Vielleicht hat er ja die Bullen gerufen und dich dann zum knacken geschickt...wie sonst waren sie so schnell am Tatort ♠_o:
sicker Krimi hier
Vielleicht hat er ja die Bullen gerufen und dich dann zum knacken geschickt...wie sonst waren sie so schnell am Tatort ♠_o:
sicker Krimi hier
Irgendeiner der Beteiligten levelt hier den anderen hab ich das Gefühl...
@topic: Obv Anwalt ist obv.
Original von Schnarchsack
Moin,also erstmal was zu den Gebühren: 200,- € sind nur der Vorschuss. Bei Einspruch gegen einen Strafbefehl kommt es zu einer Hauptverhandlung. Die gesetzlichen Mittelgebühren, die der Anwalt nehmen muss, betragen ca. 500 € zzgl MwSt. Du solltest das abklären, bevor Du den Auftrag erteilst.
Andererseits kennt sich der Anwalt natürlich mit den ganzen Verfahrensvorschriften aus, das Geld wäre also sicherlich gut investiert.
Zur Sache selber ist es halt so, dass Du Dich nicht strafbar gemacht hast, weil Du keinen Vorsatz hattest. Du wustest nicht, dass das Rad nicht Deinem Kumpel gehört hat und wolltest Dir deshalb keine fremde Sache aneignen. Die Frage ist dann nur, ob und wie Du das beweisen kannst. Zur Not muss Dein Kumpel da aufklären und als Zeuge aussagen.
Viel glück!
Die Frage wäre eher, ob er das denn müsste.
Noch gibt es eine Unschuldsvermutung und der Staatsanwalt ist in der Pflicht, die Schuld zu beweisen (im weitesten Sinne). Nicht der Angeklagte seine Unschuld.
Oder hat Schäuble mittlerweile doch gewonnen?
Wenn ja, möchte ich hiermit den ersten offiziellen Gottesbeweis anführen: Niemand kann beweisen, dass es Gott nicht gibt. Also gibt es ihn - q. e. d.
Naja, die tatsachen sind nunmal dass er ein schloss durchgekniffen hat und das fahrrad entwendet hat. Das reicht als beweis für eine anklage erstmal aus.
So einfach sagen "der und der hat mich aber geschickt und gesagt es ist sein fahrrad" ist nicht, sonst könnte man niemanden mehr anklagen.
warum posten hier Leute, die von der Materie keine Ahnung haben (auf die Aussage von RondellBeene bezogen)
Persocheck pls...
Wo ist das Problem, dass dein Kumpel einfach der Polizei sagt wie es ist?!
Original von opabumbi
Original von Schnarchsack
ja, Beratungshilfe gibts aber nur für Beratung und er braucht ja eine Verteidigung im Starfverfahren. Dafür gibt es keine Hilfe, ist wohl eher kein Fall der notwendigen Verteidigung ;-)Aus reiner Neugierde:
a) gibt es in DE nur einen amtlichen Verteidiger, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt? Einen "Armenanwalt", dass grundsätzlich jeder (wenn kein Bagatellfall vorliegt) der sich keinen Anwalt leisten kann einen staatlich bezahlten VT bekommt kennt ihr nicht?
b) wann liegt in DE eine notwentige VT vor?
thx
a.) "Armenanwalt" = Prozesskostenhilfe gibtr es nur im Zivilrecht und nicht zur Strafverteidigung.
b.) Man bekommt (völlig unabhängig vom Einkommen) einen sog. "Pflichtverteidiger" in den Fällen notwendiger Verteidigung gem. § 140 StPO
§ 140
(1) Die Mitwirkung eines Verteidigers ist notwendig, wenn
1.
die Hauptverhandlung im ersten Rechtszug vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet;
2.
dem Beschuldigten ein Verbrechen zur Last gelegt wird;
3.
das Verfahren zu einem Berufsverbot führen kann;
4.
gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft nach den §§ 112, 112a oder einstweilige Unterbringung nach § 126a oder § 275a Absatz 6 vollstreckt wird;
5.
der Beschuldigte sich mindestens drei Monate auf Grund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden hat und nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen wird;
6.
zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten seine Unterbringung nach § 81 in Frage kommt;
7.
ein Sicherungsverfahren durchgeführt wird;
8.
der bisherige Verteidiger durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen ist.
(2) In anderen Fällen bestellt der Vorsitzende auf Antrag oder von Amts wegen einen Verteidiger, wenn wegen der Schwere der Tat oder wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage die Mitwirkung eines Verteidigers geboten erscheint oder wenn ersichtlich ist, daß sich der Beschuldigte nicht selbst verteidigen kann, namentlich, weil dem Verletzten nach den §§ 397a und 406g Abs. 3 und 4 ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Dem Antrag eines hör- oder sprachbehinderten Beschuldigten ist zu entsprechen.
muss er denn für den Pflichtverteidiger hinterher auch was berappen oder wäre das die günstigere Lösung?
die andere Frage ist.. hat OP nur das Schloss geknackt oder auch das Fahrrad mitgenommen?
So wie ich das verstehe hat er es auch mitgenommen. Keine ahnung wieso der kumpel nichtmal dabei war, irgendwie passt die geschichte auch hinten und vorne nicht.
Original von Siedepunkt
warum posten hier Leute, die von der Materie keine Ahnung haben (auf die Aussage von RondellBeene bezogen)
Gut, dann ziehe ich meine Aussage zurück, da Du Dir ja sicher zu sein scheinst, dass man als Angeklagter vor Gericht seine Unschuld zu beweisen habe
Original von Bluejanis
muss er denn für den Pflichtverteidiger hinterher auch was berappen oder wäre das die günstigere Lösung?die andere Frage ist.. hat OP nur das Schloss geknackt oder auch das Fahrrad mitgenommen?
Schau Dir die Voraussetzungen des § 140 StPO (s.o.) nochmal an: Er bekommt definitiv keinen Pflichtverteidiger, weil kein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt.
(zu Deiner Frage: Im Falle einer Verurteilung muss man die Kosten des Pflichtverteidigers an die Staatskasse erstatten - "Kosten trägt der Angeklagte" / bei Freispruch trägt die Staatskasse alle Kosten und notwendigen Auslagen, also auch die Verteidigerkosten)
...und zur Ausgangsfrage: € 200,00 Honorar für einen Verteidiger sind ein Schnäppchen.
Die gesetzlichen Gebühren (nach dem RVG) belaufem sich in Deinen Fall auf ca. € 500,00.
Ich frage mich, was Dir der Anwalt da angeboten hat, denn er darf eigentlich nicht unter den gesetzlichen Gebühren abrechnen (wäre standeswidrig nach $ 49 b BRAO)
Geh also unbedingt drauf ein, falls es wirklich ein Fachanwalt für Strafrecht und kein "Wald und Wiesen" Anwalt ist. Du selbst kannst nur Fehler machen und am Ende draufzahlen.
"Vorbestraft" bist Du übrigens erst ab einer Geldstrafe von über 90 Tagessätzen oder als Wiederholungstäter.
(§ 49b BRAO Vergütung
(1) Es ist unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt. 2Im Einzelfall darf der Rechtsanwalt besonderen Umständen in der Person des Auftraggebers, insbesondere dessen Bedürftigkeit, Rechnung tragen durch Ermäßigung oder Erlass von Gebühren oder Auslagen nach Erledigung des Auftrags.)
Dein Freund klaut besoffen ein Fahrrad und schliesst es dann nachts ganz entspannt an? (hatte vorsichtshalber ein Schloss dabei, oder war das alles später?)
Klingt nicht so als wäre das nur "ich war besoffen und musste nach hause"!!!
Dich dann loszuschicken um sein geklautes Fahrrad zu knacken ist echt fair^^
Original von bensen3k
hey strategen,ich wurde zu unrecht wegen eines diebstahls eines fahrrad zu einer geldstrafe von knapp 2300€ verurteilt. jetzt muss ich innerhalb von 14 tagen einspruch einlegen. der anwalt bei dem ich war, wollte einen vorschuss von 200€, z.z hab ich einen engpass mit geld weswegen ich mir einen anwalt nicht unbedingt leisten kann.
jetzt meinte der vater eines kumpels zu mir ich solle mich selbst verteidigen, da ich ja nichts verbrochen habe. ich hab das schloss vom fahrrad mit einer zange durchgeknipst, weil wir den schlüssel verloren haben, das bike gehörte einem kumpel,daraufhin kam die poliezi, hielt mich an, hat das bike beschlagnahmt weil es nicht mir gehört, der kumpel meinte dann das bike wäre geripped, woraufhin ich ihn erstmal geschützt habe, weil wir uns was überlegen wollten. jetzt kam aber schon der strafbefehl. und wenn ich mich nun dagegen nicht wehre, bin ich vorbestraft.
wäre es sinnvoll sich selbst zu verteidigen in so einem Fall, oder doch besser 200 locken irgendwie zusammen kratzen und ab zum anwalt?
soviel facepalm kann ich gar nicht verteilen wie diese geschichte verdient hat.
Lass dir mal Eier wachsen und steh zu der Scheiße die dein "Kumpel" und du verzapft haben.
1. klauen einstellen
2. job suchen
3. neue freunde suchen
4. auf die tollen tipps der väter alter "freunde" nichts mehr geben
5. anwalt einschalten und hoffen
6. in zukunft grips einschalten
7. ...
8. PROFIT!
ich bin echt immer wieder überrascht mit welcher Naivität manche Leute durchs Leben gehen.
Original von Dilas
Original von opabumbi
Original von Schnarchsack
ja, Beratungshilfe gibts aber nur für Beratung und er braucht ja eine Verteidigung im Starfverfahren. Dafür gibt es keine Hilfe, ist wohl eher kein Fall der notwendigen Verteidigung ;-)Aus reiner Neugierde:
a) gibt es in DE nur einen amtlichen Verteidiger, wenn eine notwendige Verteidigung vorliegt? Einen "Armenanwalt", dass grundsätzlich jeder (wenn kein Bagatellfall vorliegt) der sich keinen Anwalt leisten kann einen staatlich bezahlten VT bekommt kennt ihr nicht?
b) wann liegt in DE eine notwentige VT vor?
thx
....
danke
die polizei weiß doch nicht das das fahrrad geklaut bzw gefunden wurde von deinem freund, ergo geht der hin und sagt, ist meins--->habe freund beauftragt das schloss zu knacken da schlüssel verloren...
passt doch auch gut, wenn das fahrrad vor der wohung deines freundes stand...
problem solved?
Nimm doch einfach die vorstrafe hin und gut is.
scheint ja sogar nur ne geldstrafe zu geben.
Also wenn ich das richtig verstanden habe: Ist das Bike geklaut von nem Freund. Der das ganze dann abschliesst (wtf). Oder was wahrscheinlicher ist: Freund sieht cooles Bike, schickt ihn hin mit der Ausrede er habe den Schlüssel verloren. OP knackt das Ding (wieso sonst hat man bitteschön ne Zange da um Schlösser zu knacken) und wird erwirscht (entweder Cops per Zufall da oder Freund hat dich verpetzt).
Theoretisch könnte der Freund ja behaupten er habe das Bike gekauft. kA wie das bei Fahrräder aussieht, haben die Namen oder Rahmennr. ?
Falls nein -> obv Freund gibts zu und du kommst ungeschworen davon. Freund würd ich so oder so nie mehr sehen
Original von bensen3k
ich hab das schloss vom fahrrad mit einer zange durchgeknipst, weil wir den schlüssel verloren haben
[...]
das bike gehörte einem kumpel,daraufhin kam die poliezi, hielt mich an, hat das bike beschlagnahmt weil es nicht mir gehört
[...]
der kumpel meinte dann das bike wäre geripped, woraufhin ich ihn erstmal geschützt habe, weil wir uns was überlegen wollten.
Dein Kumpel war also beim Schloßknacken dabei und als Polizei dich erwischte sagt er diesen das Rad sei gestohlen?
Original von bensen3k
er hats im besoffenen irgendwoe mitgenommen, abgeschlossen, den schlüssel verloren
[...]
mein bike war kaputt, brauchte eins, er nimm meins
Was hat nun dein Bike damit zu tun und warum nimmt ers wenns kaputt ist?
Original von bensen3k
er 3 tage den schlüssel gesucht, dann meinte er ja schlüssel verpeilt, müssen wir so auf machen
[...]
ich habs dann gemacht daraufhin kam die bullerrei, jetzt wurde ich schon verurteilt, muss einspruch einlegen, und frage mich ob es besser ist einen anwalt einzuschalten oder doch selbstverteidigen, obwohl ich davon ja kein plan habe.
Meinst du, wenn Jmd von etwas weder Plan noch Erfahrung hat und es schon um etwas wichtigeres geht sollte es dennoch alleine durchführen?
Du solltest die Geschehnisse wirklich mal verständlich aufschreiben.
Man bekommt den Eindruck du weist um die Ereignisse selbst nicht so recht bescheid was schon sehr wie erfundenen Storyteilen wirkt.
Original von davide1988
Nimm doch einfach die vorstrafe hin und gut is.scheint ja sogar nur ne geldstrafe zu geben.
kennst du die Konsequenzen?