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Im Visier des Finanzamts

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monchichi777
Beigetreten: 08.08.2013
Poker Player

es muss doch nicht zwangsläufig vom Pokern kommen. Könnten doch auch sportwetten sein, bietet ja nahezu jeder Anbieter auch an.

Ist es übetrhaupt noch illegal in Deutschalnd, seitdem es die 5% Wettsteuer für Deutsche gibt?
Wenn ich in der Tipico Filiale jeden Tag 30 Scheine abgebe und kontinuierlich gewinne, will doch auch kein Finanzamt was, weils Glücksspiel ist. Ich würde solchen Nachfragen gelassen entgegen sehen.


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Zitat
durrian
Beigetreten: 07.03.2009
Oldschool Grinder

Wenn du jeden Tag 30 Tippicoscheine abgibst und von den Gewinnen jeden Monat 3K auf dein Bankkonto einzahlst,will das Finanzamt sehr wohl was.
Mit Glückspiel hat das wie schon zig mal gesagt nichts zu tun,sondern mit Nachhaltigkeit
und Gewinnerzielungsabsicht.Wenn du verlierst ist es dein Hobby (und Glückspiel ,was aber egal ist),wenn du dauerhaft gewinnst ist es dein Gewerbe .
Also sei besser vorsichtig und schau dich genau um wer da bei Tippico so vor der Türe steht und mitschreibt.


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Zitat

Original von skillpoker1
eine frage: war es wirklich so, dass du nur 1-2 mal im jahr ausgecashst hast? wäre schon interessant, dass sie schon dann auf dich aufmerksam werden?!

Ich gehe mal stark davon aus, dass es dann auch von der höhe der Summen abhängt, die ausgezahlt wurden/werden....


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Zitat

Original von durrian
Wenn du jeden Tag 30 Tippicoscheine abgibst und von den Gewinnen jeden Monat 3K auf dein Bankkonto einzahlst,will das Finanzamt sehr wohl was.
Mit Glückspiel hat das wie schon zig mal gesagt nichts zu tun,sondern mit Nachhaltigkeit
und Gewinnerzielungsabsicht.Wenn du verlierst ist es dein Hobby (und Glückspiel ,was aber egal ist),wenn du dauerhaft gewinnst ist es dein Gewerbe .
Also sei besser vorsichtig und schau dich genau um wer da bei Tippico so vor der Türe steht und mitschreibt.

mag schon sein, dass die Nachhaltigkeit eine große Rolle spielt und so bald diese bewiesen ist, handelt es sich um ein Gewerbe. Dann sollten aber auch Verluste usw. geltend gemacht werden können...


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Zitat
Tornano
Beigetreten: 11.12.2007
Elite Grinder

Es ist auch nicht so einfach wie es da steht. Allein daran, ob ein Spieler gewinnt oder nicht, darf das Finanzamt keine Aufteilung in Hobbyspieler/Profis vornehmen.


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Zitat

Ausserdem hat man bei Einkünften aus Gewerbebetriben einen Freinetrag in Höhe von 24500€ und überschreitet man diesen nicht, so fällt auch keine Gewerbesteuer an. Sollte OP also unterhalb dieser Grenze liegen, ist es auch nicht verwunderlich, dass auf diesen Betrag keine Steuern (Gewerbesteuern) angefallen sind.


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Zitat
limpinbarney
Beigetreten: 12.02.2009
BlackMember

Bei OP wurde aufgrund der Selbstständigkeit eine Außenprüfung vorgenommen. Ich glaube statistisch kommt das bei Kleinunternehmen alle 100 Jahre vor.
Das hat also nichts mit Auscashen, Bankmitteilung etc. zu tun. Ist nur wohl nicht so gescheit, kein separates Konto fürs Geschäft zu nehmen.

Was mich eigentlich interessiert, ob OP denn tatsächlich aus dem Schneider ist? Diese "Einkünfte" waren ja nicht Teil der Steuererklärung. Sie tauchen also weder dort noch im Steuerbescheid auf. Der wäre ja endgültig, auch wenn Gericht oder Gesetz etwas ändern. Kann OP also nachträglich zu Steuerzahlungen herangezogen werden?


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stretchi187
Beigetreten: 22.02.2008
PokerStrategist

immer wieder schön wie hier der Versuch gemacht wird zu Helfen,klasse Leute !!!


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theclown Themenstarter
theclown
Beigetreten: 13.08.2006
Elite Grinder

Was mich eigentlich interessiert, ob OP denn tatsächlich aus dem Schneider ist? Diese "Einkünfte" waren ja nicht Teil der Steuererklärung. Sie tauchen also weder dort noch im Steuerbescheid auf. Der wäre ja endgültig, auch wenn Gericht oder Gesetz etwas ändern. Kann OP also nachträglich zu Steuerzahlungen herangezogen werden?

Ja da könntest du Recht haben. ich wollte das FA auch nicht nochmal darauf ansprechen - nicht den schlafenden Hunden wecken. Ist nun auch paar Jahre vergangen und bisher hat das Amt s. nicht mehr gemeldet.
Zu zweitens:
Wenn in den nächsten Jahren ein Gesetz rauskommt, welches besagt, dass man Steuern auf Pokergewinne zahlen müsste, wirkt dies rückwirkend - egal ob dieser Fall schon jahrelang zuvor geschlossen ist oder nicht! So hat es mir der Anwalt erklärt. Aber er geht davon nicht aus, da man ja jede kleinste Pokeraktivität rückwirkend auch nachweisen müsse, was in der Branche unmöglich ist. Da gehören nicht nur alle Gewinne und Verluste mit rein, sondern auch so was wie Reisekosten, Internetkosten, Hotel, Casinobilanzen etc.


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Zitat
Tornano
Beigetreten: 11.12.2007
Elite Grinder

Also wenn es eines neuen Gesetzes/einer Gesetzesänderung bedarf, dann wirkt das auf gar keinen Fall für Fälle die schon mehrere Jahre zurück liegen.

Wenn der BFH entscheidet, dass Pokergewinne steuerpflichtig sind, dann ist das etwas anderes, weil es dabei um die Anwendung bereits bestehender Gesetze geht.

Abgesehen davon ist es in der AO ganz klar geregelt, in welchen Fällen und wie lange zurück die Steuerfestsetzung noch geändert werden kann. An die jetzt geprüften Jahre wird das Finanzamt sollte es in 1 oder 2 Jahren ein Urteil geben sehr wahrscheinlich nicht mehr rankommen.


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Rajko33
Beigetreten: 01.01.2009
PokerStrategist

Also die Festsetzungsfrist für rückwirkende Änderungen beträgt im Normalfall 4 Jahre.
Sie beginnt in der Regel am 31.12. des Jahres in dem die Steuererklärung abgegeben wurde.

z.B.: Wurde die Steuererklärung 2009 im Jahr 2010 abgegeben beginnt die Festsetzungsfrist am 31.12.2010 und endet am 31.12.2014.

Innerhalb dieses 4-Jahreszeitraums kann das Finanzamt jederzeit den Steuerbescheid wegen neuer Tatsachen ändern, die zu einer Steuererhöhung führen (z.B. wenn rückwirkend festgestellt wird, das man bereits in 2009 kein Hobbyspieler war, sondern gewerblich Poker gespielt hat).

Der Festsetzungsfrist kann sich aber auch auf 5 Jahre (bei leichter Steuerverkürzung) oder sogar auf 10 Jahre (bei Steuerhinterziehung) verlängern. Dann kann sogar noch in 2015 bzw. 2020 der Steuerbescheid 2009 geändert werden.

Siehe § 169 und § 170 Abgabenordnung (einfach mal googlen).


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Tornano
Beigetreten: 11.12.2007
Elite Grinder

Und wo siehst Du, sofern alle seine Angaben stimmen, eine leichtfertige Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung?

Was denkst Du hebt das Finanzamt in den aufgrund der Betriebsprüfung ergehenden Bescheiden auf?

Ich glaube außerdem, dass Du eine falsche Vorstellung davon hast, was neue Tatsachen oder Beweismittel sind...


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KrosseKogge
Beigetreten: 04.04.2011
Legacy Member

Was ist eigtl. wenn man sich entscheidet pokerpro zu werden und sich ehrlich beim FA meldet?

Was bleibt denn da unterm Strich übrig? Muss man überhaupt was zahlen?

Kenne mich nur sehr wenig aus, aber einen Grund muss es ja geben für die Auswanderer außer lebensunterhaltungskosten, thai-nutten, traumstrände und koks.

paar cliffs wären nice


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Rajko33
Beigetreten: 01.01.2009
PokerStrategist

Ich kann dem Eröffnungspost nicht entnehmen, das es sich um eine Betriebsprüfung handelt. Könnte sich auch um eine Kontenprüfung auf Grund einer Prüfung im Rahmen eines Kontenabrufverfahrens handeln.

Weiterhin habe ich auch nicht unterstellt, das eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt, sondern nur die Frage beantwortet, wieweit zurück das Finanzamt noch Bescheide ändern könnte.

Ob hier ne Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegen könnte kann und will ich auch gar nicht beurteilen. Das wird ihm das Finanzamt schon mitteilen, was Sie von seiner Stellungnahme halten :)

Natürlich ist es für das Finanzamt eine neue Tatsache, wenn sich erst im Rahmen der Prüfung rausstellen sollte, das bereits in früheren Jahren eine gewerbliche Tätigkeit vorlag, denn es wurde von ihm selbst ja nie angezeigt. "Neu" muss die Tatsache nur für das Finanzamt sein und nicht für ihn.

@KrosseKogge:

Dann musst Du wohl dein Gewerbe beim Finanzamt anmelden.

Die Frage nach dem "was übrig bleibt" kann Dir so bestimmt keiner beantworten. Das kommt auf deine gesamten Einkünfte im Jahr und deinen Steuersatz an.

www.lohn-info.de/durchschnittssteuersatz_grenzsteuersatz.html

http://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner.php


Antwort
Zitat
Tornano
Beigetreten: 11.12.2007
Elite Grinder

Hast Du Seite 2 gelesen?

Er hat alle pokerrelevanten Transaktionen offen gelegt und mit dem FA gesprochen, da gibt es also nichts was neu für das Finanzamt sein könnte. Und eine Gesetzesänderung ist keine neue Tatsache oder neues Beweismittel.

Außerdem musste er eine Nachzahlung für seine selbständige Tätigkeit begleichen, was mich halt auf eine Betriebsprüfung schließen lässt. In den Bescheiden wird dann eigentlich immer der Vorbehalt der Nachprüfung aufgehoben.


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hyperfokus
Beigetreten: 05.04.2010
PokerStrategist

wie sieht das eig. aus, wenn man sein nt/mb konto nur per cashout am automaten leerräumt und nicht per banküberweisung...? taucht das irgendwo auf bzw. kann das FA durch so etwas aufmerksam werden...?


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FetTerBender
Beigetreten: 13.06.2008
PokerStrategist

Bescheuertes deutsches Steuerrecht. Dicker als alle Gesetzbücher in Afrika aneinandergehalten und trotzdem Lücken drin... :f_drink:


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viktoalia
Beigetreten: 11.02.2009
Oldschool Grinder

Die Abfrage von Kontodaten galt einst als Anti-Terror-Maßnahme zum Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten - etwa unerlaubte Bankgeschäfte, Geldwäsche oder Betrug.
"Seit 2005 dürfen auch andere Behörden das Bundeszentralamt um Kontoinformationen von Bürgern ersuchen, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und den Missbrauch von Sozialleistung einzudämmen, vgl. § 93 Abs. 7 und 8 der Abgabenordnung (AO)"
Gegenüber dem Vorjahr haben sich die Abfragen der Kontodaten von Privatpersonen seitens der Finanzämter verdoppelt: auf mehr als über 140000 Abfragen in der BRD.
"Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff sieht wie ihr Vorgänger die amtliche Neugierde kritisch. Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten ergeben, dass oft sogar die Begründungen für den konkreten Abruf fehlten und die Betroffenen nicht benachrichtigt würden".

Und die Bankem genießen Weltweit weiterhin Narrenfreiheit und waschen sauber was das Zeug hält.

Völlig absurde Entwicklung.

Quellen: http://www.lto.de/recht/hintergruende/h/kontoabfrage-bankgeheimnis-steuerhinterziehung-sozialleistungsmissbrauch-gerichtsvollzieher/

Mein Rat: Lass dich steurrechtlich/anwaltschaftlich beraten.


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Ich habe leider keine Ahnung was du da machen kannst. Würde mich aber auch interessieren, auch wenn ich bis jetzt noch nichts verdient habe.


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In Österreich scheint die Situation besser zu sein. Ich glaube mal gehört zu haben, dass deutsche Pros nach Österreich ziehen.
Wäre interessant zu wissen wie die Situation weltweit aussieht.


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