@Linus7
Nur Leider nützt die Goldgrube (so hast du ACR beschrieben) nichts, wenn der Aus-/Eingang zur Mine verschüttet ist.
Daher halte ich es aktuell genauso wie du und stehe einfach mal an der Seitenlinie und warte ab was passiert
@Linus7
Nur Leider nützt die Goldgrube (so hast du ACR beschrieben) nichts, wenn der Aus-/Eingang zur Mine verschüttet ist.
Daher halte ich es aktuell genauso wie du und stehe einfach mal an der Seitenlinie und warte ab was passiert
pokerstars geht noch ganz normal. bitte schreibt keine mails und lasst die einfach denken, dass es so geht. partypoker.de 4 tische max keine leaderboards also cash game geschichte
Original von Umumba
Wie hier einige eine verfassungswidrige Einschränkung von Persönlichkeitsrechten sehen und es überhaupt nicht für erklärbar halten, dass der Staat Leute vor sich selbst schützen will, verstehe ich nicht so recht. Bei fast allen anderen Suchtmitteln (außer Alkohol und Nikotin) ist es doch auch ziemlich anerkannt, dass es eine Einschränkung der freien Entfaltung gibt, um Menschen vor (potenzieller) Sucht zu schützen. Man darf halt kein Kokain kaufen, kein LSD nehmen etc., genauso darf man eben kein Glücksspiel spielen.
Das stimmt nicht. Du darfst dir die Birne zuballern mit absolut allen Rauschmitteln, so viel du willst. Da gibt es keine Grenzen und Verbote. Es gibt lediglich das Verbot, Rauschgifte zu verkaufen, aber konsumieren darfst du, so viel du willst. (Im Kern gilt das auch für's Kaufen und für den Besitz von Rauschgift. Da gibt es erst dann Verbote, wenn die Mengen so gross werden, dass davon auszugehen ist, dass es sich nicht mehr um Eigenkonsum handelt.) Das Grundgesetz in Artikel 2 (Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung) wird nur eingeschränkt, wenn du eine Handlung begehst, die anderen schadet. Selbst schaden darfst du dir ohne Einschränkung. Der Schutz durch das Grundgesetz ist sogar so extrem, dass selbst der direkte Selbstmord nicht verboten ist. Das darfst du tatsächlich machen und es ist nicht strafbar (was relevant ist für den Fall, dass du den Versuch überlebst).
Ein Spiel um Geld zu spielen ist aber keine Handlung, die anderen schadet. Es ist nicht mal eine Handlung, die dir selbst schadet, selbst wenn du einen finanziellen Verlust erleidest. Du kaufst dir ja für den finanziellen Verlust etwas, z. B. Vergnügen, d. h., du erhältst einen Gegenwert. Das Spiel um Geld sollte daher genau so zu werten sein wie z. B. der Konsum von Medien oder anderen Vergnügungen.
Das bedeutet: durch das Spielen eines Glücksspiels entsteht einem Dritten kein Schaden. Aus diesem Grund lässt sich eine Begründung für die Einschränkung des Grundrechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung (oder eines anderen Grundrechts, z. B. das der freien Berufswahl) nicht herleiten.
Diese Einschränkung lässt sich auch nicht herleiten durch einen vermuteten Schaden, den der Spieler selbst erleidet. Erst mal ist fragwürdig, ob überhaupt ein Schaden für den Spieler konstruiert werden kann, weil er ja eine Gegenleistung erhält, dann spielt er auch noch keine Rolle, weil in anderen Fällen, wo ein Schaden für den Handelnden entsteht, ob im Zusammenhang mit Suchtmitteln oder nicht, keine Einschränkung des Rechts auf freie Persönlichkeitsentfaltung stattfindet. In sehr vielen solchen Fällen (Konsumieren von Alkohol, Nikotin, Drogen, Ausüben von Hochrisikosportarten und anderes) sind die Gefahren für den Handelnden sehr viel höher als durch das Spielen eines Glücksspiels, was man einfach an den dazu gehörenden Todesfallstatistiken ablesen kann. Schränkt man das Spielen von Glücksspiel ein, die gefährlicheren Handlungen aber nicht, dann ist das Grundprinzip der Verhältnismässigkeit auf jeden Fall verletzt. Das ist zwar nicht im Grundgesetz verankert, ist aber trotzdem ein Teil des Rechtsstaatsprinzips.
(Um den Jugendschutz geht es hier nicht. Der steht nicht in Zweifel und der besteht, weil man davon ausgeht, dass Heranwachsende noch nicht die Reife haben, um mit den Gefahren potenziell gefährlicher Handlungen verantwortungsvoll umzugehen.)
Original von Berlin49er
Winamax auch alles beim Alten.
hat irgendjemand von denen ein statement gesehen?!
Solider Post für halb 4 nachts, @ cjheigl.
Da ich mich bislang in der Sache nicht eingelesen habe und auch nicht über ein konkretes Vorgehen informiert bin:
Sind schon etwaige (rechtliche) Maßnahmen vorgesehen?
Dass die Regelungen des Staatsvertrags - insbesondere für Berufspokerspieler - ein komplettes Ding der Unmöglichkeit sind,
liegt auf der Hand. Das hast du wunderbar zusammengefasst.
Ich finde es übrigens mehr als skurril, dass allem Anschein nach kein einziger Berufspokerspieler bei den Verhandlungen zugegen war.
Wie kann das zig erwachsenen, zurechnungsfähigen Menschen nicht auffallen ?
Insbesondere vor dem Hintergrund erhöhter rechtlicher Präsenz der Thematik - Stichwort Finanzrechtsprechung.
Original von MastaMANSON
komme nichtmehr auf ACR rein... habe ja auch stars auf.
stars zu ----> ACR geht.
Bei mir sind grade beide offen.
ok strange. kam iwas mit, dass ich support kontaktieren soll.
beides nochmal gestartet und jetzt gehts.
diese mehrfachseiten reglemtierungen können eh erst stattfinden wenn die entsprechende institution zur datenverwaltung installiert ist imo. glückspielbehörde in sachsen anhalt oder wie die sich nennt
Original von Berlin49er
Alles normal, 4 Tische Zoom und 4 Regspeed auf
wie siehts mit auszahlungsoptionen skrill/neteller/ecopayz aus? alle noch da?
Bei mir ist Skrill, Muchbetter, Direct Bank Transfer und Bank Wire Transfer verfügbar. Habe bisher nur Skrill und Muchbetter verwendet für Ein - und Auszahlungen.

same here....evtl. in Zukunft nur noch Sportwetten
der Spruch "Poker voranbringen" unten im Bild auch nicht mehr zeitgemäß
Habe es leider kommen sehen -.-
Wenn jetzt noch stars nachher zu macht, wirds schwer...