Original von ilona
Und um Geld pokern muss nicht gleich illegal sein.
Das Veranstalten von Glücksspiel bedarf gegenwärtig entsprechend � 284 StGB einer behördlichen Erlaubnis, wenn es sich um ein öffentliches Spiel handelt. Dies ist dann der Fall, wenn das Spiel einem sich verändernden Personenkreis angeboten wird. Bereits die Beteiligung als Spieler ist strafbar, � 285 StGB. In einem geschlossenen Personenkreis, etwa einer privaten Pokerrunde, darf jedoch durchaus um Geld gespielt werden.
Da hast du Artikel 2 aber schön ignoriert:
"(2) Als öffentlich veranstaltet gelten auch Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen Glücksspiele gewohnheitsmä�?ig veranstaltet werden."
Also wenn sich deine pokerrunde öfter trifft, ist es auch verboten.