10.02.2009
PokerStrategist

Hmm, op will doch nur Ne Beratung oder hab ich, dass falsch gesehen.
Aber für mich als Laien ist sowieso nicht ganz nachvollziehbar, was OP hier will.

Er ist doch noch garnicht verurteilt worden oder?
Es gab doch noch gar kein Gerichtsverfahren oder?

Stellt sich für mich so dar:

OP "klaut" Fahrrad -> wird erwischt -> wird von der Polizei vernommen -> sagt nichts sinnvolles -> Staatanwatschaft stellt Verfahren gegen die Zahlung einer Geldstrafe ein

Aber eigentlich hat er nur, dass geklaute Fahrrad eines Freundes "befreit".

Freund müsste gestehen das er ein Fahrrad geklaut hat(na klar).
->Freund zahlt 2,3K
->Und OP hat immernoch eine Straftat begangen oder?

Original von opabumbi

Original von Schnarchsack
ja, Beratungshilfe gibts aber nur für Beratung und er braucht ja eine Verteidigung im Starfverfahren. Dafür gibt es keine Hilfe, ist wohl eher kein Fall der notwendigen Verteidigung ;-)

Aus reiner Neugierde:

a) gibt es in DE nur einen amtlichen Verteidiger, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt? Einen "Armenanwalt", dass grundsätzlich jeder (wenn kein Bagatellfall vorliegt) der sich keinen Anwalt leisten kann einen staatlich bezahlten VT bekommt kennt ihr nicht?

b) wann liegt in DE eine notwentige VT vor?

thx

#


Also wenn das Fahrrad vorher gestohlen wurde, dann obv Kumpel verpfeifen, statt eigne Zukunft zu ruinieren. Fahrraddiebe gehören eh in den Arsch gekniffen, aber richtig! Anscheinend hat er dich darüber ja im Unklaren gelassen.

Falls er es nicht geklaut hat, sondern geschenkt, gefunden oder sonstwas, dann soll er halt behaupten es sei seines und dafür aussagen. Solang es nicht als gestohlen oder vermisst gemeldet wurde ist doch Wurscht; wo kein Kläger, da kein Richter.

Ist kein Wissen, nichtmal Halbwissen. Nur meine Meinung.


Hennes
Beigetreten: 06.03.2006
Oldschool Grinder

Dein Kumpel muss dich da rausboxen. Macht er das nicht, ist er es nicht Wert und dann kannst du ihn ohne schlechtes Gewissen in die Pfanne hauen

just my 2cents


flashfy
Beigetreten: 25.03.2006
PokerStrategist

Original von Hennes
Dein Kumpel muss dich da rausboxen. Macht er das nicht, ist er es nicht Wert und dann kannst du ihn ohne schlechtes Gewissen in die Pfanne hauen

jap, genau das


Chewie
Beigetreten: 02.09.2007
PokerStrategist

Original von Hennes
Dein Kumpel muss dich da rausboxen. Macht er das nicht, ist er es nicht Wert und dann kannst du ihn ohne schlechtes Gewissen in die Pfanne hauen

just my 2cents

#2 Du hast dein beste getan, wolltest scheinbar nur helfen, hast probiert ihn zu schützen, jetzt ist es für ihn ader Zeit reinen Tisch zu machen bevor du zu Schaden kommst.


hoffentlich werdet ihr beide bestraft,damit ihr auch etwas daraus lernt.


Würde mich auch selber verteidigen und dann das ganze Gericht mit einer soliden Vorstellung auseinanderficken.
Wie der Typ bei "Das perfekte Verbrechen"


bensen3k Themenstarter
bensen3k
Beigetreten: 02.09.2009
PokerStrategist

Original von lizard219

Original von bensen3k
...der kumpel meinte dann das bike wäre geripped, woraufhin ich ihn erstmal geschützt habe...

auf deutsch heißt das, dass dein Kumpel das Fahrrad vorher geklaut hat, oder wie?

dann bleiben doch wohl nur 2 Optionen: dein Kumpel gibts zu oder nicht, weiß auch nicht was da nen Anwalt groß dran ändern soll, Zeugen gibts ja scheinbar.

ja genau, er hats im besoffenen irgendwoe mitgenommen, abgeschlossen, den schlüssel verloren, mein bike war kaputt, brauchte eins, er nimm meins, steht unten, er 3 tage den schlüssel gesucht, dann meinte er ja schlüssel verpeilt, müssen wir so auf machen, ich habs dann gemacht daraufhin kam die bullerrei, jetzt wurde ich schon verurteilt, muss einspruch einlegen, und frage mich ob es besser ist einen anwalt einzuschalten oder doch selbstverteidigen, obwohl ich davon ja kein plan habe. das ganze wird dann vor gericht in einer hauptverhandlung nochmal durchgekaut. ich weiß halt nicht was da jeztt alles auf mich zu kommt, falls ich mir keinen anwalt nehme.


pg89
Beigetreten: 05.04.2008
Oldschool Grinder

Alter...wenn deine aussage auch nur halb so verwirrend und unstrukturiert ist wie deine posts hier hast du ohne anwalt eh keine chance.
Nimm dir einen anwalt und bringe deinen "kumpel" zur aussage bzw. sag was sache ist. Ansonsten sieht es auch mit dem besten anwalt dünn für dich aus.


AyCaramba44
Beigetreten: 27.04.2010
BlackMember

Vielleicht solltest du dir erstmal ganz klar und verständlich der Reihe nach aufschreiben was genau passiert ist und vorallem vollständig, also keine Kleinigkeiten vergessen... das hilft dir dann auch bei dem Anwalt und vor Gericht!

Datum1: Ereigniss1
Datum2: Ereigniss2
...

Uns sei ehrlich bei der Sache. Wenn der Freund das Fahrrad gestohlen hat, dann ist es eben so und wenn er dich dann noch ein Fahrrad aufbrechen läßt, welches er erst gestohlen hat, dann angeschlossen hat und dann den Schlüssel verloren hat, dann hat er es eben nicht besser verdient.

PS: Irgendwie schon eine crazy Geschichte, die man wohl zu Recht nicht einfach so glauben wird, da sonst jeder einen Freihfahrtsschein für Diebstäle hätte.


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