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Annuit20
Joined: 14.09.2007

Okay, ab wieviel Jahren beginnt diese, wäre nett von Dir dann brauch ich mich nicht selbst bemühen.
Meine Haupt zeit war bis 2014, bin ich da schon save?

" Auch die Verjährungsfristen von 5 bis 10 Jahren sind zu beachten"
Ist das korrekt?

Never mind man sollte auch mal alle Beiträge lesen.
Und fuck...


Antwort
Zitat
Livingmydream
Joined: 16.03.2021

Original von busfahrer09

Original von Livingmydream
Wenn du keine Steuererklärung abgibst, greift die Anlaufhemmung. Die Verjährung beginnt erst mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden wäre. So kann dich das FA ohne Steuererklärung 13 Jahre bei einfacher Steuerhinterziehung belangen und bei schwerer (alles ab 50k+ Euro) 18 Jahre.

.

Wenn es sich um einfache Steuerhinterziehung handelt (also unter 50.000 €, ohne erschwerende Umstände), keine Steuererklärung abgegeben wurde, und du bis zum 31.12.2026 keinerlei Ermittlungsmaßnahmen erlebt hast – dann kannst du mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass die Tat verjährt ist.

Das FA hat leider die Möglichkeiten die Frist deutlich zu verlängern. Die Frist kann durch Ermittlungen, Durchsuchungen oder Anhörungen unterbrochen werden (§ 78c StGB), wodurch sie neu beginnt. Im schlimmsten Fall können Sie sogar bei schwerer Steuerhinterziehung die Frist von 15 Jahre auf 37,5 Jahre verlängern.

Damit ein Brief des Finanzamts die strafrechtliche Verjährung unterbricht, muss er eine der folgenden Maßnahmen enthalten:

- Förmliche Bekanntgabe, dass ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wurde
- Anordnung oder Durchführung einer Vernehmung (z. B. du wirst als Beschuldigter vorgeladen)
- Durchsuchungsanordnung oder Beschlagnahme
- Strafbefehl, Anklageschrift oder Anberaumung einer Hauptverhandlung

Ein allgemeines Auskunftsersuchen, z. B. „Bitte erklären Sie Ihre Pokergewinne von 2013 bis 2015“, zählt nicht automatisch als Unterbrechung – es sei denn, es ist klar erkennbar, dass du als Beschuldigter geführt wirst.


Antwort
Zitat
busfahrer09
Joined: 12.07.2006

.


Antwort
Zitat
Annuit20
Joined: 14.09.2007
soulfly187
Joined: 05.02.2007

Sicko!


Antwort
Zitat
Farnemo
Joined: 03.02.2006

Original von soulfly187https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202550117/

Krass wie lange sich das hingezogen hat.

"Im Ergebnis nichts anderes gilt auch für die weitere vom Kläger gespielte Variante "Pot Limit Omaha". Der einzige vom Kläger erwähnte ‑‑und auch sonst ersichtliche‑‑ nennenswerte Unterschied zur Variante "Texas Hold'em" liegt darin, dass jeder Spieler vier statt nur zwei verdeckte Karten erhält und eine Hand aus zwei der vier verdeckten Karten des Spielers und drei der fünf Gemeinschaftskarten besteht. Dies erhöht ‑‑für alle Spieler gleichermaßen‑‑ die Zahl der Kombinationsmöglichkeiten und damit die Wahrscheinlichkeit für ein starkes Blatt und mindert die Bedeutung eines "Bluffens"."

hahahaha


Antwort
Zitat
Coach
Paxis
Joined: 01.11.2006

Heißt das jetzt, dass wenn man in D ein Gewerbe zum professionellen Pokern angemeldet hat, dass man damit auch Verluste von der Steuer absetzen kann? Oder kann das Finanzamt dann immer noch hin und herswitchen zwischen Profi und Hobbyspieler, je nach dem wie es für die besser wäre?


Antwort
Zitat
josch2001
Joined: 25.03.2006

Naja, was heißt Verluste? Für den Profi bedeuten Verluste ja weniger Gewinn den er dann versteuern muss. Insofern ja, aber ist ja irgendwie auch logisch.
Dann gibt es noch irgendwas mit Verlustvortrag/Nachtrag oder wie sich das schimpft. Dann könnte man Verluste aus dem Vorjahr gegenrechnen, das wäre evtl. schon eher interessant.
Wirklich interessant wäre es aber für Geschäftsleute, die dann ja die Pokerverluste eigentlich auch absetzen können müssten. Aber dann wird wohl auf Liebhaberei plädiert.
Irgendwie bezweifel ich auch, dass es mittlerweile Poker offiziell als Gewerbe gibt.
Außerdem sind das imo immer noch Einzelurteile, also Präzedenzfälle, eine wirklich gesetzliche Regelung fehlt ja nach wie vor. Glaub auch kaum, dass das Gesetz zwischen Holdem und Omaha unterscheiden würde, das ist wohl eher von Pokerfirma so dargestellt.


Antwort
Zitat
efteling
Joined: 31.07.2025

Original von guth888
Moin,

da es jetzt doch privat ein paar Nachfragen gab und ich in Skype mit ein paar Leuten Kontakt habe und wir ja alle im gleichen Boot sitzen, macht es imo wenig Sinn wenn jeder zu nem Anwalt rennt und auf eigene Faust was versucht, wenn wir Synergien nutzen können.

Daher der Aufruf:
Falls wer Interesse hat, in eine Gruppe einzutreten (Discord, Skype oder Whatsapp, bzw. auch was anderes) bitte kurze PN an mich hier bei ps.de und ich mach dann mal was auf.

Beste Grüße an alle Betroffenen!

Wäre echt Klasse, wenn ich der Gruppe auch noch hinzugefügt werden könnte. Schick mir mal bitte eine Freundschaftsanfrage


Antwort
Zitat
nervermore
Joined: 13.01.2007

Original von josch2001
Naja, was heißt Verluste? Für den Profi bedeuten Verluste ja weniger Gewinn den er dann versteuern muss. Insofern ja, aber ist ja irgendwie auch logisch.
Dann gibt es noch irgendwas mit Verlustvortrag/Nachtrag oder wie sich das schimpft. Dann könnte man Verluste aus dem Vorjahr gegenrechnen, das wäre evtl. schon eher interessant.
Wirklich interessant wäre es aber für Geschäftsleute, die dann ja die Pokerverluste eigentlich auch absetzen können müssten. Aber dann wird wohl auf Liebhaberei plädiert.
Irgendwie bezweifel ich auch, dass es mittlerweile Poker offiziell als Gewerbe gibt.
Außerdem sind das imo immer noch Einzelurteile, also Präzedenzfälle, eine wirklich gesetzliche Regelung fehlt ja nach wie vor. Glaub auch kaum, dass das Gesetz zwischen Holdem und Omaha unterscheiden würde, das ist wohl eher von Pokerfirma so dargestellt.

Die FAs haben z.T. auf Rechtssicherheit gewartet, die besteht jetzt und es ging wohl vor ner Weile schon eine Memo an die einzelnen FAs raus, Pokerspieler, auf die die Eigenschaften zutreffen, entsprechend zu behandeln. Wir sind gerade im Übergang von Einzelfällen zu flächendeckend.

Bzgl. Gewerbe: wird als "freiberufliche Tätigkeit in Wissenschaft und Technik" oder so kategorisiert, ist letztendlich aber auch egal, gewerblich ist gewerblich.

Ich würde jedem mit Pokergewinnen die über paar hundert € im Jahr rausgehen empfehlen, diese in der Steuererklärung separat offenzulegen, nicht als Einkunft aus selbstständiger Arbeit sondern einfach in einem separaten Schreiben angeben. Damit erfüllt man die eigene Pflicht und es liegt am FA damit umzugehen. Ist man tatsächlich Gelegenheitsspieler mit einem lucky Turniercash oder sowas, stehen die Chancen nach wie vor gut, dass man auch entsprechend eingestuft wird und der Gewinn nicht steuerpflichtig sind. Ist man Profi oder Amateur mit professionellen Ambitionen, sollte man damit rechnen, dass die Gewinne zu versteuern sein werden und entsprechend wirtschaften, oder auswandern.


Antwort
Zitat
nervermore
Joined: 13.01.2007

Original von Paxis
Heißt das jetzt, dass wenn man in D ein Gewerbe zum professionellen Pokern angemeldet hat, dass man damit auch Verluste von der Steuer absetzen kann? Oder kann das Finanzamt dann immer noch hin und herswitchen zwischen Profi und Hobbyspieler, je nach dem wie es für die besser wäre?

Meines Wissens nach gilt eine Form von Gleichbehandlungspflicht für die FAs, wenn sie dich in einem Jahr als Profi eingestuft haben, können sie das im Folgejahr nicht willkürlich ändern. Insofern wird es möglich sein, sobald man einmal Profi ist, Verlustjahre entsprechend vorzutragen oder abzusetzen sofern man ein anderes Einkommen hat. Genau aus dem Grund besteht bei den FAs auch eine gewisse Zurückhaltung, einen nach einem Jahr mit Gewinnen direkt als Profi einzustufen, weil eben die Gefahr besteht, dass du eigentlich Hobbyspieler bist und in den Folgejahren viel mehr Verluste absetzen können wirst als du in dem Jahr als "Profi" Steuern bezahlt jast. Sie werden evtl. Fragen zur Natur der Gewinne und deinem Spielverhalten stellen, den Steuerbescheid nur vorläufig ausstellen und auf deine nächste(n) Steuererklärungen warten um zu sehen ob da wieder Gewinne kommen, bevor sie handeln.

Das heißt auch, dass nicht jeder Fissh einfach ein "Pokergewerbe" anmelden und dann beliebig Verluste absetzen kann. Das ist eben zunächst mal Liebhaberei. Ich kann ja auch z.b. nicht meine Ausgaben fürs Golfen von der Steuer absetzen mit der Begründung, dass ich eigentlich Golfprofi bin der nur dieses Jahr blöderweise nichts gewonnen hat. Wie gesagt erfolgt die Einstufung als Pokerprofi durch die FAs nach Einschätzung deines Spielverhaltens und Beobachtung der Ergebnisse, evtl auch über mehr als ein Jahr hinweg.


Antwort
Zitat
josch2001
Joined: 25.03.2006

Mag schon sein. Was da fehlt ist imo dann noch eine Definition ab wann man denn als Profi einzustufen ist.
Kann ja nicht sein, dass der Freizeitspieler dann auf einmal Profi ist
wenn er mal nen lucky Jahr hatte.
Ein Jahr später wieder nicht.


Antwort
Zitat
Moderator
Speckftw
Joined: 20.03.2008

So eine Definition wirst du auch nicht bekommen.

Das Problem daran ist, dass der Gesetzgeber nicht jeden erdenklichen Fall regeln kann, weshalb er oft auf unbestimmte Rechtsbegriffe zurückgreifen muss.
Und diese sind erstmal frei interpretierbar, insbesondere wenn es keine Rechtsprechung zum Thema gibt.

Und auch die Rechtsprechung selbst muss sich dazu erst einmal bilden. Und so kann es Jahrzehnte dauern, bis die Behörden und auch die Gerichte selbst wirklich Handfestes haben. Und dann braucht es nochmal eine halbe Ewigkeit, bis der Gesetzgeber zu einem Thema tatsächlich eine gesetzliche Vorlage gibt.

Als Beispiel kann man hier den Seitenabstand zu Rad Fahrenden beim Überholen einbringen.
Da wird von Gerichten seit 1985 (meines Wissens nach) 1,5m Abstand verlangt, wenn man zu Fuß Gehende, Rad Fahrende und (später hinzugekommen) Elektrokleinstfahrzeug Führende mit einem Kraftfahrzeug überholen möchte.

2020 wurde es dann endlich in der StVO aufgenommen und Verstöße können nun als Ordnungswidrigkeit RECHTSSICHER verfolgt werden.
Vorher verlangte die StVO, dass beim Überholen "ausreichender Seitenabstand (...), insbesondere zu den zu Fuß Gehenden und zu den Rad Fahrenden sowie zu den Elektrokleinstfahrzeug Führenden, eingehalten werden [muss]".
Und dies sorgte dafür, dass man Verstöße gegen diese Vorschrift nur dann verfolgte, wenn es zum Unfall kam.

35 Jahre für etwas verhältnismäßig "Einfaches".

Nehmen wir jetzt wieder die Besteuerung von Pokergewinnen zum Thema und vergleichen das, dann behaupte ich, dass wir "feste Definitionen" im Sinne einer Vorschrift vermutlich nicht mehr erleben werden.

Dazu sei aber auch erwähnt, dass das erstmal nichts "Schlimmes" ist, dass da einige Paragraphen Interpretationen zulassen. So funktioniert unser Rechtssystem halt und kann nicht (direkt) mit Tricksereien umgangen werden, wie es zum Beispiel in der Politik mit den 9999-Euro-Spenden gerne mal passiert, wo eben eine feste Grenze von 10000 Euro festgelegt wurde, ab der ein Rechenschaftsbericht fällig wird.


Antwort
Zitat
josch2001
Joined: 25.03.2006

Und wenn es da nichts gibt, nach welchen Kriterien entscheidet dann der Finanzbeamte ob es jetzt besteuert wird oder nicht? Wird da gewürfelt, oder nach Sympathie? Oder geht dann immer jeder einzelne Fall vor Gericht?
Verstehe denke ich schon deine Argumente, aber wie sieht das dann in der Praxis aus?

Wenn man bei deinem Beispiel bleibt wäre das Pendant dazu, dass Radfahrer nicht < 1, 5 m überholt werden dürfen. Einigen ist es aber doch erlaubt ohne genau festzulegen wem.
Weil generell gilt eben erst mal, dass Pokergewinne steuerfrei sind. Denke das ist der Knackpunkt.


Antwort
Zitat
nervermore
Joined: 13.01.2007

Dass Pokergewinne generell steuerfrei sind galt noch nie und jetzt noch weniger.

Hast du das Urteil überhaupt gelesen?
Die Kriterien, nach welchen die Finanzbeamten entscheiden findest du dort.

Nur ein paar Beispiele:

Eine Tätigkeit ist nachhaltig, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und sie objektiv erkennbar auf Wiederholung angelegt ist.
[...]Eines förmlichen Entschlusses des Steuerpflichtigen, als Berufspokerspieler ‑‑oder in anderer Form als Gewerbetreibender‑‑ tätig zu sein, bedarf es für die Annahme von Nachhaltigkeit nicht; die Wiederholungsabsicht und die Absicht, sich eine ständige Erwerbsquelle zu erschließen, ist vielmehr aus den äußeren Umständen zu folgern, die im Streitfall eindeutig für das Vorliegen von Nachhaltigkeit sprechen. Die Nachhaltigkeit ergibt sich entgegen der Annahme des Klägers auch nicht in erster Linie aus der Teilnahme an den Präsenzturnieren, sondern vor allem auf der äußerst großen Zahl der Online-Pokerspiele, an denen der Kläger in den Streitjahren teilgenommen hat.

Vorliegend hat der Kläger auf zahlreichen Online-Portalen gespielt. Die Anzahl der von ihm getätigten Spiele war sehr hoch. Er hat mit einem noch während des Verwaltungsverfahrens eingereichten Schriftsatz vom 25.07.2012 erklärt, an bis zu zwölf virtuellen Pokertischen gleichzeitig gespielt zu haben. Gerade dies ist ein Merkmal, das bei einem Durchschnittsspieler durch die Verteilung der Aufmerksamkeit auf mehrere parallele Spielgeschehen zu einem Absinken der Gewinnrate führt und daher ein Indiz für die Herausgehobenheit desjenigen Spielers ist, der ein solches Parallelspiel beherrscht und mit Erfolg praktiziert

Die FAs haben spätestens jetzt eine hinreichend rechtssichere Handhabe, mit Pokerspielern im Rahmen der geltenden Steuergesetzgebung umzugehen und werden das auch tun. Ein separates "Gesetz zur Besteuerung von Pokerspielern" ist nicht nötig und wird nicht kommen.

Wenn sich jemand im Einzelfall ungerecht behandelt fühlt kann er gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch und im nächsten Schritt Rechtsmittel einlegen. In den allermeisten Fällen wird dies wahrscheinlich wenig Aussicht auf Erfolg haben, es hat schon einen Grund warum sich z.b. Graske aus der Thematik komplett zurückgezogen hat, hier gibt es nichts mehr zu gewinnen.


Antwort
Zitat
josch2001
Joined: 25.03.2006

Ich hab nur den Pokerfirma Artikel gelesen. Ich beschäftige mich aber schon länger mit der Thematik. Das Urteil ist ja nicht neu, ein ähnlich "richtungsweisendes" Urteil gab es auch schon 2023
Generell nicht zu versteuern ist vielleicht das falsche Wort. Mir fällt kein passenderes ein. Dann eben umgekehrt: Pokergewinne sind doch auch nicht generell zu versteuern? Oder würdest du das anders sehen. Würdest du zustimmen, dass es für den Hobbyspieler nicht zu versteuern ist? Denke, die Antwort muss ja lauten.
Also muss man ja irgendwo die Grenze ziehen. Das was du als "Kriterien" bezeichnest sind doch gar keine.
Oder was würdest du als "sehr viel" bezeichnen? Dass es im Streitfall vielleicht eindeutig war, weil der Typ 6/24 die Woche 5000 Turniere/Jahr gespielt und dabei jedes Jahr 100k gemacht hat kann doch gut sein, bestreite ich auch nicht.
Das Prinzip der Nachhaltigkeit kenne ich. Hier bei uns im Casino gibt es ein weekly Tournament 100buyin. Das spielt jemand jede Woche und mache damit 5k/Jahr.
Nachhaltig? Denke ja. Gewinnerzielungsabsicht? Denke auch ja. Steuerpflichtig????
Dazu gibt es eine Rangliste bei der man für den ersten Platz 4K bekommt. Dazu noch ein Finale, bei dem man für den 1. Platz vielleicht 40k bekommt. Der Gewinn kann dann schon mal 6-9k oder auch 50k sein. Ist es dann steuerpflichtig? Profi? Wenn man im Hotel Mama wohnt, oder die Frau arbeitet kann man da vielleicht schon von Profi sprechen oder doch nicht?
Der Veranstalter (Spielbanken Bayern) macht ironischerweise selbst Werbung mit "Gewinn ist steuerfrei"
Wo sind da die Kriterien, die für dich so eindeutig sind? Ich sehe sie nicht.
Wie kann es sein, dass jemand ne gute 6stellige Summe gewinnt über mehrere Jahre (ähnlich wie der Fall aus dem Urteil), beim Finanzamt angibt und diese nicht versteuern muss? Nein, kein lucky bink.
Oder dass, das Finanzamt beim Freier vor dem Herrn anklopft und Steuern will, weil er 400k Winnigs auf Hendonmob stehen hat.
Und das ist ja auch mein Punkt: Mir geht es nicht um eindeutige Fälle, von mir aus versteuer ich auch meine Winnigs. Es müsste eine eindeutige Grenze geben: Ab 50k/Jahr, oder ab 20h/Woche. Irgendwas. Aber es gibt nix, außer die dehnbaren Begriffe Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht. Und da hängen die Finanzbeamte genau so in der Luft wie die Spieler.


Antwort
Zitat
nervermore
Joined: 13.01.2007

Natürlich bleibt ein gewisser Interpretationsspielraum, das liegt in der Natur der Sache, tut aber der Tatsache keinen Abbruch, dass das von den FAs jetzt flächendeckend umgesetzt werden wird. Die Fragen kann ich dir nicht beantworten, lies die entsprechenden Urteile im Detail oder beauftragte einen Experten. Die allermeisten Fälle sind damit abgedeckt, wenn es tatsächlich noch Einzelfälle gibt in denen die Einordnung unklar ist wird es irgendwann Folgeurteile geben.

Dass dir das in der Form nicht gefällt mag sein, tut aber nichts zur Sache. So funktioniert unser Steuersystem und das kann man akzeptieren, wenn man selbst betroffen ist klagen, oder auswandern.


Antwort
Zitat
bigdog63
Joined: 24.10.2011

Ich würde raten, dass 10h/Woche ausreichend viel sind, um eine Gewinnerzielungsabsicht erfolgreich zu unterstellen.
Wenn man dann das "Pech" hat ein Jahr mit zu versteuerndem Gewinn abzuschließen, kann man höchsten hoffen, im nächsten Jahr bei Verlusten diese absetzen zu können. Vorausgesetzt man zahlt Einkommensteuer.


Antwort
Zitat
nervermore
Joined: 13.01.2007

Nachtrag: Glücksspielgewinne sind generell steuerfrei. Poker ist rechtlich gesehen aber schon länger kein reines Glücksspiel mehr.


Antwort
Zitat