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Versuchter Einbruch...
 
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Versuchter Einbruch -> wer zahlt kaputte Wohnungstür

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krong Themenstarter
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Unsere HR Versicherung will uns/ihr dazu nichts schriftliches geben.
Kann ich auch verstehen, warum sollte sich ne Versicherung hier bei theoretischen Fällen schriftlich festlegen?

Meine Idee war es jetzt, die Vermieterin zu bitten, mal bei der Gebäudeversicherung nachzuhaken, was denn die Aufnahme solcher Schäden als Mehraufwand für die Mieter bedeuten würde. Sie meinte, dass sie das schon gemacht hat und dass derartige Schäden nicht in der Gebäudeversicherung abgedeckt werden können. Sie ist weiterhin felsenfest davon überzeugt, dass derartige Schäden über die HR Versicherungen der Mieter abgedeckt werden müssen. Bei 10 Parteien müsste das erstmal jede HR Versicherung so sehen und vor allem müssten erstmal alle Mieter ne HR haben. Das ist doch Unsinn?

Grundsätzlich hab ich überhaupt keine Lust mich mit dem Thema weiter zu beschäftigen. Wir haben ne neue Tür drin und alles gut. Trotzdem nervts etwas, dass man bei der Geschichte so extrem konträre Einschätzungen bekommt.


Antwort
Zitat
DoktorRob
Beigetreten: 17.07.2008
PokerStrategist

..


Antwort
Zitat
Kuschelbaer
Beigetreten: 08.04.2006
BlackMember

Habe aktuell einen ganz ähnlichen Fall:

[*] Versuchter Einbruch gescheitert, Tür aber ordentlich beschädigt
[*] ich selbst war nur Untermieter
[*] keine Hausratversicherung
[*] Anzeige bei der Polizei erstattet
[*] Vermieter meint ich soll das meiner Haftpflicht melden -> die erklärt sich aber für unzuständig
[*] Gebäudeversicherung vom Vermieter meint, ich soll das meiner Hausratversicherung melden -> hab ich nicht

Wir bitten Sie, den Schaden Ihrer Hausrat und nicht Ihrer Haftpflichversicherung zu melden. Diese ist dafür zuständig.
Sollte Ihr Versicherungsberater anderer Meinung sein, bitten wir diesen Rücksprache mit uns zu halten.

Ich werde da heute also anrufen und darauf hinweisen, dass die Gebäudeversicherung dafür zuständig ist und falls nicht, das ganze ein Problem des Vermieters ist, richtig?
Und ändert die Tatsache, dass ich nur Untermieter war irgendetwas an dem Sachverhalt?


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Was ist ein Zwischenmieter? Meinst du Untermieter?


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Zitat
Kuschelbaer
Beigetreten: 08.04.2006
BlackMember

Genau!


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Zitat
Bierb4ron
Beigetreten: 05.04.2009
BlackMember

mir ist nicht ganz klar, warum die tür zur wohnung eines anderen zu deinem hausrat zählen sollte. wenn das so wäre, solltest du vielleicht die wohnungstür mitnehmen, sobald du ausziehst. Ich unterstelle der rechtsprechung in deutschland grundsätzlich eine gewisse logik. meinem empfinden nach wäre es jedoch nicht logisch, sollte die wohnungstür zu deinem hausrat und deren reparatur nach fremdverschuldeter beschädigung in deinen verantwortungsbereich fallen.


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Zitat
krong Themenstarter
Moderator
krong
Beigetreten: 26.12.2005
PokerStrategist

Viel Glück, dass sich das bei dir vernünftig klärt.
Da du keine Hausrat hast, bleibt der Vermieter auf den Kosten sitzen.


Antwort
Zitat
MLP123
Beigetreten: 30.05.2006
Oldschool Grinder

Nach §540 Abs.2 BGB haftest du nicht gegenüber dem Vermieter; dh der Vermieter kann gegen dich keine Ansprüche geltend machen. Der Vermieter muss sich an den Hauptmieter halten, unabhängig davon, ob die Erlaubnis zur Untervermietung erteilt wurde oder nicht.

Der Hauptmieter muss ebenfalls nicht zahlen, da wie bereits hier mehrfach geschrieben dies zum Verantwortungsbereich des Vermieters gehört. Dies gilt unabhänig davon, ob eine Versicherung einspringt. Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Schaden seiner Versicherung zu melden.

Sollte der Hauptmieter trotz zahlen und von dir Regreß fordern, kannst du dies mit Blick auf die Rechtslage verweigern.


Antwort
Zitat
Carty
Beigetreten: 17.05.2006
Elite Grinder

Wie sie es immer wieder versuchen und dem (ahnungslosen) Mieter den Schaden aufzudrücken...unfassbar :f_rolleyes:


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Zitat
Synovate
Beigetreten: 10.12.2008
Poker Player

Selbst wenn du eine Hausratversicherung hättest, würde ich diesen Schaden nicht über die eigene Hausrat-Versicherung regulieren lassen.
Dir kann auch ziemlich egal sein, ob die Vermieterin privat für den Schaden aufkommt, oder eine eigene Versicherung hat, die den Schaden reguliert.

Es gilt:
§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB
"Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten."


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Zitat
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