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Finanzamt Gewerbebetrieb CG

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Hallo Forum,

in der Zeit von Mitte 2010 bis zu dem Black Friday (und noch ein wenig danach) gewann ich einen für das Finanzamt interessanten Betrag. Zunächst würde die Kripo auf mich aufmerksam (der Kripobeamte erwähnte eine Überweisung über einen sehr geringen Betrag eines Freundes mit einem auffälligen Verwendungszweck. Dieser Verwendungszweck war Anlass dafür, dass sich der Kripo-Beamte einen Überblick über mein Konto verschaffte) und ermittelte wegen Geldwäsche. Ich habe jedoch keine Aussage gemacht und das Verfahren wurde eingestellt. Der Beamte von der Kripo meinte dass er die Unternehmen, die mir Geld überwiesen hätten gecheckt hatte und dass diese wohl mit Glücksspiel/Poker zusammenhängen und das wäre ja steuerfrei. jajaaaa...

Jedenfalls telefonierte ich später mit einem Mitarbeiter des Finanzamt, ob ich denn eine Steuererklärung einreichen müsste, weil ich keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte. Da erwähnte der Angestellte ganz beiläufig "eine Notiz". Und dass ich wohl doch lieber eine Steuerklärung machen sollte.

Kürzlich bekam ich dann ein Schreiben vom Finanzamt, welches ich hier ausschnittsweise einfüge:

Zusätzlich sollte ich noch die Anlage KAP nachreichen.

Ich bin nun im Kontakt mit einem Telefonanwalt und meinem Steuerberater. Hier im Forum habe ich von einem Präzendenzfall von Eddy Scharf gelesen. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob Turnierspiel und Cash Game den gleichen Präzedenzfall dar stellen.

Habt ihr Tipps für mein weiteres Vorgehen?
Insbesondere kann ich Livegameverluste, z.B. in deutschen oder tschechischen Casinos mit online-Gewinnen verrechnen? Inwiefern könnte ich diese Verluste belegen? (Soweit ich weiß könnte ich bei einem Gewerbebetrieb Verluste des aktuellen Jahres auf das Vorjahr anrechnen)
Gibt es einen Unterschied zwischen Rakeback und game-winnings?
Wie stark müsste ich meine Transaktionen nach diesen Paragraphen belegen?
Müsste ich meine moneybookers/neteller/click2pay-Konto offenlegen? Müsste ich evtl. sogar meine Hand Histories angeben? (Im Falle von Full Tilt und einigen kleineren Netzwerken, die nicht mal funktionierende HHs haben sicher nicht einfach.)
Sollte ich mich evtl. mit der Kanzlei Kazemi in Verbindung setzen, oder lieber einen Anwalt vor Ort wählen?


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42 Antworten

Noch gelesen ohne edit, sry aber...wenn man solche freunde hat dann würde ich mich jetzt nicht wundern...


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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

War halt ein extrem blöder Spaß von ihm. Könnte jetzt natürlich teuer für mich werden.


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spiegeltaler
Beigetreten: 06.05.2006
PokerStrategist

was war denn d er verwendungszweck??


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Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von grueneshaus123
Hallo Forum,

in der Zeit von Mitte 2010 bis zu dem Black Friday (und noch ein wenig danach) gewann ich einen für das Finanzamt interessanten Betrag. Zunächst würde die Kripo auf mich aufmerksam (der Kripobeamte erwähnte eine Überweisung über einen sehr geringen Betrag eines Freundes mit einem auffälligen Verwendungszweck. Dieser Verwendungszweck war Anlass dafür, dass sich der Kripo-Beamte einen Überblick über mein Konto verschaffte) und ermittelte wegen Geldwäsche. Ich habe jedoch keine Aussage gemacht und das Verfahren wurde eingestellt. Der Beamte von der Kripo meinte dass er die Unternehmen, die mir Geld überwiesen hätten gecheckt hatte und dass diese wohl mit Glücksspiel/Poker zusammenhängen und das wäre ja steuerfrei. jajaaaa...

Jedenfalls telefonierte ich später mit einem Mitarbeiter des Finanzamt, ob ich denn eine Steuererklärung einreichen müsste, weil ich keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte. Da erwähnte der Angestellte ganz beiläufig "eine Notiz". Und dass ich wohl doch lieber eine Steuerklärung machen sollte.

Kürzlich bekam ich dann ein Schreiben vom Finanzamt, welches ich hier ausschnittsweise einfüge:

Zusätzlich sollte ich noch die Anlage KAP nachreichen.

Ich bin nun im Kontakt mit einem Telefonanwalt und meinem Steuerberater. Hier im Forum habe ich von einem Präzendenzfall von Eddy Scharf gelesen. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob Turnierspiel und Cash Game den gleichen Präzedenzfall dar stellen.

Habt ihr Tipps für mein weiteres Vorgehen?
Insbesondere kann ich Livegameverluste, z.B. in deutschen oder tschechischen Casinos mit online-Gewinnen verrechnen? Inwiefern könnte ich diese Verluste belegen? (Soweit ich weiß könnte ich bei einem Gewerbebetrieb Verluste des aktuellen Jahres auf das Vorjahr anrechnen)
Gibt es einen Unterschied zwischen Rakeback und game-winnings?
Wie stark müsste ich meine Transaktionen nach diesen Paragraphen belegen?
Müsste ich meine moneybookers/neteller/click2pay-Konto offenlegen? Müsste ich evtl. sogar meine Hand Histories angeben? (Im Falle von Full Tilt und einigen kleineren Netzwerken, die nicht mal funktionierende HHs haben sicher nicht einfach.)
Sollte ich mich evtl. mit der Kanzlei Kazemi in Verbindung setzen, oder lieber einen Anwalt vor Ort wählen?

wenn du einen Steuerberater hast und der dir nicht helfen kann, dann ist das schon dumm. Aber das Problem wirst du mit vielen Steuerberatern und Anwälten haben. Also solltest du dir dringend jemand suchen, der nicht nur vom Steuerrecht Ahnung hat, sondern der auch die pokerspezifischen Sachen kennt.
Das kann Kazemi sein. Außerdem ist PS Member Lawdoc wohl erfolgreiocher LiveSpieler und studiert Jura, vielleicht weiss der mehr. Oder such im Forum nach 50outs (Jan v. Halle), der hat glaube ich den Namen seines Beraters in Hamburg mal erwähnt. Jan Meinert (Autor von "die Pokerschule") ist mWn auch Jurist und sollte zumindest Leute kennen, die dir helfen können.

Mehr fällt mir spontan auch nicht ein. Ich selbst stehe im Moment aus Gesundheitsgründen nicht zur Verfügung.

Hoffe dir trotzdem geholfen zu haben.


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Möchte ich nicht erwähnen. Weiß gott wer hier mitliest. Typische Scherzüberweisung.
Edit: danke egozocker


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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Anwalt ist imo ein Muss.
Anwalt vor Ort sowie Steuerberater vor Ort haben davon meist wenig Ahnung. Die wälzen idR die Gerichtsurteile durch und finden obv nichts, weil es bis dato nichts gibt (wurde mir schon mehrfach so beschrieben aus Pokerbekanntenkreis).

Imo würde Kazemi schon Sinn machen, weil der im Fall Eddy Scharf einen Musterprozess vorbereitet.
Der könnte evtl. bis zum Gerichtsurteil auch einen Aufschub aushandeln.

Ich bin ehrlich gesagt erschrocken, wie sich diese FA Geschichten in letzter Zeit häufen.
Bankmitarbeiter sind wohl mittlerweile durch Funk und Fernsehen sehr auf Glücksspiel sensibilisiert. Irgendwoher muss die Polizei ja den Tip bekommen haben.


Antwort
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Original von grueneshaus123
Hallo Forum,

in der Zeit von Mitte 2010 bis zu dem Black Friday (und noch ein wenig danach) gewann ich einen für das Finanzamt interessanten Betrag. Zunächst würde die Kripo auf mich aufmerksam (der Kripobeamte erwähnte eine Überweisung über einen sehr geringen Betrag eines Freundes mit einem auffälligen Verwendungszweck. Dieser Verwendungszweck war Anlass dafür, dass sich der Kripo-Beamte einen Überblick über mein Konto verschaffte) und ermittelte wegen Geldwäsche. Ich habe jedoch keine Aussage gemacht und das Verfahren wurde eingestellt. Der Beamte von der Kripo meinte dass er die Unternehmen, die mir Geld überwiesen hätten gecheckt hatte und dass diese wohl mit Glücksspiel/Poker zusammenhängen und das wäre ja steuerfrei. jajaaaa...

Ja ne, is klar, weil die Kripo bei sowas auch aktiv wird :rolleyes:

In b4 die Geschichte so richtig wirr wird


Antwort
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wie hast du denn das geld ausgecasht? auf moneybookers? direkt aufs bankkonto?


Antwort
Zitat

Original von Pokerboydd

Original von grueneshaus123
Hallo Forum,

in der Zeit von Mitte 2010 bis zu dem Black Friday (und noch ein wenig danach) gewann ich einen für das Finanzamt interessanten Betrag. Zunächst würde die Kripo auf mich aufmerksam (der Kripobeamte erwähnte eine Überweisung über einen sehr geringen Betrag eines Freundes mit einem auffälligen Verwendungszweck. Dieser Verwendungszweck war Anlass dafür, dass sich der Kripo-Beamte einen Überblick über mein Konto verschaffte) und ermittelte wegen Geldwäsche. Ich habe jedoch keine Aussage gemacht und das Verfahren wurde eingestellt. Der Beamte von der Kripo meinte dass er die Unternehmen, die mir Geld überwiesen hätten gecheckt hatte und dass diese wohl mit Glücksspiel/Poker zusammenhängen und das wäre ja steuerfrei. jajaaaa...

Ja ne, is klar, weil die Kripo bei sowas auch aktiv wird :rolleyes:

In b4 die Geschichte so richtig wirr wird

Verwendungszweck wie z.b. Waffen/Droge/Autodiebstahl kann schon gemeldet werd, auch wenns nur Spaß is... und wenn dann noch viel Geld auf dem Konto liegt...toller Freund :/


Antwort
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limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

@Pokerboydd
Was glaubst Du denn? Ich habe obv keine Ahnung, wer da aktiv wird. Steuerfahndung oder Polizei (und das macht dann nicht die Streifenpolizei).

Aber irgendwer wird halt aktiv. Bank ruft an...Verdacht auf Geldwäsche...bum.

Aber kann die Polizei eigentlich so einfach Einsicht in Kontodaten nehmen? Die Steuerfahndung hat ja in D meist mehr Befugnisse als die Polizei.


Antwort
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Original von Bananenhorst

Verwendungszweck wie z.b. Waffen/Droge/Autodiebstahl kann schon gemeldet werd, auch wenns nur Spaß is... und wenn dann noch viel Geld auf dem Konto liegt...toller Freund :/

Mal ehrlich, was glaubst du wieoft hider dem Verwendungszweck 'für Drogen' wirklich Drogentransaktionen stehen?


Antwort
Zitat

Original von Pokerboydd

Original von Bananenhorst

Verwendungszweck wie z.b. Waffen/Droge/Autodiebstahl kann schon gemeldet werd, auch wenns nur Spaß is... und wenn dann noch viel Geld auf dem Konto liegt...toller Freund :/

Mal ehrlich, was glaubst du wieoft hider dem Verwendungszweck 'für Drogen' wirklich Drogentransaktionen stehen?

wahrscheinlich immer, weil die drogendealer das gleiche denken :coolface:


Antwort
Zitat
Rebhino
Beigetreten: 01.10.2007
Oldschool Grinder

Original von limpinbarney
Aber kann die Polizei eigentlich so einfach Einsicht in Kontodaten nehmen?

Geht natürlich nur mit richterlichem Beschluss, was bei verdächtigen Überweisungen aber obv. kein Problem sein sollte diesen zu bekommen!!!


Antwort
Zitat
Funkmaster
Beigetreten: 30.04.2005
Oldschool Grinder

Original von Rebhino

Original von limpinbarney
Aber kann die Polizei eigentlich so einfach Einsicht in Kontodaten nehmen?

Geht natürlich nur mit richterlichem Beschluss, was bei verdächtigen Überweisungen aber obv. kein Problem sein sollte diesen zu bekommen!!!

achso!!!!!!


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Original von levels

Original von Pokerboydd

Original von Bananenhorst

Verwendungszweck wie z.b. Waffen/Droge/Autodiebstahl kann schon gemeldet werd, auch wenns nur Spaß is... und wenn dann noch viel Geld auf dem Konto liegt...toller Freund :/

Mal ehrlich, was glaubst du wieoft hider dem Verwendungszweck 'für Drogen' wirklich Drogentransaktionen stehen?

wahrscheinlich immer, weil die drogendealer das gleiche denken :coolface:

Jetzt wisst ihr ja was da stand und welches ausmaß es genommen hat :rolleyes:


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b10w
Beigetreten: 04.04.2007
Elite Grinder

F*ck, ich verwende ständig so etwas wie MAFIA im Verwendungszweck.. Sollte ich mal lassen. :f_biggrin:


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Original von levels
wie hast du denn das geld ausgecasht? auf moneybookers? direkt aufs bankkonto?

Den größten Teil habe ich über moneybookers auf mein Bankkonto überwiesen. Habe aber auch öfter wire transfer/Banküberweisung auf mein Konto machen lassen.


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Kick4Ass
Beigetreten: 04.05.2007
Oldschool Grinder

Hallo grueneshaus123,

Hier kann Dir natürlich nicht so recht geholfen werden. Zum einen weil wir hier keine Rechtsberatung machen dürfen / können.

Zum anderen weil Du sicher nicht alle Fakten hier nennen solltest.

Ich würde Dir daher empfehlen Dich per Ticket an unsere Service Abteilung zu wenden.

Die werden Dir mit Sicherheit bessere Auskünfte geben können.

Klick für den Kundenservice.

Grüße

Kick


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Straty
Beigetreten: 04.09.2009
Oldschool Grinder

Original von Pokerboydd

Original von Bananenhorst

Verwendungszweck wie z.b. Waffen/Droge/Autodiebstahl kann schon gemeldet werd, auch wenns nur Spaß is... und wenn dann noch viel Geld auf dem Konto liegt...toller Freund :/

Mal ehrlich, was glaubst du wieoft hider dem Verwendungszweck 'für Drogen' wirklich Drogentransaktionen stehen?

Ich habe mal eine 4stellige Überweisung mit dem lustig gemeinten Versendungszweck "anzahlung Mordauftrag" getätigt.
Die Folge war ein Verfahren wegen Anstiftung zum Mord, welches natürlich eingestellt wurde.
Aber heute wird es bei Überprüfungen meiner Personalien immernoch durchgegeben und hat eine intensivere Prüfung zur Folge.


Antwort
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