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Finanzamt Gewerbebetrieb CG

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RantanplanBK
Beigetreten: 12.06.2006
Oldschool Grinder

Sorry für Offtpoic...

Aber mal im Ernst - wie naiv und gedankenlos muss man durch die Welt laufen, dass man auf die Idee kommt "Anzahlung Mordauftrag" bei einer Überweisung anzugeben???


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Zitat
kaubi
Beigetreten: 21.04.2007
Oldschool Grinder

Pokern ist in deutschland steuerfrei.... Oh wait


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Zitat
belze
Beigetreten: 27.05.2005
Elite Grinder

Original von RantanplanBK
Sorry für Offtpoic...

Aber mal im Ernst - wie naiv und gedankenlos muss man durch die Welt laufen, dass man auf die Idee kommt "Anzahlung Mordauftrag" bei einer Überweisung anzugeben???

#2.

Wobei es mit 16 schon cool war als Ueberweisungszweck "Sexuelle Dienstleistunen" anzugeben. So lange, bis mal ne Ueberweisung verschwunden ist und ich zur Bank gehen musste zwecks Verfolgung.

OP: Viel Erfolg. Sehr dummer Zufall.


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Zitat
Straty
Beigetreten: 04.09.2009
Oldschool Grinder

Original von RantanplanBK
Sorry für Offtpoic...

Aber mal im Ernst - wie naiv und gedankenlos muss man durch die Welt laufen, dass man auf die Idee kommt "Anzahlung Mordauftrag" bei einer Überweisung anzugeben???

Also die Herren von der Mordkommision erzählten mir, dass sie sowas selber manchmal aus spaß machen (jetzt nicht mehr). Ihnen war von Anfang an klar, dass es ein Witz ist, aber sie müssen solchen Dingen nachgehen wenn es die Bank meldet.

Ich habe auch mal bei einer Bank gearbeitet und habe solche Überweisungen auch öfter gesehen, da passiert sonst nie was, hatte einfach nen abgefuckten bankberater scheinbar.. (Zumal die Überweisung innerhalb der Familie war, mit selben Nachnamen)


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Zitat
meistermieses
Beigetreten: 31.12.2006
Elite Grinder

Wo steht denn auf dem Schreiben, dass du eine Einkommensteuererklärung abzugeben hast? Ich würde allgemein deine Mitwirkungspflichten erfüllen und dem Finanzamt mitteilen, dass du die Geldbeträge beim Glückspiel gewonnen hast. Die sollen dir mal schön rechtlich schreiben wieso du eine Einkommensteuererklärung abzugeben hast und genau mit Urteilen Belegen weshalb die Pokergewinne den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu zurechnen seien.
Dann kann sich auch ein geeigneter Steuerberater damit befassen.


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Zitat
CMB
CMB
Beigetreten: 17.02.2007
Oldschool Grinder

Das Finanzamt muss hier ueberhaupt nix beweisen. Die koennen jederzeit die Abgabe einer (ggfs. vereinfachten) Steuererklaerung einfordern und koennen auch jederzeit eine Schaetzung raushauen. So einfach ist das.

Gruss und extrem GL,
CMB


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itSmIn3z
Beigetreten: 17.09.2008
BlackMember

.


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Zitat

Ich frage mich, welcher Mörder oder Drogenboss wirklich "Mordauftrag" oder "10kg Hasch" als Verwendungszweck angibt. So blöd kann man nicht sein. Das wird sicher als etwas anderes getarnt oder Bar ausgezahlt.


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maaR
Beigetreten: 02.06.2006
PokerStrategist

wenn man jetzt schreibt "rückzahlung von autodiebstahl weil auto falsch geliefert" müsste ja der empfänger die probs kriegen ;D also easy trolling :coolface:


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Zitat
Gischilovski
Beigetreten: 17.01.2008
PokerStrategist

Original von thiko
Ich frage mich, welcher Mörder oder Drogenboss wirklich "Mordauftrag" oder "10kg Hasch" als Verwendungszweck angibt. So blöd kann man nicht sein. Das wird sicher als etwas anderes getarnt oder Bar ausgezahlt.

Also bei deinem Wissen würde ich mir glatt überlegen als Buchhalter bei der Mafia anzuheuern.


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Zitat
13Whisky
Beigetreten: 06.07.2011
Oldschool Grinder

@OP

Das für Dich zuständige Finanzamt sollte erst mal die Mitarbeiter zum Sprachkurs schicken statt Dir Stress zu machen. Zumindest auf dem Scan steht handschriftlich Einkünfte aus Gewerbetrieb, statt Gewerbebetrieb. Wollt ich nur mal so anmerken.

Was entscheidender ist - war des denn ein Konto das Du für ein Gewerbe nutzt? Weil Du doch dann so oder so eine Steuererklärung abgeben müsstest, wenn auch nur in einfacher Form, falls die Einnahmen nicht zu hoch sind.
Desweiteren wirst Du niemals Deine Einsätze von Live- oder Onlinespielen gegenrechnen dürfen. Denn das gegenrechnen dürfstest Du nur als Gewerbetreibender.
Aber selbst wenn Du das bist, sind Pokereinsätze keine Ausgabe die anerkannt werden würde in Deutschland.

Es gibt übrigens noch ein Problem solltest Du ein Gewerbe angemeldet haben und die Verluste/Gewinne gegenrechnen wollen. Dein Gewerbe wird wohl kaum auf Pokerprofi gemeldet sein und somit hättest Du falsche Angaben beim eröffnen des Gewerbes gemacht. Solltest Du Einsätze abgebucht haben von diesem Konto musst Du diese zwingend als Privatentnahme eintragen, bzw. aufführen.

Wie andere schon geschrieben haben - nimm Dir einen wirklich guten Anwalt, der am besten auch mit Deinem Steuerberater Kontakt hält, damit Du vielleicht noch mit einem blauen Auge davon kommst. Viel Glück.


Antwort
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_Anonymous_ Themenstarter
_Anonymous_

Danke für eure Tipps.

@13Whisky die Notiz mit Gewerbetrieb habe ich selbst auf das Blatt geschrieben, während einem Telefonat mit einem Anwalt. Das Konto wurde für keinerlei gewerbliche Aktivitäten genutzt, insofern man Poker nicht als gewerblich ansieht. Sollte mein Onlinepoker-Spiel allerdings vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit angesehen werden, so vermute ich, dass ich Verluste aus live-Spielen im Casino auf diese Onlinepoker-Gewinne anrechnen könnte. Wobei eine Nachweisbarkeit in diesem Falle natürlich schwierig wäre.

Habe nun erstmal mit meinem Steuerberater eine Aufstellung für das FA erarbeitet. Bin auf die Antwort des FA gespannt. Die Argumentation des Steuerberaters war, dass es wohl für jeden Pokerspieler der gewinnt 10 Spieler geben würde die verlieren und sich diese bei einer Gewerblichkeit von Poker ihre Verluste dann anrechnen lassen könnten. Das wäre seiner Meinung nach nicht im Sinne der Finanzverwaltung. Zudem hatte er noch ein paar Argumente für und gegen Gewerblichkeit von Pokergewinnen. In jedem Fall würde er einen Prozess nicht scheuen.

Der Konsens zweier von mir gefragter Anwälte und des Steuerberaters war, dass zunächst eine Beantwortung des Schreibens des Finanzamtes nötig ist. Bei einer negativen Antwort des Finanzamts werde ich mich dann wohl um umfassendere rechtliche Hilfe bemühen.


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13Whisky
Beigetreten: 06.07.2011
Oldschool Grinder

Eins verstehe ich nicht ganz - hast Du schon im Vorfeld ein Gewerbe angemeldet? Weil nachträglich zu sagen - ich hab das gewerblich gemacht klappt niemals.

Und wenn Du es schon im Vorfeld gemacht hast kann doch dieses Gewerbe niemals auf Poker laufen, das hätte doch keine Stadt erlauben dürfen. Ich würde an Deiner Stelle VOR dem Schreiben an das Finanzamt eine Rechtsberatung aufsuchen, nicht nur telefonisch. Denn mit nur einer falschen Formulierung kann es bei diesem heiklen Thema ganz schnell kritisch werden.


Antwort
Zitat
Egozocker
Beigetreten: 26.08.2006
Elite Grinder

Original von 13Whisky
Eins verstehe ich nicht ganz - hast Du schon im Vorfeld ein Gewerbe angemeldet? Weil nachträglich zu sagen - ich hab das gewerblich gemacht klappt niemals.

Und wenn Du es schon im Vorfeld gemacht hast kann doch dieses Gewerbe niemals auf Poker laufen, das hätte doch keine Stadt erlauben dürfen. Ich würde an Deiner Stelle VOR dem Schreiben an das Finanzamt eine Rechtsberatung aufsuchen, nicht nur telefonisch. Denn mit nur einer falschen Formulierung kann es bei diesem heiklen Thema ganz schnell kritisch werden.

Nicht er ist es, der sagt, er würde es gewerblich machen, wenn das in dem Fall jemand sagt, dann das Finanzamt.
Und ob irgendwer ein Gewerbe angemeldet hat interessiert dafür kein Schwein


Antwort
Zitat
JSFan
Beigetreten: 30.01.2005
BlackMember

yeah Finanzamt meint Poker ist Gewerbebetrieb, da gab es einen Erlass
da wollen sie natuerlich Steuern
andere meinen was anderes
hoechstrichterliche Urteile gibt es nicht

wenn Du nix machst werden die Einkuenfte geschaetzt, das faellt meist unguenstig aus
also lass Dich beraten und dann musst Du denen antoworten aber mit kompetenter Unterstuetzung


Antwort
Zitat
Rebhino
Beigetreten: 01.10.2007
Oldschool Grinder

Gibt es hier eigentlich jemanden der auch wirklich (freiwillig) Steuern für Online CG zahlt?


Antwort
Zitat
13Whisky
Beigetreten: 06.07.2011
Oldschool Grinder

Original von Egozocker

Original von 13Whisky
Eins verstehe ich nicht ganz - hast Du schon im Vorfeld ein Gewerbe angemeldet? Weil nachträglich zu sagen - ich hab das gewerblich gemacht klappt niemals.

Und wenn Du es schon im Vorfeld gemacht hast kann doch dieses Gewerbe niemals auf Poker laufen, das hätte doch keine Stadt erlauben dürfen. Ich würde an Deiner Stelle VOR dem Schreiben an das Finanzamt eine Rechtsberatung aufsuchen, nicht nur telefonisch. Denn mit nur einer falschen Formulierung kann es bei diesem heiklen Thema ganz schnell kritisch werden.

Nicht er ist es, der sagt, er würde es gewerblich machen, wenn das in dem Fall jemand sagt, dann das Finanzamt.
Und ob irgendwer ein Gewerbe angemeldet hat interessiert dafür kein Schwein

Ah ok, danke. Dann hab ich das falsch verstanden. Wusste bisher nicht das es einen Erlass darüber gibt. Wieder was gelernt. =)


Antwort
Zitat
JSFan
Beigetreten: 30.01.2005
BlackMember

Original von Rebhino
Gibt es hier eigentlich jemanden der auch wirklich (freiwillig) Steuern für Online CG zahlt?

Steuern werden erhoben, die muss man dann zahlen oder fechtet die Bescheide vor Gericht an, hat nichts mit freiwillig zu tun


Antwort
Zitat
Rebhino
Beigetreten: 01.10.2007
Oldschool Grinder

Original von JSFan

Original von Rebhino
Gibt es hier eigentlich jemanden der auch wirklich (freiwillig) Steuern für Online CG zahlt?

Steuern werden erhoben, die muss man dann zahlen oder fechtet die Bescheide vor Gericht an, hat nichts mit freiwillig zu tun

Und was ist wenn ich ein schlechtes Gewissen habe und sofort freiwillig Steuern bezahlen will um nicht irgendwann mit einer Summe x bzw. einer Schätzung vom FA konfrontiert zu werden??


Antwort
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Original von Straty

Original von Pokerboydd

Original von Bananenhorst

Verwendungszweck wie z.b. Waffen/Droge/Autodiebstahl kann schon gemeldet werd, auch wenns nur Spaß is... und wenn dann noch viel Geld auf dem Konto liegt...toller Freund :/

Mal ehrlich, was glaubst du wieoft hider dem Verwendungszweck 'für Drogen' wirklich Drogentransaktionen stehen?

Ich habe mal eine 4stellige Überweisung mit dem lustig gemeinten Versendungszweck "anzahlung Mordauftrag" getätigt.
Die Folge war ein Verfahren wegen Anstiftung zum Mord, welches natürlich eingestellt wurde.
Aber heute wird es bei Überprüfungen meiner Personalien immernoch durchgegeben und hat eine intensivere Prüfung zur Folge.

unfassbar, wo wir leben.... immer schön auf die gleichen drauf, da ist die trefferquote für die grünen mongos am höchsten. den bankster lassen sie in ruhe, oder? :f_confused:


Antwort
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