@pappenheimer
Ein AG ist sogar verpflichtet, auf Wunsch einen anderen/zusätzl. Verwendungszweck anzugeben. Allerdings darf er dafür natürlich eine Verwaltungsgebühr von Dir abzwacken. Er verhilft Dir dazu nicht zur Steuerhinterziehung oder Geldwäsche, da er die Lohnsteueranmeldungen sowieso dem Finanzamt übergibt und Du diese Extrawurst ja offiziell unterschreibst.
Und wenn er sagt, dass er das hinkriegt, kann's ja sein, dass er gut mit seinem Chef auskommt und das Lohnbüro ihm diesen Gefallen tut.
Allerdings sehe ich momentan noch Unklarheiten bzgl. Neteller selbst: Die Einzahlungsoption heißt ja "Einzahlung vom eigenen Bankkonto" oder so, da gibst Du ja vorher die Summe an und erhältst dann deinen "Laufend"-Status. Inwiefern das gutgeschrieben wird, wenn Du diese Voroption nicht ausgewählt hast, weiß ich nicht. Und inwiefern Neteller da mitmacht, wenn es eben nicht das eigene Bankkonto ist, weiß ich auch nicht.
Ansonsten sehe ich da keine Probleme. Probier's doch einfach aus, indem Du Dir von einem Freund 25 EUR auf Dein Neteller-Konto überweisen lässt.
Du siehst dann schon, ob's ankommt.
Um Aufwand und Mühe zu sparen, würde ich Dir aber empfehlen, Deine Rechnungen in Zukunft zu bezahlen - dann wird das Geld auch nicht gepfändet oder verschwindet im Dispo ;-) ...
Gruß