@ OP
Wie gesagt gilt eine höchst Grenze von 5,2k Vermögen zum Zeitpunkt der Antragsstellung und auch während des gesamten Förderungszeoitraumes.
In dem Moment wo du zb. die 100Mille erbst und das Amt durch Bankeinsicht (Stichproben) oder Informationen vom Finanzamt (wg Zinsen zB) Wind bekommt, darfste erstmal schön Belege vorlegen, dass du max5,2k hast sonst darfste direkt alles zurückzahlen und verlierst deinen Baföganspruch. (hatte 5k auf diversen Sparbriefen etc, auch alles angegeben, 3 Jahre später kommtn Brief wg überprüfung wenn sie von den Zinsen auf mein Vermögen zurück rechnen kommen sie auch 10k wtf? dachte ich damals nur)
Insofern wäre ich beim Auscashen auf Sparkonten etc vorsichtig.
Was du Bar im Schreibtisch liegen hast oder am Automaten über irgendn Auslandskonto ziehst und keine Belege drüber hast is ne andere Geschichte.
IM Antrag kannste als Barkapital 5,32€ angeben (random Kleingeld im Geldbeutel) macht den Antrag direkt glaubwürdig ♦
Fang nur nicht an deine BR für 3% Zinsen oder so anzulegen davon kriegen die im Amt was mit.
Ansonsten einfach dafür sorgen, dass deine Kontoauszüge 2-3 Monate vor Antragsstellung net zu fett sind
Die werden gern mal verlangt