Ich kann dem Eröffnungspost nicht entnehmen, das es sich um eine Betriebsprüfung handelt. Könnte sich auch um eine Kontenprüfung auf Grund einer Prüfung im Rahmen eines Kontenabrufverfahrens handeln.
Weiterhin habe ich auch nicht unterstellt, das eine Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegt, sondern nur die Frage beantwortet, wieweit zurück das Finanzamt noch Bescheide ändern könnte.
Ob hier ne Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung vorliegen könnte kann und will ich auch gar nicht beurteilen. Das wird ihm das Finanzamt schon mitteilen, was Sie von seiner Stellungnahme halten
Natürlich ist es für das Finanzamt eine neue Tatsache, wenn sich erst im Rahmen der Prüfung rausstellen sollte, das bereits in früheren Jahren eine gewerbliche Tätigkeit vorlag, denn es wurde von ihm selbst ja nie angezeigt. "Neu" muss die Tatsache nur für das Finanzamt sein und nicht für ihn.
@KrosseKogge:
Dann musst Du wohl dein Gewerbe beim Finanzamt anmelden.
Die Frage nach dem "was übrig bleibt" kann Dir so bestimmt keiner beantworten. Das kommt auf deine gesamten Einkünfte im Jahr und deinen Steuersatz an.
www.lohn-info.de/durchschnittssteuersatz_grenzsteuersatz.html
http://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner.php