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Streit mit Ex-Vermieterin um Kaution

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TheBrain90
Beigetreten: 05.07.2008
Oldschool Grinder

Hallo zusammen,

vor ein paar Monaten hab ich schonmal über ein Problem mit meiner damaligen Vermieterin berichtet (vermieter kündigt nach unerlaubtem wohnungszutritt).

Zusammenfassung:
Sie verschafft sich während meines Urlaubs Zutritt zu meiner Wohnung und schreibt ne dreiste Kündigung, weil die Wohnung angeblich völlig verdreckt sei.

Mittlerweile bin ich aus der Wohnung ausgezogen und hatte seitdem auch nichts mehr von ihr gehört. Jetzt hab ich nen Brief von ihr erhalten, dass ich anteilig 270€ für eine neue Matratze und 30€ für nen Duschvorhang zahlen soll, damit ich meine Kaution i.H.v. 230€ (!) wiederbekomme. Hatte ihr dann geschrieben, dass sie mir bitte ne Quittung schicken soll. Heute hat sie dann wutentbrannt bei meinen Eltern angerufen (die Tel-Nummer stand im alten Mietvertrag) und wohl ziemlich über mich hergezogen (ums mal freundlich auszudrücken). Außerdem hat sie jetzt ne Frist bis nächsten Freitag gesetzt, da sie sonst meinen Arbeitgeber einschaltet (hatte sie btw. am Anfang der Auseinandersetzung schonmal gedroht).

Wie würdet ihr euch in der Situation verhalten? Ich werde auf jeden Fall versuchen noch nen Termin beim Mieterschutzbund zu bekommen, jedoch sehe ich generell noch 2 Probleme:
- sie weiß (woher auch immer) meine neue Adresse und ich hab Angst, dass sie sich an meinen neuen Vermieter oder die Hausverwaltung wendet.
- selbst wenn ich zahlen würde (und somit 70€ Verlust mache), garantiert mit ja niemand, dass sie mir problemlos die Kaution gibt und ich nie wieder was von ihr höre.

Danke schonmal im Voraus!


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6 Antworten
cameljokey
Beigetreten: 26.09.2011
Poker Player

beim mieterschutzbund anmelden.

zu problem 1: na und? meinste, die schmeißen dich dann auch raus? lass dir das ganze vom mieterschutz dokumentieren und gibs dem neuen vermieter. sprich mit ihm, bevor die frau es getan hat.

zu problem 2: die rechnung zahlst du nur, wenn sie dir eine rechnung gibt und beweisen kann, dass du durch fahrlässigkeit für den schaden verantwortlich bist.
das lässt du dir dann wiederum quittieren und setzt ein schreiben auf, in dem steht, dass die wohnung einvernehmlich übergeben wurde. wenn sie dann die kaution nicht rausrückt zeigst du sie an. feddich.


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Rubnik
Beigetreten: 12.02.2006
Oldschool Grinder

zu2: ich würde halt 70€ bezahlen und ihr die kaution lassen

wg Arbeitgeber: sage Ihr, dass Du sie anzeigen wirst falls sie das tut und mach das dann ggf. auh; schon alleine dass sie deine eltern kontaktiert ist imo fragwürdig, da könnte die aber wohl ein jurist eher was dazu sagen.

sry4 hingerotze, tastatur mag nicht so richtig...


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FiftyBlume
Beigetreten: 06.06.2010
PokerStrategist

Lass es eskalieren und versuch mal in Erfahrung zu bringen, was du da für ne Matratze hattest...

war doch todsicher keine im vierstelligen Bereich und du hast niemals in wenigen Jahren 300 Euro durchgelegen^^


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MiepdiBiepdi
Beigetreten: 29.11.2006
BlackMember

geh doch einfach direkt zum Anwalt, lass den eine Gegenoffensive starten und schon ist sie klein mit Hut! Hausfriedensbruch, Eltern bzw. Arbeit anrufen, hohe Kosten ohne Quittung.... der Anwalt hat so viel gute Munition um ihr richtig Feuer zu machen


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NYCityboy
Beigetreten: 31.01.2011
Poker Player

Wenn sie zu deinem Vermieter bzw. Arbeitgeber geht und irgend etwas über dich erzählt, was nichts mit eurer Kaution zu tun hat, könntest du sie auch wegen übler Nachrede bzw. Verleumdung dran kriegen....und das ist absolut kein Kavalliersdelikt!


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Pornator
Beigetreten: 26.10.2007
Poker Player

- sie weiß (woher auch immer) meine neue Adresse und ich hab Angst, dass sie sich an meinen neuen Vermieter oder die Hausverwaltung wendet.

ist sicherlich nicht schön, aber totally wayne. nur weil dein alter vermieter schlecht über dich reden sollte, stellt das kein kündigungsgrund für den neuen vermieter da.

es dürfte außerdem eine pflicht des mieters sein, dem alten vermieter die neue adresse mitzuteilen, da der alte vermieter noch forderungen gegen den alten mieter haben kann (bspw. Betriebskostenabrechnung).

mit deiner kaution: was habt ihr im übergabeprotokoll festgelegt bzgl. eventueller mängel? steht im protokoll nichts, hast du anspruch auf deine volle kaution bzw. der vermieter ist berechtigt einen kleinen teil (max 3-fache der Betriebskostenvorauszahlung) einzubehalten.


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