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Glücksspielstaatsvertrag 2021

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aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Original von glissario

Original von aaaRt
[...]

Ich glaube schon, dass es möglich ist. Es kommt ja aktuell beim einloggen schon das Fenster mit total Buy-Ins and Wagers. Wenn ich es richtig verstehe geht es ja auch nicht um jeden gewonnenen Pott, sondern um den Einsatz, mit dem gespielt wurde (Initiales BuyIn + Rebuys auf CG bezogen + BIs für Turniere). Im Zweifel sammelt Stars in Zukunft dann die cumulative BIs am Ende des Monats und zwackt am Ende des Monats 5% ab und schiebt es direkt dem Fiskus zu.

Und Gerade UK ist ja ein gutes Beispiel für einen regulierten markt mit anderem System, die aber im globalen Pool bleiben - wobei ich deren aktuellen Stand nicht kenne, ich erinner mich nur an das inkrafttreten der Regulierung, abspaltung in stars.uk, anderes Rake/Rakebacksystem.

Ist auch eine absurde Regelung, da nun der Spieler, der überdurchschnittlich kurze Sessions spielt überproportional besteuert wird. Im Optimalfall würde ich mich am 01.01. einloggen, vier zoom Tische öffnen und über das ganze Jahr nie wieder aufstehen.

Meine Steuerabgaben wären = 4-BI * 0.053 + Reloads * 0.053 aber angenommen ich bin Winningplayer, runne von Tag 1 gut und falle nie unter 0, fällt der zweite Betrag vermutlich sehr klein aus. Hingegen werden Losing Player auch noch überproportional bestraft, weil sie ja viel öfter nachladen müssten, wenn sie Geld verlieren. Am schlimmsten trifft es Losing Player die viele kurze Sessions spielen und daher gezwungen sind das initiale Buy-In mehrfach zu tätigen, ihnen wird ja kein Freibetrag gewährt, wenn sie z.B. mit Profit aufstehen und sich mit diesem eine Minute später wieder an die Tische begeben. Egal wie man es dreht und wendet, eine Besteuerung der Einsätze, sei es der Buy-Ins oder jeglicher am Tisch getätigter Einsätze durch Bet, Raise, Call ist blanker Unsinn und zeugt im besten Fall von absoluter Unfähigkeit des Gesetzgebers im besten und von blanker Korruption im schlechtesten Fall.

Man stelle sich auch die Situation vor, dass ich mich an einen NL10k Tisch setze und der direkt danach breakt ohne dass ich eine Hand spielen konnte (oder von mir aus konnte ich einen Orbit spielen). Soll ich dann gleich mal $530 abdrücken? LOL

Original von ElHive
Kann man das nicht auch so interpretieren, dass mit Spieleinsatz das Buyin am Tisch gemeint ist?

Also Deutscher Spieler setzt sich mit 100$ an den Tisch, 5,3$ Steuer werden einbehalten. Deutscher Spieler füllt seinen Stack nach einem Pot um 20$ wieder auf, 1,06$ werden einbehalten, usw.

So müsste immerhin der Spielerpool nicht getrennt werden.

Siehe oben. Kann schon sein, dass sich der Gesetzgeber das so überlegt hat. Denke mal, dass dann aber wirklich keiner mehr spielen wird. Wer hat schon bock jedes mal beim Buy-In so viel Geld zu bezahlen. Es kann auch nicht im Sinne des Staates sein, dass ich dazu angeregt werde besonders lange Sessions zu spielen.

Original von eslchr1s
Und werden die Steuern bereits 01.07.2021 eingeführt?

Scheint auch keiner so richtig zu wissen. Gehe mal davon aus, dass man als Anbieter nur eine Lizenz bekommt, wenn man das direkt beim Markteintritt so umsetzt. Aber wie gesagt, ich bezweifle, dass irgendein Poker-Anbieter mit so einer Angebotsgestaltung überhaupt eine Lizenz beantragen wird.


Antwort
Zitat
glissario
Beigetreten: 13.06.2006
BlackMember

Über Sinn und Unsinn brauchen wir nicht zu sprechen. CG wird unschlagbar, bei MTTs gameselection wichtiger.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Zu den Schutzwirkungen, die der Staatsvertrag haben soll:

Wovor soll geschützt werden?

Vor der freien und eigenverantwortlichen Entscheidung des Spielers, sich seinen Anbieter selbst aussuchen zu können und zu bestimmen, wann wie viel und mit wie viel Geld er spielen darf. Eingeschränkt wird hierbei nur das online Angebot.

Wer profitiert von diesem Schutz?

Offline Anbieter. Das ist zum einen der Staat selbst mit seinen Angeboten, andererseits aber auch privat betriebene Spielhallen.

Wer erleidet einen Schaden?

Online Anbieter, denn deren Angebote werden eingeschränkt.
Die Spieler, denn er darf sich nicht mehr das für ihn günstigste Angebot aussuchen.

Was hat das mit Spielerschutz zu tun?

Gar nichts. Der Spieler wird nicht geschützt, sondern Geschäftsmodelle, deren Angebote für den Verbraucher besonders ungünstig sind. Es geht offensichtlich vor allem um den Schutz der staatlichen Angebote vor der besseren Konkurrenz.

Spielsuchtbekämpfung?

Damit werden die Einschränkungen für online Spiele gerechtfertigt. Da aber genau die gleichen Spiele offline gespielt werden können (beim staatlichen Anbieter) und da die Einschränkungen nicht gelten, geht es offensichtlich nicht darum, Spielsucht zu bekämpfen, sondern darum, wer das Geschäft mit den Süchtigen machen darf.

Geldwäschebekämpfung?

Geldwäsche ist ein Verfahren, mit dem Schwarzgeld (illegales, unversteuertes Geld) zu legal aussehendem Geld gemacht wird. Mit der Bekämpfung der Geldwäsche werden Einschränkungen für online Spiele gerechtfertigt. Jedoch soll für online Spiele nur noch Geld eingezahlt werden können, das von einem deutschen personenbezogenen Bankkonto kommen muss, das dem Spieler gehört, wo das deutsche Finanzamt Einblick hat und das das einzige Konto sein muss, auf das Rückflüsse stattfinden können. Geldwäsche ist damit ausgeschlossen, da es kein Schwarzgeld mehr sein kann und der gesamte Zahlungsverkehr unter Kontrolle des Finanzamts stattfindet.

In den offline Angeboten darf weiterhin Bargeld eingezahlt werden, für das kein Herkunftsnachweis erforderlich ist. Das offline Angebot ist den Beschränkungen des online Angebots nicht unterworfen. Hier kann Geldwäsche stattfinden.

Geldwäsche wird also da bekämpft wo sie nicht möglich ist und da nicht bekämpft, wo sie möglich ist. Ergibt das einen Sinn? Nicht, wenn es um Geldwäschebekämpfung geht. Es geht bestenfalls um einen Vorwand, mit dem Wettbewerbsverzerrungen zu Gunsten von offline Angeboten gerechtfertigt werden sollen. Oder darum, wer das Geschäft mit den Geldwäschern machen darf? Der Staat unter freundlicher Aufsicht des Innenministers?

Dem Staat ist jedenfalls jedes Geld gut genug, ob vom Spielsüchtigen oder vom Geldwäscher. Das zeigt, dass es um Spielsuchtbekämpfung und Geldwäschebekämpfung nicht geht. Um Spielerschutz schon gar nicht.


Antwort
Zitat
Wiseguy01
Beigetreten: 19.08.2009
PokerStrategist

Ich denke das ganze Gesetz bietet soviele Angriffspunkte, das es definitiv anfechtbar ist, wenn man eine gute Streitschrift dagegen auflegt.

Halten wir fest:
- Steuer muss gesenkt werden
- Tischbegrenzung muss aufgehoben werden
- Die ganze Aufsichtsbehörde muss verhindert werden, da Sie gegen den Datenschutz verstösst
- Einzahlungslimit muss weg

Kann man nicht Leute wie Fabian Graske beauftragen sich mit den Anbietern zusammenzusetzen und gemeinsam als Community und Anbieter dagegen vorzugehen?

Man könnte ja eine Crowdfundingaktion starten um das Ganze zu finanzieren. Ich wäre definitiv dabei. Wir dürfen uns einen solchen Eingriff in unsere Freiheitsrechte nicht gefallen lassen. Ihr könnt euch gar nicht vorstellen, wie sehr mich die Politik der Koalitiob mittlerweile ankotzt.


Antwort
Zitat
Wiseguy01
Beigetreten: 19.08.2009
PokerStrategist

Guter Post Cjheigl, du hast schon die Argumente gegen den ganzen Mist konkretisiert.
Wird Zeit sich dagegen zu Wehr zu setzen und Taten sprechen zu lassen. Eine Petition macht auch Sinn. Gut wäre es, wenn man nachweisen könnte, das Leute wie Gauselmann und Co das Gesetz durxh Lobbyarbeit zu Ihren Gunsten beeinflusst haben.


Antwort
Zitat
HansLexus
Beigetreten: 18.01.2009
Oldschool Grinder

So lange es

Original von Wiseguy01
Guter Post Cjheigl, du hast schon die Argumente gegen den ganzen Mist konkretisiert.
Wird Zeit sich dagegen zu Wehr zu setzen und Taten sprechen zu lassen. Eine Petition macht auch Sinn. Gut wäre es, wenn man nachweisen könnte, das Leute wie Gauselmann und Co das Gesetz durxh Lobbyarbeit zu Ihren Gunsten beeinflusst haben.

Genau,mehr ist dazu nicht zu sagen!Da haben einige Leute in Deutschland gute Lobby Arbeit gemacht!Mich interessiert das eigentlich nicht,solange es noch unreg. Anbieter im Netz gibt.


Antwort
Zitat
nickvergessen
Beigetreten: 06.10.2020
Legacy Member

Original von aaaRt

Original von glissario

Original von aaaRt
[...]

Ich glaube schon, dass es möglich ist. Es kommt ja aktuell beim einloggen schon das Fenster mit total Buy-Ins and Wagers. Wenn ich es richtig verstehe geht es ja auch nicht um jeden gewonnenen Pott, sondern um den Einsatz, mit dem gespielt wurde (Initiales BuyIn + Rebuys auf CG bezogen + BIs für Turniere). Im Zweifel sammelt Stars in Zukunft dann die cumulative BIs am Ende des Monats und zwackt am Ende des Monats 5% ab und schiebt es direkt dem Fiskus zu.

Und Gerade UK ist ja ein gutes Beispiel für einen regulierten markt mit anderem System, die aber im globalen Pool bleiben - wobei ich deren aktuellen Stand nicht kenne, ich erinner mich nur an das inkrafttreten der Regulierung, abspaltung in stars.uk, anderes Rake/Rakebacksystem.

Ist auch eine absurde Regelung, da nun der Spieler, der überdurchschnittlich kurze Sessions spielt überproportional besteuert wird. Im Optimalfall würde ich mich am 01.01. einloggen, vier zoom Tische öffnen und über das ganze Jahr nie wieder aufstehen.

Meine Steuerabgaben wären = 4-BI * 0.053 + Reloads * 0.053 aber angenommen ich bin Winningplayer, runne von Tag 1 gut und falle nie unter 0, fällt der zweite Betrag vermutlich sehr klein aus. Hingegen werden Losing Player auch noch überproportional bestraft, weil sie ja viel öfter nachladen müssten, wenn sie Geld verlieren. Am schlimmsten trifft es Losing Player die viele kurze Sessions spielen und daher gezwungen sind das initiale Buy-In mehrfach zu tätigen, ihnen wird ja kein Freibetrag gewährt, wenn sie z.B. mit Profit aufstehen und sich mit diesem eine Minute später wieder an die Tische begeben. Egal wie man es dreht und wendet, eine Besteuerung der Einsätze, sei es der Buy-Ins oder jeglicher am Tisch getätigter Einsätze durch Bet, Raise, Call ist blanker Unsinn und zeugt im besten Fall von absoluter Unfähigkeit des Gesetzgebers im besten und von blanker Korruption im schlechtesten Fall.

Man stelle sich auch die Situation vor, dass ich mich an einen NL10k Tisch setze und der direkt danach breakt ohne dass ich eine Hand spielen konnte (oder von mir aus konnte ich einen Orbit spielen). Soll ich dann gleich mal $530 abdrücken? LOL

Original von ElHive
Kann man das nicht auch so interpretieren, dass mit Spieleinsatz das Buyin am Tisch gemeint ist?

Also Deutscher Spieler setzt sich mit 100$ an den Tisch, 5,3$ Steuer werden einbehalten. Deutscher Spieler füllt seinen Stack nach einem Pot um 20$ wieder auf, 1,06$ werden einbehalten, usw.

So müsste immerhin der Spielerpool nicht getrennt werden.

Siehe oben. Kann schon sein, dass sich der Gesetzgeber das so überlegt hat. Denke mal, dass dann aber wirklich keiner mehr spielen wird. Wer hat schon bock jedes mal beim Buy-In so viel Geld zu bezahlen. Es kann auch nicht im Sinne des Staates sein, dass ich dazu angeregt werde besonders lange Sessions zu spielen.

Original von eslchr1s
Und werden die Steuern bereits 01.07.2021 eingeführt?

Scheint auch keiner so richtig zu wissen. Gehe mal davon aus, dass man als Anbieter nur eine Lizenz bekommt, wenn man das direkt beim Markteintritt so umsetzt. Aber wie gesagt, ich bezweifle, dass irgendein Poker-Anbieter mit so einer Angebotsgestaltung überhaupt eine Lizenz beantragen wird.

sehr guter post und das fette unterschreib ich so


Antwort
Zitat
MrPGrey
Beigetreten: 27.08.2008
Oldschool Grinder

kann gelöscht werden, sry mods


Antwort
Zitat
Peterfuchs87
Beigetreten: 27.10.2020
Legacy Member

Macht mich einfach nur traurig. Ich verstehe es einfach nicht. Das war es dann wohl endgültig.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Original von Wiseguy01
Gut wäre es, wenn man nachweisen könnte, das Leute wie Gauselmann und Co das Gesetz durxh Lobbyarbeit zu Ihren Gunsten beeinflusst haben.

Youtube wird mir unheimlich. Ich öffne die Seite, melde mich an und gleich auf der ersten Bildschirmseite präsentiert mir Youtube von sich aus (ich habe nicht danach gesucht) ein völlig unbeachtetes Behördenvideo (gut 300 Aufrufe bisher) mit einem Interview mit dem Sprecher des Vorstands Die Deutsche Automatenwirtschaft. Ist vom November, also nicht mehr perfekt auf dem neuesten Stand, auch nicht superspannend, daher die Cliffs:

In der Lobbyarbeit habe man sehr eng und sehr zufriedenstellend mit dem Toto- und Lottoblock zusammengearbeitet, auch über die Gespräche mit Politikern habe man nur Gutes zu berichten. Keine Gespräche habe es mit "illegalen Anbietern" gegeben und sie wurden auch nicht gesucht, gemeint sind wahrscheinlich die online Anbieter. Der Staatsvertragsentwurf entspräche sehr den Vorstellungen des Verbands und man sei sehr zufrieden damit. Es wurde sehr begrüsst, dass Qualitätsmerkmale vorrangig sein sollen bei der Zulassung von Angeboten. (Es wurde kaum gesagt, was darunter verstanden wird. Das Wort Spielerschutz fiel.)

Es wurde nach einer Prognose gefragt, wie sich der neue Staatsvertrag auf den Spielbetrieb auswirken würde. Die wurde nicht abgegeben. Wohl aber eine Prognose für den Standort Berlin (ca. ab Minute 12). Der Behördenvertreter wies darauf hin, dass illegale Spielangebote in Berlin während der Corona Zeit nach der persönlichen Ansicht des Interviewers stark zugenommen hätten. (Ich hatte den Eindruck, er meinte damit Läden, also vermutlich Sportwetten und kein online Spiel). Der Verbandschef schätzte den Anteil der legalen Angebote am Glücksspiel in Berlin auf ca. 10% und bezog dabei wohl auch das online Angebot mit ein. Er gab die Prognose ab, dass auf Grund der Politik des Berliner Senats der Anteil innerhalb eines Jahres auf 0 schrumpfen werde, weil die illegalen Anbieter durch die Polizei weder kontrolliert noch belästigt werden würden, man aber den konzessionierten Spielhallen mit immer neuen Bestimmungen das Leben so schwer wie möglich machen würde (mit dem angeblichen Ziel, das legale Spiel so unattraktiv wie möglich zu machen).

Tenor: die bösen Jungs sind die Rot-Grün-Linke Landesregierung, aber nicht die überwiegend CDU-geführten Landesregierungen der anderen Länder.

Es besteht eine enge Verbindung zur CDU. Der Verbandschef war früher Mitarbeiter von Friedrich Merz, den er für einen sehr guten Kanzlerkandidaten hält (er wurde nach seiner Einschätzung der Kandidaten gefragt. Wieso macht ein Behördenvertreter das? Gehörte nicht wirklich zum Thema).

(Die ersten 5 Minuten sind in erster Linie Vorstellung des Verbandsschefs inklusive Werdegang, also thematisch einigermassen uninteressant.)


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

@cjheigl

Hättest du Zeit & Muße einen Text zu verfassen, den man als Petition einreichen/Anfrage an eine offizielle Stelle richten kann? Würde dich selbstverständlich unterstützen. Ich finde du hast sehr gute Argumente, die auch das vermeintliche Ziel des GlüStV sehr treffend entkräften.


Antwort
Zitat
Moderator
cjheigl
Beigetreten: 10.04.2006
Elite Grinder

Ich bin mit Petitionen nicht gut vertraut. Ich weiss, dass es den Mechanismus gibt, aber ich habe keine Ahnung, wie die Bedingungen sind, so dass sie überhaupt wirksam ist. Eine wichtige Frage ist wohl, an wen man überhaupt die Petition richtet. Da der Staatsvertrag eine Übereinkunft der Länder ist, vermute ich, dass die Länderparlamente der Ort sind, an den man eine Petition wegen des Staatsvertrags richten muss. Ich vermute weiterhin, dass man in so einem Fall nur eine Petition an den Landtag des Bundeslands richten kann, in dem man wohnt. Für mein Bundesland (Baden-Württemberg) gilt nach der Webseite des Landtags, dass man in der Petition die Behörde oder Stelle nennen muss, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll.

Ist das dann der Landtag selbst? Der hat in BW am 3.2.2021 dem Entwurf zugestimmt. In Kraft getreten ist aber noch nichts, denn der neue Staatsvertrag soll erst ab dem 1.7.2021 gelten. Kann man gegen etwas petitionieren, das noch gar nicht in Kraft getreten ist? Zählt die Zustimmung des Landtags als eine Entscheidung, gegen die man eine Petition richten darf? Oder ist das noch nicht verbindlich genug in Bezug auf die Schaffung einer Tatsache, gegen die sich eine Petition richten kann?

Um da etwas aufzusetzen, bräuchte ich etwas Rat. Zeit ist prinzipiell vorhanden.


Antwort
Zitat
Wiseguy01
Beigetreten: 19.08.2009
PokerStrategist

Könnte Fabian uns nicht behilflich sein? Er ist doch Anwalt und kann uns sicher einen Kollegen nennen, wenn er sich nicht damit befassen will oder kann.


Antwort
Zitat
Simsch
Beigetreten: 12.01.2007
PokerStrategist

Ich gehe davon aus, dass die Petition direkt an das Parlament zu richten ist.

Richtlinien öffentliche Petitionen


Antwort
Zitat
aaaRt
Beigetreten: 15.08.2007
BlackMember

Hatte vor einigen Seiten ja mal diesen Link hier geteilt: https://www.glueg.org/blog/415-besteuerungvononlinegluecksspiel

Mittlerweile gibt es vom Autor eine umfangreichere Abhandlung, die hier zu finden ist.

Wichtigster Teil:

6.5 Besteuerung

Neben den Regeln des GlüStV 2021 wird auch die Besteuerung von Online Glücksspielen ein zentraler Punkt des neuen Regelwerkes sein. Die Ausgestaltung der Besteuerung ist jedoch nicht im GlüStV selbst geregelt. Vielmehr wird die Besteuerung von Glücksspielen durch Bundesgesetz geregelt. Gleichwohl wird die Besteuerung einen erheblichen Einfluss darauf haben, ob und wie gut die Ziele des GlüStV 2021 erreicht werden können.
Eine effektive Kanalisierung hin zu legalen Online-Glücksspielen muss durch eine funktionierende Besteuerung flankiert werden, die Unterschiede der einzelnen Spielformen berücksichtigt und welche das legale Glücksspiel für Spielerinnen und Spieler nicht so unattraktiv macht, dass diese doch lieber im nicht-legalen Markt spielen.

Die deutsche Glücksspielbesteuerung kennt prinzipiell zwei verschiedene Besteuerungsmodelle: die Besteuerung der Spieleinsätze und die Besteuerung des Bruttospielertrags. Bei der Besteuerung der Spieleinsätze wird der eingesetzte Betrag pro Spiel versteuert. Bei der Besteuerung des Bruttospielertrags wird hingegen nicht der Spieleinsatz besteuert, sondern der sog. Bruttospielertrag, der sich als Differenz aus sämtlichen Spieleinsätzen (inklusive etwaiger Teilnahmeentgelte) und der Auszahlungen an die Spieler ergibt. Bei der Besteuerung des Bruttospielertrags wird diese Differenz dann mit einem bestimmten Steuersatz belegt.

Eine Arbeitsgruppe einiger Landesfinanzministerien hatte zunächst vorgeschlagen, nicht den Bruttospielertrag, sondern – im krassen Gegensatz zu fast allen anderen EU Mitgliedsstaaten – den Spieleinsatz zu besteuern. Als Steuersatz wurde zunächst acht Prozent für virtuelle Automatenspiele, 5,3 Prozent für Online-Poker und zehn Prozent für Online-Casinospiele vorgeschlagen. Später wurde dann ein Satz von 5,3 Prozent für alle drei Spielarten vorgeschlagen. Auch für Sportwetten soll die schon bestehende Sportwetten-Einsatzsteuer von bisher fünf auf 5,3 Prozent angehoben werden.
Eine Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von acht oder 5,3 Prozent würde jedoch dazu führen, dass das legale Glücksspiel für Spieler in Deutschland unattraktiv wird: Faktisch gefährdet eine solche Spieleinsatzsteuer das Ziel der Kanalisierung des Glücksspiels in massiver Weise, weil eine Spieleinsatzsteuer von acht bzw. 5,3 Prozent die möglichen Ausschüttungsquoten und somit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des legalen Spiels so eklatant verschlechtert, dass viele Spieler lieber im nicht-legalen Markt spielen werden.

Dies lässt sich am Beispiel der virtuellen Automatenspiele gut verdeutlichen. Bei virtuellen Automatenspielen handelt es sich um eine Form des Glücksspiels, bei dem Spielautomaten online simuliert werden. Die Gewinnwahrscheinlichkeit wird dabei über die Auszahlungsquote an den Spieler, den sogenannten „RTP-Wert“, definiert, wobei RTP für „Return to Player“ steht. Im Durchschnitt liegt die Auszahlungsquote bei den virtuellen Automatenspielen derzeit bei etwa 96 Prozent, wie im Jahresreport 2018 der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden in Hessen nachzulesen ist (vgl. HDMIS, 2019, Tz. 3.2). Dies bedeutet, dass Spieler im Durchschnitt 96 Prozent ihres Spieleinsatzes wieder zurückgewinnen. Vier Prozent des Einsatzes erhält das Casino im Durchschnitt. Bei einer Spieleinsatzsteuer von acht oder auch 5,3 Prozent macht das Online-Casino somit – sofern sich nichts an den Auszahlungsquoten ändern würde – Verluste, da die Steuerlast die Einnahmen übersteigen. Eine Spieleinsatzsteuer von acht bzw. 5,3 Prozent wirkt demnach wie eine Besteuerung des Bruttospielertrags von über 100 Prozent. Unter einer derart hohen Steuerlast kann naturgemäß kein OnlineCasino wettbewerbsfähig agieren und würde somit mittel- oder langfristig aus dem Markt ausscheiden, wenn der RTP-Wert nicht angepasst wird.

Online-Glücksspielanbieter müssten daher die Auszahlungsquoten anpassen. Ausgehend von einer wettbewerblichen Auszahlungsquote von derzeit durchschnittlich 96 Prozent müsste das Online-Casino diese um die Höhe der Spieleinsatzsteuer auf 88 bzw. 91,7 Prozent reduzieren. Eine solche Spieleinsatzsteuer von acht bzw. 5,3 Prozent würde dann wie eine Bruttospielertragssteuer von 66,67 bzw. 57,0 Prozent (acht bzw. 5,3 Euro Steuern von den dann einbehaltenen 12 bzw. 9,30 Euro) wirken. Die Steuerlast ist selbst bei einer Reduzierung der Auszahlungsquote daher immer noch immens – vor allem im europäischen Quervergleich, wo die durchschnittliche Bruttospielertragssteuer bei 19 Prozent liegt (vgl. Haucap, Fritz und Thorwarth, 2020; PWC, 2021).
Praktisch wird sich eine solche Absenkung der Auszahlungsquote von 96 auf 88 bzw. 90,7 Prozent jedoch kaum umsetzen lassen. Spielerinnen und Spieler könnte nämlich auf dem Schwarzmarkt mit demselben Startbudget effektiv etwa dreimal bzw. 2,4-mal so viel einsetzen bzw. effektiv dreimal bzw. 2,4-mal so lange spielen wie auf dem regulierten Markt. Das Angebot an Online-Glückspielen ist dabei riesig und die Branche sehr wettbewerbsintensiv. So existieren allein für Spielerinnen und Spieler aus Deutschland knapp 1.500 Online-Casinos, ein großer Teil davon agiert hierbei im nicht-regulierten Bereich, vor allem aus dem asiatischen und karibischen Raum (vgl. Haucap, Fritz und Thorwarth, 2020). Auf einschlägigen Portalen wie casino.guru wird mehr als der Hälfte dieser Anbieter mindestens eine gute Reputation bescheinigt, was Spielerinnen und Spielern ein Gefühl von Sicherheit und Zuverlässigkeit vermittelt . Die Portale sind auch für deutsche Spieler leicht zu erreichen, sie bieten ähnlichen Content an, der auch in deutscher Sprache verfügbar ist, und locken Spieler mit attraktiven Boni. Zudem existieren explizite Vergleichsportale, auf denen Spieler die Konditionen (insb. die Auszahlungsquoten) und Entgelte verschiedener Anbieter sehr leicht vergleichen können. Die Substitutions- und Wechselbereitschaft der Spielerinnen und Spieler dürfte daher hoch sein. Die in Europa lizenzierten Casinoseiten sind daher einem hohen Maß an Wettbewerb durch Casinoseiten aus dem nicht regulierten Bereich ausgesetzt.

Bemerkenswert ist in diesem Kontext auch, dass die implizite Spieleinsatzsteuer bei Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten im Jahr 2019 in Hessen bei 4,6 Prozent lag, da auf 2659 Mio. Euro Spieleinsatz Vergnügungs- plus Umsatzsteuern in Höhe von 122 Mio. Euro gezahlt wurden (HMDIS, 2020, S. 23). Die implizite Bruttospielertragssteuer bei Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten lag in den Jahren 2018 und 2019 bundesweit bei 25,3 Prozent, da auf einen Bruttospielertrag in Höhe von 5500 (2018) bzw. 5900 (2019) Mio. Euro Vergnügungs- plus Umsatzsteuern in Höhe von 1392 (2018) bzw. 1495 (2019) Mio. Euro entrichtet wurden (HMDIS, 2020, S. 6 & S. 21). Damit liegt sowohl die implizite Spieleinsatzsteuer bei Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten unter den geplanten 5,3 Prozent für Online-Spiele. Vor allem aber lieg die viel bedeutsamere implizite Bruttospielertragssteuer bei Geldspielgeräten in Spielhallen und Gaststätten mit gut 25 Prozent deutlich unter den Sätzen von 66,67 bzw. 57,0 Prozent, die sich bei einer Spieleinsatzsteuer von acht bzw. 5,3 Prozent bei Online-Spielen ergäben.

Wissenschaftliche Studien und der europäische Vergleich zeigen, dass eine Spieleinsatzsteuer erhebliche negative Auswirkungen auf die Kanalisierungsquote hat (vgl. Copenhagen Economics, 2020). Von einer Austrocknung des illegalen Spielbetriebs kann somit keinesfalls ausgegangen werden. Im Gegenteil: die geplante Steuer würde die legale Betätigung virtueller Automatenspiele senken und damit das Volumen des illegalen Glücksspiels erhöhen. Somit wäre eine Abwanderung der Spieler vom regulierten in den Schwarzmarkt praktisch vorprogrammiert. Das Kanalisierungsziel kann so nicht erreicht werden. Faktisch wirkt die Spieleinsatzsteuer damit nicht nur der Kanalisierung und den anderen Zielen des GlüStV, die von einer erfolgreichen Kanalisierung abhängen, sondern auch den fiskalischen Interessen strikt entgegen.

Die reduzierte Spieldauer konterkariert auch das Ziel des GlüStV 2021 in Bezug auf den Spielerschutz. Neben dem möglichen Gewinn ist für Spieler virtueller Automatenspiele die Spieldauer ein wichtiger Aspekt. Eine reduzierte Spieldauer als Folge einer Spieleinsatzsteuer wirkt sich auch dahingehend aus, dass der Spieler zusätzliche Einzahlungen tätigt, um auf seine erwartete bzw. gewünschte Spieldauer zu kommen.
Eine erfolgreiche Kanalisierung hin zu legalen Online-Glücksspielen lässt sich jedoch erreichen, wenn als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Bruttospielertrag dient und nicht der Spieleinsatz. In Europa haben sich bisher sämtliche Staaten mit einer Online-Glücksspielregulierung für eine Besteuerung auf Grundlage des Bruttospielertrags entschieden. Frankreich ist – abgesehen von Sportwetten – das einzige europäische Land, das bei Online-Glücksspiel eine Besteuerung des Spieleinsatzes vornimmt, jedoch hier auch nur Online-Poker und auch nur mit einem Steuersatz von zwei Prozent, nicht aber acht – das wäre der vierfache Satz! Zugleich hat sich Frankreich, gerade aufgrund der dort schlechten Kanalisierungsquoten, unlängst für den Wechsel zur Besteuerung des Bruttospielertrags entschieden, wie oben bereits erwähnt.

Neben der richtigen Bemessungsgrundlage bei der Glücksspielbesteuerung ist aber auch die Höhe des angewendeten Steuersatzes entscheidend. Im europäischen Durchschnitt liegt dieser bei etwa 19 Prozent (vgl. PWC, 2021). Mehrere Studien haben sich inzwischen mit der Thematik befasst, wie hoch eine solche Steuer ausfallen kann, ohne das übergeordnete Ziel der Kanalisierung zu tangieren. Dabei kommen die Studien überwiegend zu dem Ergebnis, dass eine effektive Kanalisierung und zugleich ein hohes Steueraufkommen bei einer Besteuerung des Bruttospielertags von 15-20 Prozent erreicht werden kann (vgl. Haucap, Fritz und Thorwarth, 2020).

Abbildung 3: Auswirkungen der Steuerrate auf die Kanalisierungsquote und das Steueraufkommen
Abbildung 3 illustriert den Zusammenhang zwischen Kanalisierungsrate und Steuerrate. Die bisherige Besteuerung des Online-Glücksspiels mittels der Umsatzsteuer von ca. 16 Prozent16F 16 liegt innerhalb des optimalen Besteuerungsintervalls von 15 bis 20 Prozent. Gleiches gilt für den europäischen Durchschnitt von 19 Prozent. Eine Spieleinsatzsteuer von acht bzw. 5,3 Prozent hätte bei einer Reduktion des RTP-Werts von 96 auf 88 bzw. 90,7 Prozent die Wirkung einer Bruttospielertragssteuer von 66,67 bzw. 57,0 Prozent. Damit liegt sie sehr deutlich über der optimalen Bruttospielertragssteuer von 15 bis 20 Prozent. Bei einer Besteuerung des Spieleinsatzes mit acht bzw. 5,3 Prozent wird das Kanalisierungsziel nicht erreicht werden können. Dies hat dann auch zur Folge, dass nicht das maximale Steueraufkommen erzielt wird. Somit wirkt eine Spieleinsatzsteuer

Original von cjheigl
Ich bin mit Petitionen nicht gut vertraut. Ich weiss, dass es den Mechanismus gibt, aber ich habe keine Ahnung, wie die Bedingungen sind, so dass sie überhaupt wirksam ist. Eine wichtige Frage ist wohl, an wen man überhaupt die Petition richtet. Da der Staatsvertrag eine Übereinkunft der Länder ist, vermute ich, dass die Länderparlamente der Ort sind, an den man eine Petition wegen des Staatsvertrags richten muss. Ich vermute weiterhin, dass man in so einem Fall nur eine Petition an den Landtag des Bundeslands richten kann, in dem man wohnt. Für mein Bundesland (Baden-Württemberg) gilt nach der Webseite des Landtags, dass man in der Petition die Behörde oder Stelle nennen muss, deren Entscheidung vom Petitionsausschuss überprüft werden soll.

Ist das dann der Landtag selbst? Der hat in BW am 3.2.2021 dem Entwurf zugestimmt. In Kraft getreten ist aber noch nichts, denn der neue Staatsvertrag soll erst ab dem 1.7.2021 gelten. Kann man gegen etwas petitionieren, das noch gar nicht in Kraft getreten ist? Zählt die Zustimmung des Landtags als eine Entscheidung, gegen die man eine Petition richten darf? Oder ist das noch nicht verbindlich genug in Bezug auf die Schaffung einer Tatsache, gegen die sich eine Petition richten kann?

Um da etwas aufzusetzen, bräuchte ich etwas Rat. Zeit ist prinzipiell vorhanden.

Leider hab ich da echt keine Ahnung ...


Antwort
Zitat
Zivilist
Beigetreten: 02.12.2008
BlackMember

Finde das Thema Petition super und werde gerne unterstützen bei Ausformulierung.

Bei erstem Nachdenken fände ich schlüssig wenn Zentrum der Argumentation ist, dass die betroffene Zielgruppe der Maßnahme - die Poker und Glücksspieler - selbst nie zu dem Gesetz befragt wurden und hauptsächlich finanziell getriebene Interessensverbände das Gesetz erarbeitet haben.

Könnte hier neben Fabian vielleicht auch Pokerstrategy selbst eine Rolle einnehmen? Vielleicht als Petitionstreiber, immerhin hat die Community schon eine gewisse Größe.


Antwort
Zitat
Wiseguy01
Beigetreten: 19.08.2009
PokerStrategist

@Cjheighl: Vielleicht kann man mit einem Eileintrag beim Bundesverfassungsgericht dafür sorgen, das man das Gesetz erst mal stoppt.


Antwort
Zitat
DamnG00d
Beigetreten: 02.05.2011
Legacy Member

Original von Zivilist
Finde das Thema Petition super und werde gerne unterstützen bei Ausformulierung.

Bei erstem Nachdenken fände ich schlüssig wenn Zentrum der Argumentation ist, dass die betroffene Zielgruppe der Maßnahme - die Poker und Glücksspieler - selbst nie zu dem Gesetz befragt wurden und hauptsächlich finanziell getriebene Interessensverbände das Gesetz erarbeitet haben.

Könnte hier neben Fabian vielleicht auch Pokerstrategy selbst eine Rolle einnehmen? Vielleicht als Petitionstreiber, immerhin hat die Community schon eine gewisse Größe.

Pokerstrategy selbst sollte doch auch ein Interesse daran haben, dass Poker in DE profitabel bleibt, da sonst zumindest der deutsche Zweig der Seite wegbrechen dürfte. (Hängen dort nicht auch ein paar Arbeitsplätze dran??)

Ansonsten fand ich die Crowdfunding-Idee um einen Anwalt zu finanzieren auch gut und wäre gerne dabei 👍


Antwort
Zitat
Eiturlyf
Beigetreten: 28.06.2007
PokerStrategist

Es ist vollkommen illusorisch das eine Petition oder ähnliches irgendetwas ändern wird. Das interessiert die Politik nicht im geringsten was wir gerne wollen.
Man kann sich darüber aufregen oder es lassen, ich empfehle letzteres.

Es wird immer illegale Wege geben dies zu umgehen, mache mir da keine Sorgen.


Antwort
Zitat
Wiseguy01
Beigetreten: 19.08.2009
PokerStrategist

Warum illusorisch? In Verbindung mit einer Klage ist es ein mächtiges Instrument. Dein Statement hört sich stark nach Politikverdrossenheit an. Es gibt genug Fälle in der Rechtssprechung wo eine vermeintliche schwächere Interessensgruppe vor Gericht zu Ihrem Recht gekommen ist. Ein Versuch ist es wert und es kostet auch nicht zuviel, wenn genug Leute mitmachen. Außerdem möchte nicht jeder auf illegalen Seiten spielen.


Antwort
Zitat
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