Original von Mephisto87
Original von larseda
Original von Mephisto87
Original von hacklberry
Original von Mephisto87
du musst dich doch gar nicht abmelden. stelle einfach keinen weiteren antrag?
Dann muss er aber bis zum Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums Meldepflichten, evtl Fördermaßnahmen und was sonst noch über die Eingliederungsvereinbarung läuft erfüllen.
Ich würde nirgendwo hingehen auch zu keinem Termin mehr bis der Zeitraum abläuft. Sanktionen und Kürzungen können ihm ja egal sein.
und was ist wenn er doch kein total erfolgreicher pokerpro wird ? (solll ja möglich sein, auch wenn poker easy money is ...)
kricht er dann zurück zu seiner sachbearbeiterin ?
das mit dem 400eu job finde ich ne gute idee ... wäre auch gut für die life balance
nö aber sanktionen beziehen sich immer auf den aktuellen bewilligungzeitraum. wenn er als in einem jahr oder sonstwann einen antrag stellt is wieder alles ok.
außerdem sind die sanktionen nicht dramatisch. 10% für ne ablehnung (10% nur auf den regelsatz also ohne miete etc . ca 37 euro im monat). dann beim zweiten mal gibts nochmal ca.10 % . aber wie gesagt bis dahin sollte der "vertrag" schon ausgelaufen sein. zwischendurch noch paar mal krank sein ->termin verschieben bringt auch noch ein paar wochen zeit
10 % für Meldeversäumnisse.
Bei weigerung der Arbeitsaufnahme, fehlende Eigenbemühungen, Abbruch oder nicht erscheinen bei Eingliederungsmaßnahmen sind es im Erstfall 30 %. Wenn man unter 25 ist gibts soviel ich weiß Kürzungen um 30 % gar nicht sondern werden die Barleistungen gleich erstmal eingestellt und das Jobcenter zahlt Miete und Energiekosten direkt.
Das Problem ist, dass es im Wiederholungsfall immerhalb eines Jahres 60 % bzw beim dritten Fall dann 100 % sind. Und genau in den Wiederholungsfällen liegt das Problem. Wenn die wollen dich reinzutunken schicken die einen drei Jobvorschläge innerhalb kürzester Zeit. Wenn man sich nicht bewirbt hat man schon die drei Verstöße und bekommt im besten Fall noch Lebensmittelgutscheine. Bei U25 werden dann auch die Mietzahlungen eingestellt im Wiederholungsfall.
Es wäre unlogisch wenn die Jahresfrist durch ne kurzfristige Abmeldung und Wiederanmeldung aufgehoben werden würde.
Außerdem ists halt auch die Frage ob OP in nem großen Jobcenter mit wechselnden SB ist oder bei nem kleinen wo er auch in 2 Jahren ggfs. wieder den gleichen verpeilten Sachbearbeiter hat.
Ich selbst bin zwar kein ALG II Empfänger habe aber jemanden ausm näheren Umfeld aufm Klageweg gegen Sanktionen unterstützt und mich deshalb mit der Sache tiefer befasst.