Hallo Forum,
in der Zeit von Mitte 2010 bis zu dem Black Friday (und noch ein wenig danach) gewann ich einen für das Finanzamt interessanten Betrag. Zunächst würde die Kripo auf mich aufmerksam (der Kripobeamte erwähnte eine Überweisung über einen sehr geringen Betrag eines Freundes mit einem auffälligen Verwendungszweck. Dieser Verwendungszweck war Anlass dafür, dass sich der Kripo-Beamte einen Überblick über mein Konto verschaffte) und ermittelte wegen Geldwäsche. Ich habe jedoch keine Aussage gemacht und das Verfahren wurde eingestellt. Der Beamte von der Kripo meinte dass er die Unternehmen, die mir Geld überwiesen hätten gecheckt hatte und dass diese wohl mit Glücksspiel/Poker zusammenhängen und das wäre ja steuerfrei. jajaaaa...
Jedenfalls telefonierte ich später mit einem Mitarbeiter des Finanzamt, ob ich denn eine Steuererklärung einreichen müsste, weil ich keine steuerpflichtigen Einkünfte hatte. Da erwähnte der Angestellte ganz beiläufig "eine Notiz". Und dass ich wohl doch lieber eine Steuerklärung machen sollte.
Kürzlich bekam ich dann ein Schreiben vom Finanzamt, welches ich hier ausschnittsweise einfüge:
Zusätzlich sollte ich noch die Anlage KAP nachreichen.
Ich bin nun im Kontakt mit einem Telefonanwalt und meinem Steuerberater. Hier im Forum habe ich von einem Präzendenzfall von Eddy Scharf gelesen. Bin mir aber nicht ganz sicher, ob Turnierspiel und Cash Game den gleichen Präzedenzfall dar stellen.
Habt ihr Tipps für mein weiteres Vorgehen?
Insbesondere kann ich Livegameverluste, z.B. in deutschen oder tschechischen Casinos mit online-Gewinnen verrechnen? Inwiefern könnte ich diese Verluste belegen? (Soweit ich weiß könnte ich bei einem Gewerbebetrieb Verluste des aktuellen Jahres auf das Vorjahr anrechnen)
Gibt es einen Unterschied zwischen Rakeback und game-winnings?
Wie stark müsste ich meine Transaktionen nach diesen Paragraphen belegen?
Müsste ich meine moneybookers/neteller/click2pay-Konto offenlegen? Müsste ich evtl. sogar meine Hand Histories angeben? (Im Falle von Full Tilt und einigen kleineren Netzwerken, die nicht mal funktionierende HHs haben sicher nicht einfach.)
Sollte ich mich evtl. mit der Kanzlei Kazemi in Verbindung setzen, oder lieber einen Anwalt vor Ort wählen?