Zum Forum springen
Der offizielle Regu...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Der offizielle Regulierungsthread

877 Beiträge
176 Benutzer
345 Reactions
180.1 K Ansichten
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Cliffs: Die zitierten Abschnitte der Urteilsbegründung zeigen, dass das Gericht die wesentlichen Eigenschaften von Glücks- und Geschicklichkeitsspiel nicht verstanden hat.

Ob ein Spieler mit seiner Teilnahme in Spielabsicht handelt, mithin keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgt interessiert niemanden. Das gilt für einen durchschnittlichen Schachspieler, der an einem Schachturnier teilnimmt, das für Geld veranstaltet wird und bei dem es Preise zu gewinnen gibt ja auch. Da sehe ich nicht den geringsten Ansatzpunkt, das als Beleg für ein Glücksspiel zu verwenden.

Jedes Kriterium, das entscheiden soll, ob ein Spiel ein Glücksspiel ist oder nicht muss auch für Schach das richtige Ergebnis liefern. Wenn es das nicht tut, dann ist das Entscheidungskriterium inkorrekt. Der grosse Vorteil von Schach ist, dass man da ganz genau weiss, was herauskommen muss (Geschicklichkeitsspiel) und dass es wie Poker ein Nullsummenspiel ist. Das macht Schach zum erstklassigen Test für jedes Entscheidungskriterium für Poker als Glücksspiel.

sondern die Geschicklichkeit und die Fähigkeit eines durchschnittlichen Spielers aus der spielinteressierten Bevölkerung im Sinne eines mittleren Maßstabs. Es kommt darauf an, ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt, deren Länge sich nach der erfahrungsgemäßen durchschnittlichen Dauer der Spielteilnahme bestimmt.

Das ist der wichtige Abschnitt. Dieser Abschnitt enthält mehrere Vermutungen, die in keinster Weise irgendwie belegt sind oder werden.

1. Wer ist der "durchschnittliche Spielers aus der spielinteressierten Bevölkerung im Sinne eines mittleren Maßstabs"? Er soll ja real existierenden Personen entsprechen, also muss man auch in der Lage sein, dessen Eigenschaften und Fähigkeiten zu benennen und nachzuweisen, dass diese Eigenschaften und Fähigkeiten tatsächlich der Durchschnitt im mittleren Massstab sind. Erst wenn man diese Fähigkeiten kennt, kann man die Hypothese überhaupt testen. In dem man sich aber immer um diesen Punkt herumschwindelt, weil man sich nicht festlegen will, entzieht man sich der Überprüfung der Hypothese. Das nennt man Immunisierung einer Hypothese gegen eine Überprüfung und das ist wissenschaftlich gesehen nicht zulässig. Vielmehr muss derjenige, der eine Hypothese aufstellt auch eine Methode aufzeigen, wie man sie falsifiziert. Und wenn es das Gericht ist, das den Massstab aufstellt, dann muss es auch die Kriterien liefern, wie man sie testen kann und wie die Hypothese falsifiziert werden kann. Das gehört immer zu einer Hypothese im wissenschaftlichen Sinn dazu und dem ist nie eine Urteilsbegründung gerecht geworden.

2. Die plausibelste Nullhypothese ist, dass die spielinteressierte Bevölkerung spielt und die nicht spielende Bevölkerung nicht am Spiel interessiert ist. Dass die nicht spielende Bevölkerung am Spiel interessiert ist ist die aussergewöhnliche Hypothese und bedarf daher des besonders starken Nachweises. Insofern geht es also schon um die Spieler und nicht um den Teil der Bevölkerung, der gar nicht spielt. Abgesehen davon gilt für die nicht spielende Bevölkerung Punkt 3 ganz besonders.

3. Es kommt *nicht* darauf an, "ob die zufallsüberwindende Beeinflussung der Gewinnentscheidung einem spielinteressierten Menschen mit durchschnittlichem Standard in so kurzer Zeit möglich wird, dass sich die Herrschaft des Zufalls allenfalls auf eine Einspielzeit beschränkt". Dieser Satz zeigt, dass das Gericht die Eigenschaften von Glücks- und Geschicklichkeitsspielen überhaupt nicht verstanden hat. In einem Geschicklichkeitsspiel hat ein Spieler diese zufallsüberwindende Eigenschaft seiner Beeinflussungsmöglichkeiten schon von Anfang an, und zwar sogar in besonders starkem Masse, wenn er komplett ungeübt ist. Dann verliert er auf Grund seines Ungeschicks im Vergleich zu den anderen Spielern besonders viel, nämlich viel mehr als der Durchschnitt. Dieser dicke Verlust ist zufallsüberwindend, weil er nicht zufällig ist, sondern zwangsläufig.

Ein Spieler in einem Geschicklichkeitsspiel muss überhaupt nichts können, damit sein Spiel zufallsüberwindend wird. Das zeigt der in der Begründung genannte Laborversuch mit den Zufallsspielern: die Zufallsspieler hatten keinerlei Spieltechnik und schnitten viel schlechter ab als die minimal trainierten Vergleichsspieler. Es spielt dabei keine Rolle, dass die Zufallsspieler künstliche Spieler waren. Der wesentliche Punkt ist, dass man ohne Spieltechnik ein Ergebnis erzielt, dass extrem stark von der mittleren Gewinnrate abweicht. Und das ist kein Zufall, sondern schon über eine kurze Messstrecke jedes Mal so. Das betrifft gerade die Anfänger und die "spielinteressierten Nichtspieler" in besonderem Masse.

Grund:

Bei Poker handelt es sich um ein Nullsummenspiel. Das bedeutet, dass der Gewinn eines Spielers gleichzeitig der Verlust eines anderen Spielers ist. Spielt ein ungeübter Spieler gegen einen geübteren Spieler, dann verliert der ungeübte Spieler und das ist kein Zufall. Es ist für einen Spieler nicht nötig, das Spiel irgendwie zu beherrschen, um ein Geschicklichkeitsspieler zu sein, da in einem Nullssummenspiel die anderen Spieler sein Ergebnis bestimmen. Es kommt nur auf den Vergleich des Geschicks zweier Spieler an. Das ist naturgemäss individuell verschieden entwickelt. Treffen zwei Spieler unterschiedlichen Geschicks aufeinander, dann gewinnt der geschicktere Spieler. Das ist im Poker so wie im Schach und das ist das Wesen eines Geschicklichkeitsspiels.

Um das an einem Gedankenexperiment klar zu machen:

Wir nehmen als Basis das Schachspiel. Wir lassen zwei Spieler gegeneinander antreten, die nicht die geringste Ahnung von Strategie und Taktik haben und deshalb ihre Züge zufällig bestimmen. Der Ausgang einer solchen Partie hängt ausschliesslich vom Zufall ab. Würden diese Spieler um Geld spielen, wäre es ein Glücksspiel.

Jetzt ersetzen wir einen Spieler durch Magnus Carlsen. Magnus spielt nach seinen besten Möglichkeiten, der andere nach wie vor zufällig. Magnus wird 100% der Partien gewinnen und das ist offensichtlich nicht zufällig. Damit ist das Ergebnis des anderen Spielers auch nicht zufällig, er kann daher kein Glücksspieler mehr sein. Er ist zum Geschicklichkeitsspieler geworden, weil es den anderen Spieler gibt, der sein Ergebnis beeinflusst. Dafür sorgt die Eigenschaft des Spiels als Nullsummenspiel. Genau diese Situation haben wir auch, wenn ein ungeübter Spieler Poker spielt. Der spielt ja nie allein, sondern hat andere Spieler mit einer anderen Geschicklichkeit am Tisch.

Auf diese schwachsinnige Idee ist man nur gekommen, weil man versucht, die Eigenschaft Glücksspiel oder nicht zu einer Eigenschaft des Spielers zu machen. Das ist sie aber nicht, sie ist eine Eigenschaft des Spiels, die für alle Spieler gilt. Und die wirkt sich aus, sobald zwei Spieler mit irgendeiner Art von Geschicklichkeit aufeinander treffen. Existiert eine das Ergebnis beeinflussbare Geschicklichkeit und ist sie unterschiedlich, dann gewinnt der bessere, ist sie gleich, dann entscheidet der Zufall. Genau so ist es auch im Schach. Treffen im Schach zwei gleichstarke Spieler aufeinander, dann ist das Spielergebnis zufällig. Das macht aus Schach kein Glücksspiel.

Ausserdem erliegt man dem Irrtum anzunehmen, dass nur die Gewinner geschickte Spieler sein können. Das ist nicht der Fall. Auch die Verlierer sind geschickte Spieler, und zwar die ungeschickten. Im Poker ist die durchschnittliche Verlustrate der Rake, also ca. -6 bb/100 bei NL Micro (Pokerstars). Ein Gewinner hat eine Differenz von ca. 6-20 bb/100 zum Durchschnitt. Ein richtig schlechter Spieler hat eine Differenz von -60 bb/100. Bei den schlechten Spielern sieht man die Geschicklichkeitsunterschiede viel schneller und viel deutlicher als bei den besseren Spielern. Davon hat das Gericht offenbar keine Ahnung.

In einem Glücksspiel gibt es derartige Geschicklichkeitsunterschiede nicht. Geschicklichkeit hat in einem Glücksspiel keinen messbaren Einfluss. Das heisst, die Eigenschaft Glücksspiel schliesst das Vorhandensein von messbaren Geschicklichkeitsunterschieden aus. Damit hat man einen Test, wann ein Spiel kein Glücksspiel ist. Leider hat man sich durch den Gummibegriff "überwiegend vom Zufall bestimmt" verwirren lassen. Niemand hat je festgelegt, was "überwiegend" bedeuten soll. Es kann nur bedeuten "Geschicklichkeitsunterschiede sind nicht messbar", da jeder messbare Geschicklichkeitsunterschied automatisch überwiegt, da er automatisch signifikant ist.

4. Was die durchschnittliche Dauer der Spielteilnahme betrifft, hatte das Gericht sehr wahrscheinlich unrealistische Vorstellungen, die leider nicht genannt werden. Vielleicht sollte das Gericht mal schreiben, von welcher Dauer es ausgeht, damit man wenigstens diesen Teil der Urteilsbegründung testen kann. Ohne Zahlen ist nichts überprüfbar.

Auf Grund der Erfahrung hier im Forum kann man selbst bei NL2 Spielern vermuten, mehrere Stunden multitabling ist der Standard. Macht in NL bei ca. 120 Händen pro Stunde und Tisch nicht unter 500 Spielen pro Session, eher über 2000. Handyspieler multitablen vielleicht nicht, dafür spielen sie vielleicht Zoom mit 500 Händen pro Stunde an einem Tisch. Macht in einem Jahr ohne weiteres über 100k Spiele. Ein durchschnittlicher Spieler, der wie in einem obigen Post festgestellt schon eine mehrere Jahre lange Spielkarriere hinter sich haben muss hat 500k bis mehrere Millionen Spiele auf dem Konto. Dazu braucht er pro Woche nur wenige Stunden zu spielen, was nicht viel ist. Möglicherweise hat das Gericht keine Vorstellung davon, wie schnell Onlinepoker ist.

Sieht man bei tableratings.com bei einem beliebigen Microspieler nach ist die Chance sehr hoch, dass dieser Spieler schon mehrere 10k Spiele oder viel mehr auf dem Kasten hat und die auf Pokerstars gespielten Hände sind da nicht mit drin. Das zeigt, dass Durchschnittsspieler Spieler mit mindestens mehreren 10k Spielen sind.

Selbst 10k Spiele, die auch ein Freizeitspieler schon innerhalb kurzer Zeiträume erreicht, sind eine Hausnummer. Man kann auf jeden Fall sagen, dass bei jedem Pokerspieler ausser dem absoluten Anfänger, der insgesamt erst ein paar 100 Spiele gespielt hat, die Geschicklichkeit zu fast jedem Zeitpunkt seiner Karriere den Ausschlag über sein Spielergebnis gibt. Also auch für den Durchschnittsspieler. Wenn etwas zu fast jedem Zeitpunkt den Ausschlag gibt, dann ist das mit Sicherheit das überwiegende Moment.


Antwort
Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Original von derrichter
OK. Das klingt logisch, also sind ALLE, die an WSOP Turniere teilnehmen oder EPT, WPT, CAPT, definitiv steuerpflichtig?
Übrigens auch Blackjack Spieler!

Nein.
Spielen sie nachhaltig? Wer jedes Jahr nur im Österreichurlaub ein Turnier klickt, spielt nicht nachhaltig.
Spielen sie mit Gewinnerzielungsabsicht? Wer bisher nur verloren hat und jetzt mal den lucky hit landet, dürfte auch nicht steuerpflichtig sein.

Sprichst Du von BJ Turnieren? Habe keine Ahnung wie das abläuft. Wenn Du Cardcounting meinst, dann ist da heute nichts mehr zu machen. Die Mischmaschinen, die in 99% der Casinos stehen, mischen nach jeder Hand die Decks durch.

@cjheigl
starker Post. Berufung wurde ja zugelassen =)
Wobei ich glaube, dass der Staat im Fall einer positiven Entscheidung etwas dagegen tun wird. Die Österreicher haben es vorgemacht. Sie haben einfach die Casinospiele im Gesetz als Glücksspiel definiert.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

2x im Jahr ist aber schon nachhaltig. Laut FG Köln. Pius Heiz? Lucky hit?


Antwort
Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Original von derrichter
2x im Jahr ist aber schon nachhaltig. Laut FG Köln. Pius Heiz? Lucky hit?

Wo steht das im Urteil? Kann ich mir im Übrigen nicht vorstellen. Wenn ich 2 mal im Jahr bei ebay ein Handy verkaufe, bin ich auch nicht gewerblich (keine Gewähr). Außerdem ist es wie gesagt eine Einzelentscheidung. Anderes FA oder anderes FG kann anders bewerten.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

19 Turniere in 10 Jahren. Es waren natürlich mehr, aber das sind die Zahlen, die sie vorbrachten. Die denken wohl … Turnier …. wie US OPEN… dauert 2 Wochen. Ist auch egal.
Genau, anderes FA, andere Bewertung. Die totale Willkür.


Antwort
Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Eddy hat doch sogar im Prozess ausgesagt, dass es mehr Turniere waren, als in Hendon Mob stehen. Das aber nur, um zu bekräftigen, dass er viel weniger gewonnen hat :( . Dazu noch 50 (?) Cashgame Sessions irgendwo im Casino + Provertrag.
Es geht ja um das Gesamtbild, was obv immer subjektive Seiten hat.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Na du kennst dich aus.


Antwort
Zitat
DiscoStu85
Beigetreten: 12.07.2006
Elite Grinder

naja hendon mob, bezweifel stark wie vertrauenswürdig die Seite ist. Daniel Negreanu auf Platz 1 , Esfandriani auf Platz 2 beide vor Ivey. Und Ivey dürfte doch "real" der größter Gewinner sein.


Antwort
Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Über die Höhe der Steuer wurde ja noch gar nicht entschieden.
Das FA verlangt afaik (keine Lust mehr ins Urteil zu schauen) auch nicht die volle Summe der Cashes. Das Problem sind die fehlenden Belege bei Eddy.
Wobei das mich wundert. Kredit- und Bankbelege dürften auch heute bzw. 2008 noch aufzutreiben gewesen sein. Die Hotelrechnungen auch. Denke mal, die müssen Rechnungen ähnlich wie in D 10 Jahre aufbewahren. Sind noch die buyins und stakings. Buyins kann man evtl. auch noch rausbekommen, stakings niemals.

@derrichter
Es bringt doch nichts, gegen alles und jeden zu wettern. Wenn man immer wieder dieselben Argumente bringt, die schon vor Gericht nicht gezogen haben, dreht man sich im Kreis. Um überhaupt etwas auf dem juristischen Wege zu erreichen, muss man erst mal die Argumentation der Gegenseite und der Gerichte verstehen. Es hat nicht nur Eddy die Scheisse an der Backe. Das sollte man immer bedenken. Es gibt wahrscheinlich hunderte Menschen in Deutschland, die Steuerhinterziehung begehen und begangen haben. Dazu zähle ich auch die ausgewanderten Pros, die bestimmt nicht mit 0€ Bankroll das Land verlassen haben ;).
Es geht jetzt auch darum, wie man in der Praxis damit umgeht.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Soviel ich weiß, hat er Belege ab 2008. Es geht aber um Belege zwischen 2003 und 2007.


Antwort
Zitat

Seit wann weiß Hr. Scharf, dass es offiziell um die Jahre 2003-07 geht?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass das FA Belege von Jahren verlangen kann, wenn deren Aufbewahrungsfrist schon längst abgelaufen ist.

Privatpersonen
Bei einmaligen Zahlungen gilt eine Frist von zwei Jahren. Fehlt nach Ablauf dieser Fristen dennoch ein Beleg, kann dieser bei der Bank angefordert werden. Allerdings brauchen die Kreditinstitute entsprechende Unterlagen nur zehn Jahre zu archivieren (§ 257 HGB)

Gewerbetreibende und Selbstständige
http://www.badische-zeitung.de/beruf-karriere-1/wo-der-reisswolf-warten-muss--56610742.html

Wobei ich gelesen habe, dass Hr. Scharf zuerst mitgeteilt wurde, dass er auf seine Gewinne keine Steuern zahlen müsse.
Wenn er das doch schriftlich hat, sollte doch die Argumentation standhalten die Belege aus dem Zeitraum, den das Bestätigungsschreiben des Finanzamtes abdeckt, folglich vernichtet zu haben.

Sonst würde Hr. Scharf doch für den Fehler eines FA-Mitarbeiters bestraft werden und das kann nicht legitim sein.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

Das Ganze läuft seit 2009. Und die Verjährungsfrist ist… keine Ahnung 7 Jahre?
Also beim Poker habe ich immer Bar bezahlt.
@limpinbarney Um Steuerhinterziehung ging es übrigens nie.


Antwort
Zitat

Original von derrichter
Also beim Poker habe ich immer Bar bezahlt.

Wenn das FA die HendonMob-Einträge für bare Münze nimmt, sollten die Einträge doch eigentlich auch als Belege herhalten dürfen/können, oder nicht? Wären immerhin ca. 52000€.


Antwort
Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Original von derrichter
Das Ganze läuft seit 2009. Und die Verjährungsfrist ist… keine Ahnung 7 Jahre?
Also beim Poker habe ich immer Bar bezahlt.
@limpinbarney Um Steuerhinterziehung ging es übrigens nie.

Habe ich doch nie behauptet. Im FG Urteil steht nur, dass Eddy Sachen behauptet, sie aber nicht belegen kann (will jetzt nicht noch mal die Details nachlesen). Zumindest die Reisekosten wurden doch mit EC oder Kreditkarte bezahlt. Und bei den Buyins dürfte eine Bargeldabhebung in größerer Höhe vorgelegen haben. Die Geschichte läuft ja schon seit vor 2013 (Firmen müssen mind. 10 Jahre aufbewahren).
Aber kann ja auch alles anders sein. Das muss er selbst wissen.

Verjährung sind afaik 10 Jahre plus noch 2 Jahre für irgendwas. Stand auch mal in einem Interview hier auf PS.de.

@Milchistdershittt
lies doch einfach mal ca. 10 letzten Seiten+das FG Köln Urteil. Dann müsstest Du die Fragen auch nicht mehr stellen.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

@ limpinbarney
Hör doch mit deinen Vermutungen auf. Ich spiele auch schon ewig Poker. Ich weiß noch nicht einmal wo ich 2005 zB überall war, und ich halte Barreserven im Tresor auf. Ist das jetzt ein Verbrechen?


Antwort
Zitat
jotha
Beigetreten: 20.04.2006
Elite Grinder

Hier kann nicht ein ganzer Prozessablauf vollständig nachvollzogen werden. Zwischenzeitlich benutzt jeder mal einen falschen Ausdruck oder eine falsche Darstellung.
Außerdem ist es schwierig die unterschiedlichen Aspekte sauber zu trennen.
Einerseits geht es um die verwaltungstechnische Einordnung von Poker als Glücksspiel. Hier sind ein paar Festlegungen wegen der dann im allgemeinen steuerfreien Gewinne.
Dann geht es um die Steuerbarkeit von Poker. Da spielt einerseits die Einordnung als Glückspiel eine Rolle. Mehr und hauptsächlich geht es aber um den Aspekt Selbständigkeit / Gewerbe mit Nachhaltigkeit usw. und die wie bei allen anderen individuellen Prüfungen die Festlegung, wann die "Liebhaberei" vorbei ist.
Eine Nachfrage beim Finanzamt über steuerfreie Einkünfte bei Poker kann also gar nicht einfach in die Zukunft fortgeschrieben werden. Das ist wie bei jeder anderen Anfrage auch. Die festgestellte Angelegenheit kann, wie schon einmal geschrieben, durch neue Gesetze und Verordnungen, Urteile, die Relation der eigenen Einkünfte usw. usf. im nächsten Jahr anders sein. Deswegen sollte mMn jeder mit nachahltigen positiven Pokereinkünften für jedes Jahr eine Steuererklärung darüber abgeben.
Das hat zum einen den Vorteil, dass ggf. die für die Kosten notwendigen Belege vorhanden sind oder leicht beschafft werden können. Auch weitere Unstimmigkeiten können leichter geklärt werden. Wie bei jeder anderen Dienstreise mit zusätzlichem privaten Charakter geht es um die Höhe der Anerkennung. Wenn ein Geschäftsmann vier Wochen Urlaub macht und da z. B. drei Tage berufliche Termine hat, wird er nie die (ganzen) Reisekosten absetzen können. Es ist ggf. aber leichter eine pauschale Anerkennung der Kosten in beiderseitigem Einvernehmen zu erreichen. (Im Fall FG gg. Scharf sind ja 30 % Anerkennung angeboten und anscheinend nicht genug.)
Außerdem werden die 0,5% Zinsen nicht anfallen bzw. durch eine Zahlung der geforderten Steuer unter Vorbehalt als Guthabenzins für einen selbst anfallen, wenn sich die eigene Darstellung durchsetzt.
Für mich ist das Thema Staking sowieso ein eigener Fall und viel leichter, schneller und einfacher Steuerpflichtig. Komplitzierter könnte es da beim Sharing sein.


Antwort
Zitat
derrichter
Beigetreten: 29.08.2015
Legacy Member

30% nicht genug? Das beinhaltet auch die Buyins. Woher hat das FA diese Zahl? Aus der Gastronomie? Also mir ist jetzt niemand bekannt, auch Phil Ivey nicht, der lediglich 30% Werbungskosten im Turnier hätte. Diese Erfolgsserie würde ich gerne sehen.
Dieses Urteil, und das war die Meinung aller anwesenden Anwälte (also auch die nicht betroffenen), könnte dazu führen, dass ganz andere Sachen besteuert werden, eigentlich alles was im Casino gespielt wird, und selbstverständlich auch zurückliegende Ereignisse. Dazu bedarf es lediglich eine annonyme Anzeige (wie im Fall Scharf übrigens geschehen) und schon kommt der Stein ins Rollen.
Die Begriffe wie "Nachhaltigkeit" und "Gewinnerziehlungsabsicht" und "private Vermögensverwaltung" sind so schwammig, dass sie auf jeden zutreffen, wenn es gewünscht wird.
Im Fall Scharf. Das FA hat ihm vorgeworfen, 19 mal in 10 Jahren Turniere gespielt zu haben und damit nachhaltig Poker gespielt zu haben. Das Gericht sah das auch so. Scharf hat gesagt, dass er noch erheblich mehr Poker gespielt hat, und auch verloren hat. Fakt ist aber, dass 2x im Jahr, über einen längeren Zeitraum, nachhaltig genug war.
Es geht auch um andere Spieler. Die hatten keine Fernsehauftritte oÄ. Bei denen griff man zu anderen Mitteln.
In diesem Zusammenhang möchte ich den BFH zitieren:"Nach 1993 (Urteil gegen einen Croupier, der Rommespiele VERANSTALTETE) war es nicht gängige Praxis Pokerspieler nicht zu besteuern."
Es ist aber 10 Jahre lang nie jemand besteuert worden. Wenn man aber den Satz genau liest, dann erkennt man die Feinheiten. Es ist niemand besteuert worden, weil niemand die Steuer erklärt hat. Aber hätte einer eine Erklärung abgegeben, wären NATÜRLICH Steuer erhoben worden. Das ist natürlich völliger Blödsinn, aber es zeigt, wie die Finanzgerichte vorgehen. Was nicht passt, wird passend gemacht.


Antwort
Zitat
skyvol Themenstarter
skyvol
Beigetreten: 07.04.2008
Elite Grinder

Der bayrische Verfassungsgerichtshof hat sich mit dem Glücksspielvertrag beschäftigt. Es ändert sich quasi nichts, deshalb teile ich nur mal ein paar Cliffs:

- das wichtigste ist wohl, dass die Zahl der Sportwettenlizenzen (20) nur verändert werden kann, wenn der Vertrag komplett neu aufgesetzt wird. Ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz reicht dafür nicht aus.

- Trotzdem ist das Lizenzierungsmodell grundsätzlich verfassungskonform.
- Genauso wie das Werbeverbot "für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen, im Internet und über Telekommunikationsanlagen"


Antwort
Zitat
Xessi
Beigetreten: 26.03.2009
BlackMember

Original von violin89

Original von derrichter
Die Frage ist, ob man bei Hendon Mob eine Unterlassung erwirken kann.

Ähm ja natürlich kann man? einfach anschreiben und sagen man möchte sich löschen lassen. ganz ganz easy, nutzt nur kaum einer.

ging das durch? hatte dass vor einem Jahr ohne Erfolg probiert...


Antwort
Zitat

Theoretisch müsste man sicherliche erst Druck machen.

Darüber hinaus, was viele Spieler wohl auch nicht wahrnehmen, ist die Option, die eigenen Ergebnisse dorthin zu schicken.
Inkl. Ausgaben-Verrechnung.
Ob das dann auch für OOTM-Plätze gilt, kann ich leider nicht bejahen, denn ich weiß das nicht. Es wäre zumindest logischer und die Listen bei HendonMob
würden sich realistischer gestalten, wenn nicht nur die reinen Winnings dort stehen würden.


Antwort
Zitat
Teilen: