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Hartz 4 - Einfach abmelden? Was sagen?

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gwonkel2
Beigetreten: 08.04.2010
PokerStrategist

Wenn du dich nicht meldest, passiert folgendes:

Du kriegst Einladungen, 2-3 Stück, dann kommst du nicht, und du bekommst die Nachricht, dass dein ALG II(Hartz IV) sanktioniert wird, also 100% Kürzungen kommen aufgrund dessen, dass du nicht erreichbar bist und du dich um deine Krankenversicherung kümmern musst, außerdem steht da, dass du erst wieder Leistungen bekommst, wenn du dich meldest. So war es bei mir.


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Zitat
hacklberry
Beigetreten: 24.04.2007
PokerStrategist

Original von gwonkel2
Wenn du dich nicht meldest, passiert folgendes:

Du kriegst Einladungen, 2-3 Stück, dann kommst du nicht, und du bekommst die Nachricht, dass dein ALG II(Hartz IV) sanktioniert wird, also 100% Kürzungen kommen aufgrund dessen, dass du nicht erreichbar bist und du dich um deine Krankenversicherung kümmern musst, außerdem steht da, dass du erst wieder Leistungen bekommst, wenn du dich meldest. So war es bei mir.

Das ist ein anderer Fall, da melden die dich dann ab, weil sie meinen man hat keinen Bedarf mehr.

In dem Fall den ich mitbekommen habe haben die drei Jobvorschläge geschickt. 3x keine Bewerbung -> 3x Sanktion wegen fehlender Eigenbemühungen. 100 % kürzung

Dazu kamen dann noch Meldeverstöße -> Abmeldung wegen Meldeverstößen.

Da wars dann nämlich nicht mehr so ohne weiteres Möglich die Leistungen durch bloßes Erscheinen wieder zurück zubekommen.


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Zitat
Mephisto87
Beigetreten: 19.02.2006
BlackMember

Original von larseda
wieso kennt man dich da als blacky so gut aus ?

weil ich nach meinem informatikstudium vor 5 jahren auch erstmal arbeitslos war. und da ich keine lust auf einen computerlernkurs von 3 wochen hatte musste ich mich belesen wie ich da am besten rauskomme.

@rest

wie schon geschrieben wird es für das jahr sanktioniert. Aber wenn er ernsthaft schon nach einem Jahr wieder in Hartz 4 zurückfällt dann war seine geplante pokerkarriere eh ein witz. Rücklagen für 2 Jahre sollte man schon haben.

außerdem erwähnte ich ja das ganze durch arzttermine/widersprüche etc. so zu strecken das er bis der derzeitige bewilligungszeitraumes zu ende ist. also max. 10-20 % auf ihn zukommen.

Möge die Varianz mit dir sein ;)


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Zitat
Stohs
Beigetreten: 23.08.2010
PokerStrategist

Sorry das ich das Thema nochmal hervor hole aber ich finde es gibt noch ein Paar Sachen zu sagen. Ich habe einige Jahre als Beistand und Berater ehrenamtlich in einer Gewerkschaftlich organisierten Arbeitslosenberatungstelle gearbeitet und habe daher ein bisschen Fachwissen bei dem Thema.

Wenn man seinen Harz4 Bezug aus welchen Gründen auch immer beenden will sollte man einiges beachten.
Am besten ist es dem Arbeitsamt gar nichts mitteilen und den Bezug einfach durch nicht verlängern zu beenden ausgenommen man tritt eine Sozialversicherungspflichtige Stelle an das muss man sofort melden da eventuell Rückzahlungsforderungen auf einen zu kommen könnten. Viele Jobcenter überweisen einfach weiter Gelder für den gesamten Abrechnungszeitraum bis Sie dann merken das man ja keinen Anspruch mehr hat.
Die Fordern dann alles Geld zurück.

Man sollte Grundsätzlich keine Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitsamt abschliessen auch wenn die noch so freundlich oder unfreundlich darum bitten. Ausser die Eingliederungsvereinbarung ist im eigenen Sinne und enthält Statt Aussagen wie " Der Kunde verpflichtet sich 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben" zum Beispiel " Der Kunde bemüht sich um Arbeit." Je schwammiger und kürzer eine Eingliederungsvereinbarung geschrieben ist um so besser.
Weigert man sich zu unterschreiben erlassen die Jobcenter eine Egv per Verwaltungsakt.
Wenn man als Kunde dann dagegen verstösst ist man rechtlich gesehen auf einer sehr sicheren Seite da man nicht für Verträge haften kann die man nicht unterschrieben hat. Folglich kann einem das Amt auch keine Gelder kürzen.

Wenn man sich förmlich abmeldet ,weil man beschlossen hat ab sofort im Wald zu leben und daher kein Geld mehr zum Leben braucht oder an einem "geheimen Projekt" arbeiten möchte kann es sein das man in der Nachsorge Abteilung landet die einige Jobcenter haben.
Ein Freund von mir hat vor 10 Jahren eine Ausbildung zum Einzelshandelskaufmann begonnen und arbeitet seit dem im selben Geschäft als Festangestellter in Vollzeit ohne Zuschüsse vom Amt. Trozdem bekommt er alle 3 Monate eine Einladung vom Jobcenter zu einem Gespräch bei dem man ergründen möchte ob man ihn nicht vielleicht noch in einem anderen Betrieb unterbringen kann schliesslich ist es in der deutschen Jobcenter Logik auch dann ein Erfolg jemanden in eine Arbeit zu vermitteln wenn er bereits eine hat.

Nebenbei sind alle Formen von Auscheidungen aus dem Leistungsbezug ein Erfolg für die Jobcenter auch Krankheit,Gefängnisaufenthalte oder der Tot des Kunden.


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Zitat
Wustenfuchs
Beigetreten: 06.10.2006
Oldschool Grinder

Was zur KV:

Um in den ermäßigten Tarif für 140€ eingestuft zu werden musst du der KV glaubhaft vermitteln, dass du auch wirklich keine Einkünfte hast, von irgendetwas aber leben kannst. Da du wahrscheinlich aber kein Vermögen hast, werden deine Eltern oder dein Lebenspartner ein Schreiben aufsetzen müssen, in denen sie der KV versichern, für deinen Lebensunterhalt aufzukommen.

Wenn du gar keine KV haben möchtest, weil zu teuer oder keine Lust, musst du dich aus Deutschland abmelden und das der KV mitteilen. Wenn du dann irgendwann wieder nach Deutschland zurückwanderst, ist die gesetzliche KV verpflichtet, dich wieder aufzunehmen. Ich betone die letzte Option hier, da es besser ist, diese zu wählen, als sich in jungen Jahren in eine private KV zu begeben, die dann eine Rückkehr in die gesetzliche später nur unter Aufnahme eine versicherungspflichtigen Jobs unterhalb der Bemessungsgrundlage möglich macht.

Und was zum Nebenjob, der hier angeraten wurde:

Sobald $/h beim Pokern größer als €/h beim Jobben, warum dann arbeiten? Mit einem Nebenjob sollte man sicherlich nicht mehr als 10€/h verdienen und das machst bereits ab Nl25 mit oder ohne RB.

Aber wäre mal interessant zu wissen, was aus OP jetzt geworden ist.


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Zitat
crushiii
Beigetreten: 13.04.2007
Oldschool Grinder

Wie kann man sich das Leben denn nur so schwer machen?

Du gehst zu deinem Sachbearbeiter und sagst, du brauchst keine Leistungen mehr.
Warum du diese nicht mehr benötigst, ist völlig irrelevant und geht die nichts an. Du musst dazu gar nichts sagen.
Bei einer Arbeitsaufnahme muss man auch sicherlich keine Nachweise, wie einen Arbeitsvertrag einreichen. Wäre ja noch schöner!


Antwort
Zitat

Original von crushiii
Wie kann man sich das Leben denn nur so schwer machen?

Du gehst zu deinem Sachbearbeiter und sagst, du brauchst keine Leistungen mehr.
Warum du diese nicht mehr benötigst, ist völlig irrelevant und geht die nichts an. Du musst dazu gar nichts sagen.
Bei einer Arbeitsaufnahme muss man auch sicherlich keine Nachweise, wie einen Arbeitsvertrag einreichen. Wäre ja noch schöner!

diesen Post bitte ignorieren, stimmt alles nicht....


Antwort
Zitat
Patte87
Beigetreten: 10.11.2008
Poker Player

@ stohs kannst du mal genauer erläutern wie es aussieht wenn man sich weigert die eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben?


Antwort
Zitat
marchy33
Beigetreten: 13.09.2011
PokerStrategist

Arno Dübel strategy :megusta:


Antwort
Zitat
crushiii
Beigetreten: 13.04.2007
Oldschool Grinder

Original von fischief

Original von crushiii
Wie kann man sich das Leben denn nur so schwer machen?

Du gehst zu deinem Sachbearbeiter und sagst, du brauchst keine Leistungen mehr.
Warum du diese nicht mehr benötigst, ist völlig irrelevant und geht die nichts an. Du musst dazu gar nichts sagen.
Bei einer Arbeitsaufnahme muss man auch sicherlich keine Nachweise, wie einen Arbeitsvertrag einreichen. Wäre ja noch schöner!

diesen Post bitte ignorieren, stimmt alles nicht....

Das ist ein Erfahrungswert!
Als ich mal Hartz bekommen habe und eine neue Tätigkeit aufnahm, war das für die auch ohne viele Nachfragen vollkommen in Ordnung!
Die Zahlung wurde eingestellt und ich musste weder einen Vertrag, noch sonst etwas einreichen...darüber hinaus musste ich auch nichts unterschreiben.
Ich habe denen lediglich gesagt, ich nehme eine neue Tätigkeit auf und bin auf die Leistung nicht angewiesen.


Antwort
Zitat
Stohs
Beigetreten: 23.08.2010
PokerStrategist

Original von Patte87
@ stohs kannst du mal genauer erläutern wie es aussieht wenn man sich weigert die eingliederungsvereinbarung zu unterschreiben?

hier mal ein paar Links zum Thema

http://www.lokalkompass.de/iserlohn/ratgeber/knebelvertraege-vom-jobcenter-die-eingliederungsvereinbarung-d332387.html

http://sozialberatung-kiel.de/2012/12/03/keine-pflicht-zum-abschluss-einer-eingliederungsvereinbarung/


Antwort
Zitat
Sofaking
Beigetreten: 12.02.2006
PokerStrategist

Original von sNeijdaN

Original von itSmIn3z

Original von VinzentVegas
Wieso verzichtet man auf gratis Geld? (sry für den kleinen Derail)

Weil man etwas sozialen Anstand und persönliche Ehre hat?

Dann sollte er aber im Gegenzug auch die Möglichkeit haben, im Falle einer Arbeitsaufnahme, die AL-Versicherung nicht zu zahlen

@ vv lol obv sozialschmarotzer ist obv

@ sneijdan zieh nach Amerika oder in ein anderes Land, wo es kein soziales Auffangsystem gibt aber zieh hier in Deutschland nicht die für dich guten Sachen raus und mecker über die deiner Meinung schlechten Sachen


Antwort
Zitat
Achalesas
Beigetreten: 08.04.2008
Poker Player

Original von Stohs

Man sollte Grundsätzlich keine Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitsamt abschliessen auch wenn die noch so freundlich oder unfreundlich darum bitten. Ausser die Eingliederungsvereinbarung ist im eigenen Sinne und enthält Statt Aussagen wie " Der Kunde verpflichtet sich 10 Bewerbungen im Monat zu schreiben" zum Beispiel " Der Kunde bemüht sich um Arbeit." Je schwammiger und kürzer eine Eingliederungsvereinbarung geschrieben ist um so besser.
Weigert man sich zu unterschreiben erlassen die Jobcenter eine Egv per Verwaltungsakt. Wenn man als Kunde dann dagegen verstösst ist man rechtlich gesehen auf einer sehr sicheren Seite da man nicht für Verträge haften kann die man nicht unterschrieben hat. Folglich kann einem das Amt auch keine Gelder kürzen.

Da muss ich einfach mal eingreifen, dass was Du sagst ist ganz klar falsch. Der Vorteil des nicht unterschreibens ist :
Du hast die Möglichkeit zu klagen ! Die hast Du sonst nicht.

Allerdings, Du bist an den VA gebunden, mit allen Nachteilen ;) Also können die sehr wohl sanktionieren ...
Dazu gibt es auch etliche Urteile, sonst wäre es wohl auch etwas einfach, nicht unterschreiben gleich Freifahrt.

Auch wenn es evtl. nett gemeint war ... Aber solche Tipps geben :rolleyes:
Geht garnicht.


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Zitat
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